Antrag zu Vorlage 257/2024:
- Der Zuschuss für das Deutschlandticket Tübingen wird von 15 Euro auf 9 Euro pro Monat verringert. Damit ergibt sich ein neuer Verkaufspreis von 49 Euro im Monat.
- Unverändert
- Der Zuschuss zum Deutschlandticket JugendBW wird von 8,42 Euro auf 12,42 erhöht. Damit kostet das Ticket künftig monatlich 27 Euro.
- Der weitere Zuschuss für das Deutschlandticket JugendBW mit KBC beträgt unverändert 12 Euro. Der Ticketpreis steigt damit von derzeit 10 Euro auf 15 Euro monatlich.
- Der Gemeinderat unterstützt die Verwaltung darin, zur teilweisen Gegenfinanzierung die Anwohnerparkgebühren auf durchschnittlich 15 Euro pro Monat anzuheben.
Begründung:
Tübingen muss auf Grund der aktuellen Haushaltslage umfassende Kürzungen am städtischen Haushalt vornehmen. Die Lasten dieser Kürzungen sollten keinen Bereich der städtischen Förderungen einseitig treffen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringen Einkommen sollten außerdem so gut wie möglich von den Auswirkungen der Haushaltslage verschont bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Rabattierung des Deutschlandticket Tübingen angemessen. Mit dem von uns vorgeschlagenen Zuschuss von künftig 9 Euro befindet sich der neue Verkaufspreis dann auf dem Preisniveau im Rest von Deutschland vor der Erhöhung durch Bund und Länder. Das Deutschlandticket bleibt damit in Tübingen das „49-Euro-Ticket“. Das Preis-Leistungs-Verhältnis dieses Tickets bleibt damit weiter sehr gut.
Unter der Annahme, dass sich durch den höheren Ticketpreis von 49 Euro im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag weitere 3.000 Menschen dazu entscheiden, ihr Ticket zu kündigen, verringert sich der Zuschussbedarf um die Hälfte auf eine Million Euro pro Jahr.
Für viele Familien hat sich das Deutschlandticket JugendBW Tübingen in der Praxis als neue Schülermonatskarte etabliert. Eine Preiserhöhung wird leider auch hier nötig. Der Verwaltungsvorschlag sieht an dieser Stelle aber in absoluten Zahlen die größte Preissteigerung aller Tickets vor. Das Gegenteil sollte der Fall sein und die Preissteigerung für Kinder und Jugendliche möglichst gering ausfallen. Durch die oben vorgeschlagenen Minderausgaben für das Deutschlandticket Tübingen ist hier eine moderate Steigerung der Zuschüsse möglich. Die vorgeschlagenen 27 Euro stellen dann nur eine leichte Ticketpreiserhöhung von 5 Euro dar.
Unter der Annahme gleichbleibender Verkaufszahlen ergibt sich für den städtischen Haushalt ein Mehraufwand von rund 160.000 Euro pro Jahr.
Die vorgeschlagene Preiserhöhung des Deutschlandticket JugendBW Tübingen mit KBC stellt in absoluten Zahlen keine außerordentlich große Erhöhung dar. Im Vergleich zum bisherigen Preis ist die Erhöhung aber prozentual am größten – eine Verdopplung. Wie oben dargestellt, ist das besonders für diese Gruppe nicht angemessen. Die hier vorgeschlagene Beibehaltung des bisherigen zusätzlichen Zuschusses für dieses Ticket führt zu einer moderaten Erhöhung von 5 Euro – nur halb so viel wie im Verwaltungsvorschlag.
Durch die geringen Verkaufszahlen des Tickets sind die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung sehr begrenzt.
Die Anwohnerparkgebühren müssen nach der jüngeren Rechtsprechung nun durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Den Gemeinderat trotzdem politisch an der Festsetzung der Gebühren zu beteiligen, ist richtig. Im Kontext des Klimaschutzprogramms hat man sich darauf verständigt, die Parkraumbewirtschaftung einerseits flächendeckend einzuführen und die Gebühren andererseits in Schritten zu erhöhen. Die flächendeckende Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht abschließend erfolgt. Solange das nicht der Fall ist, sorgt eine Gebührenerhöhung für ein noch höheres Ungleichgewicht zwischen Parkräumen mit und ohne Bewirtschaftung. Eine Gebührenerhöhung bedarf zu diesem Zeitpunkt deshalb einer besonderen Begründung. Die aktuelle Haushaltslage kann dafür ein hinreichender Grund sein. Gleichzeitig sollte die schrittweise Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Leistungen des TüBus führen – sei das bei den Ticketpreisen oder im Angebot. Nachdem nun sogar Ticketpreis-Steigerungen und Zuschussreduzierungen anstehen und gleichzeitig das Angebot leicht verringert werden soll, ist eine parallele Verdopplung der Parkgebühren nicht angemessen. Eine wie hier vorgeschlagene Reduzierung des Zuschusses für das Deutschlandticket Tübingen macht eine so deutliche Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken außerdem nicht erforderlich. Eine Erhöhung der Gebühren auf 15 Euro pro Monat ist in der Abwägung dieser Argumente das höchste noch vertretbare Maß.
Im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag kann damit von Mindereinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro ausgegangen werden.
In Summe sorgen die hier vorgeschlagenen Änderungen am Beschlussantrag der Verwaltung durch eine deutliche Verringerung der Ausgaben und nur eine leichte Verringerung der Einnahmen für eine verbesserte Bilanz um rund 340.000 Euro.
Für die SPD-Fraktion:
Florian Zarnetta