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AKTUELLES ANTRÄGE

JugendticketBW

Antrag

Das JugendticketBW wird ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für Tübinger Inhaberinnen und Inhaber der KreisBonusCard oder der KreisBonusCard rabattiert auf einen Abgabepreis von 10.-Euro/Monat. Dies erfolgt nachrangig zu Ansprüchen aus dem Bundesteilhabepaket nach obligatorischer Prüfung.

Begründung:

Aktuell wird die Schüler-Monatskarte für Kinder und Jugendliche mit KBC (extra) mit 28,40 Euro pro Monat bezuschusst auf einen Abgabepreis von 10.- Euro. Nachdem das JugendticketBW günstiger ist bei gleichzeitig besserem Leistungsumfang reduziert sich der Zuschussbedarf auf 20,40 Euro/Monat bzw. zusätzlichen 12 Euro/Monat gegenüber Tübinger Kindern und Jugendlichen ohne KBC (extra). Damit wird mit geringeren Kosten eine deutlich bessere Leistung für benachteiligte junge Menschen in unserer Stadt erreicht.

Wie bisher auch, sollte dem Verkauf des bezuschussten Tickets eine obligatorische Prüfung der Anspruchsberechtigung auf Leistungen im Rahmen des Bundesteilhabepakets vorausgehen, da dann zum einen das JugendticketBW sogar kostenfrei zur Verfügung steht und zum anderen städtische Zuschüsse nur nachrangig eingesetzt werden müssen.

Schaffen wir dieses attraktive Angebot, erscheint eine Ausweitung des geplanten Rabatts auf das Deutschlandticket auf 15 Euro/Monat für Menschen mit KBC (extra) auch auf Kinder und Jugendliche unverhältnismäßig und verzichtbar, betrachtet man den hohen Subventionsbedarf beim DT (34 Euro/Monat) gegenüber dem geringen Mehrwert (Nahverkehrsnutzung außerhalb von Baden-Württemberg).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag „intelligente Mülleimer“

Die Stadtverwaltung bzw. die KST prüfen die Anschaffung sogenannter „intelligenter Mülleimer“ insbesondere an Hotspots wie dem Holzmarkt oder der Metzgergasse im Sinne eines Pilotprojektes und berichten darüber dem Gemeinderat

Begründung:

Mehrere Städte wie Neu-Ulm, Nördlingen oder auch unsere Partnerstadt in Frankreich Aix-en-Provence haben intelligente Abfalltonnen eingeführt. Sie pressen den Müll, so dass das Fassungsvermögen sich vergrößert und sie sind mit Sensoren ausgestattet, die eine notwendige Leerung den zuständigen Mitarbeitern signalisieren. Dies erscheint insbesondere an Standorten, wo das Müllaufkommen saisonal und witterungsbedingt stark schwankt und ggf. auch mehrmals am Tag Leerungen erforderlich sind, sinnvoll. Umgekehrt können unnötige Anfahrten bei geringem Müllaufkommen vermieden werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zu den Vorlagen 119 bzw. 119a/2023 Zukunftsplanung Müllabfuhr

Antrag:

  1. Der Tagesordnungspunkt wird in den Planungsausschuss rückverwiesen und in die nächste Sitzungsrunde (PA am 22.6. und GR am 29.6.) vertagt
  • Im Rahmen der vorberatenden PA-Sitzung am 22.06.23 wird eine Anhörung von Verdi, dem DGB und einer von Seiten des DGB vorzuschlagenden Rechtsanwaltskanzlei vorgesehen. Auch die Kanzlei Mayen, Dolde und Partner wird erneut eingeladen.
  • Die Verwaltung organisiert vor der Entscheidung im Gemeinderat eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Zukunft der Tübinger Müllabfuhr“

Begründung:

Die Zukunft der Tübinger Müllabfuhr beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Es wird von der Verwaltung ein Beschluss empfohlen, der im Ergebnis zu einer Privatisierung eines Elementes der Daseinsvorsorge führt, für die viele aufgrund der der Zufriedenheit mit der Tübinger Müllabfuhr kein Verständnis haben. Das macht das Vorhaben zumindest in besonderer Weise begründungspflichtig.

Nachdem Kernaussagen der Verwaltung und der sie beratenden Rechtsanwaltskanzlei von Seiten der Gewerkschaften ebenfalls gestützt auf eine Rechtsauskunft in Frage gestellt werden, ist es angemessen, dass vor einer Entscheidung die Argumente beider Seiten gehört und in einer Befragung diskutiert werden können.

Aufgrund der Bedeutung des Themas und der bereits laufenden öffentlichen Debatte sollte auch der Bevölkerung mehr Beteiligung ermöglicht werden. Dazu eignet sich eine Bürgerinformationsveranstaltung, bei der die komplexen Sachverhalte dargelegt und diskutiert werden können.

Die Verschiebung der Entscheidung um eine Sitzungsperiode hält im Übrigen weiterhin alle Beschlussoptionen offen.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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ANTRÄGE

Bericht über die KreisBonusCard und die neu geschaffene KreisBonusCard extra für Erwachsene

Auf Antrag des gesamten Gemeinderates wurde zum April 2023 eine KreisBonusCard extra für Erwachsene eingeführt und damit eine Lücke im Angebot der Stadt geschlossen. Wir erbeten nach sechsmonatiger Laufzeit im Herbst einen Bericht über die Nutzung des neuen Angebotes, die Verbreitung der BonusCard unter Erwachsenen und die damit verbundenen Vergünstigungen. Auch soll die Frage beleuchtet werden, ob und welche weitergehenden Angebote für Karteninhaber_innen denkbar sind und ob hierfür ggf. weitergehende städtische Ressourcen in Form von Sachmitteln oder Personalstellenanteilen notwendig sind.

Begründung:

Die KreisBonusCard ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit wenig Geld in unserer Stadt Teilhabe zu ermöglichen. Besonders viele Angebote und Vergünstigungen gibt es für Kinder und Jugendliche, während für Erwachsene ohne Kinder das Angebot noch ausbaufähig erscheint. So werden in der Broschüre des Landkreises für Erwachsene insgesamt 55 mögliche Vergünstigungen in Tübingen aufgeführt, während es für Kinder und Jugendliche 90 sind. Beispielweise gibt es für Kinder- und Jugendliche 20 verschiedene Sport- und Bewegungsangebote etwa von Sportvereinen, während für Erwachsene nur sieben angeboten werden. Möglicherweise bedarf es vergleichbar der Stelle, die für die BonusCard-Belange von Kindern und Jugendlichen eingerichtet wurde, auch einer städtischen Unterstützung für den Erwachsenenbereich.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Einrichtung einer Kommission zur Überprüfung der Tübinger Ehrenbürgerwürden

Begleitantrag zum Haushalt 2023

Antrag:
Die Stadt Tübingen beruft eine Expertenkommission, die die Tübinger Ehrenbürgerwürden in ihrer Gesamtheit, strukturiert und vergleichend und auf wissenschaftlicher Basis überprüft,
um eine Grundlage für die Diskussion der Aberkennung einzelner Ehrenbürgerwürden zu schaffen.


Begründung:
Bislang hat Tübingen im Umgang mit verliehenen Ehrenbürgerwürden Einzelfallentscheidungen getroffen. So wurden 2013 die Ehrenbürgerwürden von Theodor Häring und Adolf Scheef aberkannt. Der Entscheidung über den Entzug der Ehrenbürgerwürde von Hans Gmelin vor fünf Jahren ging immerhin eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Biographie Gmelins voraus. Eine systematische Überprüfung der Tübinger Ehrenbürgerwürden in ihrer Gesamtheit nach vorher entwickelten Kriterien fand aber bislang nicht statt. Dies erscheint notwendig, da weitere Personen, die die Ehrenbürgerwürde Tübingens erhalten haben, in der Stadtgesellschaft kritisch diskutiert wurden und werden wie Kurt Georg Kiesinger, Theodor Eschenburg und Paul Schmitthenner. Bei der Prüfung der Straßennamen hat Tübingen aktuell gute Erfahrungen mit der Berufung einer Kommission gemacht. Im Umgang mit den Ehrenbürgerwürden bietet sich ein vergleichbares Verfahren an.


Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Prüfung der Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Struktur und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt zu ermitteln;
  2. zu prüfen, ob die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt aus städtebaulichen Gründen nicht erhaltenswert ist;
  3. zu prüfen, ob in der Südstadt das Potential der wohnwertsteigernden Aufwertung des Gebäudebestandes besteht und – falls dieses Potential besteht – zu prüfen, ob durch solche Aufwertungen grundsätzlich die Gefahr besteht, dass sie zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen;
  4. zu prüfen, ob es in der Südstadt Anzeichen für solche Aufwertungsprozesse sowie für die (vermehrte) Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt;
  5. zu prüfen, ob dadurch in der Südstadt die Gefahr der Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen besteht und städtebauliche Maßnahmen, wie die Schaffung neuen – insbesondere preiswerten – Wohnraums für diese Gruppen, erforderlich wären, wenn ein solcher Verdrängungsprozess aufkommen sollte;
  6. zu prüfen, ob und inwieweit der Erlass einer Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und insbesondere einkommensschwächere Haushalte sowie Mieter vor einer potentiellen Verdrängung bewahren könnte.

Die Prüfung erfolgt mittels einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung. Ein Instrument kann dabei auch eine Haushaltsbefragung sein. Möglich ist dabei auch eine Vergabe an ein unabhängiges Büro. Ggf. erforderliche Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Die Verwaltung nimmt in diesem Zusammenhang auch Kontakt mit anderen Städten auf, die bereits Erfahrungen mit Milieuschutzsatzungen gesammelt haben und prüft, was auf Tübingen übertragbar ist und aus welchen Erfahrungen wir lernen können.

Begründung:

Die Tübinger Südstadt ist ein lebendiges heterogenes Quartier, in dem Menschen aus allen sozialen Schichten und aller Einkommensklassen ihr Zuhause haben. Das soll auch so bleiben. Uns allen sind aber Beispiele bewusst, die diesem Ziel entgegenwirken und der Gentrifizierung Vorschub leisten. Es ist gut und richtig, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüft, wie „gegen überhöhte Mieten im Bestand aktiv vorgegangen werden kann“. Es ist aber umso weniger einsehbar, dass ein Instrument, das andere Städte wie Stuttgart, Freiburg oder Karlsruhe nutzen, ohne vertiefte Prüfung verworfen werden soll. Letztlich läuft die Argumentation der Verwaltung alleine darauf hinaus, dass sie den Arbeitsaufwand scheut, der nach ihrer Auffassung den – aber gar nicht vertieft erhobenen – möglichen Nutzen nicht rechtfertigen würde.

Wir leben in einer Stadt und tragen Verantwortung für eine Stadt mit einem der höchsten Mietniveaus der Republik. Das sollte Anlass genug sein, alle verfügbaren Instrumente, um Gentrifizierung zu verhindern, eingehend zu prüfen und möglichst auch selbst Erfahrungen mit ihnen zu sammeln. Bewährt sich eine Milieuschutzsatzung in der Südstadt, kann die Aufstellung auch für andere Quartiere geprüft werden.

Durch die Erhaltungssatzung werden keine wünschenswerten und energetisch erforderlichen Sanierungen verhindert – diese müssen gem. Â§ 172 Absatz 4 Satz 3 BauGB genehmigt werden. Danach bleiben ebenso der Eigentumserwerb durch Erbfall, der Eigentumserwerb innerhalb von Familien zur eigenen Nutzung sowie der Eigentumserwerb mit der Verpflichtung, dass in den Folgejahren nur an die Mieter veräußert wird, unproblematisch zulässig.

Die Erhaltungssatzung verhindert auch sonst keine Veränderungen als solche. Vielmehr wird der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, im Einzelfall zu prüfen, ob ein konkretes Bauvorhaben die Gefahr birgt, dass durch die bauliche Veränderung das Gebäude z.B. deutlich teurer vermietet werden kann bzw. soll und dadurch die bisherigen Bewohner des Stadtteils verdrängt werden könnten. Die Bauvorhaben, die negative Auswirkungen haben, können mit diesem Instrument identifiziert und entsprechend beurteilt werden.

Es ist – nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9.11.2021 dazu urteilte – zu erwarten, dass der Bundesgesetzgeber in der nächsten Zeit die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht der Gemeinden im Gebiet von Erhaltungssatzungen dahingehend ändern wird, dass von dem Vorkaufrecht nicht mehr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn im Zeitpunkt des Verkaufs bereits die konkrete Gefahr besteht, dass durch den Eigentumsübergang als solcher die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung verändert wird, sondern durch den Verkauf in absehbarer Zeit eine solche Gefahr entsteht, sprich, wenn das Haus gekauft und absehbar z.B. luxussaniert wird. Von einer solchen – im Koalitionsvertrag festgelegten und damit in Bälde zu erwartenden – bundesgesetzlichen Änderung könnte die Stadt am wirkungsvollsten Gebrauch machen, wenn das Gebiet dann bereits per Satzung festgelegt ist. Würde die Stadt erst zu handeln beginnen, wenn die bundesgesetzliche Änderung verabschiedet ist, könnten etliche Verkäufe noch abgewickelt werden, ohne dass die Stadt durch das Vorkaufsrecht eingreifen könnte.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Resolution und Interfraktioneller Antrag zur Ukraine

Wir sind zutiefst erschüttert über die russische Invasion in der Ukraine. Wir verurteilen den Angriff Putins auf ein unabhängiges, freies und demokratisches Land auf das Schärfste. Es handelt sich um einen klaren Bruch des Völkerrechts. Wir solidarisieren uns mit der Ukraine und sind bereit, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfestellung zu leisten.

Viele Menschen fliehen aktuell aus der Ukraine, um dem Krieg zu entkommen. Wir bieten Schutzsuchenden sofort einen Zufluchtsort an â€“ im Geiste der Initiative „Sichere Häfen“, der Tübingen 2019 beigetreten ist.

Tübingen steht für Freiheit und Demokratie ein. Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Menschen in der Ukraine ihrer Rechte auf Freiheit, Demokratie und Leben beraubt werden Wir setzen uns in Tübingen und darüber hinaus für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen ohne Angst und in Friedenmiteinander leben können.

Deshalb beantragen wir:

1. Die Stadt Tübingen erklärt ihre Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und setzt sich für ein Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus der Ukraine ein.

2. Tübingen erklärt sich bereit, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und erklärt diese Bereitschaftauch der Landes- und Bundesregierung gegenüber.

3. Die Stadtverwaltung ermittelt in Kooperation mit dem Landkreis die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den Aufnahmeunterkünften und baut die geschätzte Zahl an zusätzlich notwendigen Aufnahmeplätzen auf.

4. Die Stadt Tübingen initiiert einen Aufruf an die Tübinger Bevölkerung, private Unterkünfte und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Sie koordiniert die Vermittlung von Schutzsuchenden und privaten Angeboten.

5. Ukrainische Staatsbürger, die sich aktuell in Tübingen visumsfrei zu einem Kurzaufenthalt aufhalten oder deren Visum ausläuft, werden unbürokratisch unterstützt, so dass sie in der aktuellen Situation nicht in die Ukraine zurückkehren müssen.

Für AL/Grüne: Asli Kücük u. Annette Schmidt

Für die SPD: Dr. Martin Sökler

Für die Tübinger Liste: Ernst Gumrich

Für die CDU: Prof. Dr. Ulrike Ernemann

Für die Linke: Gerlinde Strasdeit

Für â€žDie Fraktion“: David Hildner

Für die FDP: Dietmar Schöning

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AKTUELLES ANTRÄGE PRESSEMITTEILUNGEN

Für einen Sozialbonus bei der GWG

Pressemitteilung

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.“


Antrag

Mietgrenzwert und Sozialbonus bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG

1. Die GWG definiert einen Mietgrenzwert, der 25 % unterhalb dem stadtweiten durchschnittlichen Tübinger Mietniveau (durchschnittliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel) liegt. Dieser Wert darf vom Durchschnitt aller GWG-Mieten nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind nur dann und nur soweit möglich, als der Durchschnitt aller Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete weiterhin um mindestens 25% unterschreitet. Der Mietgrenzwert und die Durchschnittsmiete bei der GWG werden jährlich dem Aufsichtsrat berichtet.

2. Die GWG führt einen Sozialbonus ein: Bei Mieterinnen und Mietern, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben (Kaltmiete) 30% ihres Haushaltsaufkommen übersteigen, wird auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt bzw. reduziert. Voraussetzungen für die Antragstellung sind eine angemessene Wohnraumgröße (nach Landeswohnraumförderung) und die Vorlage eines Wohngeldbescheides. Der Wohnraum darf nicht mietpreisgebunden sein. Mittels des Wohngeldbescheides wird die Höhe des erwirtschafteten Haushaltsnettoeinkommen dargelegt. Bezogenes Wohngeld wird ggf. dazu addiert. Wohngeldberechtigung ist aber keine Voraussetzung für den Sozialbonus. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem mehrsprachigen Schreiben über das Verfahren und insbesondere den Weg der Wohngeldbeantragung informiert und erforderlichenfalls dabei unterstützt.

Begründung

Mittels des Mietgrenzwertes wird mit einem einfachen Verfahren dauerhaft sichergestellt, dass die GWG dem politischen Auftrag nachkommt, preisgünstigen Wohnraum für wirtschaftlich nicht-privilegierte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des Sozialbonus wird das individuelle Haushaltseinkommen zu einer maßgebenden Größe bei der Miete. Ein gewünschter Nebeneffekt ist, dass Mieterinnen und Mieter dazu animiert werden, Wohngeld zu beantragen, da dies Voraussetzung für die Aussetzung der Mieterhöhung ist. Bislang wurde eine einkommensabhängige Mietgestaltung bei der GWG nur im Modellversuch EMI (Vorlage 2021/018) verwirklicht. Mit dem hier vorgeschlagenen und in Freiburg bereits erprobten Modell gelingt ein flächendeckendes Ausrollen als Ergänzung zu EMI.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Entwicklung eines ergänzenden Busangebots

Entwicklung eines auf die Strecken und Fahrpläne der Regionalstadtbahn abgestimmten ergänzenden Busangebots in Tübingen

Die Stadt Tübingen bzw. die TüBus-GmbH der SWT entwickelt in Kooperation mit dem Zweckverband Regionalstadtbahn rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Regionalstadtbahnlinien verschiedene Varianten eines auf die Haltestellen und den Fahrplan der RSB abgestimmten ergänzenden städtischen Buskonzepts. Dabei werden insbesondere tangentiale Verbindungen etwa von der Neckaraue und dem Westbahnhof entwickelt. Es werden Varianten mit verschiedener Ausbautiefe eines Schnellbussystems auf eigenen Busspuren und optimierter Schaltung der Lichtsignalanlagen geprüft und jeweils Kostenschätzungen und Kalkulationen der zu erzielenden Effekte auf Nutzer- und Umsteigezahlen vom MIV auf den OEPNV vorgenommen. Entscheidungsreife Konzepte sollen so frühzeitig vorliegen, dass eine Realisierung möglichst zeitnah zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der RSB ermöglicht wird.

Begründung:

Die Tübingerinnen und Tübinger haben sich am 26.09. im Bürgerentscheid gegen eine Innenstadtstrecke der RSB entschieden. Unstrittig ist hingegen die Realisierung der RSB-Strecken auf den bestehenden Bahnlinien mit der Schaffung neuer Haltestellen auch im Tübinger Stadtgebiet. Der Bau von Modul 1 ist in vollem Gang. Bereits in einem Jahr wird die RSB voraussichtlich auf der Ammertalbahn fahren. Um den Verkehrsproblemen in Tübingen insbesondere im Stadt-Umland-Verkehr in der gegebenen Situation bestmöglich zu begegnen und um einen möglichst großen Nutzen aus den sehr hohen Investitionen in die RSB zu ziehen, ist eine Abstimmung des Tübinger Bussystems auf die RSB dringend geboten. 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Vorlage 285c/2021: Kunstrasenplätze

1. Der Zeitraum, in dem die Sportvereine keine Entgelte für Pflege und Unterhalt der vereinseigenen Sportfreianlagen bezahlen müssen, wird von 15 auf 25 Jahre verlängert.

2. Die ggf. notwendige Vergabe eines Kredits für die Finanzierung des Eigenanteils der Vereine erfolgt durch die Stadt Tübingen, sofern keine unabwendbaren juristischen Gründe dem entgegenstehen. 

3. Sollte zukünftig ein Teil des WLSB-Zuschusses aufgrund einer verkürzten Lebensdauer des sanierten Kunstrasenplatzes zurückgezahlt werden müssen, so kommt die Stadt Tübingen dafür auf. 

Begründung

Die Finanzierung des Eigenanteils stellt die betroffenen Sportvereine vor große Schwierigkeiten und weicht von der ursprünglich in Aussicht gestellten Lösung ab. Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung beträgt die Entlastung, die spezifisch den Vereinen zu Gute kommt, die über vereinseigene Großspielfelder verfügen, nur 30.000 €. Das ist nicht ausreichend. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Lösung erhöht diesen Betrag auf 50.000 €. Eine Erhöhung der Kindersportförderung sollte in allen Vereinen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen und nicht in manchen dem eigentlichen Zweck und in anderen der Platzsanierung.

Eine Kreditaufnahme am Finanzmarkt für den Eigenanteil birgt für finanzschwache Vereine große Risiken und schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein. Dies kann durch eine Kreditvergabe durch die Stadt und damit ggf. erweiterte Möglichkeiten der Stundung vermindert werden. Eine weitere Risikoreduktion für die Vereine ergibt sich aus der Übernahme eines Rückzahlungsrisiko für den WLSB-Zuschusses seitens der Stadt.