Ist der von der Schule eingebrachte Plan für eine Mensa im ursprünglichen Musiksaal (derzeit als Klassenzimmer genutzt) grundsätzlich genehmigungsfähig bezüglich Hygiene- Vorschriften für Mensen und anderer Regelungen, z. B. was Positionierung und Größe von Spülküche und Aufwärm-/Ausgabeküche anbetrifft? 2a. Wie erklärt die Verwaltung die große Diskrepanz zwischen den Berechnungen der Schule zu den Kosten für einen Umbau nach den jetzigen Plänen und die dazu vorliegende Kostenschätzung der Bauverwaltung? 2b. Sind Fördermittel für den Umbau zu erwarten, wenn ja, wofür genau und in welcher Höhe?
Von Seiten des Elternbeirats wurde erklärt, dass Eltern bereit wären, einen Umbau im Sinne der Schule finanziell zu unterstützen. – Ist das überhaupt denkbar, wenn ja, in welcher Form?
Wie sieht die Verwaltung aktuell die (zeitlichen und finanziellen) Perspektiven für den geplanten und ja bereits vom Gemeinderat beschlossenen Oberstufen-/Mensabau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, in dem zukünftig ja auch die Schüler:innen der Silcherschule ihr Mittagessen einnehmen sollten?
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob durch weitere Sanierungsnot-wendigkeiten in der Hermann-Hepper-Halle, die aktuell als Mensa für die Grundschulkinder dient, dieser Standort kurz- oder mittelfristig ausfallen könnte? Begründung: Es ist den antragstellenden Fraktionen absolut bewusst, dass die Pläne der Silcherschule für eine schuleigene Mensa in der gegenwärtigen Finanzsituation keine Chance auf Realisierung haben können. Nichtsdestoweniger sind die Gründe für diese Forderung für uns prinzipiell durchaus nachvollziehbar. Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf den Flyer, den die Schule dazu erstellt hat https://www.gsi-tue.de/wp-content/uploads/2025/05/gsi_Mensa_Flyer_250506.pdf Es ist den Fraktionen wichtig, Klarheit über die o.g. Aspekte zu erlangen, auch wenn eine zeitnahe Entscheidung nicht zu erwarten ist. Ein Signal an die Schule, dass wir deren Forderung durchaus ernstnehmen, auch wenn unklar ist, ob man dem wird nachkommen können/wollen, scheint uns aber eine angemessene Reaktion auf einen Zustand, der aus Sicht der Schule schon seit vielen Jahren unbefriedigend ist.
Tübingen, den 21. Mai 2025
Für die Fraktion AL/Grüne: Rainer Drake Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack Für Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger Für die Fraktion Die Linke: Gitta Rosenkranz
Der Tübinger Gemeinderat bittet die Stadtverwaltung, das Regierungspräsidium Tübingen mit Nachdruck dazu aufzufordern, das bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossene, 2019 nochmals bekräftigte und von der Verwaltung befürwortete Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich Steinenberg-Weilerhalde weiter voranzutreiben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand und erläutert die Hemmnisse, die bisher einer Umsetzung dieses Verfahrens im Wege standen. Nach unserem Kenntnisstand sind die gutachterlichen Voraussetzungen durch das RP als höhere Naturschutzbehörde gegeben. Wenn möglich, sollte bei der Vorstellung und Diskussion des Berichts auch eine verantwortliche Person von Seiten des RP teilnehmen. Begründung: 2017 hat der Gemeinderat nach der Festlegung der Grenzen für die Sonderbauflächen für die geplanten Erweiterungen des ukt beschlossen, die verbleibenden Flächen auf dem Steinenberger Egert unter Naturschutz zu stellen. Dies mit Blick auf die einzigartigen Biotopstrukturen, deren Bedeutung für den Natur- und Artenschutz weiter an Bedeutung gewonnen haben. Bereits bisher ist der größte Teil der in Frage stehenden Flächen als FFH-Gebiet und somit als besonders schutzwürdig ausgewiesen. Nachdem der Umgang mit dem Ziegenmelker entschieden ist, ist auch zu klären, ob in Bezug auf Teilflächen des beabsichtigten Naturschutzgebiets eine Neubewertung der Biotopschutzmaßnahmen zum Thema Lichtwald sinnvoll ist. Dies muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Es ist uns bewusst, dass das Verfahren der Unterschutzstellung in diesem Fall durch die Vielzahl der betroffenen Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern nicht einfach ist. Umgekehrt sollte aber der erklärte Wille des Gemeinderates nicht dauerhaft ignoriert werden, zumal eine solche Forderung durch ein kommunales Gremium sicher nicht die Norm ist.
Tübingen, 21. Mai 2025 Für die Fraktion AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim Für die Klimaliste: Jana Krämer
Das BMUV hat Ende 2024 die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ aufgelegt. Damit sollen private und kommunale Waldbesitzer beim Aufbau von stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern unterstützt werden. Die Förderrichtlinie ist auf 20 Jahre konzipiert und bietet für private und kommunale Waldbesitzer finanzielle Anreize für zusätzliche und übergesetzliche Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen in ihren Wäldern.
Mit dem Förderprogramm „Plus“ werden die Ökosystemleistungen naturnaher Waldstrategien in kommunalen Wäldern mit erheblichen finanziellen Mitteln honoriert.
Nach aktuellem Stand sind bei Einhaltung der Förderkriterien Förderungen bis zu 240.- Euro pro Hektar Wald möglich. Nach einer ersten überschlägigen Hochrechnung wäre für den Stadtwald Tübingen eine maximale Fördersumme von rd. 350.000 Euro pro Jahr möglich.
Das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ umfasst im Wesentlichen 12 Kriterien. Für die Zuwendung ist die Einhaltung dieser übergesetzlichen Kriterien in der Entwicklung und Bewirtschaftung des Stadtwaldes erforderlich.
Mit den vom Gemeinderat beschlossenen „Leitlinien zum Stadtwald Tübingen“ und der PEFC/FSC-Zertifizierung ist für den Stadtwald Tübingen bereits eine sehr naturnahe und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung festgeschrieben. Die Kriterien des Förderprogramms sind im Stadtwald Tübingen dadurch schon in vielen Bereichen erfüllt. Das Förderprogramm könnte somit ohne einen Paradigmenwechsel in der Tübinger Waldbewirtschaftung umgesetzt werden.
Die SPD-Fraktion bedauert außerordentlich, dass die Planungen für das Südbad bis auf Weiteres zurückgestellt werden müssen. Unser Ziel bleibt es in Tübingen ausreichende Schwimmflächen für den großen Bedarf des Schwimmsports zu schaffen. Deshalb haben wir den Bau des Südbads befürwortet und halten ihn grundsätzlich auch weiterhin für richtig. Die finanzielle Lage der Stadt und ihrer Stadtwerke macht den Bau des Südbads aber zum aktuellen Zeitpunkt schier unmöglich. Dieser Realitäten müssen wir uns als Stadt leider stellen.
Es ist deshalb richtig, nun die ohnehin notwendige Sanierung des Nordbads zu priorisieren. Das Nordbad nimmt nicht nur eine zentrale Rolle für den Stadtteil WHO und die ganze Nordstadt ein, sondern bleibt unserem Wunsch nach auch langfristig ein wichtiger Teil der Bäderkonzeption der ganzen Stadt. Mit Blick auf die neuen finanziellen Spielräume bei Bund und Ländern bleibt abzuwarten, ob sich dadurch auch gute Nachrichten für die Bädersituation in Tübingen ergeben.
Wie sollen Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf künftig beschult werden? Inklusiv oder in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum? Darüber diskutieren Oberbürgermeister Boris Palmer und Hanspeter Häberle, früherer Vorsitzender des Fördervereins der Pestalozzischule, mit SPD-Stadträtin Ingeborg Höhne-Mack und Martin Schüler, Schulamtsdirektor beim Staatlichen Schulamt Tübingen,
am Freitag, 21. März 2025, 20 Uhr, im Uhlandsaal des Museums, Wilhelmstraße 3.
Einlass ist ab 19.30 Uhr. Die Moderation übernimmt Sabine Schlager. Nach der Podiumsdiskussion wird die Runde für Fragen und Stellungnahmen des Publikums geöffnet. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. Der Uhlandsaal im Museum verfügt über eine induktive Höranlage. Die Veranstaltung wird in Deutsche Laut- und Gebärdensprache übersetzt.
Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu den Planungen für die Neue Medizinische Klinik und das Lehr- und Lernzentrum des ukt:
1. zur vorgesehenen Baustelleneinrichtung:
Es müssen für die beiden Bauvorhaben nicht nur unglaubliche Mengen an Material an- und abtransportiert werden, sie müssen auch gelagert werden und für die Bauabläufe zugänglich sein.
Frage: Wo genau soll die Baustelleneinrichtung für das LLZ erfolgen, wo (was ja dann noch schwieriger wird) für die NMK? – Wir bitten um Beschreibung und Visualisierung durch Eintrag auf Kartenmaterial oder Luftbildaufnahmen.
2. zur nördlichen Baustraße/Ringstraße:
Im Rahmenvertrag mit der Stadt wurden 2017 und 2019 nicht nur eine westliche Begrenzung des Baufeldes für die generelle Erweiterung des ukt am Schnarrenberg definiert, (Weg Nr.2863/3) sondern auch eine südliche Begrenzung. Die geplante Baustraße führt über diese Grenze hinaus in einen Streuobstwiesenbereich, in dem durch den Eingriff in die Landschaft und den notwendigerweise massiven Straßenbau nicht nur die Flora beeinträchtigt wird, sondern vor allem auch die Fauna, darunter mehrere streng geschützte (und dort real vorkommende!!) Fledermausarten. – Wir bitten um Visualisierung dieser Begrenzung in entsprechendem Kartenmaterial sowie um Einzeichnung des geplanten Baustraßenverlaufs innerhalb und außerhalb dieser Begrenzung.
Es ergeben sich folgende Fragen, die wir aus der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 22.01.2024 zur Planung der Ringstraße ableiten – vgl. den folgenden Link:
a) War die dadurch beeinträchtigte Fläche schon für eine andere Maßnahme als Ausgleichsfläche definiert, wie in der Stellungnahme dargestellt und auch von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt? – Wenn ja, wo und wie soll dann der neue Ausgleich geschaffen werden?
b) Welche Maßnahmen sollen insbesondere zum Schutz der Fledermauspopulationen und der dort heimischen Vogelarten ergriffen werden bzw. sind im letzten Jahr bereits umgesetzt worden? – Welches Monitoring findet in diesem Zusammenhang durch wen statt?
c) Auch die Lichtverschmutzung stellt ein bekanntes und hier ebenso relevantes Problem dar. Wird deswegen, wie von den Verbänden gefordert, auf die Beleuchtung der Baustraße verzichtet werden?
Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)
Vorschlag der Verwaltung:
Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben: a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro) b) Erhöhung des Stundensatzes: U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro
Unser Vorschlag: Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss). Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).
Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.
Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26: U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27: U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro
Begründung: Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.
Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25 noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).
Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.
Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel: Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:
Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um 1.785,60 Euro.
Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:
Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von 12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro. Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro. Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.
Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.
Die Haushaltsplanungen beschäftigen die Tübinger Bürgerschaft. Am letzten Donnerstag empfingen uns Gemeinderäte vor dem Rathaus viele aufgebrachte Menschen, die ihren Unmut über die bevorstehenden Kürzungen zum Ausdruck gebracht haben. Und am Samstag fand eine „Demonstration gegen Kürzungen“ statt. Es gehört zu einer Demokratie, dass sich möglichst viele einbringen, und es ist legitim, dass man seine Interessen in den Vordergrund stellt und versucht, diese durchzusetzen. Ein paar wenige Menschen überschreiten allerdings die Grenzen sachlicher Kommunikation, wenn beispielsweise in Leserbriefen der Gemeinderat pauschal als „ideologieverblendet“ oder die Räte als „verlogen“ bezeichnet werden und unterstellt wird, dass einem die Kultur oder soziale Belange egal seien.
Ja, es tut weh, wenn für liebgewonnene und bewährte und wichtige Errungenschaften im kulturellen und sozialen Bereich weniger Geld vorhanden ist. Und das Defizit ist enorm: Auch nach der Aktualisierung wichtiger Haushaltsansätze liegt es immer noch bei rund 30 Millionen Euro, verursacht durch eine höhere Kreisumlage, die die Stadt abführen muss, durch die Erhöhung von Gehältern und Verteuerung von Sachleistungen und weniger Steuereinnahmen.
Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass vielen nicht klar ist, was passieren wird, wenn wir GemeinderätInnen, dieses Defizit nicht in den Griff bekommen. Dann wird die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium, den Haushalt nicht genehmigen und alle Ausgaben, die nicht vorgeschrieben sind, kürzen. Das wird alle Bereiche treffen: Kultur, Sport, Klimaschutz und Sozialleistungen. Der einzige Weg, diesem Diktat zu entgehen und das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben, ist, dass sich der Gemeinderat einigt und mit vielen schmerzhaften Kürzungen einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegt.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Verantwortung stellen und sich nicht wie andere Fraktionen verweigern. Dabei wird die SPD darauf achten, dass die wichtigen Strukturen der Kinder- und Jugendsozialarbeit weiterhin gut bestehen können und es zu keinem Kahlschlag bei Kultur und Sport kommen wird. Mir ist es sehr wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass trotz dieser Kürzungen Tübingen eine soziale Stadt mit vielfältigem Kulturangebot bleibt, die überdurchschnittliche Standards bietet, um die uns die meisten Gemeinden beneiden.