Antrag zu Vorlage 523a/2021: Die Stadtverwaltung ändert binnen der nächsten 2 Jahre das Verhältnis Eigen- zu Fremdreinigung von aktuell 50:50 auf 60:40 zugunsten der Eigenreinigung.
Begründung:
Prinzipiell ist es sinnvoll und anzustreben, dass regelhaft bei der Stadt anfallende Tätigkeiten auch von städtischen Beschäftigten übernommen und nicht outgesourct werden. Dies ist im Sinne der Beschäftigten, aber auch aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit heraus sinnvoll.
Auf dem Gebiet der Reinigung städtischer Gebäude wurden und werden von Seiten der Stadtverwaltung nachvollziehbare organisatorische Gründe genannt, warum eine 100%- Anteil an Eigenreinigung nicht sinnvoll ist. In der Vorlage 523a/2021 wird jedoch ausgeführt, dass auch bei einem Verhältnis von 60:40 zugunsten der Eigenreinigung die Vorteile der Aufteilung nicht in Frage gestellt würden und ein solches Verhältnis unschädlich wäre. Dann spricht nichts dagegen, ein solches Verhältnis auch umzusetzen.
Nach der gestrigen Vorstellung der Ergebnisse der Alternativenprüfung zur Stadtbahn sieht sich die SPD-Gemeinderatsfraktion in ihrer klaren Haltung zum Projekt bestätigt. „Die aktuellen Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass nur die Stadtbahn mit der Innenstadtstrecke es schafft, viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Ein optimiertes Bussystem leistet das nicht “, so der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat Dr. Martin Sökler. Der Knackpunkt sei hier, dass nur die Bahn das Umland umsteigefrei mit der Stadt verbinde. Sie ersetze so fast viermal mehr Autokilometer als ein optimiertes Schnellbussystem es vermag. „Es werden jeden Tag 79.000 Autokilometer – fast zweimal um die Erde – eingespart. Das ist Klimaschutz pur“, so Sökler weiter, „als SPD-Fraktion sind wir uns deshalb sicher: ein Ja zur Stadtbahn ist die richtige Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt.“
1. Die Verwaltung berichtet jährlich im Herbst über den Zustand des Stadtwaldes und gibt einen Überblick über den Betriebsvollzug im abgelaufenen Forstwirtschaftsjahr.
2. Die Verwaltung stellt im Rahmen dieser Präsentation die Eckdaten der Naturalplanung (u.a. Nutzungs- und Kulturplan) für das kommende Forstwirtschaftsjahr vor.
3. Die Verwaltung bietet für interessierte Mitglieder des Gemeinderats jährlich einen Waldbegang an, bei dem aktuelle Fragen der Waldbewirtschaftung im Stadtwald Tübingen vorgestellt werden.
Begründung:
Die Universitätsstadt Tübingen besitzt 1902 ha Wald, der nach den vom Gemeinderat beschlossenen „Leitlinien zum Stadtwald“ nachhaltig und naturnah bewirtschaftet wird. Die Datengrundlage für die Bewirtschaftung liefert die sog. „Forsteinrichtung“, die alle 10 Jahre durchgeführt wird.
Mit der Bewirtschaftung des Stadtwaldes soll Laubmischwald gepflegt und erhalten werden, der als klimastabiles Waldökosystem seine Schutz- und Speicherfunktion auf Dauer erbringen kann. Neben seiner wichtigen Bedeutung als Naherholungsraum für die Tübinger Bevölkerung wird im Stadtwald im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung auch Holz für verschiedene Verwendungen eingeschlagen.
Seit 2013 ist der Stadtwald Tübingen nach den Kriterien des FSC® (Zertifizierungs-Nummer: FSC®-C005905) zertifiziert. Die Waldbewirtschaftung im Stadtwald wird durch die FSC-Zertifizierung jährlich kontrolliert und dokumentiert.
Obwohl in dieses Audit Vereine, Verbände und an der Waldbewirtschaftung interessierte Personen einbezogen werden, kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen verschiedenen Interessensgruppen und dem städtischen Forstbetrieb über Maß und Ausführung des jährlichen Holzeinschlags. So fordert beispielsweise die 2019 gegründete „BI Naturwald Tübingen“ ein Moratorium über den Holzeinschlag im Stadtwald Tübingen.
Der Gemeinderat sollte über solche Entwicklungen und Differenzen informiert sein und dem städtischen Forstbetrieb ggf. über zusätzliche Beschlüsse eine kommunalpolitisch abgestimmte Grundlage für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes an die Hand geben.
Amazon und Bosch sind für den Technologiepark gesetzt. Jetzt auch noch ein Porsche-Werk in Bühl? Der Ministerpräsident stellt in Aussicht, dass „kleinere“ rechtliche Probleme, die der Verwirklichung einer Elektromobilitätsvision entgegenstehen, gelöst werden. Dem Ältestenrat des Gemeinderats wurde die „frohe Botschaft“ zugerufen. Es folgte eine Hochglanzpräsentation im TAGBLATT.
Warum regt sich Widerstand? Zum einen, weil Diskussionsbedarf in der Sache besteht: Ist die Ansiedlung eines Werks zur Entwicklung von E-Batterien für schwere Karossen sinnvoll und zukunftsfähig? Passt sie ins Gewerbeportfolio der Stadt? Wie viel Wachstum kann produktiv gestaltet werden? Zum anderen ist das Verfahren diskussionswürdig: Der Ortschaftsrat wurde noch nicht angehört. Werden nicht Gemeinderat und Stadtgesellschaft vor weitgehend vollendete Tatsachen gestellt?
Die SPD begrüßt, wenn der notwendige Strukturwandel in der Automobilindustrie in Tübingen vorbildlich gelingt. Die geplante Produktion schafft zukunftssichere Arbeitsplätze. Die Entwicklung hat die Anforderungen von Nachhaltigkeit und Recycling im Blick. Aber eine Entscheidung für Porsche muss Anlass und Auftakt zu einer Wachstumsdebatte in Tübingen sein. Denn viele Tübingerinnen und Tübinger sind der Meinung, zu viel Wachstum lasse Tübingen an Charme und Lebensqualität verlieren.
Die SPD hält gemeinsam gestaltetes Wachstum für erforderlich, um Tübingens Lebensqualität zu erhalten. Nur durch sinnvolle Gewerbeansiedlung lassen sich langfristig die Steuereinnahmen erwirtschaften, die es braucht, um die Aufgaben der Kommune zu erfüllen. Es fehlen Schwimmbad und Konzertsaal. Aber der Platz im Stadtgebiet für die Schaffung von Wohnraum ist endlich. Mit der Stadtgesellschaft wächst auch der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, Schulen, Naherholungsgebieten und an Freizeitangeboten.
Alle Kontroversen um politische Großprojekte haben im Kern mit der Frage zu tun, welche Veränderungen wir brauchen, um notwendigen Wandel zu gestalten und den Charakter der Stadt zu bewahren: Die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn, die Bebauung des Saiben, der Flusspark Neckaraue, auch die Frage der Ansiedlung von Porsche. Die Diskussion darüber, wieviel Wachstum Tübingen verträgt, muss im Rat und der Stadtgesellschaft geführt werden. Dringend!
Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen will die jüngsten empörenden Aussagen des Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer über den ehemaligen deutschen Fußballspieler Dennis Aogo nicht unkommentiert lassen.
Die Fraktion schließt sich vollumfänglich dem Kommentar des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an. Dieser hatte am Samstag klare Worte gefunden: „Solche Äußerungen kann man einfach nicht machen.“ Er finde es „eines Oberbürgermeisters unwürdig, dauernd mit Provokationen zu polarisieren“.
Zum wiederholten Male müsse man sich mit ausgrenzenden, diskriminierenden und nunmehr auch noch geschmacklosen Aussagen des eigenen Oberbürgermeisters befassen, so die SPD-Fraktion. Oberbürgermeister Boris Palmer müsste sich eigentlich selbst die Frage aufdrängen, ob er noch der Richtige für dieses Amt ist.
Die Tübinger SPD hat sich dazu bereits vor drei Jahren klar positioniert. Auf einer Mitgliederversammlung im Frühjahr 2018 beschloss sie nach einer anderen fremdenfeindlichen Äußerung – es ging um einen Zwischenfall mit einem Radler in Ulm -, Boris Palmer bei einer erneuten Kandidatur nicht mehr zu unterstützen.
Wer weiß heute schon ganz sicher, dass das velosichere Gleis, das 2018 mit dem Thüringer Innovationspreis ausgezeichnet wurde, nichts bringt? Natürlich, die Experten der Bürgerinitiative gegen die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn. Was hat eine Mooswand mit der Regionalstadtbahn zu tun? Nichts. Nichts als Nebelkerzen, die gerne gezündet werden, wenn die Argumente ausgehen. Ich finde es spannender, nach Lösungen zu suchen, für die Tübinger Verkehrsprobleme, beim Klimaschutz und auch beim Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel in der Mühlstraße. Und dabei sind die Gummibefüllungen der Gleisrillen ein spannender Ansatz.
Beim Bürgerentscheid im September empfiehlt sich der Blick aufs Ganze. Das Netz der RSB wird über 200 Kilometer betragen, die Mühlstraße ist 250 Meter lang. Bauen wir die Innenstadtstrecke, wird Tübingen vom Autoverkehr entlastet. Wir gewinnen Raum für Fußgänger und Radfahrerinnen. Bauen wir die Innenstadtstrecke werden Tausende von Pendlern auf den ÖPNV umsteigen, bei einem optimierten Bussystem nur ein Bruchteil. Bauen wir die Innenstadtstrecke, werden viele Millionen PKW-Kilometer auf den ÖPNV verlagert, bei einem optimierten Bussystem nur ein kleiner Bruchteil. Wir können was tun in Sachen Klimaschutz und Stadtentwicklung oder eben nicht. Darum geht es im September.
Pressemitteilung zur Aufhebung von Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Tübinger Innenstadt
Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Tübinger Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert diese Entscheidung der Stadt und beantragt die Wiedereinführung der Bestimmungen zu Maskenpflicht und Alkoholverbot. „Die Stadt ist weiterhin befugt entsprechende Regelungen zu treffen und muss angesichts der steigenden Infektionszahlen auch von diesem Recht Gebrauch machen“, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Martin Sökler.
Bis Sonntag galt eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzonen sowie der Eberhardsbrücke, Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse. Ein Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol galt im Innenstadtbereich von 20 bis 2 Uhr.
Bei gutem Wetter seien auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. „Angesichts der Infektionslage im Landkreis Tübingen sollte die Stadt dringend handeln. Das Ende des Modellversuchs darf kein Grund sein gleich die Hände in den Schoß zu legen“, so Sökler abschließend.
Antrag:Â Corona-Regeln in der Stadt Tübingen; Maskenpflicht und Alkoholverbot
Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen zu erlassen:
1. Es gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung analog zu der Regelung in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 inÂ
– der gesamten Fußgängerzone in der Altstadt sowie
– auf der Eberhardsbrücke und in den Straßen Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse.
2. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist von 20 bis 5 Uhr in der Zone, die in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 festgelegt ist, untersagt.
Begründung:
Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich.
Bei gutem Wetter sind auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. Durch die Landesverordnung gilt die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen nur wenn der Abstand von 1,5 m nicht eigehalten werden kann.
Trotz der neuen bundesrechtlichen Regelung, wodurch das Modellprojekt beendet werden musste, hat die Stadt weiterhin die rechtliche Möglichkeit, eine konsequentere Maskenpflicht aufgrund von § 20 Abs. 1 CoronaVO BW und ein Alkoholverbot gem. § 20 Abs. 9 CoronaVO BW festzulegen.
Das Thema: Liegenschaften von Universität und Universitätsklinikum Tübingen und ihr Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität in Tübingen bis 2030 wird auf die Tagesordnung des Klimaschutzausschusses gesetzt. – Dazu wird das Amt Vermögen und Bau eingeladen.Â
Die Verwaltung berichtet gemeinsam mit dem Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg dabei insbesondere zu folgenden Fragen:
1. Universität und ukt stellen ca. 20 % der gesamten Liegenschaften in Tübingen. – Als Grundlage der weiteren Diskussion wäre daher eine Aufstellung der o.g. Liegenschaften, deren Alter, Größe (BGF) und derzeitige Nutzung hilfreich. – Kann diese über das Amt für Vermögen und Bau dem Gemeinderat vorgelegt werden?Â
2. Bezogen auf diese Liegenschaften, welcher durchschnittliche Strom- und Wärmeverbrauch ergibt sich dort derzeit und welche Reduzierungsschritte sind bis 2030 geplant?Â
3. Wie viele PV-Anlagen gibt es auf Dächern von Gebäuden der Universität mit welcher Produktionsleistung und wie soll diese konkret bis 2030 ausgebaut werden?Â
4. Am konkreten Beispiel der naturwissenschaftlichen Institute auf der Morgenstelle: Was ist konkret an energetischen Sanierungsmaßnahmen zur CO 2-Einsparung geplant oder bereits umgesetzt worden? – Welche Standards bzw. Zielwerte sollen generell bei der Sanierung von Gebäuden der Universität erreicht werden?Â
5. Ist daran gedacht, das Fernheizwerk auf der Morgenstelle mit Kraft-Wärme-Kopplung nachzurüsten, um eine effizientere Energienutzung zu erzielen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?Â
6. Welche Leistungen für den Gebäudeunterhalt bzw. die Sanierung von Gebäuden haben die Universität bzw. das UKT aus ihren eigenen Budgets zu erbringen, was wird durch das Land gezahlt?Â
7. Welche Anstrengungen unternehmen die Verantwortlichen in Universität und Klinikum, um die unterschiedlichen Nutzer*innen dieser Liegenschaften für die Dringlichkeit des Klimaschutzes, insbesondere der Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu sensibilisieren?Â
8. Wie steht das Land, vertreten durch das Amt Vermögen und Bau, zur Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Diskussion der Handlungsoptionen für die universitären und UKT-Liegenschaften und einer künftigen engeren Zusammenarbeit mit der Stadt?Â
Begründung: Die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens mit seinem 1,5 Grad-Ziel ist die vorrangige Aufgabe schlechthin auf allen politischen Ebenen. Tübingen hat sich mit einer Klimaneutralität bis 2030 ein besonders ehrgeiziges Ziel gesetzt. Demgegenüber will das Land nach eigenem Bekunden in seinen Liegenschaften bzw. der Landesverwaltung generell „weitgehende Klimaneutralität bis 2040“ erreichen – vgl. dazu die Ausführungen im Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden. Das Land verweist in diesem Papier mehrfach auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Allen Beteiligten war bei der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms der Stadt Tübingen klar, dass die Stadt allein trotz all ihrer eigenen Anstrengungen das Ziel der Klimaneutralität 2030 nicht wird erreichen können. Notwendig sind ebensolche Anstrengungen von sog. Dritten. Hierbei spielen die Universität und das ukt mit ihrem großen Bestand an Liegenschaften in Tübingen eine zentrale Rolle. Deswegen sollten Gemeinderat und Stadtgesellschaft Klarheit darüber erlangen, wie das Land selbst hier vor Ort seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten will. Denn der Passus im Klimapakt, dass das Land die Kommunen bei der Erfüllung der durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vorgegebenen Verpflichtungen unterstützt, kann ja nicht nur durch den Verweis auf Förderprogramme erfüllt werden. Wie am Beispiel unserer Stadt deutlich wird, ist es unabdingbar, dass das Land auch bei seinen eigenen Liegenschaften die von anderen geforderte Vorbildfunktion de facto erfüllt. Der vorliegende Antrag dient deswegen der Einschätzung des aktuellen Standes der Liegenschaften von Universität und ukt beim CO 2-Ausstoß und den vom Land vorgesehenen Einsparungszielen und Einsparungswegen hin zur Klimaneutralität.Â
Wussten Sie, dass in den letzten 10 Jahren die durchschnittlichen Benzinpreise in Deutschland gefallen sind, während man für ein Jahresabo beim Tübus über 50 Prozent mehr bezahlt? Das wird sich nach dem Haushaltsbeschluss letzte Woche im nächsten Jahr erfreulicherweise ändern. Die Ratsmehrheit folgte dem SPD-Antrag, endlich eine Trendwende bei den Buspreisen zu schaffen.
Wir werden als Regelangebot ein Abo einführen, dass nicht mehr als einen Euro am Tag kostet: das 365-Euro-Ticket. Darauf abgestimmt werden auch andere Preise etwa für Schülerinnen und Schüler gesenkt. Der Preis spielt eine große Rolle bei der Wahl des Verkehrsmittels im Alltag. Aber auch das Angebot ist wichtig. Nur wenn der Bus oft und regelmäßig fährt, kann der ÖPNV gegenüber dem Auto bestehen. Deshalb wird nach dem Haushaltsbeschluss das jetzt schon gute Angebot in Tübingen insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende weiter ausgebaut werden. Die letzten Lücken im 30-Minuten-Grundtakt werden geschlossen.
Das alles kostet Geld. Aufgrund der zahlreichen Tübinger Vorarbeiten in den letzten Jahren konnte die Stadt einen detaillierten Förderantrag beim Bund stellen. Und auch wenn wir dabei nicht zum Zuge kommen, wird aller Voraussicht nach in wenigen Jahren in Baden-Württemberg das Instrument einer zweckgebundenen Nahverkehrsabgabe zur Verfügung stehen. Wir sind dafür es zu nutzen. Dann rückt auch das Ziel eines ticketfreien Nahverkehrs in erreichbare Nähe. Darüber werden wir in den nächsten Jahren in der Stadtgesellschaft zu diskutieren haben.
Mit diesem mutigen Schritt, das ÖPNV-Angebot auszubauen und die Preise zu senken, setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Klimaschutzprogramms in die Tat um. Ziel ist es, den Anteil der klimafreundlichen Verkehrsmittel Rad und Bus gegenüber dem Auto zu stärken. Wir erleichtern Menschen, die kein eigenes Auto haben oder haben wollen und/oder auf jeden Euro schauen müssen, Mobilität und damit immer auch Teilhabe.
Video: Rede unseres Fraktionsvorsitzenden Martin Sökler zum Haushaltskompromiss 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Anders als in den vergangenen Jahren ist es in diesem Jahr nicht gelungen, eine breite Verständigung im Rat über den Haushalt herzustellen. Es ist einerseits schade – das ja auch im Verfahren besondere Tübinger Vorgehen hat seinen Charme – es ist aber andererseits auch kein Weltuntergang sondern ein normaler Vorgang in der Politik, dass auch Haushaltsbeschlüsse strittig diskutiert werden.
Woran ist ein breiter Konsens im Rat letztlich gescheitert? An zwei Fragen:
1. Können der Verwaltung noch über die im Haushalt ohnehin schon vorgesehenen 7,5 Millionen € hinaus Einsparauflagen aufgebürdet werden ohne konkret Projekte und Zuschüsse zu streichen beziehungsweise Standards zu senken, wenn doch schon die 7,5 Millionen ganz überwiegend nicht durch hinterlegte Projekte konkretisiert sind. Unsere klare Antwort: nein
2. Sind Steuererhöhungen aktuell vertretbar? Bei dieser Frage gibt es Argumente dafür und dagegen. Das ist nicht schwarz-weiß. Wir meinen: wer in der Pandemie einen starken Start schätzen gelernt hat, der muss sich auch Gedanken über seine Refinanzierung machen. Und zweitens: wenn wir unser beschlossenes Klimaschutzprogramm ernst nehmen und in Tübingen mehr Ehrgeiz an den Tag legen als anderswo, dann hat dies auch Konsequenzen für den Refinanzierungsbedarf der Stadt.
Man kann über den richtigen Zeitpunkt für die Steuererhöhungen streiten. Im letzten Jahr wären sie sicher falsch gewesen zu einem Zeitpunkt, zu dem das Ende der Pandemie noch in keiner Weise abzusehen war. Heute jedoch dürfen wir davon ausgehen, dass wir mit dem Voranschreiten der Impfungen im Sommer aus der Pandemie herauskommen. Gerade heute prognostizieren die Wirtschaftsweisen unverändert trotz des Dauer-Lockdowns ein Wachstum für 2021 von immerhin 3 Prozent. Vielleicht wäre theoretisch trotzdem nächstes Jahr ein besserer Zeitpunkt für Steuererhöhungen gewesen. Nur ich würde darauf wetten, dass dann das heutige Argument, dass Belastungen in der Krise auf alle Fälle zu vermeiden sind, nahtlos abgelöst werden würde durch das Argument, dass bei Wirtschaftswachstum und wieder steigenden Steuereinnahmen sich Steuererhöhungen verbieten, weil sie unnötig seien und der Staat auf allen Ebenen mit dem, was er hat, zurecht kommen müsse. Wir werden aber aus den Corona-Schulden nicht einfach herauswachsen und gleichzeitig den Anforderungen insbesondere beim Klimaschutz gerecht werden können. So sieht es zumindest Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ich zitiere: „Es ist unehrlich von manchen in der Politik zu behaupten, man könne wie in der Finanzkrise einfach wieder aus den Schulden herauswachsen.“ Er hält Steuererhöhungen für unvermeidbar, um die Pandemie-Schulden zu bewältigen und gleichzeitig in Klimaschutz und Digitalisierung zu investieren. Dies spiegelt auch unsere Tübinger Situation. Er verweist dabei ausdrücklich auf die geringe Vermögensbesteuerung in Deutschland und plädiert für eine stärkere Besteuerung von Grund und Boden sowie eine Ausweitung der Erbschaftssteuer. Eine Art kommunale Vermögenssteuer ist die Grundsteuer. Sie würde zu einer wirklichen Vermögenssteuer, wenn die im Antrag der Linken-Fraktion geforderte Unterbindung der Umlegung auf die Mieter in Berlin Gehör finden würde. Wir unterstützen diesen Antrag ausdrücklich. Ähnliche Initiativen gab es vor wenigen Jahren vom SPD-geführten Justizministerium – das ist gescheitert an der CDU – und gibt es aktuell im Bundesrat vom Berliner Senat. Zudem ist die Argumentation des Oberbürgermeisters richtig, dass mit der aktuellen Erhöhung allein ein Inflationsausgleich vorgenommen wird. Wir wollen gleichzeitig für unseren Teil bekräftigen, dass die Umstellung der Grundsteuerberechnung im Jahr 2025 in der Summe aufkommensneutral erfolgen soll.
Mit dem Ziel, die Lasten auf alle Schultern zu verteilen, halten wir auch eine vorsichtige Erhöhung der Gewerbesteuer für richtig. Mit der im Haushaltskompromiss erfolgenden Übernahme des Verwaltungsvorschlags wird sie um circa 2,5 % erhöht. Wir bleiben damit weiterhin unter dem Hebesatz in Reutlingen. Übrigens tragen sich nach einer Umfrage aktuell zwei Drittel aller Kommunen mit Gedanken, Steuern und Abgaben zu erhöhen.
Das ist kein Selbstzweck: wir wollen aber ran an die konkrete Umsetzung des Klimaschutzprogramms. Besonders viel Vorarbeit geleistet haben wir in Tübingen auf dem Gebiet der Mobilität. Deshalb ist auf diesem Feld eine rasche Umsetzung von Maßnahmen möglich. Die SPD freut sich sehr, dass die Mehrheit des Gemeinderats mit uns mitgeht, auch AL/Grüne und manche, die dem Haushaltskompromiss insgesamt nicht zustimmen können, und wir zur Jahreswende 2021/22 relevante Angebotsverbesserungen und abgestimmte Tarifsenkungen auf das Niveau eines 365 € Tickets umsetzen werden. Wir streben dabei auch eine weitere Absenkung des Preises für die Schülertickets von 22 € auf das Niveau des Semestertickets von 18,24 € an. Für dieses Paket stellen wir jetzt die Weichen. Für uns ist die deutliche Erhöhung der Parkgebühren, die wir mittragen, gedanklich immer mit einem solchen Schritt gekoppelt gewesen. Kurz- bis mittelfristig wird als Finanzierungsinstrument auch eine Nahverkehrsabgabe zur Verfügung stehen, die anders als Steuern oder Parkgebühren tatsächlich zweckgebunden in den ÖPNV fließen kann. Wir sind dafür bereit.
In diesem Haushalt können wir Sozialdemokraten weitere wichtige Akzente setzen. Wir erreichen Verbesserungen für PACT, für die Ausbildungsförderung Geflüchteter, für den Lernort Berghof, die Förderung der Artenvielfalt und das Umweltzentrum. Wir verhindern die Kürzung der Zuschüsse für die Volkshochschule und kulturelle Bildungseinrichtungen. Wir beteiligen uns an der Sanierung des jüdischen Friedhofs in Wankheim und wir sorgen für eine Optimierung des Streamings von Gemeinderatssitzungen durch die Installation von drei Kameras, ein kleiner Beitrag zu Transparenz und barrierefreier Beteiligung in der kommunalen Demokratie.
Wir tun etwas für die Teilorte durch die Ermöglichung des Multifunktionssportfeldes in Hirschau und das Vorziehen von Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt in Unterjesingen.
Wir haben auch die Vorschläge der Fraktionen, die dem Haushaltskompromiss heute nicht zustimmen werden, aufmerksam gelesen. So werden die Gelder für die Sanierung der Schulhofmauer an der Hügelschule mit einem Sperrvermerk versehen verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, eine kostengünstigere Lösung im Gespräch mit dem Denkmalamt zu finden.
Tübingen hat einen super Jugendgemeinderat, der – das ist soweit ich das überblicke Premiere – drei Haushaltsanträge gestellt und sich weitgehend damit durchgesetzt hat. Gratulation.
Wir Sozialdemokraten werden, das wird niemand überraschen, diesem Haushalt zustimmen. Wir gehen einen mutigen Schritt auf einem wichtigen Feld der Klimaschutzpolitik, der Mobilität. Dies hat neben der ökologischen Komponente der Stärkung des ÖPNVs auch einen wichtigen sozialen Aspekt. Wir machen Schluss mit der ständigen Verteuerung des ÖPNVs gegenüber dem Auto und schaffen hier eine echte Trendwende.