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ANTRÄGE WEITERES

Änderungs- und Ergänzungsanträge betr. Vorlage 6/2023 – „Strukturelle Öffnungszeitreduzierung“ in den städtischen Kitas

An die Stadtverwaltung Tübingen

Zum leichteren Verständnis der einzelnen Antragsinhalte bzw. des Zusammenhangs zwischen diesen Teilen ist die Begründung jeweils unmittelbar angefügt.

1. Es wird, sofern irgend möglich, in jedem Planungsgebiet an vier Tagen mindestens ein Angebot bis 16.30 h vorgehalten sowie ausreichende Angebote bis 15.30 h.

Begründung: die Nutzerfrequenzanalyse von 2019 kann nur bedingt als Muster für die aktuellen Bedarfe von Eltern in der Ganztagsbetreuung herhalten. Der Elternprotest macht sich auch an der Frage fest, ob die von der Verwaltung vorgesehene Anzahl a) tatsächlich ausreicht oder ob Eltern (Mütter!), die längere Öffnungszeiten brauchen, nicht doch  Arbeitszeiten reduzieren müssen und b) welchen zusätzlichen Zeit- und  Fahrtaufwand das Verbringen des Kindes in eine weit entfernte Kita bedeuten würde. Hier können neben den vorgesehenen 2 Angeboten bis 17.30 h mehr Kitaangebote mit erweiterten Öffnungszeiten (s.o.) Entlastung schaffen und zur Beruhigung beitragen.

Außerdem ist es einfacher, etwa in Absprache mit anderen Familien in der gleichen Kita eine Lösung für eine Stunde fehlender Betreuung zu finden als für drei Stunden. Bei mehr Angeboten in der Fläche müssen zudem weniger Kinder die Kita wechseln

2. Alle 6 Monate erfolgt eine Überprüfung, ob die Personalsituation eine Ausweitung der Öffnungszeiten erlaubt. Eine solche Ausweitung ist auch ohne erneuten Gemeinderats-beschluss möglich.

Begründung: Ziel ist und bleibt eine Rückkehr zu den Öffnungszeiten von 1/20, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig sind. Ob und in welchem Maße wieder Verbesserungen möglich sind, muss regelmäßig überprüft werden, ansonsten könnte

– infolge einer schleichenden Gewöhnung – zu befürchten sein, dass die aus der aktuellen Not geborenen zeitweiligen Anpassungen tatsächlich zu dauerhaften Einsparungen werden.

3. Die Verwaltung argumentiert, dass eine Ausweitung erweiterter Öffnungszeiten, wie unter 1. beschrieben, eine massive Reduktion von Öffnungszeiten insgesamt über die Planungsgebiete hinweg zur Folge haben müsse. Dem soll durch die Besetzung von Frühöffnungszeiten (Frühbaustein) durch Zusatzkräfte entgegengewirkt werden, sobald (insoweit) dies rechtlich möglich ist.

Begründung:  Das Problem des frühen Arbeitsbeginns von Kitaeltern ist vorhanden, scheint de facto aber geringer zu sein als der Zwang, mitten am Nachmittag aufhören zu müssen.

4. Da es aber nach Aussagen der Verwaltung mittlerweile schwierig bis unmöglich erscheint, Fachkräfte zu finden, die willens sind, die späten Öffnungszeiten abzudecken, werden gezielt Studierende aus der Sportwissenschaft oder Studierende aus anderen (z.B. pädagogischen) Studienfächern angeworben, die Kindern in der Spätbetreuung gegen Übungsleiter-pauschale ein Bewegungsangebot o.ä. anbieten. Damit wird analog zur Monetarisierung von Lehrerstunden im Ganztagsbereich der Grundschulen eine Lösung geschaffen, die es ermöglichen würde, die Nachmittagsbetreuung ohne den Einsatz von Fachkräften fortzuführen.  Soweit notwendig zahlt die Stadt die Fortbildung zu Übungsleiter_innen.  Ein vergleichbares Modell kann über Minijobs eingerichtet werden. Sollten diesem Ansatz zur Erweiterung von Öffnungszeiten Vorschriften durch den KVJS oder andere Behörden im Wege stehen, ist auf eine  Änderung hinzuwirken oder mindestens die Schaffung von Modellprojekten zu fordern.

Begründung: Dadurch könnte (anders als bei den bisherigen Versuchen der Verwaltung Studierende zu finden) eine win-win-Situation entstehen – sowohl finanziell wie auch als Vorteil im Studium durch den Lerneffekt für die Studierenden. Mit dem IfS könnte auch über die Vergabe von Creditpoints für die Übernahme einer entsprechenden Aufgabe verhandelt werden.

5. Als weiteres Element in der Abdeckung eines größeren Angebots von Randöffnungs-zeiten werden die Bedingungen erleichtert, unter denen Eltern (z.B. solche, die Teilzeit arbeiten) eine Betreuung von Kindern in den Räumen der jeweiligen Kita übernehmen können.

Begründung: Haftungsfragen, die dem bisher im Wege stehen, sind nicht banal, sollten aber auch nicht d i e unüberwindliche Hürde bei diesem Problemlösungsansatz darstellen. Deswegen müssen diese Fragen möglichst zeitnah geklärt werden.

6. Die Akquise weiterer Fach- und Zusatzkräfte muss im Mittelpunkt der kollektiven Anstrengungen der Verwaltung stehen. Die Fraktion(en) verkennen nicht Umfang und Intensität der – durchaus auch erfolgreichen – Bemühungen der Stadtverwaltung, über verschiedene Projekte und Programme Personal zu akquirieren, auszubilden und auch zu halten. Dennoch ist zu konstatieren, dass noch mehr geschehen bzw. mindestens versucht werden muss.

6a.Die bereits im Haushalt 2022 verankerte Kampagne für Sozial- und Erziehungsberufe muss zeitnah in eine echte, nach außen gerichtete, Werbekampagne vor allem zur Anwerbung von Quereinsteiger_innen erweitert werden. Eine besonders wichtige Zielgruppe könnten auch BufDis im Seniorenalter sein. Die Verwaltung stellt zeitnah dar, welche zusätzlichen Personal-kapazitäten bzw. Finanzmittel sie benötigt, um die geplante und in Teilen umgesetzte Kampagne auszuweiten.

Begründung:  Es reicht unserer Auffassung nach nicht aus, nur die Arbeitgebermarke zu verbessern. Auch die Werbung in sozialen Netzwerken erzielt dabei keinen vergleichbaren Effekt. Denn es soll auch um Menschen gehen, die nicht aktiv suchen, aber sich angesprochen fühlen könnten.

6b. Für eine möglichst rasche Bearbeitung und positive Rückmeldung auf Bewerbungen von

Fachkräften, Quereinsteiger_innen und anderen Zusatzkräften wird eine zusätzliche Verwaltungsstelle in der Fachabteilung geschaffen, die sich vorrangig mit der umfassenden Information über alle von der Stadt gewährten Vergünstigungen, der Ausarbeitung von Verträgen und allen damit zusammenhängenden formalen Aspekten beschäftigt.

7. Große Arbeitgeber, insbesondere die Universität und das UKT werden seitens der Stadt aufgefordert, ihre Angebote (explizit über das Studierendenwerk) wieder zu erweitern, u.a. mit an die Anforderungen des Schichtdienstes angepassten Öffnungszeiten.

Begründung: Insbesondere das Vorgehen des Studierendenwerks mit der Schließung von Kitas war schon zum Zeitpunkt der Schließungen kontraproduktiv und widerspricht den Grundsätzen einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Stadt, Universität und Uni-Klinikum.

8a. Der Titel der Vorlage für die Veränderung der Öffnungszeiten, nämlich strukturelle Öffnungszeitreduzierung“ wird gestrichen oder durch eine andere Formulierung ersetzt.

Begründung: Die generelle Absicht der Verwaltung, durch ihre Vorlage zu einer „zeitstabilen und verlässlichen Angebotsstruktur“ in Zeiten des Fachkräftemangels zu kommen, ist zu würdigen. Dabei wurde die Situation der Eltern, aber auch die der Erzieher_innen in den Einrichtungen in den Blick genommen. Beide Gruppen brauchen zweifellos ein höheres Maß an Stabilität und Verlässlichkeit, als dies im abgelaufenen Jahr der Fall war. Der Titel der Vor-lage für die Veränderung der Öffnungszeiten, nämlich strukturelle Öffnungszeitreduzierung, hat allerdings zu massiver Verunsicherung der Eltern geführt, weil für sie dadurch der Eindruck entstand, dieses Modell entspringe nicht einem aktuellen Notstand, sondern solle generell so bestehen bleiben.

8b. Die auf S. 3 der Vorlage unter Sachstand gebrauchte Formulierung „durch die vorgesehene strukturierte Öffnungszeitreduzierung werden die aktuell unbesetzten Stellen eingespart“ wird gestrichen oder durch eine Formulierung ersetzt, ….

Begründung: … die nicht den Eindruck erweckt, dass diese Stellen nicht mehr im Stellenplan der Abteilung vorhanden seien, was de facto nicht der Fall ist.

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

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Interfraktioneller Antrag: Umgehende Sanierung der Schmiedtorstraße

Die dringend notwendige Sanierung der Schmiedtorstraße wird von der Verwaltung mit höchster Priorität angegangen und im Jahr 2023 umgesetzt. Dabei wird durch die Auswahl einer entsprechenden Pflasterung auf ein Maximum an Barrierefreiheit für Fußgänger_innen und eine gute Befahrbarkeit für Radfahrer_innen geachtet und eine, soweit in dieser engen und vielbefahrenen Altstadtstraße möglich, allfällige Gefahren vermeidende Aufteilung des Straßenraums vorgenommen.

Begründung:

Bereits 2017 wurden verschiedene Optionen der Reparatur/Erneuerung des Straßenbelags in der Schmiedtorstraße vom Tiefbauamt vorgelegt (vgl. Vorlage 173/2017). Unter anderem wegen der Frage, wie die dortige Bushaltestelle künftig gestaltet werden solle (ein Kasseler Bord scheint hier nicht möglich zu sein), wurde eine Entscheidung vertagt und andere Altstadtstraßen vorgezogen (z.B. die Fertigstellung der Haaggasse).

Fünf Jahre später weist der Belag breite und tiefe Einschnitte durch den Busverkehr auf, die nach Regenfällen mit großen Pfützen gefüllt sind, und der Belag in der Mitte mit den großen und bei Regen rutschigen Pflastersteinen ist zu einer Gefahrenquelle für alle geworden, die zu Fuß oder mit dem Rad die Straße passieren. In der Folge weichen Radfahrende auf den Fußgängerbereich entlang der Seite des Bürgeramts und des Bürgerheims aus, Fußgänger_innen haben das Nachsehen.

Nach Möglichkeit sollte im Zusammenhang mit der Straßensanierung auch die Frage von Standort und Ausmaß der Außengastronomie in der Schmiedtorstraße gelöst werden. – Solange diese auf beiden Bürgersteigen ermöglicht wird, sind Fußgänger_innen auf den Straßenraum angewiesen. Auch deswegen ist eine entsprechende Pflasterung notwendig.

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Für die Fraktion Tübinger Liste: Claudia Braun, Gebhart Höritzer

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Die Tübinger SPD trauert um Ursula Kralewski

Ursula Kralewski war langjährige SPD-Stadträtin und Kreisvorsitzende der SPD Tübingen. Sie wird uns als engagierte, kluge Genossin in Erinnerung bleiben. Sie war eine Frau mit Ausstrahlung, uneitel und freundlich, beharrlich und humorvoll. Vielfältig war ihr Engagement, das gespeist war von ihren politischen, sozialen und christlichen Überzeugungen. Eine Konstante ihrer politischen und gesellschaftlichen Arbeit war ihr unermüdliches Engagement für die Teilhabe aller Menschen an Bildung im weitesten Sinne und für die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen.

Mit großer Dankbarkeit für ihre Freundlichkeit und für ihr Wirken bewahren wir ihr ein ehrendes Andenken.

Martin Rosemann, MdB
Martin Sökler, Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion 
Werner Walser, SPD-Ortsvereinsvorsitzender
Bettina Ahrens und Andreas Weber, SPD-Kreisvorsitzende 
Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende 

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Die SPD trauert um ihren Freund und langjährigen Weggefährten Willy O. Marschall

Willy O. Marschall war 18 Jahre Mitglied der SPD-Gemeinderatsfraktion und wurde so für mehrere Generationen sozialdemokratischer Kommunalpolitiker/innen Vorbild und Ratgeber. Er hat sich schon frühzeitig für die Förderung sozio-kultureller Projekte eingesetzt und war ein wichtiger Mitstreiter im Bereich der Sportförderung in den Schulen und Vereinen.Wir danken ihm für sein Engagement und werden ihn nicht vergessen.

Dr. Martin Sökler, SPD-Gemeinderatsfraktionsvorsitzender
Werner Walser, SPD-Ortsvereinsvorsitzender 

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Haushalt 2019

Die wichtigsten Anträge der SPD-Fraktion für den Haushalt 2019

Vermögenshaushalt und Finanzplanung:

Wir brauchen mehr Wasserflächen, insbesondere für den Schwimmunterricht. Der Bau eines neuen Hallenbades ist dafür die beste Lösung, die wir weiter voranbringen wollen. Dazu ist zunächst die Analyse der Nachnutzungsmöglichkeiten des Uhlandbades notwendig. Wir haben dafür im vergangenen Jahr bereits den Konzertsaal ins Gespräch gebracht und wollen jetzt eine vertiefte Prüfung als Konzertsaalstandort und beantragen dafür 100.000 € Planungsmittel. In der Finanzplanung beantragen wir 8,4 Mill. E in den Jahren 2020 und 2021 als städtischen Zuschuss an die SWT für den Bau eines Hallenbades. Das ist die Differenz der kalkulierten Kosten einer alleinigen Sanierung der beiden bestehenden Hallenbädern und einer Sanierung allein des Hallenbades Nord mit Neubau eines 50m-Hallenbades bei Aufgabe des Uhlandbades.

Im der Südstadt/Derendingen ist eine zusätzliche Sporthalle/Mehrzweckhalle dringend notwendig, für die wir in der Finanzplanung 2022 4.000.000 € vorschlagen.

Wir wollen den Hawks den Spielbetrieb in der Frauen Softball – Bundesliga ermöglichen und beantragen für die Anlage eines Softballplatzes in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Feldes 150.000 €.

Wir wollen mehr für die Fussgängerwege und -Verbindungen investieren und schlagen eine Verdopplung der jährlichen Mittel von 50.000 auf 100.000 € vor. Das ist aus unserer Sicht sinnvoller als 2 Millionen für eine breitere Radbrücke auszugeben. Diese Ausgabe schlagen wir in der Finanzplanung zur Streichung vor.

Wir alle erleben die Tübinger Schlaglöcher alltäglich. Wir wollen in den aktuellen Zeiten hoher Steuereinnahmen mehr Geld in den Erhalt und Unterhalt der Strassen stecken und schlagen eine Erhöhung der jährlichen Mittel um 200.000 € vor.

Wir wollen eine Geschwindigkeitsmessanlage in der Weststadt bspw. im geplagten Hagellocher Weg.

Wir wollen Geld für die Vervollständigung der Lärmschutzwand an der Ammertalbahn in Unterjesingen in den Haushalt einstellen und schlagen einen Ortstermin in Unterjesingen vor. In den Neckartalgemeinden sollen Planungen für den Rückbau der L370 nach der Fertigstellung der B28 neu beginnen können.

Die wichtigsten Anträge im Verwaltungshaushalt:

Mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes sind 2019 – 2022 mehrere Millionen zusätzlicher Mittel für Tübingen für Gebührensenkungen und Qualitätsverbesserungen in den Kitas zugesagt. Wir wollen in die Gebührensenkung einsteigen und für alle Kinder 10 Stunden Betreuung/Woche kostenfrei stellen. Um dem Mangel an ErzieherInnen zu begegnen schlagen wir weitere PIA-Stellen an den sehr großen Einrichtungen (5 und mehr Gruppen) vor.

Die von uns durchgesetzten Tarifsenkungen im Stadtverkehr für Monatkarten von BonusCard Inhaber (10 € für Kinder und Jugendliche und 20 € für Erwachsene) sind ebenso wie der TüBus umsonst am Samstag ein Erfolg. Wir wollen nach der vorgesehenen Befragung zur Tarifabsenkung/TüBus umsonst im Mai auf dem Weg der ÖPNV – Förderung weitergehen und beantragen dafür 500.000 € im Haushalt. Je nach Ergebnis der Befragung können die nächste Schritte eine weitere Absenkung der Schülertarife (im letzten Jahr bereits 5 € Ermäßigung/Monat von uns durchgesetzt) oder ein 365 €-Jahresticket nach Wiener und Reutlinger Vorbild sein.

Wir wollen die Einführung der Schulsozialarbeit an den kleinen Grundschulen und schlagen eine Verdopplung der Schulsozialarbeitstellen an den Gymnasien vor.

Um das Projekt Seniorenwohnen und Pflege v.a. in den Teilorten weiterzubringen und zu konkretisieren, braucht es die Unterstützung der Verwaltung. Dazu schlagen wir eine 0,7 Stelle vor.

Zur Vermittlung und Betreuung von Menschen mit den größten Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt wurde das Konzept einer Clearing-Stelle geschaffen. Wir wollen es umsetzen und schlagen dafür eine Stellenschaffung vor.

Im Stadtmuseum/Häringhaus findet eine sehr überzeugende museumspädagogische Arbeit statt, die es schafft, auch Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien für Kunst- und Kulturprojekte zu begeistern. Wir wollen eine Verstetigung dieser Angebote und schlagen die Schaffung einer Stelle vor.

Wir wollen Zuschussempfänger der Stadt bspw. im Kulturbereich weiterhin in die Lage versetzen, ihre fest angestellten Mitarbeiter nach Tarif bezahlen zu können und schlagen entsprechende Zuschusserhöhungen vor. Aber auch bei Honorarkräften, die oft sehr schlecht bezahlt werden, müssen wir tätig werden. Wir wollen eine Konzepterstellung und beantragen erste Mittel zur Verbesserung der Situation.

Wir greifen mehrere Anträge von Zuschussempfängern auf und wollen die Bezuschussung der verschiedenen Filmfestivals -geknüpft an Bedingungen, die sich aus der Evaluation ergeben – verbessern, ebenso bei der Volkshochschule und beim DAI.

Wir wollen die Mobile Spielplatzbetreuung, die hervorragend läuft, weiterführen und die Stelle erneut besetzen. Dafür wollen wir das Budget für Spielstrassen, das nicht durch konkrete Projekte hinterlegt ist, streichen.

In der Summe ergeben unsere Anträge im Verwaltungshaushalt eine Mehrbelastung von ca. 1.000.000 €, werden 2019 bereits weitere Schritte in der Tarifabsenkung bei TüBus umgesetzt von 1,5 Millionen, im Vermögenshaushalt von 775.000.- . Das lässt die gegenwärtige Haushaltslage zu und ist zu verantworten.

Dr. Martin Sökler
Fraktionsvorsitzender

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Weiterführung der Mobilen Spielplatzbetreuung

Antrag der SPD-Fraktion vom 3. Dezember 2018

Das städtische Angebot der Mobilen Spielplatzbetreuung wird weiter fortgesetzt. Die Stelle (0,65 AK) im FAB Jugendarbeit wird nicht gestrichen, sondern 2019 wiederbesetzt.

Begründung:
Die Mobile Spielplatzbetreuung ist ein wichtiges niedrigschwelliges Angebot für Kinder und Jugendliche, das in Tübingen sehr beliebt ist und stark genutzt wird. Im Aischbach, im Volkspark und im Anlagenpark gibt es wöchentliche Angebote, an vielen anderen Stellen in der Stadt punktuelle Spielangebote. Viele Eltern sind entsetzt, dass die Mobile Spielplatzbetreuung abgeschafft werden sollen.

Für die SPD-Fraktion
Ingeborg Höhne-Mack
Dorothea Kliche-Behnke

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Umsetzung des ProstSchG in den Kommunen

Frage für die Fragestunde am 1.10.2018

Deutschland ist mit der Liberalisierung des Sexgewerbes 2001 zum „begehrten“ Zielland für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geworden. Der größte Teil der Frauen, die in Deutschland als Prostituierte tätig sind, kommen aus dem Ausland (80-95%), meist aus den ärmsten Regionen Südosteuropas. Häufig sind sie Angehörige ethnischer Minderheiten. Doch auch vermehrt Mädchen und junge Frauen aus Deutschland werden durch die sogenannte Loverboy-Masche in die Prostitution gebracht. Unter großer existentieller Not werden Frauen in Deutschland im Sexgewerbe „vermarktet“ und ausgebeutet. Das Sexgewerbe hat sich nach der Liberalisierung (auch aufgrund der gleichzeitigen EU-Osterweiterung) ausgeweitet; Deutschland ist heute das Bodell Europas. Zugleich haben die geforderten Praktiken und der Umgang mit den Frauen in der Prostitution menschenverachtenden bzw. frauenverachtenden Charakter angenommen.

Für uns steht fest: Prostitution ist Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen, hat negative Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft und verhindert die Gleichstellung der Geschlechter. Prostitution ist Gewalt gegen Frauen – Gewalt gegen alle Frauen, die durch die Existenz des Systems Prostitution zur potentiellen Ware werden, häufig aber auch ganz konkret individuelle Gewalt gegen einzelne Prostituierte. Deshalb wünschen wir uns, dass die Stadt Tübingen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, mittel- und langfristig auf die Reduktion der Prostitution hinwirkt.
Auf dieses Thema machen zum Glück die Kampagne #RotlichtAus und Sisters e.V. landesweit, aber auch in Tübingen aufmerksam.
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 soll die Situation nun in Ansätzen nachjustieren. Damit das ProstSchG seine Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 soll die Situation nun in Ansätzen nachjustieren. Damit das ProstSchG seine Wirkung entfalten kann, ist es unbedingt notwendig, dass das Gesetz konsequent und ausnahmslos durgesetzt wird – auch in Tübingen! Strikte Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der Anforderungen an Bordellbetreiber*innen sind hierzu notwendig.

Abschnitt 3 des ProstSchG erfordert eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn neben den spezialrechtlichen auch die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bordelle und bordellähnliche Betriebe sind z.B. in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Mischgebieten bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Terminwohnungen sind nur in Gewerbegebieten zulässig.

Fragen an die Verwaltung:

  1. Wie viele Bordelle, bordellartigen Betriebe, Terminwohnungen und Stätten der Wohnungsprostitution gibt es in Tübingen? Ist es möglich, Informationen zu erhalten, in welchen Stadtteilen sich diese befinden?
  2. Sind darunter Prostitutionsstätten, die an ihrem vorhandenen Standort baurechtlich nicht zulässig sind? Wenn ja, wie viele sind dies? Findet die Zwei-Zimmer-Regelung konsequent Anwendung?
  3. Mussten Prostitutionsstätten nach Inkrafttreten des ProstSchG bereits geschlossen werden, weil sie den Anforderungen nicht nachkommen konnten?
  4. Wie geht die Verwaltung vor, um nicht zulässige Prostitutionsstätten zu schließen?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen, Prostitutionsstätten regelmäßig zu überprüfen? Wie stellt die Stadt sicher, dass alle Vorgaben des neuen Gesetzes eingehalten werden?
  6. Die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung erfolgen im Landratsamt. Gibt es dort erste Einschätzungen, ob es irgendeine Art von besonderem Bedarf bei den Frauen gibt, dem die Stadt Tübingen entgegenkommen kann?
  7. Gibt es Ansätze in Tübingen, präventiv für dieses Thema – z.B. in Schulen – zu sensibilisieren?
  8. Erreichen wir mit unseren Beratungsangeboten für Opfer sexualisierter Gewalt auch Prostituierte?
  9. Ist davon auszugehen, dass es keine Werbung auf städtischen Werbeflächen für Prostitution geben wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dies auszuschließen?

Für die SPD-Fraktion
Dorothea Kliche-Behnke

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Schwimmunterricht – Versorgung an den Tübinger Schulen

Antrag der SPD-Fraktion vom 25. Juni 2018

Die Verwaltung berichtet über die Durchführung des schulischen Schwimmunterrichts in Tübingen und geht dabei insbesondere auf folgende Fragen ein:

1. Ist der Schwimmunterricht in Tübingen grundsätzlich ausreichend gewährleistet?
2. Wie viele Stunden Schwimmunterricht haben Tübinger Grundschulkinder im Schnitt?
3. Welche Konzepte gibt es an den Tübinger Grundschulen? (In welchen Klassenstufen  wird Schwimmen unterrichtet? Mit welchem Leistungsziel wird unterrichtet?)
4. Wie viele Stunden regulärer Schwimmunterricht fallen aus? Wie häufig kommt zu Kollisionen des schulischen Schwimmunterrichts mit anderen Belegungen wie Wettkämpfen in den städtischen Hallenbädern oder im Schwimmbad der Universität Tübingen?
5. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Erweiterung der städtischen Wasserflächen?

Begründung:

Die Zahl der Kinder, die ertrinken, ist in den vergangenen Jahren angestiegen. 59% der zehnjährigen Kinder sind keine sicheren Schwimmer, ergab eine Forsa-Umfrage, die der DLRG 2017 in Auftrag gegeben hatte. Demnach sind ein Drittel der Kinder und ein Viertel der Erwachsenen Nichtschwimmer, obwohl Schwimmunterricht Pflichtfach in der Grundschule ist. Ähnlich wie der Bildungserfolg hängt auch die Schwimmfähigkeit von der sozialen Herkunft der Eltern ab. Der Grund für diese Entwicklungen sind unter anderem unzureichende Schwimmhallenkapazitäten, aber stellenweise auch ein Mangel an Sportlehrerinnen und -Lehrern, die über die entsprechende didaktische Ausbildung und notwendige Rettungsfähigkeit verfügen.
Auch in Tübingen hören wir immer wieder, dass Schwimmunterricht insbesondere an den Grundschulen ausfällt – sei es aus Krankheitsgründen der Schwimmlehrerinnen und -Lehrer, sei es weil die Schwimmhallen anderweitig genutzt werden.
Für das künftige Bäderkonzept und damit die Entscheidungen über die Erweiterung von Wasserflächen spielt die Frage der Anforderungen der Bildungspläne und die sich daraus ergebende Bereitstellung von Wasserflächen eine wesentliche Rolle.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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Glyphosat

Frage für die Fragestunde am 17.5.2018

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist höchst umstritten. Die Krebsforschungsan-
stalt der WHO stuft es als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Zugleich beklagen wir
derzeit ein Insektensterben, das mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit den Folgen von
Glyphosateinsatz zusammenhängt.

Tübingen gilt weithin als glyphosatfrei. Wir bitten aber um die Beantwortung folgender
Fragen:

1. Ist gewährleistet, dass die Stadt bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen durch die
KST zu jedem Zeitpunkt auf Glyphosat verzichtet? (Einen Grundsatzbeschluss
des Gemeinderates dazu gibt es unserer Kenntnis nach nicht.)

2. Existiert ein Glyphosat-Verbot auf Grundstücken, die die Stadt an Dritte verpach-
tet, also verpachtete Gärten und landwirtschaftliche Flächen? Gibt es eine ent-
sprechende Klausel in den Pachtverträgen?

3. Sieht die Verwaltung politischen Handlungsbedarf, um den Einsatz von Glyphosat in der Stadt Tübingen ggf. vollständig auszuschließen?

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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Wir wünschen schöne Weihnachtstage und ein gutes Neues Jahr.