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AKTUELLES ANTRÄGE

Gestaltung des Rathausfoyers

Interfraktioneller Antrag

1. Die Stadtverwaltung unternimmt zeitnah geeignete Planungsschritte zur Gestaltung des Rathausfoyers. 

2. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Foyer des Rathauses auf der linken Seite werden für die Interimszeit bequeme Sitzmöbel bereitgestellt.

Begründung

Das Rathausfoyer ist das Entrée der Stadt und sollte deshalb einen einladenden Charakter haben. Dies ist derzeit nicht der Fall. Auf der rechten Seite des Foyers liegt der Fokus auf dem Thema Klimaschutz.

Die linke Seite des Foyers im Rathaus bietet keinerlei Anreiz, sich darin aufzuhalten. Einerseits soll der Tüsch Besucher anziehen, die spartanische Umgebung bietet aber wenig Reiz, sich hier aufzuhalten.   Andererseits beklagen sich z.B. junge Mütter, dass sie keinen Platz finden, an dem sie in Ruhe ihr Kind stillen können, oder auch Bürger*innen, die nichts konsumieren wollen, dass sie in der Mitte der Stadt keine Möglichkeit zum Ausruhen finden. Auch für Tourist*innen würden eine Ausgestaltung des Foyers mit gemütlichen Sitzmöbeln einen Anreiz bieten, den Tüsch zu nutzen und eventuell in den einen oder anderen der angebotenen Flyer hineinzuschauen. Da es bisher noch keine Planung für die Nutzung des Foyers gibt, könnte sich eine solche Möblierung als Interimslösung anbieten.

(vgl. Die Ausstattung mit strapazierbaren Sitzmöbeln in Fluren unserer Schulen) Bei der endgültigen Ausgestaltung des Foyers könnten solche Sofas/Sessel übernommen oder an Schulen oder andere städtische Einrichtungen weitergegeben werden.

Für die SPD-Fraktion

Ute Leube-Dürr

Für die Tübinger Liste

Claudia Braun

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AKTUELLES ANTRÄGE

Berichtsantrag zum Thema Kino

Antrag:

Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah über den derzeitigen Stand der Kinosituation in der Stadt Tübingen. Welche Ideen/Pläne gibt es, um die Stadt Tübingen auch für Kinogänger attraktiv zu halten.

Begründung:

Die Kinolandschaft in der Stadt Tübingen ist in einem bedenklichen Zustand. Das Kino an der Blauen Brücke wurde geschlossen und das Haus verkauft. Das Kino Arsenal wird in absehbarer Zeit geschlossen. In einer so jungen und Studierenden geprägten Stadt sind die beiden noch vorhandenen Kinos, das Atelier am Haagtorplatz und das Kino Museum nicht ausreichend. Auch die verschiedenen Filmfestivals benötigen hinreichend viele Kinosäle für die Durchführung der Festivals.

Für die SPD-Fraktion

Ute Leube-Dürr

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AKTUELLES ANTRÄGE

Spielstätte LÖWEN

Antrag:

Die Spielstätte LÖWEN in der Kornhausstraße wird definitiv dem Zimmertheater ITZ als Spielstätte übertragen. (Weitere Spekulationen über eine anderweitige Verwendung unterbleiben)

Begründung:

Text Die Spielstätte Löwen wurde im ersten Jahr der Intendanz Ripberger aus einer in die Jahre gekommenen Gelegenheitsspielstätte unter viel persönlichem Einsatz und großer Unterstützung der GWG, Besitzerin des Hauses, in einen modernen, gut ausgestatteten Theatersaal umgebaut. Das Zimmertheater ITZ veranstaltet dort regelmäßig Aufführungen, die für diese Bühne und diesen Saal geprobt und eingerichtet werden. Die Tatsache, dass in dieser Spielstätte mehr Zuschauer möglich sind als in den beiden kleinen Bühnenräumen im Haus in der Bursagasse, ermöglicht u.a. die Generierung von mehr Einnahmen.

Da auch im Zuge der OB-Wahl immer wieder davon die Rede war, dort wieder ein Kino einzurichten, erscheint es dringend geboten, ein für alle Mal festzuhalten, dass der Löwen jetzt ein Theatersaal des Zimmertheaters ITZ geworden ist. Als Ersatz für das Kino Arsenal muss eine andere Lösung gefunden werden (siehe Antrag der SPD).

Für die SPD-Fraktion

Ute Leube-Dürr

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AKTUELLES ANTRÄGE

Budget des Zimmertheaters

Begleitantrag zum Haushalt 2023

Antrag:
Das Budget des Zimmertheaters ITZ wird ab dem Haushalt 2023 auf 1 Mio Euro festgesetzt.


Begründung:
Im Haushaltsentwurf 2023 sind für das Zimmertheater 600 T € Budget + 400T € Sonderzuweisung = 1 Mio € eingestellt. Dieser Betrag soll den Jahresfehlbetrag 2022 ersetzen und die gestiegenen Personalkosten und die allgemeinen Preissteigerungen für 2023 auffangen. Es erscheint uns sinnvoll, jetzt aus dem Prinzip Grundbudget + Sonderzahlung auszusteigen, da seit Jahren bekannt ist, dass das Grundbudget nicht ausreichen kann und das Theater Jahr für Jahr im Nachhinein einen Ausgleich für die Mehrausgaben beantragen muss. Das Zimmertheater ist unser Stadttheater, ist Mitglied im deutschen Bühnenverein und die Gehälter richten sich nach dessen Vorgaben. Deshalb sind regelhaft höhere Personalkosten anzusetzen. Im Augenblick verhandelt Verdi über Lohnerhöhungen um mehr als 10 Prozent, man kann also
sicher sein, dass die Tariflöhne weiter steigen werden und damit auch die Personalkosten des Zimmertheaters, denn auch am Theater sollen auskömmliche (wenn auch immer noch sehr
niedrige) Löhne verdient werden können. Auch die Kosten für Sachmittel sind enorm gestiegen und müssen sich in der Erhöhung des Budgets niederschlagen. Dabei ist das Zimmertheater dem Nachhaltigkeitsgedanken verpflichtet (siehe z.B. die Übernahme eines bereits bestehenden Bühnenbilds für ihre nächste Inszenierung).


Das Zimmertheater ITZ ist unter seiner jetzigen Intendanz ein unverzichtbar wichtiges Element im Tübinger Kulturleben. Es bildet mit seiner eigenen Stückentwicklung, der thematischen Orientierung an den aktuellen Gegebenheiten des Lebens, seiner innovativen Herangehensweise an seine Stoffe und der überzeugenden performativen Umsetzung eine Ergänzung bzw. ein Gegengewicht zum Landestheater. Wie sich zeigt, zieht es verstärkt ein junges Publikum an. Derzeit sind die Aufführungen in der Regel ausverkauft. Mit einer Verstetigung des Budgets auf 1 Mio € wird sich die Arbeitssituation am Zimmertheater enorm verbessern.


Für die SPD-Fraktion
Ute Leube-Dürr

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AKTUELLES ANTRÄGE

Schulbegehung

Begleitantrag zum Haushalt 2023

Antrag:
Die Verwaltung organisiert für den Gemeinderat eine Begehung verschiedener Schulen mit Blick auf Raumbedarfe, Sanierungsnotwendigkeiten und Digitalisierung. Berücksichtigt werden in jedem Fall das Wildermuth-Gymnasium und die Grundschule Hirschau.


Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES ANTRÄGE

Einrichtung einer Kommission zur Überprüfung der Tübinger Ehrenbürgerwürden

Begleitantrag zum Haushalt 2023

Antrag:
Die Stadt Tübingen beruft eine Expertenkommission, die die Tübinger Ehrenbürgerwürden in ihrer Gesamtheit, strukturiert und vergleichend und auf wissenschaftlicher Basis überprüft,
um eine Grundlage für die Diskussion der Aberkennung einzelner Ehrenbürgerwürden zu schaffen.


Begründung:
Bislang hat Tübingen im Umgang mit verliehenen Ehrenbürgerwürden Einzelfallentscheidungen getroffen. So wurden 2013 die Ehrenbürgerwürden von Theodor Häring und Adolf Scheef aberkannt. Der Entscheidung über den Entzug der Ehrenbürgerwürde von Hans Gmelin vor fünf Jahren ging immerhin eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Biographie Gmelins voraus. Eine systematische Überprüfung der Tübinger Ehrenbürgerwürden in ihrer Gesamtheit nach vorher entwickelten Kriterien fand aber bislang nicht statt. Dies erscheint notwendig, da weitere Personen, die die Ehrenbürgerwürde Tübingens erhalten haben, in der Stadtgesellschaft kritisch diskutiert wurden und werden wie Kurt Georg Kiesinger, Theodor Eschenburg und Paul Schmitthenner. Bei der Prüfung der Straßennamen hat Tübingen aktuell gute Erfahrungen mit der Berufung einer Kommission gemacht. Im Umgang mit den Ehrenbürgerwürden bietet sich ein vergleichbares Verfahren an.


Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Eine Online-Befragung für Fußgänger_innen

An die Stadtverwaltung Tübingen

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Im Jahr 2024 wird analog zur Online-Befragung zu Problemstellen und Anregungen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende in Tübingen im 4. Quartal 2022, deren Ergebnisse  in das geplante Radwegekonzept einfließen sollen, – eine Online-Befragung für Fußgänger_innen durchgeführt.

Begründung:

Völlig zu Recht kritisieren Fußgänger_innen  z.B. in Leserbriefen, aber auch im direkten Kontakt mit den Mitgliedern des Gemeinderates immer wieder Gefahrenpotentiale oder Ungereimtheiten für diese Gruppe von Verkehrsteilnehmer_innen. Sie treten damit für die Interessen einer Gruppe ein, der wir letztlich alle angehören, vor allem aber eine Reihe von sog. vulnerablen Gruppen wie etwa Kinder oder mobilitäteingeschränkte oder sehbehinderte Menschen. Deswegen sollten vorhandene Problemstellen oder Verbesserungsvorschläge für

die Gestaltung des Straßenraums aus der Sicht von Passant_innen genauso systematisch erhoben und ausgewertet werden, wie dies aktuell für Radfahrende geschieht.

Für die SPD-Fraktion:

Ingeborg Höhne-Mack

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AKTUELLES ANTRÄGE

Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Überquerungshilfe im Bereich nördliche Gartenstraße

Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob in der nördlichen Gartenstraße im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle (auf Höhe der Gebäude 129/131) sowie dem Vereinsheim des Tübinger Rudervereins 1877/1911 e.V. ein Zebrastreifen bzw. eine Überquerungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden kann. 

Begründung:

Anwohner berichten, dass die Gartenstraße seit der neuen Straßenführung viel stärker und vielfach auch mit stark erhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Das Überqueren der Straße ist für Fußgängerinnen und Fußgänger im nördlichen Bereich der Gartenstraße gefährlich, denn die einzig sichere Überquerungsmöglichkeit befindet sich etliche hundert Meter weiter südlich nahe der Bushaltestelle Gartenstraße/Kreuzung Hundskapfklinge (Ampel). Dies stellt insbesondere Menschen mit Handicap vor besondere Schwierigkeiten. Die Querung ist aber notwendig, um zur entsprechenden Bushaltestelle zu gelangen.

Selbstverständlich kennen wir die Rahmenbedingungen aus § 26 Straßenverkehrsordnung (STVO) bzw. der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001), die für die Einrichtung eines Zebrastreifens in Spitzenzeiten mindestens 50 Fußgänger bzw. 200 Fahrzeuge pro Stunde verlangen. Gleichwohl hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg seinen Leitfaden aus dem Jahr 2019 (s. dort S. 30/31) die Anwendung der R-FGÜ dahingehend erweitert, dass Zebrastreifen auch bei weniger als 50 FußgängerInnen in Spitzenzeiten möglich sind, um besonders schutzbedürftigen Personen das Überqueren zu sichern. Auch sind Zebrastreifen möglich, wenn keine gesicherten Überquerungsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bestehen oder geschaffen werden können. Zudem wird im Leitfaden auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach FußgängerInnen einen Umweg zu einem 200 m entfernten Zebrastreifen nicht in Kauf nehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob in der nördlichen Gartenstraße im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle (auf Höhe der Gebäude 129/131) sowie dem Vereinsheim des Tübinger Rudervereins 1877/1911 e.V. ein Zebrastreifen bzw. eine Überquerungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden kann.

Gez. Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES ANTRÄGE

Wirtschaftsförderung für die Altstadt

Antrag:

1. Der WIT wird ein Betrag von 500.000,- € zur Bezuschussungen von energetischer Sanierungsmaßnahmen für Ladenlokale und Fassaden im Geltungsbereich der Altstadtsatzung zur Verfügung gestellt.

2. Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Bedingung geknüpft, dass AntragsstellerInnnen Geschäftsräume nachweislich für 4 Jahre zu einem maßvollen Mietzins vermieten.

3. Die Details betreffend förderungsfähige Beträge, Bezuschussungsquote und die Ermittlung eines maßvollen Quadratmetermietpreises werden von der WIT ausgearbeitet.

Begründung:

Tübingen ist vielfältig, sein Herzstück aber ist und bleibt die Altstadt, die mit Neckarfront, schmalen Gassen, Stiftskirche, Rathaus und Marktplatz TübingerInnen und TouristiInnen anlockt – noch. Belebt wird sie nur bleiben, wenn es auch in Zukunft neben einem interessanten und abwechslungsreichen gastronomischen Angebot Handels- und Gewerbebetriebe gibt, die mit ihrem Sortiment Kauflustige in die Innenstadt locken. Doch die zunehmenden Leerstände sind ein alarmierendes Zeichen. Gähnend leere Ladenlokale hinter verwitterten Fassaden rauben der Stadt Flair und Attraktivität. Der breit beschlossene Rahmenplan, der eine Änderung der betagten Altstadtsatzung vorbereiten und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung und Gestaltung der Innenstadt unter Berücksichtigung der Interessen von AnwohnerInnen, GastronomInnen und Gewerbetreibenden geben soll, ist wichtig und richtig. Dies schließt aber nicht aus, parallel einen Unterstützungsfond aufzulegen, der einerseits dem während der Corona-Pandemie und jetzt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges von Umsatzeinbußen gebeutelten Einzelhandel aufhilft und andererseits zur Sanierung der altstädtischen Bausubstanz beiträgt, dem Klimaschutz dient und gemäßigte Mieten gewährleistet, die wiederum Geschäftsgründungen fördern.

Im nächsten Haushalt soll daher zweckgebunden ein Betrag von ca. 500.000,- € für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT) zur Bezuschussung von baulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der „Altstadtsatzung“ bereitgestellt werden. Bezuschusst werden sollten energetische Sanierungen von Ladenlokalen und Fassaden. Die wirtschaftliche Förderung sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass EigentümerInnen sich verpflichten, ihre Ladenlokale nachweislich für einen Zeitraum von vier Jahren zu einer angemessenen Miete zu vermieten. Bei bestehender Vermietung müsste die Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses, ggf. dessen Herabsetzung nachgewiesen werden. Welcher Quadratmeterpreis in der Innenstadtlage angemessen ist, sollte von der WIT unter Berücksichtigung bekannter und ggf. noch zu erhebender Vergleichsmieten ermittelt werden. Es empfiehlt sich, einen Mittelwert zugrunde zu legen. Dabei müsste bei der Bemessung der Bezuschussung gewährleistet werden, dass Zuschüsse nicht vollständig von „Mietmindereinnahmen“ aufgefressen werden, um für potentielle AntragstellerInnen einen wirklichen Anreiz zu setzen. Auf diese Weise könnte die energetische Sanierung der Bausubstanz der Altstadt mit der Förderung des Einzelhandels verbunden und Leerständen entgegengewirkt werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Gundula Schäfer-Vogel

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Prüfung der Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Struktur und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt zu ermitteln;
  2. zu prüfen, ob die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt aus städtebaulichen Gründen nicht erhaltenswert ist;
  3. zu prüfen, ob in der Südstadt das Potential der wohnwertsteigernden Aufwertung des Gebäudebestandes besteht und – falls dieses Potential besteht – zu prüfen, ob durch solche Aufwertungen grundsätzlich die Gefahr besteht, dass sie zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen;
  4. zu prüfen, ob es in der Südstadt Anzeichen für solche Aufwertungsprozesse sowie für die (vermehrte) Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt;
  5. zu prüfen, ob dadurch in der Südstadt die Gefahr der Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen besteht und städtebauliche Maßnahmen, wie die Schaffung neuen – insbesondere preiswerten – Wohnraums für diese Gruppen, erforderlich wären, wenn ein solcher Verdrängungsprozess aufkommen sollte;
  6. zu prüfen, ob und inwieweit der Erlass einer Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und insbesondere einkommensschwächere Haushalte sowie Mieter vor einer potentiellen Verdrängung bewahren könnte.

Die Prüfung erfolgt mittels einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung. Ein Instrument kann dabei auch eine Haushaltsbefragung sein. Möglich ist dabei auch eine Vergabe an ein unabhängiges Büro. Ggf. erforderliche Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Die Verwaltung nimmt in diesem Zusammenhang auch Kontakt mit anderen Städten auf, die bereits Erfahrungen mit Milieuschutzsatzungen gesammelt haben und prüft, was auf Tübingen übertragbar ist und aus welchen Erfahrungen wir lernen können.

Begründung:

Die Tübinger Südstadt ist ein lebendiges heterogenes Quartier, in dem Menschen aus allen sozialen Schichten und aller Einkommensklassen ihr Zuhause haben. Das soll auch so bleiben. Uns allen sind aber Beispiele bewusst, die diesem Ziel entgegenwirken und der Gentrifizierung Vorschub leisten. Es ist gut und richtig, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüft, wie „gegen überhöhte Mieten im Bestand aktiv vorgegangen werden kann“. Es ist aber umso weniger einsehbar, dass ein Instrument, das andere Städte wie Stuttgart, Freiburg oder Karlsruhe nutzen, ohne vertiefte Prüfung verworfen werden soll. Letztlich läuft die Argumentation der Verwaltung alleine darauf hinaus, dass sie den Arbeitsaufwand scheut, der nach ihrer Auffassung den – aber gar nicht vertieft erhobenen – möglichen Nutzen nicht rechtfertigen würde.

Wir leben in einer Stadt und tragen Verantwortung für eine Stadt mit einem der höchsten Mietniveaus der Republik. Das sollte Anlass genug sein, alle verfügbaren Instrumente, um Gentrifizierung zu verhindern, eingehend zu prüfen und möglichst auch selbst Erfahrungen mit ihnen zu sammeln. Bewährt sich eine Milieuschutzsatzung in der Südstadt, kann die Aufstellung auch für andere Quartiere geprüft werden.

Durch die Erhaltungssatzung werden keine wünschenswerten und energetisch erforderlichen Sanierungen verhindert – diese müssen gem. Â§ 172 Absatz 4 Satz 3 BauGB genehmigt werden. Danach bleiben ebenso der Eigentumserwerb durch Erbfall, der Eigentumserwerb innerhalb von Familien zur eigenen Nutzung sowie der Eigentumserwerb mit der Verpflichtung, dass in den Folgejahren nur an die Mieter veräußert wird, unproblematisch zulässig.

Die Erhaltungssatzung verhindert auch sonst keine Veränderungen als solche. Vielmehr wird der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, im Einzelfall zu prüfen, ob ein konkretes Bauvorhaben die Gefahr birgt, dass durch die bauliche Veränderung das Gebäude z.B. deutlich teurer vermietet werden kann bzw. soll und dadurch die bisherigen Bewohner des Stadtteils verdrängt werden könnten. Die Bauvorhaben, die negative Auswirkungen haben, können mit diesem Instrument identifiziert und entsprechend beurteilt werden.

Es ist – nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9.11.2021 dazu urteilte – zu erwarten, dass der Bundesgesetzgeber in der nächsten Zeit die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht der Gemeinden im Gebiet von Erhaltungssatzungen dahingehend ändern wird, dass von dem Vorkaufrecht nicht mehr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn im Zeitpunkt des Verkaufs bereits die konkrete Gefahr besteht, dass durch den Eigentumsübergang als solcher die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung verändert wird, sondern durch den Verkauf in absehbarer Zeit eine solche Gefahr entsteht, sprich, wenn das Haus gekauft und absehbar z.B. luxussaniert wird. Von einer solchen – im Koalitionsvertrag festgelegten und damit in Bälde zu erwartenden – bundesgesetzlichen Änderung könnte die Stadt am wirkungsvollsten Gebrauch machen, wenn das Gebiet dann bereits per Satzung festgelegt ist. Würde die Stadt erst zu handeln beginnen, wenn die bundesgesetzliche Änderung verabschiedet ist, könnten etliche Verkäufe noch abgewickelt werden, ohne dass die Stadt durch das Vorkaufsrecht eingreifen könnte.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Martin Sökler