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AKTUELLES ANTRÄGE

Hitzeaktionsplan

Interfraktioneller Antrag:
Die Stadt Tübingen erstellt einen Hitzeaktionsplan und bezieht dafür die Sozialverwaltung und
Stadtplanung ein sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen aus Seniorenorganisationen und Gesundheitsinitiativen sowie idealerweise das Gesundheitsamt. Wir denken dabei insbesondere an die Kartierung kühler Räume und verschatteter Plätze und Straßenzüge, an Wasserstellen, Trinkbrunnen und an eine systematische, auf Gesundheitsprävention ausgerichtete Kommunikation. In der Erstellung des Aktionsplans soll die besondere Situation Wohnungsloser, Seniorinnen und Pflegebedürftiger
Berücksichtigung finden. Im Zuge der Erstellung wird die Trinkwasserqualität der Brunnen
geprüft.


Begründung:

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen
einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren
hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und
mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Andere Kommunen haben bereits
Aktionspläne erstellt. Die Antwort auf eine Anfrage hat ergeben, dass in Tübingen bislang
keine Aktivitäten in Richtung eines Hitzeaktionsplans bestehen. Wohnungslose sind hierbei
eine besonders vulnerable Gruppe, da sie nicht oder nur eingeschränkt über einen kühlen
Rückzugsraum, einen Kaltwasser-Anschluss und einen Kühlschrank verfügen.


Für die
SPD – Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Tübinger Liste – Claudia Braun
AL/Grüne – Asli Kücük/Annette Schmidt
Die Linke – Gerlinde Strasdeit
Die FRAKTION – Dr. Sara Cristina da Piedade Gomes

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen an die Stadtverwaltung

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

vorab

1. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Katastrophenplan?

2. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Hitzeaktionsplan?

– Wenn nein: gedenkt die Verwaltung einen solchen Plan auf den Weg zu bringen?

3. Wie steht es aktuell mit der Anzahl bzw. der Funktionsfähigkeit von Sirenen als Warnmöglichkeit für die Bevölkerung? – Wie schätzt die Verwaltung die Kenntnis

der Tübinger Bevölkerung bezüglich der von Sirenen übermittelten Warnsignalen ein?

Begründung:

Der Katastrophenschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr obliegt den Ländern. Die Kommunen sind als untere Katastrophenschutzbehörde für den Schutz bei größeren Unglücksfällen und Katastrophen verantwortlich.
Die Flut von Ahrweiler vor einem Jahr, aber auch frühere Hochwasserereignisse und Starkregen- oder Hagelunwetter in Tübingen haben gezeigt, welche Bedeutung ein gut funktionierender Katastrophenschutz hat. Wir sind der Überzeugung, dass Tübingen sich hier strukturell gut aufstellen muss.

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Wir denken dabei an kühle Räume, Wasserstellen, Verschattungen oder Kommunikation.

Nach 1990 wurden überall im Bundesgebiet Sirenenanlagen abgebaut, die aber unter den aktuellen Bedrohungslagen wieder nützlich werden könnten. Von daher ist zu fragen, wie die konkrete Situation in Tübingen sich darstellt.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Drogenkonsumraum für Tübingen

Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet über die derzeitigen Angebote für Suchtkranke in Tübingen sowie die Situation der Substitutionsambulanz im Therapiezentrum Sucht Weststadt.

2. Tübingen bringt einen Antrag beim Land Baden-Württemberg auf den Weg mit dem Ziel, in Tübingen einen Drogenkonsumraum einzurichten.

Dafür wird die Expertise der Aidshilfe mit eingebunden.

Begründung:

Ein Drogenkonsumraum ermöglicht Drogenabhängigen, sich unter hygienischen Bedingungen zu spritzen oder Mittel einzunehmen. Endlich ist in Baden-Württemberg die Begrenzung auf Kommunen über 300.000 Einwohner*innen für eine solche Einrichtung aufgehoben.

Der bislang einzige Drogenkonsumraum in Karlsruhe hat sich bewährt. Stuttgart und Mannheim werden folgen.

Deutschlandweit gibt es bislang etwa 30 Drogenkonsumräume.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Ausbildungssituation in der AHT

Antrag:

Die AHT berichtet über die Situation der Ausbildung seit Umsetzung der Pflegeberufereform:

  1. Wie viele Auszubildende gibt es in der AHT (aufgeschlüsselt nach Standorten und Ausbildungsjahr)?
  2. Welche Inhalte und Module werden während der Ausbildung vermittelt?
  3. Welche Möglichkeiten der Weiterqualifizierung (insbesondere für Pflegeassistenzberufe) gibt es bei der AHT?
  4. Bietet die AHT weitere Ausbildungsplätze (beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich) an?

Begründung:

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist dramatisch. Deshalb kommt der Pflegeausbildung eine zentrale Rolle zu. Zudem stellt sich die Frage nach der Ausbildungssituation aufgrund der Pflegeberufereform.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES ANTRÄGE

Abrechnung mit Freien Trägern der frühkindlichen Bildung

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Praxis der Abrechnung mit Freien Trägern der frühkindlichen Bildung und geht dabei insbesondere auf folgende Fragen ein (jeweils aufgeteilt nach unterschiedlichen Arten von Trägern):

  1. Wie erfolgt mittlerweile die Abrechnung mit Freien Trägern?
  2. Wie sind die zeitlichen Abläufe und wie werden sie von Seiten der Träger und der Verwaltung bewertet?
  3. Gab es Fälle, in denen Träger in höherem Maße Mittel an die Stadt zurückzahlen mussten, und wenn ja, wie viele?
  4. Inwiefern hat die Coronapandemie Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis?

Begründung:

Die Betreuungssituation ist in Tübingen wie in allen Städten aufgrund des Fachkräftemangels schwierig. Die Stadt hat ein großes Interesse an der Arbeit Freier Träger zugunsten der Sicherstellung und Vielfalt der Betreuungsangebote in unserer Stadt. Dazu gehört eine verlässliche und zeitnahe Abrechnung, die in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße gesichert war.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES ANTRÄGE

Verpackungssteuer – Wie geht es nach dem VGH-Urteil weiter?

Antrag:

Zur Vorlage 134/2022 „Beschlussfassung über Einlegung der Revision gegen das
Urteil des VGH Mannheim im Normenkontrollverfahren zur
Verpackungssteuersatzung Tübingen“ beantragt die SPD:

  1. Die Stadt Tübingen legt gegen das Urteil des VGH Mannheim Revision ein, setzt aber die Steuer bis zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts außer Kraft.
  2. Die Stadt fördert die Einführung und die Beibehaltung von
    Mehrwegsystemen trotz der Außerkraftsetzung der Verpackungssteuer durch Entwicklung und Vermittlung eines Werbekonzepts für betroffene Betriebe und die Bereitstellung eines Betrags von weiteren 50.000,- € für die Einführung von Mehrweggeschirr bzw. die Anschaffung einer geeigneten Spülmaschine.

Begründung:

Die SPD hält auch nach dem Urteil des VGH Mannheim zur Tübinger Verpackungssteuer die Einführung einer Verpackungssteuer für ein wichtiges kommunalpolitisches Instrument zur Finanzierung der Abfallbeseitigung und zur Abfallvermeidung und damit mittelbar zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Daher besteht ein Interesse an der höchstrichterlichen Klärung der Frage der grundsätzlichen
Vereinbarkeit einer kommunalen Verpackungssteuer mit höherrangigem Recht, namentlich Verfassungsrecht, ggf. Europarecht und Bundesabfallrecht durch das
Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht (sowie eventuell den Europäischen Gerichtshof ), ggf. auch erst nach Zurückverweisung an den VGH Mannheim.


Nach einer rechtskräftigen Klärung der vom VGH in seiner Urteilsbegründung ausführlich erörterten und der derzeit nur aufgeworfenen Rechtsfragen würde feststehen, ob die Stadt
Tübingen in Übereinstimmung mit den höchstrichterlichen Leitlinien eine rechtgültige Verpackungssteuer erlassen hat oder erlassen kann, oder ob erst der Bundesgesetzgeber eine
mit Verfassungs- und Europarecht vereinbare Öffnungsklausel im Bundesabfallrecht schaffen kann und muss. Insofern wäre die Rechtslage mit der zu einer städtischen Nahverkehrsabgabe
strukturell vergleichbar.

Die gerichtliche Klärung komplexer juristischer Fragen nimmt erfahrungsgemäß Jahre in
Anspruch. Daher besteht die dringende Notwendigkeit zu entscheiden, wie bis zu einem rechtskräftigen Urteil bei der Erhebung der Steuer zu verfahren ist.

Sofern – wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nur die Festsetzung der Steuer ausgesetzt wird, akkumulieren die steuerpflichtigen Betriebe Gewinne, die ihnen im Falle der endgültigen Nichtigkeit der Verpackungssteuersatzung in der derzeitigen Fassung verbleiben würden. Die Abnehmer_innen der steuerpflichtigen Betriebe und viele der Betriebe, die die Steuer auf den Preis aufschlagen, empfinden dies schon jetzt – worauf die Verwaltung ausdrücklich hinweist – als ungerechtfertigte Bereicherung der steuerpflichtigen Betriebe zu Lasten der Abnehmer_innen, auf die die Steuer umgelegt wird. Die SPD beantragt daher, die Verpackungssteuer mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens außer Kraft zu setzen. Dass die damit im ersten Quartal 2022 vereinnahmte Verpackungssteuer den Betrieben verbleibt, mag als misslich empfunden werden, ist aber juristisch korrekt.

Der mit der Verpackungssteuer gesetzte finanzielle Anreiz, sich als Abnehmer_in für Mehrweg- statt Einwegverpackungen zu entscheiden, fällt damit weg. Der Prozess der Sensibilisierung der Verbraucher_innen für die Müll- und Ressourcenproblematik und die beginnende Veränderung des Konsument_innenverhaltens können und sollten jedoch auf andere Weise gefördert werden.


Die SPD beantragt daher, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, wie bei den Betrieben für die Beibehaltung der bereits – u.a. mit städtischen Zuschüssen und damit keineswegs ausschließlich mit betrieblichen Mitteln – eingeführten Mehrwegsysteme geworben werden kann. Dabei sollte auch kommuniziert werden, dass ab dem 01.01.2023 nach § 33 VerpackG ohnehin eine Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative besteht. Gleichzeitig sollte die
Verwaltung Vorschläge für die Betriebe erarbeiten, wie für Mehrweg geworben werden kann. Ggf. könnten Betriebe auf freiwilliger Basis ein Bonussystem bei der Entscheidung für Mehrweg statt Einweg einführen.

Zusätzlich beantragt die SPD neuerlich, wie schon begleitend zur Einführung der Verpackungssteuer, Mittel in Höhe von 50.000,- € für die Bezuschussung der Einführung von Mehrweggeschirr und für die Anschaffung von Spülmaschinen bereit zu stellen. Die Finanzierung soll aus der Deckungsreserve Klimaschutz oder ersatzweise aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Gundula Schäfer-Vogel

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Fraktionsspitze wiedergewählt

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat ihre Fraktionsspitze neu gewählt. Dr. Martin
Sökler wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt. Die beiden Stellvertreterinnen Ingeborg
Höhne-Mack und Dr. Dorothea Kliche-Behnke wurden ebenfalls von der Fraktion
wiedergewählt. Der frisch wiedergewählte Vorsitzende Sökler: „Ich freue mich über die
Bestätigung durch meine Fraktion und werde an die sehr gute Zusammenarbeit in der
Vergangenheit anknüpfen.“

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AKTUELLES ANTRÄGE

Haushaltsanträge 2022

Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion 2022 im Detail.

Der Begleitantrag der SPD-Fraktion zum Hauhsalt 2022 im Detail.

Der Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat Konsequenzen auch für unsere Stadt und unseren Haushalt. Wir müssen uns auf viele – wie viele genau wissen wir nicht – Geflüchtete einstellen. Deshalb sind die 2 zusätzlichen Stellen, die wir in der Abteilung „Hilfe für Geflüchtete“ fordern, sehr wichtig. Es kommen überwiegend Frauen und Kinder zu uns. Vor diesem Hintergrund werben wir mit noch mehr Nachdruck für die von uns beantragte Stärkung der Schulsozialarbeit. 

Bei den Kitas brauchen wir zukünftig nicht mehr in erster Linie mehr Gebäude und Gruppen, sondern Menschen, die bereit sind, als Erzieher und Erzieherin zu arbeiten. Zudem brechen viele die Ausbildung ab. Wir fordern die Einrichtung einer Stelle für die Begleitung der Auszubildenden in beruflichen Dingen und Alltagsfragen, um die Abbruchquote zu senken und die Menschen dauerhaft für die Kitas zu gewinnen. Begleiten wollen wir dies durch eine Kampagne für Sozialberufe insgesamt, da es ähnliche Probleme auch in der Pflege gibt. Auch dafür wollen wir Geld einstellen.

Ein großes Problem für Beschäftige im Sozialbereich ist das Thema Wohnen. Wir wollen die GWG mit diesem Thema befassen und wollen deshalb ihre Handlungsfähigkeit stärken mit einer Stärkung des Eigenkapitals mit 1.000.000 Euro. Unterstützung benötigt die GWG auch wegen der Aussetzung und wahrscheinlichen Reduktion der KfW-Förderung für klimafreundliche Bauen seitens des Bundes.

Wir fordern die Schaffung einer Stelle bei Stadtarchiv für Archivpädagogik. Damit können die Schätze des Archivs für Schülerinnen und Schüler gehoben werden. Gleichzeitig versprechen wir uns davon Fortschritte bei der Konzeption eines Lernzentrums zum Thema Nationalsozialismus, an dem wir festhalten wollen.

Schließlich wollen wir das Thema „Anständige Löhne“ voranbringen. Wir beantragten schon länger, dass Aufträge der Stadt und ihrer Töchter nur noch an Dienstleister, die nach Tarif bezahlen, vergeben werden. Die Stadt hält eine juristische Prüfung der Zulässigkeit für notwendig. Wir beantragen dafür das Geld. Außerdem wollen wir, soweit es organisatorisch möglich ist, Reinigungskräfte bei der Stadt direkt beschäftigen und damit besser bezahlen.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Eine Kampagne für mehr Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen in unserer Stadt  

Willkommen in Tübingen! -Eine Kampagne für mehr Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen in unserer Stadt“ Begleitantrag zum Haushalt 2022

Die Stadtverwaltung initiiert eine Kampagne für Sozial- und Erziehungsberufe.

Ziel ist es mehr Menschen für eine Ausbildung und die (dauerhafte) Beschäftigung in diesen Berufen vor Ort zu gewinnen und den schon bestehenden und sich aufgrund der Umstände weiter verstärkenden Fachkräftemangel in Tübingen abzumildern. Dabei geht es um die Bereiche Kindertageseinrichtungen und -tagespflege, Schulkindbetreuung, Schulbegleitung und Inklusionskräfte, Lehrkräfte besonders im Bereich der Grundschulen, Schulsozialarbeiter_innen sowie um Beschäftigte in allen Bereichen der Pflege, insbesondere der Altenpflege.

Für die Erstellung der Konzeption und für die Umsetzung der Kampagne, die den Blick auch über den Bereich der städtischen Kitas hinaus weiten soll, wird eine professionelle Werbeagentur beauftragt. Verantwortliche aus den jeweiligen Bereichen und Institutionen in Tübingen sollen dabei mitwirken. Zu denken ist dabei an die Stabsstelle für Gleichstellung und Integration, den Integrationsrat, die AHT, kit-Jugendhilfe und Sophienpflege, FAB Schule und Sport, Träger von Pflegeeinrichtungen, Infö, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die freien Träger in der Kinderbetreuung, die Agentur für Arbeit und nach Möglichkeit auch das UKT.

Im Rahmen eines Fachtages werden gemeinsam mit der Werbeagentur die wesentlichen Inhalte für eine erfolgreiche Kampagne entwickelt. Dabei sollen die Themen Ausbildung, Anwerbung von Interessent_innen aus dem Ausland und Quereinstieg in solche Berufe eine zentrale Rolle spielen. Zu den Zielgruppen der Kampagne gehören auch Studienabbrecher_innen. Außerdem sollen die derzeitigen Hemmnisse für den Einstieg bzw. den Verbleib in sozialen Berufen in Tübinger Einrichtungen systematisch analysiert und dadurch weitere Grundlagen für die Werbekampagne entwickelt werden.

Die Willkommen!-Kampagne soll sich darüber hinaus an breite Kreise der Tübinger Bevölkerung richten, vor allem durch die Aufforderung nach Bereitstellung  von bezahlbarem Wohnraum für die Zielgruppen. Dieser Wohnraum könnte vor allem dadurch gewonnen werden, dass leerstehende oder untergenutzte Einliegerwohnungen wieder vermietet werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Werbung für einen (Wieder-)Einstieg in solche Berufe nach der Familienphase u.a.m.

Begründung:

Tübingen ist bekannt für seine hohe Lebensqualität und deswegen attraktiv für eine stetig wachsende Zahl von Menschen. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum gehört allerdings nicht zu den Vorzügen des Lebens in dieser Stadt.  Dies verstärkt massiv den ohnehin strukturell bedingten Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen, der immer dramatischere Formen annimmt.

Dieser Trend wirkt sich inzwischen unmittelbar oder mittelbar auch auf die Lebenssituation von breiten Teilen der Tübinger Bevölkerung aus. Wir brauchen eine ausreichende Zahl von Menschen mit angemessenen Qualifikationen in unserer Stadt, um den Standard von Bildung und Betreuung im Vorschul- und Schulbereich, von fachgerechter Pflege in Kliniken und Pflegeheimen und im ambulanten Bereich halten zu können.

Neben den beiden von der Verwaltung bereits angekündigten Elementen, nämlich dem Neubau von Personalwohnungen für Menschen aus Sozialberufen und einer Anwerbekampagne für Erzieher_innen ist es deswegen notwendig, die Ursachen der Mangelsituation zunächst auf einem Fachtag mit unterschied-lichen Akteuren einer genauen Analyse zu unterziehen, gemeinsam Wege für die Anwerbung und eine dauerhafte Beschäftigung alter und neuer Zielgruppen zu diskutieren und daraus weitere Elemente für eine breit angelegte und Erfolg versprechende professionell aufgelegte Kampagne zu entwickeln.

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AKTUELLES

Ingeborg Höhne-Mack erhält das Bundesverdienstkreuz

Ingeborg Höhne-Mack bekommt das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat ihr die Auszeichnung verliehen und würdigt damit das langjährige ehrenamtliche Engagement Höhne-Macks insbesondere im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Kultusministerin Theresa Schopper überreicht die Ordensinsignien und die Urkunde bei einer Feierstunde mit Oberbürgermeister Boris Palmer. 

Die Verleihung findet statt am Freitag, 25. März 2022, 14 Uhr, im Rathaus am Markt.

Ingeborg Höhne-Mack arbeitete bis zu ihrem Ruhestand 2016 als Gymnasiallehrerin, stellvertretende Schulleiterin und Studiendirektorin. Höhne-Mack ist 1976 in die SPD eingetreten. Von 1989 bis 1997 war und seit 2014 ist sie Stadträtin der SPD im Tübinger Gemeinderat. Ihr politisches Engagement gilt vor allem der Gleichstellung von Frauen und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wirkte maßgeblich an der Entwicklung des „Handlungskonzepts Barrierefreie Stadt Tübingen“ mit, das die Grundlage war für die Unterzeichnung der „Erklärung von Barcelona“ durch die Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2010.

Von 2000 bis 2017 war Ingeborg Höhne-Mack Vorsitzende der Tübinger Lebenshilfe und arbeitet seit 25 Jahren kontinuierlich im „Forum Inklusion“ mit. Als Vorsitzende des im Jahr 2019 eröffneten Stadtteiltreffs Wanne kümmert sie sich nun verstärkt um die Belange dieses Stadtteils und seiner Bewohner*innen.