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AKTUELLES ANTRÄGE

Der Beitrag der Universität zum Klimaschutz in Tübingen

Das Thema: Liegenschaften von Universität und Universitätsklinikum Tübingen und ihr Beitrag zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität in Tübingen bis 2030 wird auf die Tagesordnung des Klimaschutzausschusses gesetzt. – Dazu wird das Amt Vermögen und Bau eingeladen. 

Die Verwaltung berichtet gemeinsam mit dem Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg dabei insbesondere zu folgenden Fragen: 

1. Universität und ukt stellen ca. 20 % der gesamten Liegenschaften in Tübingen. – Als Grundlage der weiteren Diskussion wäre daher eine Aufstellung der o.g. Liegenschaften, deren Alter, Größe (BGF) und derzeitige Nutzung hilfreich. 
– Kann diese über das Amt für Vermögen und Bau dem Gemeinderat vorgelegt werden? 

2. Bezogen auf diese Liegenschaften, welcher durchschnittliche Strom- und Wärmeverbrauch ergibt sich dort derzeit und welche Reduzierungsschritte sind bis 2030 geplant? 

3. Wie viele PV-Anlagen gibt es auf Dächern von Gebäuden der Universität mit welcher Produktionsleistung und wie soll diese konkret bis 2030 ausgebaut werden? 

4. Am konkreten Beispiel der naturwissenschaftlichen Institute auf der Morgenstelle: Was ist konkret an energetischen Sanierungsmaßnahmen zur CO 2-Einsparung geplant oder bereits umgesetzt worden? – Welche Standards bzw. Zielwerte sollen generell bei  der Sanierung von Gebäuden der Universität erreicht werden? 

5. Ist daran gedacht, das Fernheizwerk auf der Morgenstelle mit Kraft-Wärme-Kopplung nachzurüsten, um eine effizientere Energienutzung zu erzielen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 

6. Welche Leistungen für den Gebäudeunterhalt bzw. die Sanierung von Gebäuden haben die Universität bzw. das UKT aus ihren eigenen Budgets zu erbringen, was wird durch das Land gezahlt? 

7. Welche Anstrengungen unternehmen die Verantwortlichen in Universität und Klinikum, um die unterschiedlichen Nutzer*innen dieser Liegenschaften für die Dringlichkeit des Klimaschutzes, insbesondere der Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu sensibilisieren? 

8. Wie steht das Land, vertreten durch das Amt Vermögen und Bau, zur Bildung einer gemeinsamen Kommission zur Diskussion der Handlungsoptionen für die universitären und UKT-Liegenschaften und einer künftigen engeren Zusammenarbeit mit der Stadt? 

Begründung: 
Die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens mit seinem 1,5 Grad-Ziel ist die vorrangige Aufgabe schlechthin auf allen politischen Ebenen. Tübingen hat sich mit einer Klimaneutralität bis 2030 ein besonders ehrgeiziges Ziel gesetzt. Demgegenüber will das Land nach eigenem Bekunden in seinen Liegenschaften bzw. der Landesverwaltung generell  „weitgehende Klimaneutralität bis 2040“ erreichen – vgl. dazu die Ausführungen im Klimaschutzpakt 2020/2021 des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden. 
Das Land verweist in diesem Papier mehrfach auf die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Allen Beteiligten war bei der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms der Stadt Tübingen klar, dass die Stadt allein trotz all ihrer eigenen Anstrengungen das Ziel der Klimaneutralität 2030 nicht wird erreichen können. Notwendig sind ebensolche Anstrengungen von sog. Dritten. Hierbei spielen die Universität und das ukt mit ihrem großen Bestand an Liegenschaften in Tübingen eine zentrale Rolle. Deswegen sollten Gemeinderat und Stadtgesellschaft Klarheit darüber erlangen, wie das Land selbst hier vor Ort seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität leisten will. Denn der Passus im Klimapakt, dass das Land die Kommunen bei der Erfüllung der durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg vorgegebenen Verpflichtungen unterstützt, kann ja nicht nur durch den Verweis auf Förderprogramme erfüllt werden. Wie am Beispiel unserer Stadt deutlich wird, ist es unabdingbar, dass das Land auch bei seinen eigenen Liegenschaften die von anderen geforderte Vorbildfunktion de facto erfüllt. Der vorliegende Antrag dient deswegen der Einschätzung des aktuellen Standes der Liegenschaften von Universität und ukt beim CO 2-Ausstoß und den vom Land vorgesehenen Einsparungszielen und Einsparungswegen hin zur Klimaneutralität.Â