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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Vorlage 285c/2021: Kunstrasenplätze

1. Der Zeitraum, in dem die Sportvereine keine Entgelte für Pflege und Unterhalt der vereinseigenen Sportfreianlagen bezahlen müssen, wird von 15 auf 25 Jahre verlängert.

2. Die ggf. notwendige Vergabe eines Kredits für die Finanzierung des Eigenanteils der Vereine erfolgt durch die Stadt Tübingen, sofern keine unabwendbaren juristischen Gründe dem entgegenstehen. 

3. Sollte zukünftig ein Teil des WLSB-Zuschusses aufgrund einer verkürzten Lebensdauer des sanierten Kunstrasenplatzes zurückgezahlt werden müssen, so kommt die Stadt Tübingen dafür auf. 

Begründung

Die Finanzierung des Eigenanteils stellt die betroffenen Sportvereine vor große Schwierigkeiten und weicht von der ursprünglich in Aussicht gestellten Lösung ab. Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung beträgt die Entlastung, die spezifisch den Vereinen zu Gute kommt, die über vereinseigene Großspielfelder verfügen, nur 30.000 €. Das ist nicht ausreichend. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Lösung erhöht diesen Betrag auf 50.000 €. Eine Erhöhung der Kindersportförderung sollte in allen Vereinen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen und nicht in manchen dem eigentlichen Zweck und in anderen der Platzsanierung.

Eine Kreditaufnahme am Finanzmarkt für den Eigenanteil birgt für finanzschwache Vereine große Risiken und schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein. Dies kann durch eine Kreditvergabe durch die Stadt und damit ggf. erweiterte Möglichkeiten der Stundung vermindert werden. Eine weitere Risikoreduktion für die Vereine ergibt sich aus der Übernahme eines Rückzahlungsrisiko für den WLSB-Zuschusses seitens der Stadt.