Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE PRESSEMITTEILUNGEN

Für einen Sozialbonus bei der GWG

Pressemitteilung

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.“


Antrag

Mietgrenzwert und Sozialbonus bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG

1. Die GWG definiert einen Mietgrenzwert, der 25 % unterhalb dem stadtweiten durchschnittlichen Tübinger Mietniveau (durchschnittliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel) liegt. Dieser Wert darf vom Durchschnitt aller GWG-Mieten nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind nur dann und nur soweit möglich, als der Durchschnitt aller Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete weiterhin um mindestens 25% unterschreitet. Der Mietgrenzwert und die Durchschnittsmiete bei der GWG werden jährlich dem Aufsichtsrat berichtet.

2. Die GWG führt einen Sozialbonus ein: Bei Mieterinnen und Mietern, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben (Kaltmiete) 30% ihres Haushaltsaufkommen übersteigen, wird auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt bzw. reduziert. Voraussetzungen für die Antragstellung sind eine angemessene Wohnraumgröße (nach Landeswohnraumförderung) und die Vorlage eines Wohngeldbescheides. Der Wohnraum darf nicht mietpreisgebunden sein. Mittels des Wohngeldbescheides wird die Höhe des erwirtschafteten Haushaltsnettoeinkommen dargelegt. Bezogenes Wohngeld wird ggf. dazu addiert. Wohngeldberechtigung ist aber keine Voraussetzung für den Sozialbonus. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem mehrsprachigen Schreiben über das Verfahren und insbesondere den Weg der Wohngeldbeantragung informiert und erforderlichenfalls dabei unterstützt.

Begründung

Mittels des Mietgrenzwertes wird mit einem einfachen Verfahren dauerhaft sichergestellt, dass die GWG dem politischen Auftrag nachkommt, preisgünstigen Wohnraum für wirtschaftlich nicht-privilegierte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des Sozialbonus wird das individuelle Haushaltseinkommen zu einer maßgebenden Größe bei der Miete. Ein gewünschter Nebeneffekt ist, dass Mieterinnen und Mieter dazu animiert werden, Wohngeld zu beantragen, da dies Voraussetzung für die Aussetzung der Mieterhöhung ist. Bislang wurde eine einkommensabhängige Mietgestaltung bei der GWG nur im Modellversuch EMI (Vorlage 2021/018) verwirklicht. Mit dem hier vorgeschlagenen und in Freiburg bereits erprobten Modell gelingt ein flächendeckendes Ausrollen als Ergänzung zu EMI.