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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Fraktionsspitze wiedergewählt

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat ihre Fraktionsspitze neu gewählt. Dr. Martin
Sökler wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt. Die beiden Stellvertreterinnen Ingeborg
Höhne-Mack und Dr. Dorothea Kliche-Behnke wurden ebenfalls von der Fraktion
wiedergewählt. Der frisch wiedergewählte Vorsitzende Sökler: „Ich freue mich über die
Bestätigung durch meine Fraktion und werde an die sehr gute Zusammenarbeit in der
Vergangenheit anknüpfen.“

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AKTUELLES ANTRÄGE PRESSEMITTEILUNGEN

Für einen Sozialbonus bei der GWG

Pressemitteilung

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.“


Antrag

Mietgrenzwert und Sozialbonus bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG

1. Die GWG definiert einen Mietgrenzwert, der 25 % unterhalb dem stadtweiten durchschnittlichen Tübinger Mietniveau (durchschnittliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel) liegt. Dieser Wert darf vom Durchschnitt aller GWG-Mieten nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind nur dann und nur soweit möglich, als der Durchschnitt aller Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete weiterhin um mindestens 25% unterschreitet. Der Mietgrenzwert und die Durchschnittsmiete bei der GWG werden jährlich dem Aufsichtsrat berichtet.

2. Die GWG führt einen Sozialbonus ein: Bei Mieterinnen und Mietern, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben (Kaltmiete) 30% ihres Haushaltsaufkommen übersteigen, wird auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt bzw. reduziert. Voraussetzungen für die Antragstellung sind eine angemessene Wohnraumgröße (nach Landeswohnraumförderung) und die Vorlage eines Wohngeldbescheides. Der Wohnraum darf nicht mietpreisgebunden sein. Mittels des Wohngeldbescheides wird die Höhe des erwirtschafteten Haushaltsnettoeinkommen dargelegt. Bezogenes Wohngeld wird ggf. dazu addiert. Wohngeldberechtigung ist aber keine Voraussetzung für den Sozialbonus. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem mehrsprachigen Schreiben über das Verfahren und insbesondere den Weg der Wohngeldbeantragung informiert und erforderlichenfalls dabei unterstützt.

Begründung

Mittels des Mietgrenzwertes wird mit einem einfachen Verfahren dauerhaft sichergestellt, dass die GWG dem politischen Auftrag nachkommt, preisgünstigen Wohnraum für wirtschaftlich nicht-privilegierte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des Sozialbonus wird das individuelle Haushaltseinkommen zu einer maßgebenden Größe bei der Miete. Ein gewünschter Nebeneffekt ist, dass Mieterinnen und Mieter dazu animiert werden, Wohngeld zu beantragen, da dies Voraussetzung für die Aussetzung der Mieterhöhung ist. Bislang wurde eine einkommensabhängige Mietgestaltung bei der GWG nur im Modellversuch EMI (Vorlage 2021/018) verwirklicht. Mit dem hier vorgeschlagenen und in Freiburg bereits erprobten Modell gelingt ein flächendeckendes Ausrollen als Ergänzung zu EMI.

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Zu den Ergebnissen der Alternativenprüfung zur Regionalstadtbahn

Nach der gestrigen Vorstellung der Ergebnisse der Alternativenprüfung zur Stadtbahn sieht sich die SPD-Gemeinderatsfraktion in ihrer klaren Haltung zum Projekt bestätigt. „Die aktuellen Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass nur die Stadtbahn mit der Innenstadtstrecke es schafft, viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Ein optimiertes Bussystem leistet das nicht “, so der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat Dr. Martin Sökler. Der Knackpunkt sei hier, dass nur die Bahn das Umland umsteigefrei mit der Stadt verbinde. Sie ersetze so fast viermal mehr Autokilometer als ein optimiertes Schnellbussystem es vermag. „Es werden jeden Tag 79.000 Autokilometer – fast zweimal um die Erde – eingespart. Das ist Klimaschutz pur“, so Sökler weiter, „als SPD-Fraktion sind wir uns deshalb sicher: ein Ja zur Stadtbahn ist die richtige Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt.“

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Stellungnahme zu den jüngsten Äußerungen des Oberbürgermeisters

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen will die jüngsten empörenden Aussagen des Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer über den ehemaligen deutschen Fußballspieler Dennis Aogo nicht unkommentiert lassen. 

Die Fraktion schließt sich vollumfänglich dem Kommentar des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an. Dieser hatte am Samstag klare Worte gefunden: â€žSolche Äußerungen kann man einfach nicht machen.“ Er finde es „eines Oberbürgermeisters unwürdig, dauernd mit Provokationen zu polarisieren“. 

Zum wiederholten Male müsse man sich mit ausgrenzenden, diskriminierenden und nunmehr auch noch geschmacklosen Aussagen des eigenen Oberbürgermeisters befassen, so die SPD-Fraktion. Oberbürgermeister Boris Palmer müsste sich eigentlich selbst die Frage aufdrängen, ob er noch der Richtige für dieses Amt ist.

Die Tübinger SPD hat sich dazu bereits vor drei Jahren klar positioniert. Auf einer Mitgliederversammlung im Frühjahr 2018 beschloss sie nach einer anderen fremdenfeindlichen Äußerung – es ging um einen Zwischenfall mit einem Radler in Ulm -, Boris Palmer bei einer erneuten Kandidatur nicht mehr zu unterstützen.

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Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Tübinger Innenstadt

Pressemitteilung zur Aufhebung von Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Tübinger Innenstadt

Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Tübinger Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich. 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert diese Entscheidung der Stadt und beantragt die Wiedereinführung der Bestimmungen zu Maskenpflicht und Alkoholverbot. „Die Stadt ist weiterhin befugt entsprechende Regelungen zu treffen und muss angesichts der steigenden Infektionszahlen auch von diesem Recht Gebrauch machen“, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Martin Sökler. 

Bis Sonntag galt eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzonen sowie der Eberhardsbrücke, Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse. Ein Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol galt im Innenstadtbereich von 20 bis 2 Uhr.

Bei gutem Wetter seien auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. „Angesichts der Infektionslage im Landkreis Tübingen sollte die Stadt dringend handeln. Das Ende des Modellversuchs darf kein Grund sein gleich die Hände in den Schoß zu legen“, so Sökler abschließend.


Antrag: Corona-Regeln in der Stadt Tübingen; Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen zu erlassen:

1. Es gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung analog zu der Regelung in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 in 

– der gesamten Fußgängerzone in der Altstadt sowie

– auf der Eberhardsbrücke und in den Straßen Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse.

2. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist von 20 bis 5 Uhr in der Zone, die in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 festgelegt ist, untersagt.

Begründung:

Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich.

Bei gutem Wetter sind auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. Durch die Landesverordnung gilt die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen nur wenn der Abstand von 1,5 m nicht eigehalten werden kann. 

Trotz der neuen bundesrechtlichen Regelung, wodurch das Modellprojekt beendet werden musste, hat die Stadt weiterhin die rechtliche Möglichkeit, eine konsequentere Maskenpflicht aufgrund von § 20 Abs. 1 CoronaVO BW und ein Alkoholverbot gem. § 20 Abs. 9 CoronaVO BW festzulegen. 

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Presseerklärung zum modifizierten Tübinger Modellversuch

Jetzt Unterstützung für die Kitas notwendig

Es ist richtig und notwendig, den Tübinger Modellversuch zu modifizieren, ansonsten hätte er angesichts der steigenden Corona-Zahlen beendet werden müssen. Auch die Schließung der Außengastronomie – so bitter dies ist – wird von der SPD-Gemeinderatsfraktion unterstützt, da vor allem sie die Atmosphäre schafft, die bei gutem Wetter Menschen magnetisch in die Innenstadt zieht weit über den Kreis der sich testen lassenden Personen hinaus. Es geht nicht in erster Linie um die direkten Kontakte auf der Cafeterrasse, sondern um die Verringerung der Anziehungskraft der Altstadt insgesamt. Das ist der Preis, den wir für die fortgesetzte Öffnung von Handel und Kultur entrichten müssen.

Unbedingt notwendig ist aus Sicht der SPD-Fraktion auch die Ausweitung verbindlicher Tests auf Betriebe, Schulen und Kitas. „Wir brauchen eine Ergänzung des Modells Tübingen durch das Modell Lauterbach“ so der Fraktionsvorsitzende Martin Sökler, „sonst lässt sich der Tübinger Versuch, Schulen, Kitas, Handel und Kultur offen zu halten, nicht aufrechterhalten.“ Besonders die Kitas dürfen dabei aber nicht alleine gelassen werden. Eltern und Erzieher*innen benötigen Unterstützung bei der Durchführung der Tests. Wir brauchen Schulungen, wie die Tests bei den Kindern richtig durchzuführen sind und auch Angebote der direkten Durchführung für Eltern, die sich das nicht selbst zutrauen. Und es müssen Tests zur Verfügung gestellt werden, die eine problemlose Handhabung gewährleisten. Bei all diesen Dingen sollte der GEB einbezogen werden. Fazit: „Wenn wir eine Infrastruktur schaffen können, um es Menschen zu ermöglichen einen Cappuccino zu trinken oder ein T-Shirt zu kaufen, dann sollten wir auch in der Lage zu sein, Familien beim Besuch von Kita und Schule zu unterstützen“ so die neue Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke.

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Anträge zum Haushalt 2021

Corona hat die Kassenlage aller Kommunen, so auch von Tübingen, massiv verschlechtert. Das heisst, dass die Spielräume kleiner werden und neu vorgeschlagene Ausgaben gegenfinanziert sein müssen. Dennoch kann die veränderte Finanzsituation nicht das Ende von Politik bedeuten. Wenn wir unsere eigenen Beschlüsse zum Klimaschutz ernst nehmen, dann müssen wir die Stadtwerke als Hauptakteur massiv unterstützen. Wir halten die Eigenkapitalerhöhung um 5 Mill. für richtig. Aber auch bei der Mobilität müssen wir vorangehen. Seit Jahren diskutieren wir über weitere Angebotsverbesserungen und Tarifabsenkungen im ÖPNV. Für BonusCard-Inhaber und -Inhaberinnen und Schüler und Schülerinnen wurde in den vergangenen Jahren aufgrund unserer Anträge schon viel erreicht. Wollen wir aber auch im Blick auf die beschlossenen Klimaziele im Verkehrssektor wirklich vorankommen, müssen wir den nächsten Schritt jetzt endlich tun, unabhängig davon, ob Zuschüsse von dritter Seite fliessen oder nicht. Wir beantragen deshalb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 eine spürbare Angebotsverbesserung durch Taktverdichtung einerseits, (1,2 Millionen €/Jahr), andererseits eine Absenkung der Tarife in allen Abos um 30 %. Damit erreichen wir für das normale Jahres-Abo einen Preis von unter 1 €/Tag (365.- Euro-Ticket). Um auch die Nie- und Gelegenheitsbusfahrer für den ÖPNV zu gewinnen, wollen wir auch die Preise für das Tagesticket nach dem Vorbild vieler Städte und Gemeinden im Stuttgarter Tarifverbund wie Esslingen und Ludwigsburg absenken auf 3 € (Kinder 2 €, Gruppen 8 €). Für die Tarifabsenkungen sind weitere 1,2 Millionen/Jahr notwendig.

Diese Ausgaben lassen sich nicht ohne Gegenfinanzierung stemmen. Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Parkgebühren ist,  sobald es rechtlich vollends möglich ist, von der Verwaltung bereits eingeplant im Haushalt. Nach unserer Auffassung sollten diese Mittel in voller Höhe wieder in den ÖPNV investiert werden. Das wird aber nicht ganz ausreichen. Deshalb schlagen wird ausserdem eine moderat stärkere Erhöhung der Gewerbesteuer als die Verwaltung vor (anstelle auf 390 auf 400 %). Das bewegt sich im Rahmen vergleichbarer Städte. Eine Beteiligung von Arbeitgebern am ÖPNV ist durchaus naheliegend und wird beim Jobticket ja auch praktiziert. In unserem Nachbarland Frankreich gibt es landesweit eine Beteiligung der Unternehmen am ÖPNV.

Wir brauchen mehr Wasserflächen, wenn wir die Pflichtaufgabe beim Schwimmunterricht erfüllen wollen (wir wollen das). Dass aktuell nur 60% des vorgeschriebenen Schwimmunterrichts erteilt werden kann, ist nicht auf Dauer tragbar. Damit es bei der Bäderplanung vorangeht, wollen wir die notwendigen Entscheidungen in Sachen Hallenbad Süd jetzt zeitnah treffen: Unsere Meinung: Ja zum Hallenbad Süd, allerdings aufgrund der veränderten Finanzlage als 25 m – Becken. Auch die Standortfrage sollte jetzt geklärt werden. Unsere Präferenz ist am aufgrund der Synergieeffekte mit dem Freibad ein Neubau dort mit gemeinsamem Eingangsbereich in der Mitte des Freibads. Dann liegen die neuen Spielangebote im Freibad nicht mehr so abseits und es besteht die Option einer späteren Vergrösserung des Hallenbades Süd. Mit einer Entscheidung für den Bau eines Hallenbades Süd werden auch die Weichen für einen Konzertsaal gestellt.

Im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn muss die Stadt die notwendigen Informationen aufbereiten und verbreiten. Dafür wollen wir 10.000 Euro einstellen. Sollte der Bürgerentscheid im September mit einem Ja zur Innenstadtstrecke ausgehen, schlagen wir die Einrichtung eines Bürgerrats vor, in dem sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit den noch offenen Fragen und Gestaltungsvarianten etwa in der Mühlstraße oder auf WHO auseinandersetzen und Empfehlungen für den Gemeinderat formulieren. Dafür sollten ggf. im Jahr 2022 25.000,- €, in den Haushalt eingestellt werden.

Wir wollen die Sanierung des Kunstrasenplatzes auch beim SSC im Jahr 2021 ermöglichen bei einer Eigenbeteiligung des Vereins und damit auch möglicher Förderung seitens des WLSB. In Hirschau wurden in vorbildlicher Weise von vielen Akteuren im Ort Planungen für ein Multifunktionssportfeld entwickelt und dafür auch eigene Gelder aus dem Ortschaftsbudget angespart. Wir beantragen weitere komplementäre Mittel im Haushalt, um das Projekt 2021 zu ermöglichen.

Wir beantragen eine Unterstützung der geplanten Sanierung des Jüdischen Friedhofs in Wankheim und wollen dafür Gelder im Jahr 2021 und den Folgejahren einstellen. Wir wollen Zuschussempfänger der Stadt bspw. im Kulturbereich weiterhin in die Lage versetzen, ihre fest angestellten Mitarbeiter nach Tarif bezahlen zu können. Deshalb schlagen wir vor, die von der Verwaltung vorgesehene Kürzung der Zuschüsse im Vergleich zum Vorjahr bei der VHS und weiteren Bildungsträgern nicht vorzunehmen. Gerade freischaffende Künstler haben es sehr schwer in Coronazeiten. Wir wollen der mit sehr viel Elan und Engagement gestarteten Künstlervereinigung PACT einen Zuschuss von 20.000 € gewähren.

Wir nehmen den Aufruf der Umwelt- und Naturschutzgruppen für ein stärkeres Engagement für den Erhalt der Artenvielfalt ernst und haben deshalb dafür Mittel vorgesehen.

Seit Corona werden die Gemeinderatssitzungen im Internet übertragen. Wir wollen dies in besserer Qualität dauerhaft und auch zeitversetzt ermöglichen und beantragen entsprechende Mittel.

Wir schlagen keine zusätzlichen Stellenneuschaffungen vor, alleine die Entfristung einer Stelle bei der Betreuung des Ludomobils, das in mehreren Stadtteilen aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr wegzudenken ist.

Einsparmöglichkeiten sehen wir bei der wegen Corona massiv ausgeweiteten Eigen- und Fremdreinigung, da wir heute wissen, dass Oberflächen im Vergleich zu Aerosolen eine geringe Rolle bei der Übertragung spielen, weiterhin bei der Neumöblierung der neuen Verwaltungsräume in der Derendinger Strasse und bei der weiteren Neugestaltung des Geländes um die Aischbachschule, die aus unserer Sicht noch ein Jahr warten kann.

Hier können sie die Haushaltsanträge im Detail nachlesen.

Bei Nachfragen erreichen Sie uns hier.

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Lucke und Kliche-Behnke kritisieren Prioritäten bei Corona-Impfungen

Menschen über 80 und Bewohner in stationären Heimen werden als erste gegen das Corona-Virus geimpft – allerdings nicht auf die gleiche Weise: Während die immobilen Menschen in den Heimen von mobilen Teams geimpft werden, müssen 80-Jährige, die zuhause, im betreuten Wohnen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen, zu den Impfzentren kommen. 

Das kritisiert Dorothea Kliche-Behnke, die Tübinger SPD-Landtagskandidatin und stellvertretende Vorsitzende der SPD Baden-Württemberg: „Vulnerable Menschen im gleichen Lebensalter und in der gleichen Lebenssituation werden unterschiedlich behandelt und so einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Sie appelliert an Land und Bund, die Verordnung an dieser Stelle zu ändern.

Ihr schließt sich Michael Lucke, der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, an: „Auch in den eigenen vier Wänden, im betreuten Wohnen und in der ambulanten Pflege leben alte Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, und zu einem großen Teil auch Demenz leiden. Die Regelimpfung durch Hausärzte wird es erst im Juni oder Juli geben. Wenn man diese Menschen bestmöglich schützen möchte, dann müssen auch sie von mobilen Teams geimpft werden.“

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Klarheit zur Schließung der Mensa Uhlandstraße

Im Zusammenhang mit der Schließung der Mensa Uhlandstraße hat sich die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen mit einem Antrag an die Stadtverwaltung gewandt. 

„Die Verwaltung muss schnellstmöglich Klarheit über die Schließung der Mensa, die Planung einer Ersatzlösung und die Wiedereröffnung geben,“ so Dorothea Kliche-Behnke, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat. „Viele Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder in der Schule ein warmes, kostengünstiges Mittagessen erhalten. Das muss sichergestellt werden. Auch dem Anrecht von Schülerinnen und Schüler mit BonusCard auf ein Mittagessen für einen Euro muss schnellstmöglich wieder entsprochen werden.“ 

Der Gemeinderat müsse zudem über die Sanierungsvorhaben in der Mensa-Küche unterrichtet werden. „Für die Sanierung der Küche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Damit sich der Gemeinderat darüber beraten kann, mit welchem Konzept die Mensa weiter betrieben werden soll, müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und deren Kosten vorgestellt werden,“ so SPD-Stadträtin Ute Leube-Dürr. 

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JA zur Regionalstadtbahn inkl. Innenstadtstrecke

Pressemitteilung von SPD-Landtagskandidatin Dr. Dorothea Kliche-Behnke, der SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen, des SPD-Ortsvereins Tübingen und der Jusos Tübingen

Anlässlich der Gründung der Bürgerinitiative gegen die Stadtbahn meldet sich die Tübinger SPD zu Wort: „Die Regionalstadtbahn ist das größte Klimaschutzprojekt in der Region“, so Dorothea Kliche-Behnke, Landtagskandidatin der SPD im Wahlkreis Tübingen. „Wer jetzt Stimmung gegen die Innenstadtstrecke macht, gefährdet den Erfolg des ganzen Projekts und verweigert sich der dringend nötigen Mobilitätswende.“

Zudem bleibe die BI erfolgsversprechende Gegenvorschläge schuldig, findet Martin Sökler, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen. Die Alternativenprüfung ist zwar noch nicht abgeschlossen, es zeichne sich aber ab, dass weder ein Ausbau des Bussystems noch der Bau einer Seilbahn eine gleichwertige Alternative darstelle. „Wir wollen weniger Autoverkehr in unserer Stadt, eine gute direkte Verkehrsanbindung der Region an die Uni, die Kliniken und viele andere Arbeitsplätze und einen großen Schritt für den Klimaschutz machen. Das alles lässt sich nur mit der Regionalstadtbahn inklusive Innenstadtstrecke erreichen“, so Sökler.

Dass Pendler aus der Region umsteigefrei in die Tübinger Innenstadt, zur Uni und zu den Kliniken fahren können, sei essentiell für den Erfolg der Regionalstadtbahn, ergänzt Werner Walser, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Tübingen. „Studien zeigen uns, dass Lösungen, die einen Umstieg am Hauptbahnhof erforderlich machen, nicht zu den gewünschten Effekten führen“, so Walser.  â€žUm viele Menschen zum Umstieg auf die Schiene zu bringen, braucht es Direktverbindungen etwa aus Mössingen, Reutlingen, Herrenberg oder Rottenburg.“ Das würden übrigens auch die Kommunalpolitiker in den umliegenden Gemeinden und Kreisen so sehen. „Wird die Innenstadtstrecke abgelehnt, so droht das ganze Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb zu scheitern“, so Walser weiter.

Julia Silec, Kreisvorsitzende der Jusos Tübingen, kritisiert die teils kruden Argumente, die die BI gegen die Regionalstadtbahn anführe. „Eine Studie mit Erkenntnissen aus dem Jahr 2008 anzuführen und damit beweisen zu wollen, dass die Stadtbahn nicht zum Klimaschutz beiträgt, ist schon ein besonderes Level von Ignoranz“, so Silec. Genauso unsinnig sei die Kritik an entstehendem Stau und mangelnder Barrierefreiheit. So müsse die Neckarbrücke in den nächsten Jahrzehnten sowieso erneuert werden. Erfolgt dies im Rahmen des Baus der Innenstadtstrecke zahlen Bund und Land dabei kräftig mit. „Wer sich der Innenstadtstrecke entgegenstellt, wird nichts an der aktuellen Stausituationen auf den Straßen Tübingens ändern“, so Silec weiter „Straßenbahnen sind zudem weitaus barrierefreier als jedes Bussystem. Dem Projekt ausgerechnet mangelnde Barrierefreiheit vorzuwerfen ist völlig abwegig.“

Kliche-Benke kann außerdem die Kritik der BI an der Finanzierung des Projekts nicht nachvollziehen, da bis zu 95% der Kosten durch Bund und Land übernommen werden würden. Diese Mittel würden bewusst bereitgestellt um konkrete Klimaschutz- und Verkehrsprojekte wie die Regionalstadtbahn zu fördern. „Solche konkreten Investitionen in den Klimaschutz und die Mobilität einer ganzen Region sind alles andere als ‚zu großer Aufwand‘. Sie sind genau das richtige Zeichen zum richtigen Zeitpunkt“, so Kliche-Behnke abschließend.