Kategorien
AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Mittwochspalte: eine langfristige Perspektive für das Bauen

Ja, es wird wieder mehr (und Zukunftsweisendes) gebaut, aber… es kommt bei der Beurteilung der aktuellen städtischen Bauvorhaben auch auf deren Einordnung in der Langfristperspektive an. – Wann hätten die neuen Baugebiete in den Teilorten denn eigentlich begonnen bzw. vor allem fertiggestellt sein sollen? Strütle/Weiher in Pfrondorf z.B.: ursprünglicher Baubeginn 2021, aktuell geplanter Baubeginn = 2027/28.  Oder: vom 2018 verabschiedeten Rahmenplan für die Weststadt ist noch kein Wohnungsbauvorhaben umgesetzt worden, auf WHO wird es ähnlich lange dauern. Bei all diesen Vorhaben geht es ja mit  – und besonders dringend – um barrierefreien Wohnraum für Alte und Pflegebedürftige, der immer noch nicht zur Verfügung steht; das konterkariert leider auch wesentliche Teile der Pflegestrategie der Stadt.

Gleichzeitig verschärft sich die Wohnungsnot in Tübingen in neue Extreme – der Tagblattartikel letzte Woche wirft dabei ein Schlaglicht auf die aktuelle Situation der Familien. Konsequenz insgesamt: die Menschen, die Tübingen am Laufen halten: die Arzthelferin, der Handwerksgeselle, die Schulsekretärin und viele andere mit kleineren Einkommen haben ebenso wie junge Wissenschaftler:innen keine Chance mehr auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum in der Stadt und vergrößern den Strom der Pendler aus dem Umland oder wandern ab. So schafft sich Tübingen sein eigenes Fachkräftemangelproblem! 

Hinzu kommt das Missverhältnis zwischen einem erheblichen Wachstum an Arbeitsplätzen in den letzten Jahren gegenüber einem geringeren Zuwachs an Wohnraum. Nach Ansicht der SPD-Fraktion gerät mittlerweile aber auch die Nachverdichtungsstrategie an ihr Ende, u.a., weil hier von Privaten immer mehr Wohnraum möbliert vermietet und damit den Beschränkungen von Mietpreisen und -steigerungen entzogen wird. Und es muss berücksichtigt werden, dass die aufgrund des Klimawandels notwendigen Anpassungsstrategien ausreichende Freiflächen auch im Stadtgebiet selbst erfordern.

Die von der SPD schon lange geforderte Bebauung des Saiben muss deswegen endlich!! angegangen werden – als Chance für ein ökologisches und soziales Tübinger Modellquartier, in dem Stadtplanung und gemeinwohlorientierte Unternehmen gemeinsam bezahlbaren Wohnraum und eine inklusive Nachbarschaft schaffen können statt letztlich dazu beizutragen, dass im Umland fortwährend enorme Flächen mit Einfamilienhäusern versiegelt werden. 

Ingeborg Höhne-Mack

Kategorien
WEITERES

Änderungsantrag zur Entwicklungsfläche am Europaplatz

 Antrag 

Der Gemeinderat beschießt folgende Änderung an den Eckpunkten und Setzungen für den Wettbewerb Entwicklungsfläche Europaplatz: 

Anlage 1 – neu: Punkt 12 Footprint der Gebäude, Punkt 13 Freiräume 

Abweichend vom aktuellen Entwurf wird der Footprint der Gebäude abgeändert und vergrößert auf 2.500 qm bis 3.500 qm (statt 2.000 bis 3.300 qm). Dementsprechend reduziert sich der Korridor für die Freiräume auf 2.500 bis 3.500 qm (statt 2.700 qm und 4.000 qm) 

Begründung 

Die aktuellen Vorschläge der Rahmendaten für Freiflächen und Footprint der Gebäude weisen ein Ungleichgewicht auf. Der Korridor ist dabei zur Zeit deutlich in Richtung Freiflächen verschoben. Das könnte als eine Vorfestlegung in diese Richtung verstanden werden. Diese wurde unserer Kenntnis nach aber nie so vorbesprochen und verabredet – weder in der Beteiligung noch im Gemeinderat. Der Vorschlag nun beide Korridore gleichgroß zu fassen, überlässt die Schwerpunkte der Fläche den Planerinnen und Planern und vermittelt so eine tatsächliche Offenheit der Planung gegenüber. Auch bietet diese vorsichtige Neudefinition des Footprints den Planungsbüros mehr Möglichkeiten für Kreativität und Gestaltung. Gleichzeitig bleiben immer noch genügend Flächen für Freiräume, die ökologisch und sozial genutzt werden können. 

Eine der größten Herausforderungen für die Entwicklung der Stadt mit steigenden Einwohnerzahlen ist allerdings auch die Schaffung von Wohnraum. Der Europaplatz soll ein grünes, offenes, lebenswertes und urbanes Quartier werden, das vielen Menschen die Möglichkeit bietet, an einem zentralen Platz unserer Stadt wohnen zu können. Bei der Bebauung sollen hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden, die aber auch finanziert werden müssen. Diese Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum wird eher gelingen, wenn man den Korridor der bebaubaren Fläche vergrößert. 

Für die SPD-Fraktion 

Heinrich Riethmüller 

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer

In § 2 (4) des Satzungsentwurfs wird die Ziffer „16“ durch die Ziffer „18“ ersetzt. 

Die neue Fassung von § 2 (4) lautet dann wie folgt: 

„Ausgenommen von der Besteuerung ist die entgeltliche Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“ 

Begründung: 

Gemäß §2, Absatz 1 der neuen Übernachtungssteuersatzung sind neben den gängigen Übernachtungsmöglichkeiten in Tübingen auch die Jugendherberge und der Campingplatz explizit benannt. Vor allem in der Jugendherberge übernachten viele junge Menschen unter 18 Jahre, beispielsweise für Klassenfahrten/Schullandheimaufenthalte oder andere Gruppenreisen. Nach § 2 (4) des aktuellen Satzungsentwurfs sind allerdings Kinder und Jugendliche nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von der Besteuerung ausgenommen. Eine Klasse von 11.-Klässlern (im Schnitt 17 Jahre alt), die sich für 3 Übernachtungen in der Jugendherberge in Tübingen einmietet und eine Klassenstärke von 25 Jugendlichen hat, würde mit der neuen Besteuerung Mehrausgaben von 150 Euro haben. In Zeiten, in denen immer mehr Klassenreisen aus Kostengründen nicht mehr angeboten werden, erscheint uns die Besteuerung von Jugendlichen kein gutes Zeichen für eine Universitätsstadt. Die Grenze für die Besteuerung auf 18 Jahre anzuheben, ist außerdem familienfreundlicher und es ist anzunehmen, dass der Stadt dadurch keine erheblichen Einbußen entstehen. Damit folgt Tübingen Städten wie Karlsruhe, Freiburg, Albstadt und Schwäbisch-Hall. 

Für die SPD-Fraktion: 

Nathalie Denoix 

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen für die Fragestunde des Gemeinderats

im Zusammenhang mit dem Streitgespräch am 05.09.2025 in der Herrmann-Hepper-Halle:

  1. Welche Kosten sind der Stadt durch das Streitgespräch inkl. Personalkosten entstanden (bitte in Summe und nach Ausgaben-Posten)?
  2. In welcher Höhe ist die AfD für die der Stadt entstandenen Kosten aufgekommen?
  3. In welcher Form hat die Stadt mit der AfD im Vorhinein eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Kostenübernahme getroffen?
  4. Wer ist in der Halle für die Durchsetzung der vereinbarten Regeln zuständig gewesen, insbesondere für das Verhindern von Live-Übertragungen durch Dritte?

Begründung: Das vom Oberbürgermeister der AfD als Kompensation für den Verzicht auf eine Demonstration angebotene Streitgespräch bzw. die Geschehnisse rund um diese Veranstaltung haben die Tübinger Öffentlichkeit bewegt wie kaum ein anderes Ereignis in letzter Zeit. Der Oberbürgermeister war der Auffassung, der Stadt würden durch seine Vereinbarung mit der AfD keine Kosten entstehen, sie würde finanziell dadurch sogar gewinnen. Das wurde und wird von vielen Seiten kritisch hinterfragt. Unbenommen davon sind ohnehin die Kosten für den großen Polizeieinsatz, für die das Land aufkommen muss.

Für die SPD-Fraktion: Florian Zarnetta

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen für die Fragestunde des Gemeinderats

in Zusammenhang mit den Beschwerden vonseiten der Elternschaft und des Kitapersonals bezüglich stark reduzierter Essensmengen in den städtischen Kindertagesstätten trotz Gebührenerhöhungen.

  • Inwiefern wurden Sättigungs- bzw. Fleischbeilagen in den letzten Monaten erhöht bzw. verringert?
  • Wie und von wem werden die Essensmengen berechnet und wer macht die Mengenvorgaben, Stadtverwaltung oder Caterer?
  • Inwiefern wird der pädagogische Ansatz des „sich selber Schöpfens“ in die Essensberechnung mit aufgenommen?

  • Wie viele Beschwerden über nicht satte Kinder sind bei der Stadtverwaltung bisher eingegangen? Gibt es Informationen darüber wie viele Beschwerden bisher beim Caterer eingegangen sind?
  • Ist es richtig, dass der Nachtisch im Menü vollständig gestrichen wurde?

Für die SPD-Fraktion: Nathalie Denoix

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Frage für die Fragestunde des Gemeinderats

bezüglich des Kast & Schlecht-Areals in der Weststadt

  1. Ist vorgesehen, noch 2025 Maßnahmen zu ergreifen, die dem seit Jahren zu beobachtenden Verfall des Gebäudes Einhalt gebieten könnten?
  2. Gibt es eine (Vor)Entscheidung über Erhalt oder  Abriss des Gebäudes?
  3. Welche (im Prinzip ja verlorenen) Kosten verursachen die aktuell notwendigen Sicherungsmaßnahmen für das Areal, insbesondere das Gebäude – pro Monat, pro Jahr?
    – Wer hat diese Kosten zu tragen?

Begründung:

Das Kast & Schlecht-Areal hat im Weststadt-Rahmenplan, der bereits 2018 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, eine hohe Bedeutung. Das gilt vor allem für seine potentielle künftige Nutzung für eine Wohnbebauung, zumal sich viele andere in der Weststadt vorgesehene Maßnahmen auch massiv verzögert haben. Die Stimmung der Weststädter:innen verschlechtert sich von Jahr zu Jahr angesichts des langen Stillstands.

Von daher ist es wichtig, Klarheit über die Perspektiven mindestens für diesen Bereich zu schaffen.

 Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Kategorien
AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

QUO VADIS TÜBINGER SCHULEN?

In fünf Tagen beginnt das neue Schuljahr. Mit ihm kommen die ersten G9-Fünftklässlerinnen an die Tübinger Gymnasien. Die direkten Auswirkungen dieser Reform sind für Eltern und Kinder sofort spürbar. Als Mutter einer angehenden Fünftklässlerin bin ich selbst unmittelbar betroffen. Aber was bedeutet die Rückkehr zu G9 für die Stadt? Es braucht mehr Platz an den Schulen. Brisant wird das Platzproblem, wenn die jetzigen Fünftklässlerinnen, anstatt nach 8 Jahren Abitur zu machen, noch ein weiteres Jahr an der Schule bleiben. Nach jetziger Prognose fehlen dann Räume für 28 Klassen! Das betrifft alle Tübinger Gymnasien. Der Bau einer neuen Schule ist zeitlich nicht zu schaffen – ganz abgesehen von den finanziellen Herausforderungen, die schon jetzt auf die Stadt zukommen. Bleibt also die Erweiterung der bestehenden Schulen.
Die Ideen reichen von der Unterbringung der Klassen des Carlo-Schmid-Gymnasiums in der Mörikeschule bis hin zu Außenklassen im Neubau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule. Das
allein wird jedoch nicht genügen.

An den Tübinger Gemeinschaftsschulen erreichen die 5. Klassen nicht ihre Maximalauslastung, jedoch steigen die Schülerzahlen bis Klasse 9 stark an. Diese Schulform muss also schon beim Übergang von Klasse 4 zu 5 attraktiver werden – nicht nur als Alternative, wenn es auf dem Gymnasium nicht klappt. Allein kommunalpolitisch ist das kaum zu erreichen. Ein Umdenken
in der Landespolitik ist gefragt. Es ist Zeit, ein sozial gerechtes, inklusives, leistungsfähiges und individuell förderndes Schulwesen anstelle von ständig neuen Provisorien zu schaffen! Die SPD steht für das 2-Säulen-System: Aus der Zusammenführung von Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule soll eine neue Sekundarschule neben
dem Gymnasium entstehen. Zwei gleichwertige Schularten, die den Weg zum individuell passenden Schulabschluss ermöglichen.


Als Gemeinschaftsschullehrerin weiß ich aus täglicher Erfahrung, wieviel Unterricht entfällt und wie hoch die Arbeitsbelastung ist, weil nicht genügend Personal eingestellt wird – und das obwohl unsere Schülerschaft so unterschiedliche Voraussetzungen und teils schwierigste Startbedingungen hat. Mit einer neuen, bedarfsgerecht ausgestatteten Sekundarschule gäbe es nicht nur ein attraktives Schulangebot, das allen Kindern und deren Bildungsbiographien gerecht wird, es wäre auch ein Teil der Lösung des Platzproblems.


Nathalie Denoix

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Betr: Vorlage Abschaffung der Ortsbeiräte

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte:  

§ 2 Aufgabenstellung, Zf. 4 neu:

Satz 1 wie bisher; neuer Satz 2: Ein TOP “ Einbringung/Diskussion aktueller Themen im räumlichen Geltungsbereich des Ortsbeirats“ wird Bestandteil jeder Sitzung des Ortbeirats. Diese Themen werden spätestens 3 Tage vor der Sitzung von Mitgliedern des Ortsbeirats bei dem Verwaltungslotsen/der Verwaltungslotsin angekündigt.

Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung von den weiteren Entwicklungen in der jeweiligen Angelegenheit.

Begründung: 

Die vorherige Ankündigung sichert eine zielführende Diskussion ab. Die Mitglieder des Ortsbeirates werden so noch mehr zu Multiplikator:innen innerhalb ihres jeweiligen Einzugsbereichs und die Kritik der Verwaltung am bisherigen Format wird aufgenommen. Durch die mittlerweile digitalisierte Form der Einladung ist es kein Problem, die Einladung durch kurzfristig hinzukommende TOPs zu ergänzen. Es liegt in der Hand der Verwaltung, eine zeitliche Begrenzung dieses/r TOPS zu erreichen, falls dies notwendig werden sollte.

Umgekehrt ist es durch diese Ergänzung der GO auch möglich, dass die Verwaltung selbst

absehbar strittige Themen frühzeitig auf die TO nimmt, um ein Meinungsbild von den Mitgliedern des Ortsbeirates einzuholen.

Wie in der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte deutlich geworden, gibt es für den Verwaltungsvorschlag zur Einrichtung von Stadtteilforen keine Unterstützung. Der hier vorgelegte Antrag will eine Brücke zwischen den Anliegen der Verwaltung und den Interessen der Ortsbeiratsmitglieder bauen.

 Für die SPD-Fraktion:  Ingeborg Höhne-Mack

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates – mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

Der Leserbrief des Ehepaars Schneider (Eigentümer des Marktladens am Europaplatz) von Freitag, 11.07.25 mit der Überschrift „Immer eintöniger“ verweist auf eine Problematik, die schon häufiger aufgetreten ist. – Bei der Behandlung von Baugenehmigungen/Umnutzungen wird von der Verwaltung nur die baurechtliche Zulässigkeit geprüft, nicht die Frage der Auswirkungen einer Nutzungsänderung in einem Nahversorgungszentrum auf dieses Zentrum selbst oder auf andere Bereiche und Anbieter – hier in Bezug auf die ca. Verdoppelung? der Fläche des Bio-Supermarkts Alnatura im Depot durch Umzug in den früheren Norma-Supermarkt.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Situation im EKZ Wanne verweisen, wo dieses Vorgehen der Bauverwaltung zum dauerhaften Verlust eines Einzelhandelsgeschäfts, dafür aber aktuell zu zwei Physiopraxen nebeneinander und damit wiederum zu einem Verlust der Attraktivität dieses Nahversorgungszentrums geführt hat, wie zahlreiche Klagen der verbliebenen Geschäftsleute belegen.

Eine solche monokausale Betrachtungsweise steht im Widerspruch zu den Zielen des 2019 verabschiedeten Nahversorgungskonzepts der Stadt, das ausdrücklich auf die Beibehaltung bzw. Stärkung auch der kleineren Zentren setzt (z.B. am Europaplatz).

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

  1. Hat sich der Vorgang so vollzogen wie oben beschrieben, d.h. nur die Bauverwaltung war in die Genehmigung der Umnutzung eingebunden, nicht aber die wit?
  2. Wie sieht die Verwaltung die Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen u.a. Marktladen einerseits und dem vergrößerten Alnatura-Supermarkt andererseits, was die Angebotsseite als solche anbetrifft?
  3. Wie sieht die Verwaltung die künftige Konkurrenzsituation in Bezug auf die im Alnatura-Laden auch vorgesehene Gastronomie mit Blick auf die Auswirkungen auf die Vielfalt an kleineren gastronomischen Angeboten im Güterbahnhofsquartier generell?
  4. Ist die Verwaltung gewillt, in diesen Fällen die wit als sachkundige Institution für Fragen des Einzelhandels in solchen Fällen grundsätzlich mit einzubeziehen, bevor eine Genehmigung erteilt wird?

 Ingeborg Höhne-Mack

(SPD-Fraktion)

Kategorien
AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Zumeldung zur Pressemitteilung der Universitätsstadt Tübingen „AfD sagt Demonstration in Tübingen ab“

Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert die Entscheidung des Oberbürgermeisters scharf, eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit der AfD zuzusagen, um die angemeldete Kundgebung am Samstag zu verhindern. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat, Florian Zarnetta, hatte den Oberbürgermeister gestern noch dringend darum gebeten, dieses Angebot abzulehnen.

Dazu erkläre Zarnetta: „Die AfD beißt sich an unserer Stadt die Zähne aus und das ist gut so. Mit der angemeldeten Kundgebung hat die AfD nun versucht, hier einen Fuß in die Tür zu kriegen. Der Oberbürgermeister stößt die Tür für die AfD mit seiner Entscheidung nun weit auf.

Die durch die angekündigten Kundgebungen zu erwartenden Umsatzeinbußen für den Einzelhandel sind bedauerlich. Klar muss aber sein: Die AfD nimmt diese Konsequenzen mit ihrem Auftritt, zumal an diesem Ort, bewusst in Kauf. Dafür sollte sie nicht auch noch von unserem Stadtoberhaupt belohnt werden. Das gilt erst recht für die konkret beteiligten AfD-Politiker, die Björn Höcke verteidigen, die Verteilung von „Abschiebetickets“ durch die AfD an Menschen mit Einwanderungsgesichte befürworten oder schon gerichtlich wegen übler Nachrede verwarnt wurden.

Tübingen hat es gemeinsam geschafft, die AfD hier kleinzuhalten. Ihr ausgerechnet in dieser Stadt eine solche Bühne zu bieten, ist das völlig falsche Signal. Der Schaden, den das in der Stadtgesellschaft und für diese Stadt anrichten wird, ist mit den erwartbaren Umsatzeinbußen nicht aufzuwiegen. Es ist schwer erträglich, dass der Oberbürgermeister das nicht erkennt.“