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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Waldbewirtschaftung im Stadtwald Tübingen

1. Die Verwaltung berichtet jährlich im Herbst über den Zustand des Stadtwaldes und gibt einen Überblick über den Betriebsvollzug im abgelaufenen Forstwirtschaftsjahr.

2. Die Verwaltung stellt im Rahmen dieser Präsentation die Eckdaten der Naturalplanung (u.a. Nutzungs- und Kulturplan) für das kommende Forstwirtschaftsjahr vor.

3. Die Verwaltung bietet für interessierte Mitglieder des Gemeinderats jährlich einen Waldbegang an, bei dem aktuelle Fragen der Waldbewirtschaftung im Stadtwald Tübingen vorgestellt werden.

Begründung:

Die Universitätsstadt Tübingen besitzt 1902 ha Wald, der nach den vom Gemeinderat beschlossenen „Leitlinien zum Stadtwald“ nachhaltig und naturnah bewirtschaftet wird. Die Datengrundlage für die Bewirtschaftung liefert die sog. „Forsteinrichtung“, die alle 10 Jahre durchgeführt wird.

Mit der Bewirtschaftung des Stadtwaldes soll Laubmischwald gepflegt und erhalten werden, der als klimastabiles Waldökosystem seine Schutz- und Speicherfunktion auf Dauer erbringen kann. Neben seiner wichtigen Bedeutung als Naherholungsraum für die Tübinger Bevölkerung wird im Stadtwald im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung auch Holz für verschiedene Verwendungen eingeschlagen.  

Seit 2013 ist der Stadtwald Tübingen nach den Kriterien des FSC® (Zertifizierungs-Nummer: FSC®-C005905) zertifiziert. Die Waldbewirtschaftung im Stadtwald wird durch die FSC-Zertifizierung jährlich kontrolliert und dokumentiert.

Obwohl in dieses Audit Vereine, Verbände und an der Waldbewirtschaftung interessierte Personen einbezogen werden, kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen verschiedenen Interessensgruppen und dem städtischen Forstbetrieb über Maß und Ausführung des jährlichen Holzeinschlags. So fordert beispielsweise die 2019 gegründete „BI Naturwald Tübingen“ ein Moratorium über den Holzeinschlag im Stadtwald Tübingen.

Der Gemeinderat sollte über solche Entwicklungen und Differenzen informiert sein und dem städtischen Forstbetrieb ggf. über zusätzliche Beschlüsse eine kommunalpolitisch abgestimmte Grundlage für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes an die Hand geben.