Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu den Planungen für die Neue Medizinische Klinik und das Lehr- und Lernzentrum des ukt:
1. zur vorgesehenen Baustelleneinrichtung:
Es müssen für die beiden Bauvorhaben nicht nur unglaubliche Mengen an Material an- und abtransportiert werden, sie müssen auch gelagert werden und für die Bauabläufe zugänglich sein.
Frage: Wo genau soll die Baustelleneinrichtung für das LLZ erfolgen, wo (was ja dann noch schwieriger wird) für die NMK? – Wir bitten um Beschreibung und Visualisierung durch Eintrag auf Kartenmaterial oder Luftbildaufnahmen.
2. zur nördlichen Baustraße/Ringstraße:
Im Rahmenvertrag mit der Stadt wurden 2017 und 2019 nicht nur eine westliche Begrenzung des Baufeldes für die generelle Erweiterung des ukt am Schnarrenberg definiert, (Weg Nr.2863/3) sondern auch eine südliche Begrenzung. Die geplante Baustraße führt über diese Grenze hinaus in einen Streuobstwiesenbereich, in dem durch den Eingriff in die Landschaft und den notwendigerweise massiven Straßenbau nicht nur die Flora beeinträchtigt wird, sondern vor allem auch die Fauna, darunter mehrere streng geschützte (und dort real vorkommende!!) Fledermausarten. – Wir bitten um Visualisierung dieser Begrenzung in entsprechendem Kartenmaterial sowie um Einzeichnung des geplanten Baustraßenverlaufs innerhalb und außerhalb dieser Begrenzung.
Es ergeben sich folgende Fragen, die wir aus der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 22.01.2024 zur Planung der Ringstraße ableiten – vgl. den folgenden Link:
a) War die dadurch beeinträchtigte Fläche schon für eine andere Maßnahme als Ausgleichsfläche definiert, wie in der Stellungnahme dargestellt und auch von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt? – Wenn ja, wo und wie soll dann der neue Ausgleich geschaffen werden?
b) Welche Maßnahmen sollen insbesondere zum Schutz der Fledermauspopulationen und der dort heimischen Vogelarten ergriffen werden bzw. sind im letzten Jahr bereits umgesetzt worden? – Welches Monitoring findet in diesem Zusammenhang durch wen statt?
c) Auch die Lichtverschmutzung stellt ein bekanntes und hier ebenso relevantes Problem dar. Wird deswegen, wie von den Verbänden gefordert, auf die Beleuchtung der Baustraße verzichtet werden?
Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)
Vorschlag der Verwaltung:
Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben: a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro) b) Erhöhung des Stundensatzes: U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro
Unser Vorschlag: Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss). Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).
Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.
Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26: U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27: U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro
Begründung: Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.
Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25 noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).
Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.
Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel: Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:
Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um 1.785,60 Euro.
Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:
Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von 12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro. Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro. Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.
Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.
Die Haushaltsplanungen beschäftigen die Tübinger Bürgerschaft. Am letzten Donnerstag empfingen uns Gemeinderäte vor dem Rathaus viele aufgebrachte Menschen, die ihren Unmut über die bevorstehenden Kürzungen zum Ausdruck gebracht haben. Und am Samstag fand eine „Demonstration gegen Kürzungen“ statt. Es gehört zu einer Demokratie, dass sich möglichst viele einbringen, und es ist legitim, dass man seine Interessen in den Vordergrund stellt und versucht, diese durchzusetzen. Ein paar wenige Menschen überschreiten allerdings die Grenzen sachlicher Kommunikation, wenn beispielsweise in Leserbriefen der Gemeinderat pauschal als „ideologieverblendet“ oder die Räte als „verlogen“ bezeichnet werden und unterstellt wird, dass einem die Kultur oder soziale Belange egal seien.
Ja, es tut weh, wenn für liebgewonnene und bewährte und wichtige Errungenschaften im kulturellen und sozialen Bereich weniger Geld vorhanden ist. Und das Defizit ist enorm: Auch nach der Aktualisierung wichtiger Haushaltsansätze liegt es immer noch bei rund 30 Millionen Euro, verursacht durch eine höhere Kreisumlage, die die Stadt abführen muss, durch die Erhöhung von Gehältern und Verteuerung von Sachleistungen und weniger Steuereinnahmen.
Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass vielen nicht klar ist, was passieren wird, wenn wir GemeinderätInnen, dieses Defizit nicht in den Griff bekommen. Dann wird die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium, den Haushalt nicht genehmigen und alle Ausgaben, die nicht vorgeschrieben sind, kürzen. Das wird alle Bereiche treffen: Kultur, Sport, Klimaschutz und Sozialleistungen. Der einzige Weg, diesem Diktat zu entgehen und das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben, ist, dass sich der Gemeinderat einigt und mit vielen schmerzhaften Kürzungen einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegt.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Verantwortung stellen und sich nicht wie andere Fraktionen verweigern. Dabei wird die SPD darauf achten, dass die wichtigen Strukturen der Kinder- und Jugendsozialarbeit weiterhin gut bestehen können und es zu keinem Kahlschlag bei Kultur und Sport kommen wird. Mir ist es sehr wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass trotz dieser Kürzungen Tübingen eine soziale Stadt mit vielfältigem Kulturangebot bleibt, die überdurchschnittliche Standards bietet, um die uns die meisten Gemeinden beneiden.
Der Zuschuss für das Deutschlandticket Tübingen wird von 15 Euro auf 9 Euro pro Monat verringert. Damit ergibt sich ein neuer Verkaufspreis von 49 Euro im Monat.
Unverändert
Der Zuschuss zum Deutschlandticket JugendBW wird von 8,42 Euro auf 12,42 erhöht. Damit kostet das Ticket künftig monatlich 27 Euro.
Der weitere Zuschuss für das Deutschlandticket JugendBW mit KBC beträgt unverändert 12 Euro. Der Ticketpreis steigt damit von derzeit 10 Euro auf 15 Euro monatlich.
Der Gemeinderat unterstützt die Verwaltung darin, zur teilweisen Gegenfinanzierung die Anwohnerparkgebühren auf durchschnittlich 15 Euro pro Monat anzuheben.
Begründung:
Tübingen muss auf Grund der aktuellen Haushaltslage umfassende Kürzungen am städtischen Haushalt vornehmen. Die Lasten dieser Kürzungen sollten keinen Bereich der städtischen Förderungen einseitig treffen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringen Einkommen sollten außerdem so gut wie möglich von den Auswirkungen der Haushaltslage verschont bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Rabattierung des Deutschlandticket Tübingen angemessen. Mit dem von uns vorgeschlagenen Zuschuss von künftig 9 Euro befindet sich der neue Verkaufspreis dann auf dem Preisniveau im Rest von Deutschland vor der Erhöhung durch Bund und Länder. Das Deutschlandticket bleibt damit in Tübingen das „49-Euro-Ticket“. Das Preis-Leistungs-Verhältnis dieses Tickets bleibt damit weiter sehr gut.
Unter der Annahme, dass sich durch den höheren Ticketpreis von 49 Euro im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag weitere 3.000 Menschen dazu entscheiden, ihr Ticket zu kündigen, verringert sich der Zuschussbedarf um die Hälfte auf eine Million Euro pro Jahr.
Für viele Familien hat sich das Deutschlandticket JugendBW Tübingen in der Praxis als neue Schülermonatskarte etabliert. Eine Preiserhöhung wird leider auch hier nötig. Der Verwaltungsvorschlag sieht an dieser Stelle aber in absoluten Zahlen die größte Preissteigerung aller Tickets vor. Das Gegenteil sollte der Fall sein und die Preissteigerung für Kinder und Jugendliche möglichst gering ausfallen. Durch die oben vorgeschlagenen Minderausgaben für das Deutschlandticket Tübingen ist hier eine moderate Steigerung der Zuschüsse möglich. Die vorgeschlagenen 27 Euro stellen dann nur eine leichte Ticketpreiserhöhung von 5 Euro dar.
Unter der Annahme gleichbleibender Verkaufszahlen ergibt sich für den städtischen Haushalt ein Mehraufwand von rund 160.000 Euro pro Jahr.
Die vorgeschlagene Preiserhöhung des Deutschlandticket JugendBW Tübingen mit KBC stellt in absoluten Zahlen keine außerordentlich große Erhöhung dar. Im Vergleich zum bisherigen Preis ist die Erhöhung aber prozentual am größten – eine Verdopplung. Wie oben dargestellt, ist das besonders für diese Gruppe nicht angemessen. Die hier vorgeschlagene Beibehaltung des bisherigen zusätzlichen Zuschusses für dieses Ticket führt zu einer moderaten Erhöhung von 5 Euro – nur halb so viel wie im Verwaltungsvorschlag.
Durch die geringen Verkaufszahlen des Tickets sind die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung sehr begrenzt.
Die Anwohnerparkgebühren müssen nach der jüngeren Rechtsprechung nun durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Den Gemeinderat trotzdem politisch an der Festsetzung der Gebühren zu beteiligen, ist richtig. Im Kontext des Klimaschutzprogramms hat man sich darauf verständigt, die Parkraumbewirtschaftung einerseits flächendeckend einzuführen und die Gebühren andererseits in Schritten zu erhöhen. Die flächendeckende Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht abschließend erfolgt. Solange das nicht der Fall ist, sorgt eine Gebührenerhöhung für ein noch höheres Ungleichgewicht zwischen Parkräumen mit und ohne Bewirtschaftung. Eine Gebührenerhöhung bedarf zu diesem Zeitpunkt deshalb einer besonderen Begründung. Die aktuelle Haushaltslage kann dafür ein hinreichender Grund sein. Gleichzeitig sollte die schrittweise Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Leistungen des TüBus führen – sei das bei den Ticketpreisen oder im Angebot. Nachdem nun sogar Ticketpreis-Steigerungen und Zuschussreduzierungen anstehen und gleichzeitig das Angebot leicht verringert werden soll, ist eine parallele Verdopplung der Parkgebühren nicht angemessen. Eine wie hier vorgeschlagene Reduzierung des Zuschusses für das Deutschlandticket Tübingen macht eine so deutliche Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken außerdem nicht erforderlich. Eine Erhöhung der Gebühren auf 15 Euro pro Monat ist in der Abwägung dieser Argumente das höchste noch vertretbare Maß.
Im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag kann damit von Mindereinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro ausgegangen werden.
In Summe sorgen die hier vorgeschlagenen Änderungen am Beschlussantrag der Verwaltung durch eine deutliche Verringerung der Ausgaben und nur eine leichte Verringerung der Einnahmen für eine verbesserte Bilanz um rund 340.000 Euro.
Der Zuschuss für das Jobticket für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe wird zum 01.01.2025 auf 30,10 Euro pro Monat verringert. Damit erhöht sich der Preis des Jobtickets von 14 Euro auf 25 Euro pro Monat.
Begründung:
Die Bezuschussung des Jobtickets für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität und der Änderung des Mobilitätsverhaltens. Der Preis für das Jobticket sollte im Vergleich zum Deutschlandticket und dem Deutschlandticket Tübingen deshalb weiter deutlich verringert sein.
Angesichts der Erhöhung des regulären Preises für das Deutschlandticket durch Bund und Länder und der aktuellen Haushaltslage ist eine Erhöhung allerdings erforderlich. Bei der Festsetzung des Preises sind daneben allerdings nicht nur die oben genannten Aspekte zur Arbeitgeberattraktivität und dem Mobilitätsverhalten zu berücksichtigen. Auch im Vergleich zu den anderen Ticketpreisen und deren Bezuschussung durch die Stadt muss der Preis für das Jobticket bestehen. Das gilt insbesondere für den Vergleich zu den Ticketpreisen für Menschen mit KBC, die kein Gehalt nach TVöD erhalten.
Der Verwaltungsvorschlag den Preis für das Deutschlandticket Tübingen mit KBC auf 25 Euro zu erhöhen, gleichzeitig aber das Jobticket nur geringfügiger erhöht mit 20 Euro zu bepreisen, ist deshalb nicht angemessen. Die bessere Lösung ist hier unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte eine Gleichstellung im Verkaufspreis. Auch mit einem Preis von 25 Euro bleibt das Jobticket weiter ein sehr attraktives Angebot für die städtischen Beschäftigten, auch im Vergleich zu anderen Arbeitgebern.
In Anbetracht des leicht verringerten Zuschusses und möglichen Kündigungen des Tickets durch die Preiserhöhung kann von einem leicht positiven Effekt auf den städtischen Haushalt ausgegangen werden.
Liebe Tübingerinnen und Tübinger, herzlichen Dank für das große Vertrauen, das Sie uns bei der Kommunalwahl am 9. Juni entgegengebracht haben. Auch in den kommenden fünf Jahren sind wieder sechs Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Tübinger Gemeinderat vertreten. Gegen den Bundestrend haben wir prozentual zugelegt und konnten unseren Platz als zweitstärkste Kraft im Rat festigen. Dem hat der große personelle Umbruch auf unserer Liste keinen Abbruch getan, im Gegenteil. Der Generationenwechsel ist geglückt. Mit einer guten Mischung aus frischem Wind und jahrelanger Erfahrung starten wir nun motiviert in die nächsten fünf Jahre.
Zum Beginn dieser neuen Legislaturperiode wirft der Haushalt 2025 bereits seine Schatten voraus. Die diesjährigen Haushaltsverhandlungen werden absehbar sehr schwierig werden. Die verengten finanziellen Spielräume sind bitter. Gerade wir als SPD sind überzeugt von der wichtigen Rolle eines aktiven Staates, einer aktiven Stadt für unsere Gesellschaft. Nicht zuletzt machen viele der Leistungen und Förderungen, die Tübingen freiwillig erbringt, einen echten Unterschied: in der Bildung, im Sozialbereich, in der Kultur, beim öffentlichen Nahverkehr. Um den neuen Haushalt genehmigungsfähig zu machen, werden harte Abwägungsentscheidungen nötig sein. Unsere Prioritäten haben sich deshalb aber nicht verschoben. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir werden uns daher weiter für bezahlbares Wohnen einsetzen, insbesondere für alle, die unsere Stadt am Laufen halten. Mit gleich zwei Eltern mit jungen Kindern in unserer neuen Fraktion bleiben zuverlässige Kitas für uns eine Top-Priorität. Auch den Weg zur Klimaneutralität wollen wir entschieden weitergehen und für einen verlässlichen, bezahlbaren und guten öffentlichen Nahverkehr sorgen. Nicht zuletzt liegen uns auch die vielen sozialen wie kulturellen Projekte und Institutionen in Tübingen am Herzen. Zuvorderst bei denen zu sparen, die ohnehin im Leben kämpfen müssen, ist für uns keine Option.
„Die ganze Stadt im Blick“ war das Motto unserer Kampagne zur Kommunalwahl. Für die nächsten fünf Jahre soll das Leitlinie und Anspruch für unsere Arbeit im Tübinger Gemeinderat sein. Kommen Sie deshalb sehr gerne mit Fragen, Anregungen oder Kritik auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat sich für die beginnende Amtszeit personell neu aufgestellt und setzt dabei den Generationenwechsel fort. Als Fraktionsvorsitzender folgt der 25-jährige Florian Zarnetta auf den langjährigen Stadtrat Martin Sökler, der zur Kommunalwahl nicht wieder angetreten war. Zarnetta ist seit 2021 Vorsitzender des SPD-Kreisverbands und war zur Gemeinderatswahl als Spitzenkandidat ins Rennen gegangen. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurde Ingeborg Höhne-Mack im Amt bestätigt, die auch erneut als ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters vorgeschlagen werden soll. Der SPD-Stimmenkönig Heinrich Riethmüller komplettiert die Fraktionsspitze als stellvertretender Vorsitzender. Weitere Mitglieder der Fraktion sind Nathalie Denoix, Gerhard Neth und Uli Weimer.
„Die gute Mischung aus Erfahrung und frischem Wind, mit der wir bei der Wahl erfolgreich waren, ist auch Grundlage für unsere Arbeit im neuen Gemeinderat. Als Team sind wir ideal aufgestellt, um uns auch in Zukunft entschieden für bezahlbares Wohnen, zuverlässige Kitas und einen guten und bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr in Tübingen einzusetzen“, so Zarnetta.
Die SPD war bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni erneut mit sechs Mitgliedern in den Rat eingezogen. Entgegen des Bundestrends hatte die Tübinger Sozialdemokratie prozentual zugelegt und ihren Platz als zweitstärkste Kraft im Gemeinderat gefestigt.
Arbeitsplätze der Jugendsozialarbeiter:innen im Jugendcafé Bricks
Frage: Mit welchen Mitteln/durch welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass die aktuell inakzeptable Situation bezüglich der Arbeitsplätze im Anbau des Jugendcafés Bricks verbessert wird bzw. die baulichen Mißstände beseitigt werden?
Begründung: Der bauliche Zustand des Anbaus, in dem sich auch die Büroräume der städtischen Beschäftigten befinden, hat sich weiter massiv verschlechtert. Kälte im Winter, kaum erträgliche Hitze im Sommer prägen die Arbeitsbedingungen der Angestellten. Darüber hinaus dringt durch das undichte Dach ständig Regen ein und die Räume (auch das Lager) werden zunehmend feuchter. – Damit gibt es hier Arbeitsbedingungen, die den üblichen Arbeitsschutzbedingungen nicht entsprechen und so nicht hingenommen werden können.
Im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan und der Aufstellung des Rahmenplanes für die (Grenzen der) Erweiterung des ukt auf dem Schnarrenberg bzw. Steinenberg wurde auch die Forderung gestellt, einen großen Teil des Steinenbergs wegen seiner hohen Biodiversität einschl. vieler seltener Tier-, Vogel- und Pflanzenarten unter Naturschutz zu stellen. Dabei geht es um deutlich mehr als ausschließlich den Ziegenmelker und dessen (potentielles) Vorhandensein an diesem Standort….
Im Zusammenhang mit den aktuellen Plänen des ukt sowie Art und Umfang der damit verknüpften Ausgleichsmaßnahmen, aber auch im Sinne der damaligen generellenAbwägungen zum Schutz des wertvollen Steinenberg-Biotops gewinnt diese Forderung wieder an Bedeutung.
Frage:
Wie ist also der Stand der Dinge bezüglich des Verfahrens zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf dem Steinenberg?
Die Stadt Tübingen tritt dem Bündnis für Demokratie und Menschenrechte im Landkreis Tübingen bei.
Begründung:
Die Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, Millionen von Menschen, insbesondere mit Einwanderungsgeschichte, aus Deutschland zu vertreiben, war ein Weckruf für Viele. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Im Landkreis Tübingen hat sich daraufhin ein breites, überparteiliches und zivilgesellschaftliches Bündnis für Demokratie und Menschenrechte gegründet. Nach einem Auftakttreffen haben sich zwischenzeitlich über 60 Organisationen, Initiativen, Kirchen, Verbände, kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Vereine und Parteien dem Bündnis angeschlossen. Die Mitglieder des Bündnisses haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet (siehe Anhang). Weitere demokratische Akteure sind herzlich eingeladen sich dem Bündnis anzuschließen.
Während die anderen beiden grossen Kreisstädte Rottenburg und Mössingen durch ihre Oberbürgermeister und Bürgermeister weitere grosse Kreisgemeinden wie Ammerbuch, Kusterdingen, Dußlingen, Nehren und Dettenhausen jeweils durch ihre Bürgermeister bzw. -meisterin im Bündnis vertreten sind, klafft bei der Stadt Tübingen eine Leerstelle, die es zu korrigieren gilt.