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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Rahmenplanung für die Altstadt

Die Beschlussvorlage 357/2021 – Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und die für den Jahresbeginn 2022 geplante Rückführung der pandemiebedingten Ausweitung der Außenbewirtschaftung in der Altstadt nimmt die SPD-Fraktion zum Anlass, einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen zu beantragen:

1. Welche Gastronomiebetriebe sind auf der Grundlage des Altstadtbebauungsplans Nr. 399 aus dem Jahr 1989 genehmigt und fallen unter die dort vorgesehene 30-prozentige Erdgeschossnutzung durch gastronomische Betriebe?

2. Welche weiteren Betriebe machen ein gastronomisches Angebot und sind auf welcher Grundlage genehmigt? Wieviel Prozent der im Geltungsbereich des Altstadtbebauungsplans insgesamt zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche entfallen auf diese Betriebe?

3. Wie wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung vor der Pandemie gehandhabt?

4. In welchem Umfang wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung zur Stützung der Gastronomie im Bereich der Altstadt während der Pandemie erweitert?

5. Beabsichtigt die Verwaltung die Nutzung öffentlicher Flächen zur Außenbewirtschaftung zu Beginn des Jahres 2022 zurückzuführen, ggf. neu zu regeln, wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Regelungen sind für die originären Gastronomiebetriebe, welche für weitere Betriebe mit gastronomischer Nutzung geplant?

Begründung:

Die nach der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und vor deren Abschluss im Jahr 2023 bereits für Anfang 2022 beabsichtigte Rückführung/Neuregelung der Außenbewirtschaftung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung für die „Nach-Pandemie-Zeit“ hat für die betroffenen Betriebe weitreichende Auswirkungen. Die Pandemie hat die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten im Außenbereich stark gesteigert. Das pandemiebedingt erweiterte Angebot in der Altstadt wird von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut angenommen. Die Auslastung ist hoch und stellt für die Betriebe mittlerweile eine wichtige, wenn nicht zentrale Einnahmequelle dar, sichert demnach deren wirtschaftliche Existenz. Eine ggf. teilweise Rückführung der Außenbewirtschaftung würde betroffene Betriebe entsprechend hart treffen, ggf. in ihrer Existenz gefährden. 

Eine Neugestaltung/Rückführungen der Außenbewirtschaftung hat daher wahrscheinlich Auswirkungen auf das Nutzungsgefüge im Altstadtgebiet und stellt sich insoweit als ein die Ergebnisse der Rahmenplanung zumindest teilweise vorwegnehmender Prozess dar, der zwangsläufig ohne die mit der Rahmenplanung beabsichtigte Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen ablaufen würde.

Umbrüche im Nutzungsgefüge können auch in kurzer Zeit Entwicklungen auslösen und beschleunigen, die die Attraktivität der Altstadt negativ beeinflussen. Die mit diesem Antrag erbetenen Informationen bilden die unverzichtbare Grundlage, um die Auswirkungen einer Neuregelung/Rückführung der Außenbewirtschaftung auf das altstädtische Nutzungsgefüge und die Attraktivität der Altstadt zumindest bedingt abschätzen zu können.Â