Ist der von der Schule eingebrachte Plan für eine Mensa im ursprünglichen Musiksaal (derzeit als Klassenzimmer genutzt) grundsätzlich genehmigungsfähig bezüglich Hygiene- Vorschriften für Mensen und anderer Regelungen, z. B. was Positionierung und Größe von Spülküche und Aufwärm-/Ausgabeküche anbetrifft? 2a. Wie erklärt die Verwaltung die große Diskrepanz zwischen den Berechnungen der Schule zu den Kosten für einen Umbau nach den jetzigen Plänen und die dazu vorliegende Kostenschätzung der Bauverwaltung? 2b. Sind Fördermittel für den Umbau zu erwarten, wenn ja, wofür genau und in welcher Höhe?
Von Seiten des Elternbeirats wurde erklärt, dass Eltern bereit wären, einen Umbau im Sinne der Schule finanziell zu unterstützen. – Ist das überhaupt denkbar, wenn ja, in welcher Form?
Wie sieht die Verwaltung aktuell die (zeitlichen und finanziellen) Perspektiven für den geplanten und ja bereits vom Gemeinderat beschlossenen Oberstufen-/Mensabau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, in dem zukünftig ja auch die Schüler:innen der Silcherschule ihr Mittagessen einnehmen sollten?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob durch weitere Sanierungsnot-wendigkeiten in der Hermann-Hepper-Halle, die aktuell als Mensa für die Grundschulkinder dient, dieser Standort kurz- oder mittelfristig ausfallen könnte? Begründung: Es ist den antragstellenden Fraktionen absolut bewusst, dass die Pläne der Silcherschule für eine schuleigene Mensa in der gegenwärtigen Finanzsituation keine Chance auf Realisierung haben können. Nichtsdestoweniger sind die Gründe für diese Forderung für uns prinzipiell durchaus nachvollziehbar. Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf den Flyer, den die Schule dazu erstellt hat https://www.gsi-tue.de/wp-content/uploads/2025/05/gsi_Mensa_Flyer_250506.pdf Es ist den Fraktionen wichtig, Klarheit über die o.g. Aspekte zu erlangen, auch wenn eine zeitnahe Entscheidung nicht zu erwarten ist. Ein Signal an die Schule, dass wir deren Forderung durchaus ernstnehmen, auch wenn unklar ist, ob man dem wird nachkommen können/wollen, scheint uns aber eine angemessene Reaktion auf einen Zustand, der aus Sicht der Schule schon seit vielen Jahren unbefriedigend ist.
Tübingen, den 21. Mai 2025
Für die Fraktion AL/Grüne: Rainer Drake Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack Für Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger Für die Fraktion Die Linke: Gitta Rosenkranz
Der Tübinger Gemeinderat bittet die Stadtverwaltung, das Regierungspräsidium Tübingen mit Nachdruck dazu aufzufordern, das bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossene, 2019 nochmals bekräftigte und von der Verwaltung befürwortete Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich Steinenberg-Weilerhalde weiter voranzutreiben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand und erläutert die Hemmnisse, die bisher einer Umsetzung dieses Verfahrens im Wege standen. Nach unserem Kenntnisstand sind die gutachterlichen Voraussetzungen durch das RP als höhere Naturschutzbehörde gegeben. Wenn möglich, sollte bei der Vorstellung und Diskussion des Berichts auch eine verantwortliche Person von Seiten des RP teilnehmen. Begründung: 2017 hat der Gemeinderat nach der Festlegung der Grenzen für die Sonderbauflächen für die geplanten Erweiterungen des ukt beschlossen, die verbleibenden Flächen auf dem Steinenberger Egert unter Naturschutz zu stellen. Dies mit Blick auf die einzigartigen Biotopstrukturen, deren Bedeutung für den Natur- und Artenschutz weiter an Bedeutung gewonnen haben. Bereits bisher ist der größte Teil der in Frage stehenden Flächen als FFH-Gebiet und somit als besonders schutzwürdig ausgewiesen. Nachdem der Umgang mit dem Ziegenmelker entschieden ist, ist auch zu klären, ob in Bezug auf Teilflächen des beabsichtigten Naturschutzgebiets eine Neubewertung der Biotopschutzmaßnahmen zum Thema Lichtwald sinnvoll ist. Dies muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Es ist uns bewusst, dass das Verfahren der Unterschutzstellung in diesem Fall durch die Vielzahl der betroffenen Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern nicht einfach ist. Umgekehrt sollte aber der erklärte Wille des Gemeinderates nicht dauerhaft ignoriert werden, zumal eine solche Forderung durch ein kommunales Gremium sicher nicht die Norm ist.
Tübingen, 21. Mai 2025 Für die Fraktion AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim Für die Klimaliste: Jana Krämer
Das BMUV hat Ende 2024 die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ aufgelegt. Damit sollen private und kommunale Waldbesitzer beim Aufbau von stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern unterstützt werden. Die Förderrichtlinie ist auf 20 Jahre konzipiert und bietet für private und kommunale Waldbesitzer finanzielle Anreize für zusätzliche und übergesetzliche Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen in ihren Wäldern.
Mit dem Förderprogramm „Plus“ werden die Ökosystemleistungen naturnaher Waldstrategien in kommunalen Wäldern mit erheblichen finanziellen Mitteln honoriert.
Nach aktuellem Stand sind bei Einhaltung der Förderkriterien Förderungen bis zu 240.- Euro pro Hektar Wald möglich. Nach einer ersten überschlägigen Hochrechnung wäre für den Stadtwald Tübingen eine maximale Fördersumme von rd. 350.000 Euro pro Jahr möglich.
Das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ umfasst im Wesentlichen 12 Kriterien. Für die Zuwendung ist die Einhaltung dieser übergesetzlichen Kriterien in der Entwicklung und Bewirtschaftung des Stadtwaldes erforderlich.
Mit den vom Gemeinderat beschlossenen „Leitlinien zum Stadtwald Tübingen“ und der PEFC/FSC-Zertifizierung ist für den Stadtwald Tübingen bereits eine sehr naturnahe und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung festgeschrieben. Die Kriterien des Förderprogramms sind im Stadtwald Tübingen dadurch schon in vielen Bereichen erfüllt. Das Förderprogramm könnte somit ohne einen Paradigmenwechsel in der Tübinger Waldbewirtschaftung umgesetzt werden.
Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu den Planungen für die Neue Medizinische Klinik und das Lehr- und Lernzentrum des ukt:
1. zur vorgesehenen Baustelleneinrichtung:
Es müssen für die beiden Bauvorhaben nicht nur unglaubliche Mengen an Material an- und abtransportiert werden, sie müssen auch gelagert werden und für die Bauabläufe zugänglich sein.
Frage: Wo genau soll die Baustelleneinrichtung für das LLZ erfolgen, wo (was ja dann noch schwieriger wird) für die NMK? – Wir bitten um Beschreibung und Visualisierung durch Eintrag auf Kartenmaterial oder Luftbildaufnahmen.
2. zur nördlichen Baustraße/Ringstraße:
Im Rahmenvertrag mit der Stadt wurden 2017 und 2019 nicht nur eine westliche Begrenzung des Baufeldes für die generelle Erweiterung des ukt am Schnarrenberg definiert, (Weg Nr.2863/3) sondern auch eine südliche Begrenzung. Die geplante Baustraße führt über diese Grenze hinaus in einen Streuobstwiesenbereich, in dem durch den Eingriff in die Landschaft und den notwendigerweise massiven Straßenbau nicht nur die Flora beeinträchtigt wird, sondern vor allem auch die Fauna, darunter mehrere streng geschützte (und dort real vorkommende!!) Fledermausarten. – Wir bitten um Visualisierung dieser Begrenzung in entsprechendem Kartenmaterial sowie um Einzeichnung des geplanten Baustraßenverlaufs innerhalb und außerhalb dieser Begrenzung.
Es ergeben sich folgende Fragen, die wir aus der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 22.01.2024 zur Planung der Ringstraße ableiten – vgl. den folgenden Link:
a) War die dadurch beeinträchtigte Fläche schon für eine andere Maßnahme als Ausgleichsfläche definiert, wie in der Stellungnahme dargestellt und auch von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt? – Wenn ja, wo und wie soll dann der neue Ausgleich geschaffen werden?
b) Welche Maßnahmen sollen insbesondere zum Schutz der Fledermauspopulationen und der dort heimischen Vogelarten ergriffen werden bzw. sind im letzten Jahr bereits umgesetzt worden? – Welches Monitoring findet in diesem Zusammenhang durch wen statt?
c) Auch die Lichtverschmutzung stellt ein bekanntes und hier ebenso relevantes Problem dar. Wird deswegen, wie von den Verbänden gefordert, auf die Beleuchtung der Baustraße verzichtet werden?
Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)
Vorschlag der Verwaltung:
Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben: a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro) b) Erhöhung des Stundensatzes: U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro
Unser Vorschlag: Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss). Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).
Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.
Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26: U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27: U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro
Begründung: Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.
Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25 noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).
Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.
Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel: Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:
Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um 1.785,60 Euro.
Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:
Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von 12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro. Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro. Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.
Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.
Der Zuschuss für das Deutschlandticket Tübingen wird von 15 Euro auf 9 Euro pro Monat verringert. Damit ergibt sich ein neuer Verkaufspreis von 49 Euro im Monat.
Unverändert
Der Zuschuss zum Deutschlandticket JugendBW wird von 8,42 Euro auf 12,42 erhöht. Damit kostet das Ticket künftig monatlich 27 Euro.
Der weitere Zuschuss für das Deutschlandticket JugendBW mit KBC beträgt unverändert 12 Euro. Der Ticketpreis steigt damit von derzeit 10 Euro auf 15 Euro monatlich.
Der Gemeinderat unterstützt die Verwaltung darin, zur teilweisen Gegenfinanzierung die Anwohnerparkgebühren auf durchschnittlich 15 Euro pro Monat anzuheben.
Begründung:
Tübingen muss auf Grund der aktuellen Haushaltslage umfassende Kürzungen am städtischen Haushalt vornehmen. Die Lasten dieser Kürzungen sollten keinen Bereich der städtischen Förderungen einseitig treffen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringen Einkommen sollten außerdem so gut wie möglich von den Auswirkungen der Haushaltslage verschont bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Rabattierung des Deutschlandticket Tübingen angemessen. Mit dem von uns vorgeschlagenen Zuschuss von künftig 9 Euro befindet sich der neue Verkaufspreis dann auf dem Preisniveau im Rest von Deutschland vor der Erhöhung durch Bund und Länder. Das Deutschlandticket bleibt damit in Tübingen das „49-Euro-Ticket“. Das Preis-Leistungs-Verhältnis dieses Tickets bleibt damit weiter sehr gut.
Unter der Annahme, dass sich durch den höheren Ticketpreis von 49 Euro im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag weitere 3.000 Menschen dazu entscheiden, ihr Ticket zu kündigen, verringert sich der Zuschussbedarf um die Hälfte auf eine Million Euro pro Jahr.
Für viele Familien hat sich das Deutschlandticket JugendBW Tübingen in der Praxis als neue Schülermonatskarte etabliert. Eine Preiserhöhung wird leider auch hier nötig. Der Verwaltungsvorschlag sieht an dieser Stelle aber in absoluten Zahlen die größte Preissteigerung aller Tickets vor. Das Gegenteil sollte der Fall sein und die Preissteigerung für Kinder und Jugendliche möglichst gering ausfallen. Durch die oben vorgeschlagenen Minderausgaben für das Deutschlandticket Tübingen ist hier eine moderate Steigerung der Zuschüsse möglich. Die vorgeschlagenen 27 Euro stellen dann nur eine leichte Ticketpreiserhöhung von 5 Euro dar.
Unter der Annahme gleichbleibender Verkaufszahlen ergibt sich für den städtischen Haushalt ein Mehraufwand von rund 160.000 Euro pro Jahr.
Die vorgeschlagene Preiserhöhung des Deutschlandticket JugendBW Tübingen mit KBC stellt in absoluten Zahlen keine außerordentlich große Erhöhung dar. Im Vergleich zum bisherigen Preis ist die Erhöhung aber prozentual am größten – eine Verdopplung. Wie oben dargestellt, ist das besonders für diese Gruppe nicht angemessen. Die hier vorgeschlagene Beibehaltung des bisherigen zusätzlichen Zuschusses für dieses Ticket führt zu einer moderaten Erhöhung von 5 Euro – nur halb so viel wie im Verwaltungsvorschlag.
Durch die geringen Verkaufszahlen des Tickets sind die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung sehr begrenzt.
Die Anwohnerparkgebühren müssen nach der jüngeren Rechtsprechung nun durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Den Gemeinderat trotzdem politisch an der Festsetzung der Gebühren zu beteiligen, ist richtig. Im Kontext des Klimaschutzprogramms hat man sich darauf verständigt, die Parkraumbewirtschaftung einerseits flächendeckend einzuführen und die Gebühren andererseits in Schritten zu erhöhen. Die flächendeckende Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht abschließend erfolgt. Solange das nicht der Fall ist, sorgt eine Gebührenerhöhung für ein noch höheres Ungleichgewicht zwischen Parkräumen mit und ohne Bewirtschaftung. Eine Gebührenerhöhung bedarf zu diesem Zeitpunkt deshalb einer besonderen Begründung. Die aktuelle Haushaltslage kann dafür ein hinreichender Grund sein. Gleichzeitig sollte die schrittweise Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Leistungen des TüBus führen – sei das bei den Ticketpreisen oder im Angebot. Nachdem nun sogar Ticketpreis-Steigerungen und Zuschussreduzierungen anstehen und gleichzeitig das Angebot leicht verringert werden soll, ist eine parallele Verdopplung der Parkgebühren nicht angemessen. Eine wie hier vorgeschlagene Reduzierung des Zuschusses für das Deutschlandticket Tübingen macht eine so deutliche Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken außerdem nicht erforderlich. Eine Erhöhung der Gebühren auf 15 Euro pro Monat ist in der Abwägung dieser Argumente das höchste noch vertretbare Maß.
Im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag kann damit von Mindereinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro ausgegangen werden.
In Summe sorgen die hier vorgeschlagenen Änderungen am Beschlussantrag der Verwaltung durch eine deutliche Verringerung der Ausgaben und nur eine leichte Verringerung der Einnahmen für eine verbesserte Bilanz um rund 340.000 Euro.
Der Zuschuss für das Jobticket für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe wird zum 01.01.2025 auf 30,10 Euro pro Monat verringert. Damit erhöht sich der Preis des Jobtickets von 14 Euro auf 25 Euro pro Monat.
Begründung:
Die Bezuschussung des Jobtickets für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität und der Änderung des Mobilitätsverhaltens. Der Preis für das Jobticket sollte im Vergleich zum Deutschlandticket und dem Deutschlandticket Tübingen deshalb weiter deutlich verringert sein.
Angesichts der Erhöhung des regulären Preises für das Deutschlandticket durch Bund und Länder und der aktuellen Haushaltslage ist eine Erhöhung allerdings erforderlich. Bei der Festsetzung des Preises sind daneben allerdings nicht nur die oben genannten Aspekte zur Arbeitgeberattraktivität und dem Mobilitätsverhalten zu berücksichtigen. Auch im Vergleich zu den anderen Ticketpreisen und deren Bezuschussung durch die Stadt muss der Preis für das Jobticket bestehen. Das gilt insbesondere für den Vergleich zu den Ticketpreisen für Menschen mit KBC, die kein Gehalt nach TVöD erhalten.
Der Verwaltungsvorschlag den Preis für das Deutschlandticket Tübingen mit KBC auf 25 Euro zu erhöhen, gleichzeitig aber das Jobticket nur geringfügiger erhöht mit 20 Euro zu bepreisen, ist deshalb nicht angemessen. Die bessere Lösung ist hier unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte eine Gleichstellung im Verkaufspreis. Auch mit einem Preis von 25 Euro bleibt das Jobticket weiter ein sehr attraktives Angebot für die städtischen Beschäftigten, auch im Vergleich zu anderen Arbeitgebern.
In Anbetracht des leicht verringerten Zuschusses und möglichen Kündigungen des Tickets durch die Preiserhöhung kann von einem leicht positiven Effekt auf den städtischen Haushalt ausgegangen werden.
Die Stadt Tübingen tritt dem Bündnis für Demokratie und Menschenrechte im Landkreis Tübingen bei.
Begründung:
Die Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, Millionen von Menschen, insbesondere mit Einwanderungsgeschichte, aus Deutschland zu vertreiben, war ein Weckruf für Viele. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Im Landkreis Tübingen hat sich daraufhin ein breites, überparteiliches und zivilgesellschaftliches Bündnis für Demokratie und Menschenrechte gegründet. Nach einem Auftakttreffen haben sich zwischenzeitlich über 60 Organisationen, Initiativen, Kirchen, Verbände, kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Vereine und Parteien dem Bündnis angeschlossen. Die Mitglieder des Bündnisses haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet (siehe Anhang). Weitere demokratische Akteure sind herzlich eingeladen sich dem Bündnis anzuschließen.
Während die anderen beiden grossen Kreisstädte Rottenburg und Mössingen durch ihre Oberbürgermeister und Bürgermeister weitere grosse Kreisgemeinden wie Ammerbuch, Kusterdingen, Dußlingen, Nehren und Dettenhausen jeweils durch ihre Bürgermeister bzw. -meisterin im Bündnis vertreten sind, klafft bei der Stadt Tübingen eine Leerstelle, die es zu korrigieren gilt.
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers Mühlbachäcker werden jetzt auch die Planungen für die Bebauung des Saiben begonnen. Beiden Vorhaben wird Priorität eingeräumt. Sollte die Verwaltung die Vorarbeiten für einen städtebaulichen Wettbewerb für den Saiben nicht mit eigenen Kräften bewerkstelligen können, wird die Beauftragung eines externen Büros dafür bzw. für Teilaspekte geprüft.
Begründung:
Die Überplanung des Saiben ist nach aktuellem Stand von der Verwaltung eher gegen Ende dieses Jahrzehnts vorgesehen, wenn überhaupt. Diese Zeitplanung wird der Dramatik der Situation auf dem Tübinger Wohnungsmarkt nicht gerecht und muss revidiert werden. Denn Tübingen ist in Gefahr, wegen des objektiv vorhandenen Mangels an Wohnraum und der von vielen nicht mehr bezahlbaren Mieten immer mehr jener Bewohner:innen zu verlieren, die diese Stadt am Laufen halten.
Diese Aussage lässt sich vielfach belegen:
Erzieher:innen kommen gar nicht erst nach Tübingen, sondern orientieren sich ins Umland. Das Gleiche gilt für viele andere Sozialberufe, insbesondere für die Altenpflege und für Beschäftigte im Klinikum. Der überall spürbare Fachkräftemangel in diesen Bereichen wird durch die Wohnungsnot in Tübingen zusätzlich verschärft.
Auch Handwerksbetriebe beschreiben eine ähnliche Situation: das Ausmaß ihrer Tätigkeit richtet sich nicht nach der Auftragslage, sondern primär nach der Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte.
Gleichzeitig verlassen Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen die Stadt, um sich und ihren Familien adäquaten Wohnraum bieten zu können.
Die Stadtverwaltung hat große Mühe, auf Stellenausschreibungen qualifizierte
Bewerbungen zu erhalten. Die Zahl der auch nach mehrfacher Ausschreibung offenen Stellen wächst über alle Bereiche hinweg. Dadurch gerät auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Gefahr.
Bei der Veranstaltung Wirtschaft trifft Kommune im Sommer 2023 bejahten zwei Drittel der anwesenden Vertreter:innen aus Wirtschaft und Handel die Frage, ob die Wohnraumsituation eine zusätzliche Hürde für ihre Geschäftstätigkeit sei.
Die Konsequenzen dieses sich verschärfenden Trends, d.h. des Verlusts jener Menschen, die die Infrastruktur in Tübingen aufrechterhalten, berühren letztlich alle in der Stadt, auch solche Bürger:innen, die vom Wohnraummangel nicht direkt betroffen sind. Indirekt aber werden auch sie betroffen sein, denn wir alle sind in unserem Leben angewiesen auf die Erbringung der unterschiedlichsten Dienstleistungen. Fehlen diese, kann das gravierende Folgen haben.
Darüber hinaus sind weitere Gruppen strukturell am Wohnungsmarkt benachteiligt und kaum in der Lage, sich selbst zu versorgen:
Seit langem klagen Studierende und Auszubildende über die Unmöglichkeit, überhaupt eine Unterkunft zu finden.
Große Familien tun sich schwer damit, Wohnungen ausreichender Größe zu bekommen.
Alte und pflegebedürftige Menschen (das ist hinlänglich bekannt) verlassen ihre eigentlich zu großen Wohnungen oder Häuser nicht, solange sie nicht ein entsprechendes barrierefreies kleineres Angebot in Aussicht haben.
Die von der Stadt bislang vertretene und erfolgreich umgesetzte dezentrale Unterbringung von Geflüchteten steht auf der Kippe.
Es ist an der Zeit, das größte zur Verfügung stehende Baugebiet auf Tübinger Markung in Angriff zu nehmen. Mit der häufig kleinteiligen Innenentwicklung alleine lässt sich die oben geschilderte Entwicklung nicht stoppen. Auch die Verwirklichung der neuen Baugebiete in den Teilorten hinkt den ursprünglichen Planungen bedauerlicherweise um Jahre hinterher.
Von Gegnern einer Bebauung des Saiben wird eingewendet, der Saiben müsse als landwirtschaftliche Fläche und CO²-Senke erhalten bleiben. Diese Argumentation wird konterkariert durch
den wachsenden Strom an Menschen, die durch ihr tägliches Pendeln die Umwelt belasten, Ressourcen verbrauchen und neben ihrer eigenen die Lebensqualität vieler Bewohner:innen in der Stadt beeinträchtigen
das Ausmaß an Zersiedelung auf den Gemarkungen der Städte und Dörfer im Umland, wo es wenig Geschosswohnungsbau gibt, sondern überwiegend Einfamilienhäuser mit geringeren ökologischen Standards auf pro Einwohner bezogen größeren, ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sind.
Im Saiben hingegen ist eine klimaneutrale Bauweise auf der Grundlage eines „blaugrünen“ städtebaulichen Konzepts möglich. Mit einer integrativen und nachhaltigen sozialen und ökologischen Planung kann der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche kompensiert werden. Gemeinwohlorientierte Akteure sollen dabei eindeutig Vorrang bei der Vergabe von Projekten haben, damit die oben genannten Gruppen hier tatsächlich Wohnraum finden können.
Bei einer angemessenen Dichte der Bebauung können hier künftig 2000-3000 Menschen leben. Aufgrund der Größe des Gebiets von ca. 15 ha ist es denkbar, die Flächen in Abschnitten zu entwickeln, zumal der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen ist. Andere Städte mit ähnlicher Struktur und Größe machen es vor, wie ein solches neues Stadtviertel auf der Basis der oben genannten Prinzipien entstehen kann, so etwa Konstanz mit seinem neuen „Klimaquartier“ Hafner oder Freiburg mit dem neuen Stadtteil Dietenbach.
Im Zusammenhang mit dem Bau des Lehr- und Lernzentrums auf dem Schnarrenberg stelle ich folgende Fragen – mit der Bitte um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung:
1. Auf welchem Weg/über welche Route genau soll der erhebliche Aushub aus der Baugrube für das Lehr- und Lernzentrum von der Baustelle weggebracht werden? – Um welche Mengen (Kubikmeter) handelt es sich in etwa?
2. Ist es richtig, dass dieser Aushub dazu verwendet werden soll, im Bereich der Ebenhalde
eine von der Verwaltung bereits mehrfach erwähnte Aufschüttung des Geländes zu bewirken (oder mindestens dazu beizutragen), die im Zusammenhang mit einer geänderten Straßenführung die seit längerer Zeit gesperrte, da nicht mehr verkehrssichere, Rosenau-Brücke obsolet machen soll?
3. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Ablagerung des Bauaushubs/der Aufschüttung des Geländes (siehe Frage 2) das Parkhaus Ebenhalde bereits in der nächsten Zeit – und nicht, wie bisher Kenntnisstand des Gemeinderates, erst mittelfristig – abgerissen werden soll?
4. Wenn ja, wie soll der Bedarf an Parkplätzen für Beschäftigte im Bereich Morgenstelle (Universität und BG-Klinik) gedeckt werden, da Alternativen ja bisher nicht verwirklicht wurden?
Begründung:
Sollten diese Informationen stimmen, würde das aufgrund der dann massiv verschärften Parksituation zu entsprechend mehr Parksuchverkehr mit allen Folgeproblemen vor Ort und darüber hinaus zu den bereits bekannten Verdrängungseffekten im weiteren Umfeld, insbesondere in den Bereichen Wanne/Hartmeyerstraße sowie deren Nebenstraßen und im Bereich der Rosenau führen.