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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Halbzeitbilanz Soziale Stadt WHO

In einer Art Halbzeitbilanz zwischen Aufstellung (Frühjahr 2022) und Verabschiedung des Rahmenplans Soziale Stadt Waldhäuser-Ost (im Frühjahr 2023) werden nach der Sommerpause die seitherigen Entwicklungen zu den relevanten Themen dieses Stadtentwicklungsprozesses und die unterschiedlichen Positionen dazu in einem von der Verwaltung organisierten ganztägigen „Hearing“ dargestellt und diskutiert.

Dazu werden Mitglieder des Gemeinderates (insbesondere des Planungsausschusses), der Ortsbeirat, der Begleitkreis, die verantwortlichen Planer, am Prozess beteiligte Fachbereichs-leitungen und weitere wichtige Akteure eingeladen.

Begründung:

Nach der erneuten Bürgerbeteiligung und den zielgruppenorientierten Workshops und Fachveranstaltungen im Verlauf dieses Frühjahrs bzw. Frühsommers wäre es sinnvoll, eine Zwischenbilanz im Rahmen einer Veranstaltung zu ziehen, auf der ausführlich und ohne Zeitdruck informiert und diskutiert werden kann. Aufgrund des Umfangs, der Komplexität und Kontroversität des gerade ablaufenden Stadtentwicklungsprozesses auf WHO sollte insbesondere den Mitgliedern des Gemeinderates als letztlichem Beschlussgremium die Möglichkeit gegeben werden, sich intensiver in diesen Prozess hineinzufinden, unterschied-liche Haltungen zum Wettbewerbsergebnis, zu Vorschlägen der Verwaltung und einzelner Akteure (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, StuWe, Stadtteiltreff, Schulen…)  wahrzunehmen und zu bewerten und daraus für die weitere Behandlung dieser Themen schon deutlich vor der Vorstellung des Beschlussantrags bei der Verabschiedung des Rahmenplans für sich Positionen entwickeln zu können. Gleichzeitig soll dadurch gegenüber der Bürgerschaft auf WHO verdeutlicht werden, dass Gemeinderat und Verwaltung sich mit den unterschied-lichen Stimmen und Vorschlägen aus dem Stadtteil intensiv befassen und in großem Maßstab in den Austausch darüber gehen.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Entwicklung eines ergänzenden Busangebots

Entwicklung eines auf die Strecken und Fahrpläne der Regionalstadtbahn abgestimmten ergänzenden Busangebots in Tübingen

Die Stadt Tübingen bzw. die TüBus-GmbH der SWT entwickelt in Kooperation mit dem Zweckverband Regionalstadtbahn rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Regionalstadtbahnlinien verschiedene Varianten eines auf die Haltestellen und den Fahrplan der RSB abgestimmten ergänzenden städtischen Buskonzepts. Dabei werden insbesondere tangentiale Verbindungen etwa von der Neckaraue und dem Westbahnhof entwickelt. Es werden Varianten mit verschiedener Ausbautiefe eines Schnellbussystems auf eigenen Busspuren und optimierter Schaltung der Lichtsignalanlagen geprüft und jeweils Kostenschätzungen und Kalkulationen der zu erzielenden Effekte auf Nutzer- und Umsteigezahlen vom MIV auf den OEPNV vorgenommen. Entscheidungsreife Konzepte sollen so frühzeitig vorliegen, dass eine Realisierung möglichst zeitnah zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der RSB ermöglicht wird.

Begründung:

Die Tübingerinnen und Tübinger haben sich am 26.09. im Bürgerentscheid gegen eine Innenstadtstrecke der RSB entschieden. Unstrittig ist hingegen die Realisierung der RSB-Strecken auf den bestehenden Bahnlinien mit der Schaffung neuer Haltestellen auch im Tübinger Stadtgebiet. Der Bau von Modul 1 ist in vollem Gang. Bereits in einem Jahr wird die RSB voraussichtlich auf der Ammertalbahn fahren. Um den Verkehrsproblemen in Tübingen insbesondere im Stadt-Umland-Verkehr in der gegebenen Situation bestmöglich zu begegnen und um einen möglichst großen Nutzen aus den sehr hohen Investitionen in die RSB zu ziehen, ist eine Abstimmung des Tübinger Bussystems auf die RSB dringend geboten. 

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Mehrweg statt Müll

Seit dem 1. Januar wird in Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke erhoben, die zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Ihre konkrete, sozialverträgliche Ausgestaltung verdankt die Steuersatzung mehreren Interventionen der SPD im Tübinger Gemeinderat. Die ursprüngliche Fassung wurde auf SPD-Anregung einer juristischen Überprüfung unterzogen und sodann im Detail überarbeitet und rechtssicherer gemacht. Der auf Antrag der SPD beschlossene Besteuerungshöchstsatz pro Mahlzeit von 1,50 Euro gewährleistet die Sozialverträglichkeit. Ebenfalls auf SPD-Antrag wurden vom Gemeinderat 50 000 Euro bewilligt, um von der Verpackungssteuer betroffene Betriebe zu bezuschussen, die ein Mehrwegsystem einführen oder eine Spülmaschine zur Reinigung von Mehrweggeschirr anschaffen wollen. Davon haben in der Zwischenzeit zahlreiche Betriebe Gebrauch gemacht.

Schließlich wurde das Inkrafttreten der Steuer auf SPD-Antrag um ein Jahr, auf den 1. Januar 2022, verschoben, um pandemiegebeutelte Betriebe im Lockdown 2020/21 nicht zusätzlich zu belasten. Dies hat sich als weitsichtig und richtig erwiesen. Denn die Verwaltung hat erst im vierten Quartal 2021 (!) konkrete Handreichungen vorgelegt, welche Verpackung wie einzuordnen und zu besteuern ist. Im Praxistest wird sich noch Überarbeitungsbedarf ergeben – auch, um zu gewährleisten, dass Gleiches wirklich gleich behandelt wird. Abzugrenzen, was für den Verzehr vor Ort erworben wird und was nicht, ist im Einzelnen nicht leicht. Konstruktive Anregungen von Seiten der Betriebe und Verbraucher werden hilfreich sein! Vor allem hat die Verschiebung betroffenen Betrieben Zeit gegeben, sich auf die Steuer organisatorisch einzustellen. Aufwand und Kosten werden in vielen Betrieben immer noch beklagt.

Die Akzeptanz der Steuer ist aber gestiegen. Viele Betriebe und Abnehmer und Abnehmerinnen identifizieren sich mit dem Anliegen, Verpackungsmüll zu reduzieren. Mehrwegangebote stehen vielerorts bereit. Je schneller die Steuer ihre Lenkungswirkung entfaltet, desto weniger ist die Stadt auf die Einnahmen daraus angewiesen. Jede und jeder kann ihren und seinen Beitrag leisten. Wer Mehrweg wählt, reduziert das Müllaufkommen und trägt dazu bei, dass „good old Tübingen“ seinen Charme bewahrt und Ressourcen geschont werden. Die SPD wünscht den Tübingern ein gutes neues Jahr mit mehr Nachhhaltigkeit!

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Antrag zur Vorlage 285c/2021: Kunstrasenplätze

1. Der Zeitraum, in dem die Sportvereine keine Entgelte für Pflege und Unterhalt der vereinseigenen Sportfreianlagen bezahlen müssen, wird von 15 auf 25 Jahre verlängert.

2. Die ggf. notwendige Vergabe eines Kredits für die Finanzierung des Eigenanteils der Vereine erfolgt durch die Stadt Tübingen, sofern keine unabwendbaren juristischen Gründe dem entgegenstehen. 

3. Sollte zukünftig ein Teil des WLSB-Zuschusses aufgrund einer verkürzten Lebensdauer des sanierten Kunstrasenplatzes zurückgezahlt werden müssen, so kommt die Stadt Tübingen dafür auf. 

Begründung

Die Finanzierung des Eigenanteils stellt die betroffenen Sportvereine vor große Schwierigkeiten und weicht von der ursprünglich in Aussicht gestellten Lösung ab. Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung beträgt die Entlastung, die spezifisch den Vereinen zu Gute kommt, die über vereinseigene Großspielfelder verfügen, nur 30.000 €. Das ist nicht ausreichend. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Lösung erhöht diesen Betrag auf 50.000 €. Eine Erhöhung der Kindersportförderung sollte in allen Vereinen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen und nicht in manchen dem eigentlichen Zweck und in anderen der Platzsanierung.

Eine Kreditaufnahme am Finanzmarkt für den Eigenanteil birgt für finanzschwache Vereine große Risiken und schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein. Dies kann durch eine Kreditvergabe durch die Stadt und damit ggf. erweiterte Möglichkeiten der Stundung vermindert werden. Eine weitere Risikoreduktion für die Vereine ergibt sich aus der Übernahme eines Rückzahlungsrisiko für den WLSB-Zuschusses seitens der Stadt.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Rahmenplanung für die Altstadt

Die Beschlussvorlage 357/2021 – Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und die für den Jahresbeginn 2022 geplante Rückführung der pandemiebedingten Ausweitung der Außenbewirtschaftung in der Altstadt nimmt die SPD-Fraktion zum Anlass, einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen zu beantragen:

1. Welche Gastronomiebetriebe sind auf der Grundlage des Altstadtbebauungsplans Nr. 399 aus dem Jahr 1989 genehmigt und fallen unter die dort vorgesehene 30-prozentige Erdgeschossnutzung durch gastronomische Betriebe?

2. Welche weiteren Betriebe machen ein gastronomisches Angebot und sind auf welcher Grundlage genehmigt? Wieviel Prozent der im Geltungsbereich des Altstadtbebauungsplans insgesamt zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche entfallen auf diese Betriebe?

3. Wie wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung vor der Pandemie gehandhabt?

4. In welchem Umfang wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung zur Stützung der Gastronomie im Bereich der Altstadt während der Pandemie erweitert?

5. Beabsichtigt die Verwaltung die Nutzung öffentlicher Flächen zur Außenbewirtschaftung zu Beginn des Jahres 2022 zurückzuführen, ggf. neu zu regeln, wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Regelungen sind für die originären Gastronomiebetriebe, welche für weitere Betriebe mit gastronomischer Nutzung geplant?

Begründung:

Die nach der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und vor deren Abschluss im Jahr 2023 bereits für Anfang 2022 beabsichtigte Rückführung/Neuregelung der Außenbewirtschaftung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung für die „Nach-Pandemie-Zeit“ hat für die betroffenen Betriebe weitreichende Auswirkungen. Die Pandemie hat die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten im Außenbereich stark gesteigert. Das pandemiebedingt erweiterte Angebot in der Altstadt wird von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut angenommen. Die Auslastung ist hoch und stellt für die Betriebe mittlerweile eine wichtige, wenn nicht zentrale Einnahmequelle dar, sichert demnach deren wirtschaftliche Existenz. Eine ggf. teilweise Rückführung der Außenbewirtschaftung würde betroffene Betriebe entsprechend hart treffen, ggf. in ihrer Existenz gefährden. 

Eine Neugestaltung/Rückführungen der Außenbewirtschaftung hat daher wahrscheinlich Auswirkungen auf das Nutzungsgefüge im Altstadtgebiet und stellt sich insoweit als ein die Ergebnisse der Rahmenplanung zumindest teilweise vorwegnehmender Prozess dar, der zwangsläufig ohne die mit der Rahmenplanung beabsichtigte Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen ablaufen würde.

Umbrüche im Nutzungsgefüge können auch in kurzer Zeit Entwicklungen auslösen und beschleunigen, die die Attraktivität der Altstadt negativ beeinflussen. Die mit diesem Antrag erbetenen Informationen bilden die unverzichtbare Grundlage, um die Auswirkungen einer Neuregelung/Rückführung der Außenbewirtschaftung auf das altstädtische Nutzungsgefüge und die Attraktivität der Altstadt zumindest bedingt abschätzen zu können. 

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Dynamik im Sozialraum

Hinter diesem abstrakten Begriff verbirgt sich eine der erfreulichsten Entwicklungen der vergangenen Jahre: der stürmische Aufschwung bei den Tübinger Stadtteiltreffs. Von 11 auf 18 haben sie sich allein in den letzten fünf Jahren vermehrt, und was zunächst auf die Kernstadt beschränkt war, hat längst auch die Teilorte erreicht. Verknüpft mit den dortigen Quartiersentwicklungen zur Bewältigung des demografischen Wandels ist vor allem in Hirschau und Unterjesingen eine Vielfalt kleiner Initiativen entstanden – von der Gründung einer Kneipe über den Bürgerbus bis hin zum genossenschaftlich betriebenen künftigen Seniorenzentrum; Ziele und Pläne, die Alte und Junge, Alteingesessene und Reigeschmeckte im Quartier zusammenbringen. Entscheidend sind und bleiben aber immer zwei Dinge: es muss einen (barrierefreien) Raum geben oder die Aussicht auf einen Raum, der zur Verfügung steht, und es muss genügend Menschen geben, die bereit sind für ehrenamtliche Tätigkeit. 

Für beides leistet die Stadt immer wieder Hilfestellung, und das soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auch so bleiben. Denn der gesellschaftliche Zusammenhalt wird mehr und mehr über den Zusammenhalt in der Nachbarschaft, also im Sozialraum, organisiert und garantiert. Aber die Tübinger Stadtteiltreffs sind nicht nur Orte für ein solidarisches Miteinander und gegen die Einsamkeit, längst sind sie schon viel mehr: nicht nur auf Waldhäuser-Ost ist zu sehen, wie aus den Stadtteiltreffs heraus immer wieder auch Stadt(teil)entwicklungsprozesse angestoßen werden.

Wo fehlt es an Räumen und Aktionsmöglichkeiten für Kids und Jugendliche? (Wanne) Wie können junge Eltern mit und ohne Migrationshintergrund zuverlässig unterstützt werden? (Elkiko). Welche Ansätze zur Integration von Geflüchteten im Sozialraum funktionieren am besten? (Brückenhaus) – Wie bringt man die Alten digital in Schwung? (Derendingen) – Trotz des spezifischen Profils jedes einzelnen Treffs verbindet sie alle das gemeinsam erarbeitete Leitbild mit seiner Verpflichtung auf Integration und Inklusion. Ein Leitbild, das tatsächlich auch personifiziert wird: in Claudia Stöckl, der Koordinatorin der Treffs und unermüdlichen Förderin ihrer Interessen! Die SPD-Fraktion gratuliert herzlich zu 5 Jahren erfolgreicher Arbeit!

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Anschluss des Wohngebiets Ursrainer Egert an den ÖPNV

Die Stadtverwaltung prüft den Anschluss des Wohngebiets Ursrainer Egert an den ÖPNV.

Begründung:

Der südliche Teil des Wohngebiets im Ursrainer Egert wird bisher nicht vom ÖPNV bedient. Die Entfernung zu den Bushaltestellen Kunsthalle und Wanne/Kunsthalle (Linie 5, Linie 13 und Linie 17) und Quenstedtstraße (Linie 5) beträgt mehr als 300m, vom Schongauer Weg z.B. sind es mehr als 1000m. Ältere Bewohner*innen sehen sich gezwungen, das Auto zu nutzen, um in die Stadt zu fahren. Falls es möglich wäre, einenBusverkehr durch den Ursrainer Ring einzurichten, wäre dies eine große Verbesserung für die Bewohner*innen des Ursrainer Egert und ein Beitrag zur klimagerechten Mobilität.

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Mehr Barrierefreiheit bei der Querung des Markplatzes

Interfraktioneller Antrag: Mehr Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen bei der Querung des Markplatzes

Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren, sowie Menschen, die schlecht zu Fuß sind  und Menschen, die sehbehindert sind, den Marktplatz überqueren können – von Ost nach West und von Nord nach Süd. Damit soll die barrierefreie Zugänglichkeit des Rathauses, des Gemeindehauses Lamm und des Marktes noch weiter ausgebaut werden.

Die Technik der abgefrästen Pflastersteine, mit der das Teilstück im nordwestlichen Teil des Marktplatzes neu gestaltet wurde, schafft deutlich verbesserte Bedingungen für den Zugang zum Rathaus. Die Stadtverwaltung prüft, inwiefern diese Technik für die geforderte Möglichkeit der Querung eingesetzt werden kann.

Begründung:

Am 18.03.2019 hat die SPD-Fraktion einen nahezu gleichlautenden Antrag für mehr Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bei der Querung des Marktplatzes gestellt. Dieser Antrag ist noch nicht hinreichend abgearbeitet.

Am 12.10.2021 hat auf Einladung des Forums Inklusion eine neuerliche Begehung der Altstadt, insbesondere des Marktplatzes und seiner Zugänge stattgefunden. Bis auf das kurze Stück im nordwestlichen Teil des Marktplatzes unterhalb der Marktsteige bis zum Rathaus hat sich an der schwierigen Situation für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen nichts geändert. Die an dieser Stelle vorgenommene Veränderung wurde von den Anwesenden als deutliche Verbesserung begrüßt.  Die anwesenden Mitglieder nahezu aller Fraktionen des Gemeinderats konnten sich davon überzeugen, dass der derzeitige Belag des Marktplatzes und seiner unmittelbaren Zugänge (Marktsteige, Marktgasse, Hirschgasse) weiterhin ein großes Hindernis darstellt.

Für die SPD-Fraktion: Ute Leube-Dürr
Für die Fraktion AL/Grüne: Asli Kücük
Für die Fraktion Tübinger Liste: Reinhard von Brunn
Für die CDU-Fraktion: Prof. Dr. Ulrike Ernemann
Für die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION: David Hildner
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim

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AKTUELLES ANTRÄGE

Berichtsantrag Neckarsegler

Die Verwaltung berichtet im nächsten Planungsausschuss (11.11.21) über die Ergebnisse der liegenschafts- und wasserrechtlichen Prüfung des Wunsches des Vereins „NeckarSegler 1957 e.V.“, einige seiner Jollen in einem Areal von ca. 20 m Länge und 4 m Tiefe = 80 qm auf die Böschung des Neckarufers unterhalb des „Casinos“ (Flurstück 5656)  ziehen und dort befestigen zu dürfen, um diese Boote vor Wasserschäden zu schützen und die für die Arbeit des Vereins problematische Anlegesituation am Neckar etwas zu entlasten.

Begründung:

Vor zwei Jahren bat der Verein erstmals Verwaltung und die Gemeinderatsfraktionen um die Möglichkeit, die Lagerfläche für seine Segelboote auf diese Weise vergrößern zu dürfen. Bislang hat es, trotz mehrfacher Nachfragen auch von Seiten der SPD-Fraktion, noch keine Rückmeldung an den Verein gegeben, ob das Anliegen verwirklicht werden kann oder ob die rechtlichen Hürden zu groß sind.

Im Gegenzug zu einer möglichen Verpachtung der o.a. Fläche an den Verein hatte dieser damals zugesagt, das verbuschte und ungepflegte Gelände von Unkraut und Gestrüpp zu befreien und auch der allfälligen Rattenplage zu begegnen. 

Wir sind der Auffassung, dass der Verein nach zwei Jahren eine Antwort verdient hat.

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Verantwortlich entscheiden

In gut drei Wochen werden wir Tübingerinnen und Tübinger über den Bau der Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn entscheiden. Manche haben eine klare Meinung, andere sind noch unentschlossen. Vielleicht helfen dabei die mittlerweile vorliegenden Antworten auf wichtige bis vor wenigen Wochen noch offene Fragen.

Thema Finanzen: Wir wissen jetzt, dass die Realisierung der Stadtbahn mit Innenstadtstrecke so viele positive Auswirkungen auf ÖPNV-Nutzung, Wegezeiten und Klima hat, dass der Bau sich lohnt: für die Zuschussgeber von Bund und Land, für Kreis und Region, vor allem aber auch für unsere Stadt. Der Bau der Innenstadtstrecke wird komplett von dritter Seite übernommen. Auch beim Betrieb übernimmt der Kreis die Hälfte der städtischen Kosten. Ganz anders sähe es aus, wenn wir, wie von den Gegnern der Innenstadtstrecke vorgeschlagen, das Bussystem weiter ausbauen. Zusätzliche mehrere Millionen Euro an jährlichen Betriebskosten eines Schnellbussystems lasteten allein auf den Schultern der Stadt.

Thema Wirkung: Bauen wir die Innenstadtstrecke, steigen täglich tausende Autofahrer auf den ÖPNV um. Es werden viermal so viele Autokilometer durch den öffentlichen Verkehr ersetzt als bei einem aufwändig optimierten Bussystem. Wir gewinnen innerstädtischen Raum für Fußgängerinnen und Radfahrer.

Thema Klima: Auch in 10, 20 oder 30 Jahren, auch bei einer Elektroautoquote von 100 Prozent, wird die Stadtbahn dem Auto beim CO2-Ausstoß pro Personenkilometer deutlich überlegen bleiben. Es ist die wichtigste Klimaschutzmaßnahme, die wir Tübingerinnen und Tübinger selbst in der Hand haben. Dabei ist klar, dass es nicht die einzige bleiben darf. Wir müssen selbstverständlich auch die Busflotte schnellstmöglich auf klimaneutrale Antriebe umstellen und Radverkehr und Fußgänger fördern.

Vielleicht sind Sie skeptisch ob der Prognosen zu Kosten, Umstiegseffekten und CO2-Einsparung. Sie handeln von der Zukunft und die ist bekanntermaßen ungewiss. Aber die jetzigen Berechnungen basieren auf der bestmöglichen wissenschaftlichen Annäherung. Eine bessere Grundlage für unsere Entscheidung haben wir nicht. Ich bin mir sicher, dass die positiven Effekte der Innenstadtstrecke es wert sind, die Belastungen während der Bauzeit in Kauf zu nehmen. Haben wir den Mut, diesen Schritt zu wagen. Sagen wir am 26. September Ja zur Stadtbahn.