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AKTUELLES ANTRÄGE

Workshop Regionalstadtbahn und Mühlstraße

Interfraktioneller Antrag

Die Verwaltung überprüft die bisher vorgelegte Lösung für die Mühlstraße in Bezug auf Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation der anderen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Radfahrerinnen und Fussgänger und Fussgängerinnen.

Bei Bedarf vergibt die Verwaltung entsprechende Aufträge an externe Planer.

Die Ergebnisse werden im Planungsausschuss und in einem Workshop unter Beteiligung der einschlägigen Verbände und Initiativen vorgestellt und diskutiert.

Begründung

Die Mühlstraße stellt unzweifelhaft eine Herausforderung bei der Realisierung der Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn dar. Die bisherige Planung ist nicht unter allen Aspekten voll befriedigend. Herausforderungen sind die Aufteilung des vorhandenen und nicht vermehrbaren Platzes auf die einzelnen Verkehrsteilnehmer und Sicherheitsaspekte insbesondere für Radfahrer und Radfahrerinnen. Im Rahmen des Workshops können u.a. untenstehende Aspekte betrachtet werden und auf Verbesserungspotential gegenüber der aktuellen Planung untersucht werden. 

– Realisierung von breiteren Radfahrbereichen  links und rechts der Stadtbahntrasse und Auswirkungen auf Gehweg und  Aufenthaltsbereiche entlang der Häuserreihe auf der Ostseite.
– Verfügbare Systeme zur Verfüllung der Spurrillen zum Schutz der Radfahrer und Radfahrerinnen, ggf. Realisierung einer Teststrecke.
– Überprüfung der Notwendigkeit des  schmalen erhöhten Randstreifens an der Mauer auf der Westseite
– Sicherstellung des Freihaltens des Gehwegs von Autos

Die Durchführung des Workshops wird mit überschaubaren Kosten verbunden sein. Dies erscheint vor dem Hintergrund des Stellenwerts der Mühlstraßendiskussion gerechtfertigt.   Auch die Gegner der Innenstadtstrecke sollten das Interesse teilen, die Debatte im Vorfeld des Bürgerentscheids auf einer soliden Datengrundlage zu führen und im Falle des Baus der Innenstadtstrecke bestmögliche Lösungen zu suchen.Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich können aus den Haushaltsmitteln für die Regionalstadtbahn bzw. dem Budget des Fachbereichs bestritten werden.

Für AL/Grüne: Annette Schmidt und Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Dr. Martin Sökler
Für die CDU-Fraktion: Prof. Dr. Ulrike Ernemann
Für die FDP-Fraktion: Dietmar Schöning

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AKTUELLES LESERBRIEFE

Kein Fiasko

Die fast einstimmige Verabschiedung des Klimaschutzprogramms schafft eine gute Ausgangsposition für die konkrete Umsetzung vieler Vorhaben, gerade im Verkehrsbereich. Durch ein Konsens-orientiertes Vorgehen bei den Beratungen im Gemeinderat auch bei den Formulierungen zur Regionalstadtbahn und zur Zukunft des ÖPNV wurde die breite Mehrheit für das Gesamtpaket erst ermöglicht. Es gingen dem Klimaschutzprogramm dadurch keine Stimmen verloren, sondern es wurden welche dazugewonnen. Dass der Oberbürgermeister bei der Einzelabstimmung über den Unterpunkt ÖPNV plötzlich den Gesinnungsethiker in sich entdeckt hat, ist verwunderlich. Man muss ihm dabei nicht folgen. 

Wir Sozialdemokraten halten an der Zielsetzung eines kostenfreien ÖPNVs fest. Die Bedeutung des Preises für den Erfolg des Nahverkehrs wurde ja gerade erst wieder durch eine große Umfrage in Baden-Württemberg bestätigt, über die auch das Tagblatt berichtete. Für Menschen mit geringem Einkommen konnte die SPD in den letzten Jahren wichtige Verbesserungen erreichen. Mit einer BonusCard zahlen Erwachsene nur noch 15.- und Schüler 10.- Euro im Monat. Mit der jetzt beschlossenen Formulierung rückt das von der SPD schon lange verfolgte Ziel einer spürbaren Preissenkung für alle und eine damit einhergehende Angebotsverbesserung näher. Dass dann über den nächsten Schritt eines komplett kostenfreien Nahverkehrs im Lichte der damit gemachten Erfahrungen entschieden werden soll, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. 

Martin Sökler

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AKTUELLES ANTRÄGE

Ergänzungen zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Ergänzung Seite 17 unten bei Ziel nach “ … erweitern“: Zwischenschritte im Sinne einer Angebotsverbesserung und Tarifabsenkung sind dabei sinnvoll.

2. Ergänzung auf Seite 18 oben bei konkrete Maßnahmen als neuer Punkt I: Kurzfristig Angebotsverbesserungen und Taktverkürzungen sowie Preissenkungen um 30 – 50 % mit Ausweitung der TüBus-Umsonst-Zeiten auf das gesamte Wochenende und die Abende ab 19:00 Uhr.

Begründung:

Die Einführung von TüBus umsonst ist umstritten und mit einem sehr großen Finanzierungsbedarf verbunden. Die Formulierung dieses – aus SPD-Sicht weiterhin sinnvollen – Ziels alleine in einem Schritt birgt die Gefahr, dass aufgrund fehlender Mehrheiten weiterhin lange Zeit gar nichts auf diesem Gebiet geschieht. Deshalb erscheint uns die Aufnahme eines Zwischenschrittes, der zum einen Angebotsverbesserungen, zum anderen eine Absenkung des Preisniveaus zumindest auf das Niveau des 365.- Euro-Tickets vorsieht, sinnvoll. Damit würden auch bei der Gegenfinanzierung zunächst maßvollere Schritte etwa bei der Parkraumbewirtschaftung ausreichen.

Bewährt sich das Modell und stößt es auf Akzeptanz, ist in einem zweiten Schritt eine Weiterentwicklung hin zu einem komplett kostenfreien Nahverkehr möglich.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Unsere Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Seite 5: Das Ziel beim Ausbau der Wärmenetze wird mit 400-500 GWh/a formuliert (anstelle von 300 GWh)

2. Seite 10: Der Satz: „Zudem bis Ende der 2020er-Jahre kein Neubau für Wohnen oder Gewerbe im Saiben und im Schelmen, um damit 30 Hektar Freifläche als CO2-Senke zu sichern.“ wird gestrichen.

3. Seite 27: Bei der konkreten Maßnahme I wird das Adjektiv „teilweise“ gestrichen.

Begründung:

Ad 1.: Ein Ergebnis der Expertenanhörung war, dass die Ziele im Sektor Wärme ohne ein ambitionierteres Vorgehen bei den Wärmenetzen nicht erreicht werden können. Das räumt die Verwaltung selbst ein. Mehr Ehrgeiz ist möglich: während in Tübingen von 2007 – 2018 die Zahl der Anschlüsse an Wärmenetze nur um ca. 25% gesteigert wurde, hat Ludwigsburg sein Netz um den Faktor 4,5 verlängert.

Ad 2.: Die Entwicklung des Saibens ist nicht in erster Linie eine Frage des Klimaschutzes, sondern des Drucks auf dem Wohnungsmarkt und der Zahl an geförderten und bezahlbaren Wohnungen. Die Entwicklung kann auch vor 2030 notwendig sein. Zudem kann und muss das Gebiet als weitgehend klimaneutrales Gebiet entwickelt werden.

Ad 3.: Eine Festlegung auf eine unvollständige Kompensation von Belastungen für einkommensschwache Haushalte ist weder sinnvoll noch notwendig. Sie kann zur ungenügenden Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen führen.

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Service Bürgeramt – Serviceangebot ohne Terminvergabe

 Antrag: 

Die Verwaltung bietet schnellstmöglich wieder die Möglichkeit an, auch ohne vorherige Terminvereinbarung Serviceleistungen im Bürgeramt Stadtmitte (Melde- und Passangelegenheiten, usw.) in Anspruch zu nehmen. Ggf. Ist auch ein Nebeneinander fester Termine und freier Zugänglichkeit denkbar (Differenzierung entweder nach Zeitabschnitten oder einzelnen Schaltern). 

Begründung: 

Für dringliche Angelegenheiten ist das aktuelle Verfahren, Dienstleistungen nur nach Terminvergabe anzubieten nicht tragfähig. Online werden aktuell (24.09.) Termine etwa für die Personalausweisbeantragung frühestens erst nach 19 Tagen (14.10.) angeboten. Der gegebene Hinweis, doch am nächsten Tag noch mal zu schauen, ob frühere Termine verfügbar geworden sind, erscheint wenig hilfreich. Ziel sollte weitestmögliche Kundenfreundlichkeit sein. Dazu gehört auch eine Organisation, die das Erledigen von Behördenangelegenheiten so schnell und in so wenig Arbeitsschritten wie möglich erlaubt. Auch der telefonische Service genügt diesem Anspruch nicht. Bei Anrufen kann – zumindest nach Einzelerfahrungen – eine ähnlich lange Warteschleifendauer wie bei Telefongesellschaften oder Fluggesellschaften resultieren. 

Notwendige Restriktionen aufgrund der Coronapandemie können auch bei Laufkundschaft durch Begrenzung der maximal im Gebäude zugelassenen Personen realisiert werden. 

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TüBus: Taktung rauf, Preise runter!

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und AL/Grüne:

Die Gebühren für Anwohnerparkausweise werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 10,00 EUR pro Monat erhöht (also 120,00 EUR pro Jahr). Die erzielten Mehreinnahmen werden für Verbesserungen im Takt und bei der Fahrpreisgestaltung beim TüBus verwendet. 

Begründung: 

Bereits mit Antrag 255/2019 hat die AL/Grüne-Fraktion die Verwaltung aufgefordert nach Möglichkeiten zur Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweise zu suchen, was bei der damals geltenden Gesetzeslage nicht einfach war. Die SPD-Fraktion hat die Erhöhung der Gebühren des Anwohnerparken als Teil der Gegenfinanzierung für Verbesserungen im ÖPNV im Rahmen ihrer Haushaltanträge 2020 vorgeschlagen sobald dies möglich ist. Im Mai 2020 hat nun der Deutsche Bundestag ein Gesetz erlassen, welches den Kommunen ermöglicht die Gebühren für Anwohnerparkausweise bis zur Obergrenze von 240,00 EUR pro Jahr eigenständig festzulegen. 

Flächen im Stadtgebiet werden immer knapper und teurer. Eigentümer*innen von Privatfahr-zeugen nutzen teilweise öffentlichen Raum, um ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Die aktuelle Monatsgebühr von 2,50 Euro bildet die Relation zum Wert der Fläche nicht angemessen ab. 

Das Parken auf städtischen Flächen zu verteuern hat zwei Ziele: 

1. Durch angemessene Gebühren soll die bisher stattfindende Subventionierung des Parkens von Privat-PKW reduziert werden. Dadurch soll auch ein Trend zur Reduktion des PKW-Parkens und in der Folge auch der PKW-Nutzung zugunsten des ÖPNVs angestoßen werden. Freiwerdende Straßenflächen kann man für andere wichtige Bedarfe (Grünflächen zur Erholung, Busspuren, Wohnungsbau, Fahrradspuren, Fahrradparkplätze etc.) nutzen. 

2. Mit den erhöhten Gebühreneinnahmen sollten Investitionen in klimafreundliche Mobilität (Ausbau des ÖPNV, Reduzierung der Ticketpreise im ÖPNV) finanziert werden, so dass durch eine Verbesserung der Alternativen zum individuellen PKW-Verkehr der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV erleichtert wird. 

Insgesamt hilft die beantragte Maßnahme die vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Christoph Lederle und Lea Elsemüller, Fraktion AL/Grüne 

Martin Sökler, SPD-Fraktion 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Öffnung der Kitas im Regelbetrieb

Fragen für die Fragestunde im Gemeinderat

Hintergrund: Am 29.06. öffnen die Kitas wieder im Regelbetrieb, allerdings bei Ganztagesgruppen mit reduzierter Öffnungszeit (35 h/Woche). Damit bestehen nach den großen Belastungen in den letzten Wochen für viele Familien, insbesondere Alleinerziehende und ganztags Berufstätige weiterhin große Probleme fort. Diese Last wird überwiegend von Frauen getragen. 

In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 

1. Wieviel Gruppen und Kinder sind aktuell in welchem Umfang von den verkürzten Öffnungszeiten betroffen? 

2. Warum werden die Lasten nicht gleichmäßig auf alle Kinder, auch in Teilzeitguppen, verteilt? 

3. Wird, und wenn nein, warum nicht, von dem erlaubten Instrument der vorübergehenden Verschlechterung des Personalschlüssels Gebrauch gemacht, um zumindest in großen Einrichtungen bei größeren Gruppengrößen längere Öffnungszeiten anbieten zu können? 

4. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aktuell nicht im Dienst? 

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Verwaltung bei der Rückkehr zu den normalen Öffnungszeiten? 


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Die Stadt Tübingen betreibt insgesamt 43 Einrichtungen mit 147 Gruppen mit einer Öffnungszeit zwischen 30 und 50 Wochenstunden. In 81 Gruppen liegt die Betreuungszeit normalerweise über 35 Stunden (15 Gruppen mit 50 Stunden, 59 Gruppen mit 45 Stunden, 7 Gruppen mit Zeitenmischung zwischen 35 bis 42 Stunden). Diese Gruppen sind von den derzeit verkürzten Öffnungszeiten betroffen. Lediglich eine Kita wurde schon zu Beginn der Notgruppenbetreuung auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Diese Kita hatte vor Corona 35 Stunden/Woche. Weitere 66 Gruppen mit Betreuungszeiten zwischen 30 bis 35 Stunden sind nicht betroffen.

Seit dem 29. Juni haben alle Kinderhäuser max. 7 Stunden Betreuungszeit, die Mehrzahl von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und einige Einrichtungen nach Absprache mit dem Elternbeirat von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In 13 Kitas wird für die angemeldeten Kinder zusätzlich noch der Frühbaustein angeboten (Beginn 30 Minuten vor der regulären Öffnungszeit). 

2. In den Kitagruppen mit dem Grundangebot 35 Stunden sind die Deputate der Erzieher/-innen auf das Angebot abgestimmt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit auf 30 Stunden hätte hier zur Folge, dass die/der Erzieher/-in nicht ihr vollständiges Deputat in dieser Gruppe arbeiten könnte. Ein anschließender Einsatz nach Gruppenschluss in einer anderen Gruppe ist aus Gründen des Hygieneschutzes nicht möglich. Eine grundsätzliche Versetzung der Mitarbeiter/-in eine andere Gruppe mit längeren Öffnungszeiten hätte zur Folge, dass die Kinder Ihre Bezugserzieherin verlieren würden.

3. Mit der Öffnung der Einrichtungen zum eingeschränkten Normalbetreib ab dem 29. Juni wurde die Möglichkeit der Verschlechterung des Personalschlüssels zunächst nicht angewandt. Zum einen, um das Wiederkommen der Kinder und das pädagogische Setting in den Gruppen positiv zu gestalten und den Kindern, die so lange die Einrichtung nicht besuchen konnten, wieder adäquat einzugewöhnen. 

Zum anderen war es die Absicht der Verwaltung, aus Gründen der Mitarbeiter/-innenfürsorge (Verunsicherung, auch Sorge vor einer Ansteckung durch vollausgelastete Gruppe bei Aufhebung des Mindestabstands) die Rahmenbedingungen möglichst konstant zu der Vor-Corona-Zeit zu gestalten. Die Arbeit der Erzieher/-innen ist unter den genannten Bedingungen eine große Herausforderung und z.T. psychische Belastung. Die von der Landesregierung angekündigte Teststrategie zum Schutz der Beschäftigten liegt bis heute nicht vor, obwohl diese begleitend zur Öffnung der Einrichtungen angekündigt war. 

Vorschulische Bildung ist nicht nur ein wichtiger Inhalt der Kita-Pädagogik, er wird auch von den Eltern deutlich eingefordert. Viele Eltern haben sich während der erzwungenen Kita-Pause darüber beklagt, dass ihre Kinder vom Bildungssystem Kita ausgeschlossen seien und sie dringend wieder an Bildungsangebote teilhaben sollen. Grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungsarbeit ist jedoch eine ausreichende personelle Ausstattung.

Auf der Grundlage der Überlegungen, einerseits eine für die Kinder und Elternverlässliche und auskömmliche Betreuungszeit und andererseits eine qualitätvolle Pädagogik und Bildungsarbeit zu ermöglichen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt entschieden, die Betreuungszeit auf 7 Stunden zu begrenzen und zunächst keine Personalreduzierung umzusetzen, um so allen Beteiligten das „ankommen“ in der neuen Situation zu erleichtern..

4. 30 Erzieher/-innen können aufgrund eines individuellen Risikohintergrunds nicht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind noch 27,31 Stellen (37 Personen mit einem Stellenumfang von 16% bis 100% AK) nicht besetzt. Insgesamt fehlen somit 67 Erzieher/-innen in der pädagogischen Arbeit.

Da nach wie vor die Gruppen konstant bleiben sollen (Hygieneschutz), können in den Randzeiten, in denen nur wenige Kinder anwesend sind, die Gruppen nicht zusammengelegt werden. Dies verschärft das Problem, denn bei einerseits deutlich reduziertem Personal wird in der Kita andererseits sogar mehr Personal benötigt, da auch in den Randzeiten jede Gruppe von einer Person betreut werden muss. 

5. Sobald sich der pädagogische Alltag in den Gruppen wieder etablieren hat und – sofern erforderlich – die Kinder in guter Weise wieder eingewöhnt wurden, wird im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit durch eine maßvolle Unterschreitung des Personalschlüssels die Öffnungszeiten ausgeweitet werden kann. Das Ziel ist in einem ersten Schritt die Ausdehnung der Öffnungszeit um 1 Stunde auf max. 8 Stunden täglich. Dies würde eine gruppenbezogene Personalreduzierung um 15% bedeuten und hätte zur Folge, dass über einen längeren Zeitraum am Vormittag und am Nachmittag eine Fachkraft mit 20-25 Kindern alleine wäre. 

Das Kultusministerium hat vorgeschlagen, die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft durch Einstellung von zusätzlichen FSJ, Auszubildenden oder Nichtfachkräften abzufangen. Die dadurch erhoffte Entlastung kommt jedoch nicht zum Tragen, da schon vor März 2020 die regulären FSJ und Auszubildendenstellen nicht vollumfänglich besetzt werden konnten. Auch Nichtfachkräfte mit pädagogischer Vorerfahrung wurden schon vor Corona gesucht und standen nicht in dem Maße zur Verfügung, dass nennenswert Abhilfe schaffen werden könnte. 

Sollten die Coronainfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau bleiben und auch die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen keine erhöhten Erkrankungszahlen in den Kitas nach sich ziehen, kann daran gedacht werden, nach den Sommerferien in den Randzeiten Gruppen wieder zusammen zu legen oder Erzieher/-innen wieder in unterschiedlichen Gruppen einzusetzen. Beides entlastet den Personalschlüssel und Öffnungszeiten könnten wieder ausgeweitet werden.

Eine verlässliche und stabile Rückkehr zum inhaltlich und zeitlich vollständigen Angebot in den Kitas wird jedoch erst möglich, wenn sich die Zahl der fehlenden Erzieher/-innen (ob durch nicht besetzte Stellen oder Freistellungen) deutlich reduziert.

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Mutige Schritte für den ÖPNV: TüBus für weniger als 1 Euro/Tag

Die soziale Frage in der Mobilität in Tübingen wurde in den vergangenen Jahren dank SPD-Anträgen zwar nicht gelöst, aber doch entschärft. Schüler bekommen 10 Euro Zuschuss auf die Monatskarte. Kinder und Jugendliche mit BonusCard fahren für 10 Euro und Erwachsene für 15 Euro pro Monat Bus.

Wollen wir aber auch im Blick auf die Klimaziele im Verkehrssektor wirklich vorankommen, brauchen wir mehr Mut. Wollen wir mehr Menschen für den Umstieg vom Auto in den TüBus gewinnen, brauchen wir beides: ein verbessertes Angebot und attraktivere Preise. 

Für den diesjährigen Haushalt beantragen wir zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 eine spürbare Angebotsverbesserung durch Taktverdichtung. Konkrete Modelle sollen von den Experten bei den Stadtwerken erarbeitet werden. Dafür wollen wir auf das ganze Jahr gerechnet 1,2 Millionen Euro einplanen. 

Neben dem Angebot kommt dem Preis eine entscheidende Bedeutung bei der Wahl des Verkehrsmittels zu. Wir beantragen eine Absenkung der Tarife in allen Abos um 30 Prozent. Damit wird für das normale Jahres-Abo ein Preis von unter einem Euro/Tag erreicht.

Um auch die Nie- und Gelegenheitsbusfahrer für den ÖPNV zu gewinnen, wollen wir auch die Preise für das Tagesticket nach dem Vorbild vieler Städte und Gemeinden im Stuttgarter Tarifverbund wie Esslingen und Ludwigsburg absenken. Das Tagesticket soll künftig nur noch 3 Euro statt 4,50 Euro kosten, für Kinder 2 Euro und für Gruppen 8 Euro. Für die Tarifabsenkungen sind insgesamt 1,2 Millionen Euro/Jahr notwendig. 

Diese Ausgaben lassen sich nicht ohne Gegenfinanzierung stemmen. Wir wollen zum einen die Arbeitgeber, die Gewinne erzielen, über eine moderate Erhöhung der Gewerbesteuer von 380 auf 390 Prozent an der Finanzierung beteiligen. So werden alle erfolgreichen Unternehmer an den Mobilitätskosten der Tübinger beteiligt und nicht wie bisher nur diejenigen, die freiwillig bei der Finanzierung von Jobtickets mitmachen. Vorbilder für eine Arbeitgeberbeteiligung am ÖPNV gibt es in Frankreich und in Wien. Daneben sollen sich nach unseren Vorschlägen auch die  Autofahrer an den Kosten beteiligen. Wir schlagen eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, die Erhöhung der Parkgebühren und, sobald es rechtlich möglich ist, die Erhöhung der Gebühr für das Anwohnerparken auf 10 Euro im Monat vor. 

Uns ist klar, dass diese Vorschläge zur Gegenfinanzierung nicht nur auf Begeisterung stoßen werden, aber wollen wir ein klimaneutrales Tübingen bis 2030 erreichen, müssen wir auch auf dem Verkehrssektor mutige Schritte gehen: weniger Auto, mehr Fußgänger, Radfahrer und eben auch mehr ÖPNV. 

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Stellungnahme zur Bürgerbefragung

Wenn annähernd 20.000 Menschen, fast ein Viertel der Abstimmungsberechtigten, an einer Befragung teilnehmen, dann ist das erst mal ein Erfolg für das Instrument. Die App ist in der Bürgerschaft angekommen. Aufgrund der hohen Beteiligung kommt dem Ergebnis auch großes Gewicht für die weitere Debatte zu. Es ist dabei wie bei jeder demokratischen Abstimmung, sei es eine Wahl oder eine Befragung, jede Stimme ist gleich viel wert, egal wie jung oder alt der Befragte ist. Ein Ausspielen der Älteren gegen die Jüngeren verbietet sich.

Nachdem sich eine, wenngleich knappe, Mehrheit gegen die Einrichtung eines Radweges auf der Neckarbrücke und damit gegen die Sperrung der Mühlstraße für den Autoverkehr ausgesprochen hat, kommt eine rasche Einrichtung des Radwegs für uns nicht in Frage. Auch wenn wir auch nach der Befragung weiterhin der Meinung sind, dass die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich nur erreicht werden können, wenn den Fußgängern, dem Radverkehr und dem ÖPNV in der Innenstadt Vorrang eingeräumt wird, so ist jetzt der Zeitpunkt, innezuhalten und nachzudenken und nach Lösungen zu suchen, die allen Menschen in Tübingen gerecht werden. 

Die SPD hat dabei kein ideologische Verhältnis zum oder gar gegen das Auto. Drei Beispiele: ohne die Tübinger SPD-Fraktion würde es das Parkhaus bei der Augenklinik nicht geben. Wir wissen anders als die Tübinger Grünen, dass im Technologiepark auf der oberen Viehweide auch Parkhäuser erforderlich sind und wir haben anders als die Linke in Gemeinderat die Tiefgarage am Hauptbahnhof immer unterstützt.

Wir sind dafür, jetzt einen Schritt zurückzutreten, sich über den Radverkehr in der ganzen Stadt Gedanken zu machen und ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das breit diskutiert werden muss. Wenn dann am Ende der Radweg über die Neckarbrücke unabdingbarer Baustein des Radwegenetzes bleibt, muss darüber im Rahmen der Bürgerbeteiligung über das Klimaschutzkonzept – wir setzen uns für einen Bürgerentscheid ein – befunden werden. Vielleicht fallen uns bis dahin auch noch intelligentere Lösungen ein – für die Gartenstrasse, den Österberg, Lustnau und die Weststadt. Dabei ist eines aus SPD-Sicht klar: eine wirklich spürbare Entlastung für die Weststadt und Lustnau wird es erst bei Umsetzung der wichtigsten Klimaschutzmaßnahme im Verkehrsbereich geben: der Regionalstadtbahn mit Innenstadtstrecke.

Dr. Martin Sökler
Fraktionsvorsitzender der SPD im Tübinger Gemeinderat

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 24.02.2020.

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Offener Brief an den Makler des besetzten Gebäudes in der Gartenstraße 7

Sehr geehrter Herr Frank,

mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass am Donnerstag in der Gartenstraße 7 Wasser, Strom und Gas abgestellt werden sollen.

Auch nach einem Gespräch mit Vertreter*innen der Besetzung ist uns nicht ersichtlich, worin zu diesem Zeitpunkt der Anlass dafür bestehen soll. Sie werden uns sicherlich zustimmen, dass die Besetzer*innen bisher sorgsam mit dem Eigentum umgegangen sind, teils gar Reparaturarbeiten durchgeführt haben. Aus unserer Sicht haben die Besetzer*innen mit ihrer Aktion auch zurecht auf den Missstand eines jahrzehntelangen Leerstands hingewiesen. Vor diesem Hintergrund erscheint uns ein solches Handeln unverhältnismäßig.

Nach unserer Kenntnis besteht von Seiten der Besetzer*innen die Bereitschaft, die Kosten für Wasser, Strom und Gas zu übernehmen und Gespräche über die Aufnahme eines Mietverhältnisses zu führen. Sollte ein direktes Mietverhältnis zwischen den Besetzer*innen und Ihnen nicht zustande kommen, so würden wir Sie bitten, Gespräche mit der Stadtverwaltung zu führen, um eine tragfähige Lösung unter Beteiligung der Stadt zu erreichen. Wir fordern Sie auf, bis zum Abschluss dieser Gespräche Strom, Wasser und Gas nicht abzustellen. 

Mit freundlichen Grüßen

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion: Dr. Martin Sökler, Fraktionsvorsitzender