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AKTUELLES ANTRÄGE

Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Überquerungshilfe im Bereich nördliche Gartenstraße

Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob in der nördlichen Gartenstraße im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle (auf Höhe der Gebäude 129/131) sowie dem Vereinsheim des Tübinger Rudervereins 1877/1911 e.V. ein Zebrastreifen bzw. eine Überquerungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden kann. 

Begründung:

Anwohner berichten, dass die Gartenstraße seit der neuen Straßenführung viel stärker und vielfach auch mit stark erhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Das Überqueren der Straße ist für Fußgängerinnen und Fußgänger im nördlichen Bereich der Gartenstraße gefährlich, denn die einzig sichere Überquerungsmöglichkeit befindet sich etliche hundert Meter weiter südlich nahe der Bushaltestelle Gartenstraße/Kreuzung Hundskapfklinge (Ampel). Dies stellt insbesondere Menschen mit Handicap vor besondere Schwierigkeiten. Die Querung ist aber notwendig, um zur entsprechenden Bushaltestelle zu gelangen.

Selbstverständlich kennen wir die Rahmenbedingungen aus § 26 Straßenverkehrsordnung (STVO) bzw. der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001), die für die Einrichtung eines Zebrastreifens in Spitzenzeiten mindestens 50 Fußgänger bzw. 200 Fahrzeuge pro Stunde verlangen. Gleichwohl hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg seinen Leitfaden aus dem Jahr 2019 (s. dort S. 30/31) die Anwendung der R-FGÜ dahingehend erweitert, dass Zebrastreifen auch bei weniger als 50 FußgängerInnen in Spitzenzeiten möglich sind, um besonders schutzbedürftigen Personen das Überqueren zu sichern. Auch sind Zebrastreifen möglich, wenn keine gesicherten Überquerungsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bestehen oder geschaffen werden können. Zudem wird im Leitfaden auf die Rechtsprechung verwiesen, wonach FußgängerInnen einen Umweg zu einem 200 m entfernten Zebrastreifen nicht in Kauf nehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, ob in der nördlichen Gartenstraße im Abschnitt zwischen der Bushaltestelle (auf Höhe der Gebäude 129/131) sowie dem Vereinsheim des Tübinger Rudervereins 1877/1911 e.V. ein Zebrastreifen bzw. eine Überquerungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden kann.

Gez. Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke