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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Gebäudereinigung: Verhältnis Eigenreiningung zu Fremdreinigung

Antrag zu Vorlage 523a/2021:
Die Stadtverwaltung ändert binnen der nächsten 2 Jahre das Verhältnis Eigen- zu Fremdreinigung von aktuell 50:50 auf 60:40 zugunsten der Eigenreinigung.

Begründung

Prinzipiell ist es sinnvoll und anzustreben, dass regelhaft bei der Stadt anfallende Tätigkeiten auch von städtischen Beschäftigten übernommen und nicht outgesourct werden. Dies ist im Sinne der Beschäftigten, aber auch aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit heraus sinnvoll.

Auf dem Gebiet der Reinigung städtischer Gebäude wurden und werden von Seiten der Stadtverwaltung nachvollziehbare organisatorische Gründe genannt, warum eine 100%- Anteil an Eigenreinigung nicht sinnvoll ist. In der Vorlage 523a/2021 wird jedoch ausgeführt, dass auch bei einem Verhältnis von 60:40 zugunsten der Eigenreinigung die Vorteile der Aufteilung nicht in Frage gestellt würden und ein solches Verhältnis unschädlich wäre. Dann spricht nichts dagegen, ein solches Verhältnis auch umzusetzen.