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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen für die Fragestunde des Gemeinderats

im Zusammenhang mit dem Streitgespräch am 05.09.2025 in der Herrmann-Hepper-Halle:

  1. Welche Kosten sind der Stadt durch das Streitgespräch inkl. Personalkosten entstanden (bitte in Summe und nach Ausgaben-Posten)?
  2. In welcher Höhe ist die AfD für die der Stadt entstandenen Kosten aufgekommen?
  3. In welcher Form hat die Stadt mit der AfD im Vorhinein eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Kostenübernahme getroffen?
  4. Wer ist in der Halle für die Durchsetzung der vereinbarten Regeln zuständig gewesen, insbesondere für das Verhindern von Live-Übertragungen durch Dritte?

Begründung: Das vom Oberbürgermeister der AfD als Kompensation für den Verzicht auf eine Demonstration angebotene Streitgespräch bzw. die Geschehnisse rund um diese Veranstaltung haben die Tübinger Öffentlichkeit bewegt wie kaum ein anderes Ereignis in letzter Zeit. Der Oberbürgermeister war der Auffassung, der Stadt würden durch seine Vereinbarung mit der AfD keine Kosten entstehen, sie würde finanziell dadurch sogar gewinnen. Das wurde und wird von vielen Seiten kritisch hinterfragt. Unbenommen davon sind ohnehin die Kosten für den großen Polizeieinsatz, für die das Land aufkommen muss.

Für die SPD-Fraktion: Florian Zarnetta

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Fragen für die Fragestunde des Gemeinderats

in Zusammenhang mit den Beschwerden vonseiten der Elternschaft und des Kitapersonals bezüglich stark reduzierter Essensmengen in den städtischen Kindertagesstätten trotz Gebührenerhöhungen.

  • Inwiefern wurden Sättigungs- bzw. Fleischbeilagen in den letzten Monaten erhöht bzw. verringert?
  • Wie und von wem werden die Essensmengen berechnet und wer macht die Mengenvorgaben, Stadtverwaltung oder Caterer?
  • Inwiefern wird der pädagogische Ansatz des „sich selber Schöpfens“ in die Essensberechnung mit aufgenommen?

  • Wie viele Beschwerden über nicht satte Kinder sind bei der Stadtverwaltung bisher eingegangen? Gibt es Informationen darüber wie viele Beschwerden bisher beim Caterer eingegangen sind?
  • Ist es richtig, dass der Nachtisch im Menü vollständig gestrichen wurde?

Für die SPD-Fraktion: Nathalie Denoix

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Frage für die Fragestunde des Gemeinderats

bezüglich des Kast & Schlecht-Areals in der Weststadt

  1. Ist vorgesehen, noch 2025 Maßnahmen zu ergreifen, die dem seit Jahren zu beobachtenden Verfall des Gebäudes Einhalt gebieten könnten?
  2. Gibt es eine (Vor)Entscheidung über Erhalt oder  Abriss des Gebäudes?
  3. Welche (im Prinzip ja verlorenen) Kosten verursachen die aktuell notwendigen Sicherungsmaßnahmen für das Areal, insbesondere das Gebäude – pro Monat, pro Jahr?
    – Wer hat diese Kosten zu tragen?

Begründung:

Das Kast & Schlecht-Areal hat im Weststadt-Rahmenplan, der bereits 2018 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, eine hohe Bedeutung. Das gilt vor allem für seine potentielle künftige Nutzung für eine Wohnbebauung, zumal sich viele andere in der Weststadt vorgesehene Maßnahmen auch massiv verzögert haben. Die Stimmung der Weststädter:innen verschlechtert sich von Jahr zu Jahr angesichts des langen Stillstands.

Von daher ist es wichtig, Klarheit über die Perspektiven mindestens für diesen Bereich zu schaffen.

 Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

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Betr: Vorlage Abschaffung der Ortsbeiräte

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte:  

§ 2 Aufgabenstellung, Zf. 4 neu:

Satz 1 wie bisher; neuer Satz 2: Ein TOP “ Einbringung/Diskussion aktueller Themen im räumlichen Geltungsbereich des Ortsbeirats“ wird Bestandteil jeder Sitzung des Ortbeirats. Diese Themen werden spätestens 3 Tage vor der Sitzung von Mitgliedern des Ortsbeirats bei dem Verwaltungslotsen/der Verwaltungslotsin angekündigt.

Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung von den weiteren Entwicklungen in der jeweiligen Angelegenheit.

Begründung: 

Die vorherige Ankündigung sichert eine zielführende Diskussion ab. Die Mitglieder des Ortsbeirates werden so noch mehr zu Multiplikator:innen innerhalb ihres jeweiligen Einzugsbereichs und die Kritik der Verwaltung am bisherigen Format wird aufgenommen. Durch die mittlerweile digitalisierte Form der Einladung ist es kein Problem, die Einladung durch kurzfristig hinzukommende TOPs zu ergänzen. Es liegt in der Hand der Verwaltung, eine zeitliche Begrenzung dieses/r TOPS zu erreichen, falls dies notwendig werden sollte.

Umgekehrt ist es durch diese Ergänzung der GO auch möglich, dass die Verwaltung selbst

absehbar strittige Themen frühzeitig auf die TO nimmt, um ein Meinungsbild von den Mitgliedern des Ortsbeirates einzuholen.

Wie in der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte deutlich geworden, gibt es für den Verwaltungsvorschlag zur Einrichtung von Stadtteilforen keine Unterstützung. Der hier vorgelegte Antrag will eine Brücke zwischen den Anliegen der Verwaltung und den Interessen der Ortsbeiratsmitglieder bauen.

 Für die SPD-Fraktion:  Ingeborg Höhne-Mack

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Frage für die Fragestunde des Gemeinderates – mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

Der Leserbrief des Ehepaars Schneider (Eigentümer des Marktladens am Europaplatz) von Freitag, 11.07.25 mit der Überschrift „Immer eintöniger“ verweist auf eine Problematik, die schon häufiger aufgetreten ist. – Bei der Behandlung von Baugenehmigungen/Umnutzungen wird von der Verwaltung nur die baurechtliche Zulässigkeit geprüft, nicht die Frage der Auswirkungen einer Nutzungsänderung in einem Nahversorgungszentrum auf dieses Zentrum selbst oder auf andere Bereiche und Anbieter – hier in Bezug auf die ca. Verdoppelung? der Fläche des Bio-Supermarkts Alnatura im Depot durch Umzug in den früheren Norma-Supermarkt.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Situation im EKZ Wanne verweisen, wo dieses Vorgehen der Bauverwaltung zum dauerhaften Verlust eines Einzelhandelsgeschäfts, dafür aber aktuell zu zwei Physiopraxen nebeneinander und damit wiederum zu einem Verlust der Attraktivität dieses Nahversorgungszentrums geführt hat, wie zahlreiche Klagen der verbliebenen Geschäftsleute belegen.

Eine solche monokausale Betrachtungsweise steht im Widerspruch zu den Zielen des 2019 verabschiedeten Nahversorgungskonzepts der Stadt, das ausdrücklich auf die Beibehaltung bzw. Stärkung auch der kleineren Zentren setzt (z.B. am Europaplatz).

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

  1. Hat sich der Vorgang so vollzogen wie oben beschrieben, d.h. nur die Bauverwaltung war in die Genehmigung der Umnutzung eingebunden, nicht aber die wit?
  2. Wie sieht die Verwaltung die Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen u.a. Marktladen einerseits und dem vergrößerten Alnatura-Supermarkt andererseits, was die Angebotsseite als solche anbetrifft?
  3. Wie sieht die Verwaltung die künftige Konkurrenzsituation in Bezug auf die im Alnatura-Laden auch vorgesehene Gastronomie mit Blick auf die Auswirkungen auf die Vielfalt an kleineren gastronomischen Angeboten im Güterbahnhofsquartier generell?
  4. Ist die Verwaltung gewillt, in diesen Fällen die wit als sachkundige Institution für Fragen des Einzelhandels in solchen Fällen grundsätzlich mit einzubeziehen, bevor eine Genehmigung erteilt wird?

 Ingeborg Höhne-Mack

(SPD-Fraktion)

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AKTUELLES ANTRÄGE

Die Verwaltung berichtet zu den unten aufgeführten Fragen betreffend den Wunsch von Schulleitung und Elternbeirat der Silcherschule nach der Errichtung einer Mensa im Musiksaal der Schule.

  1. Ist der von der Schule eingebrachte Plan für eine Mensa im ursprünglichen Musiksaal
    (derzeit als Klassenzimmer genutzt) grundsätzlich genehmigungsfähig bezüglich Hygiene-
    Vorschriften für Mensen und anderer Regelungen, z. B. was Positionierung und Größe von Spülküche und Aufwärm-/Ausgabeküche anbetrifft?
    2a. Wie erklärt die Verwaltung die große Diskrepanz zwischen den Berechnungen der Schule zu den Kosten für einen Umbau nach den jetzigen Plänen und die dazu vorliegende Kostenschätzung der Bauverwaltung?
    2b. Sind Fördermittel für den Umbau zu erwarten, wenn ja, wofür genau und in welcher Höhe?
  2. Von Seiten des Elternbeirats wurde erklärt, dass Eltern bereit wären, einen Umbau im Sinne der Schule finanziell zu unterstützen. – Ist das überhaupt denkbar, wenn ja, in welcher Form?
  3. Wie sieht die Verwaltung aktuell die (zeitlichen und finanziellen) Perspektiven für den geplanten und ja bereits vom Gemeinderat beschlossenen Oberstufen-/Mensabau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, in dem zukünftig ja auch die Schüler:innen der Silcherschule ihr Mittagessen einnehmen sollten?
  4. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob durch weitere Sanierungsnot-wendigkeiten in der Hermann-Hepper-Halle, die aktuell als Mensa für die Grundschulkinder dient, dieser Standort kurz- oder mittelfristig ausfallen könnte?
    Begründung:
    Es ist den antragstellenden Fraktionen absolut bewusst, dass die Pläne der Silcherschule für eine schuleigene Mensa in der gegenwärtigen Finanzsituation keine Chance auf Realisierung haben können.
    Nichtsdestoweniger sind die Gründe für diese Forderung für uns prinzipiell durchaus nachvollziehbar. Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf den Flyer, den die Schule dazu
    erstellt hat https://www.gsi-tue.de/wp-content/uploads/2025/05/gsi_Mensa_Flyer_250506.pdf
    Es ist den Fraktionen wichtig, Klarheit über die o.g. Aspekte zu erlangen, auch wenn eine zeitnahe Entscheidung nicht zu erwarten ist. Ein Signal an die Schule, dass wir deren Forderung durchaus ernstnehmen, auch wenn unklar ist, ob man dem wird nachkommen können/wollen, scheint uns aber eine angemessene Reaktion auf einen Zustand, der aus Sicht der Schule schon seit vielen Jahren unbefriedigend ist.

Tübingen, den 21. Mai 2025

Für die Fraktion AL/Grüne: Rainer Drake
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die Fraktion Die Linke: Gitta Rosenkranz

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Ausweisung des Steinenbergs als Naturschutzgebiet

Der Tübinger Gemeinderat bittet die Stadtverwaltung, das Regierungspräsidium
Tübingen mit Nachdruck dazu aufzufordern, das bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossene, 2019 nochmals bekräftigte und von der Verwaltung befürwortete Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich Steinenberg-Weilerhalde weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand und erläutert die Hemmnisse, die bisher einer Umsetzung dieses Verfahrens im Wege standen. Nach unserem Kenntnisstand sind die gutachterlichen Voraussetzungen durch das RP als höhere Naturschutzbehörde gegeben. Wenn möglich, sollte bei der Vorstellung und Diskussion des Berichts auch eine verantwortliche Person von Seiten des RP teilnehmen.
Begründung:
2017 hat der Gemeinderat nach der Festlegung der Grenzen für die Sonderbauflächen für die geplanten Erweiterungen des ukt beschlossen, die verbleibenden Flächen auf dem Steinenberger Egert unter Naturschutz zu stellen. Dies mit Blick auf die einzigartigen Biotopstrukturen, deren Bedeutung für den Natur- und Artenschutz weiter an Bedeutung gewonnen haben. Bereits bisher ist der größte Teil der in Frage stehenden Flächen als FFH-Gebiet und somit als besonders schutzwürdig ausgewiesen.
Nachdem der Umgang mit dem Ziegenmelker entschieden ist, ist auch zu klären, ob in Bezug auf Teilflächen des beabsichtigten Naturschutzgebiets eine Neubewertung der Biotopschutzmaßnahmen zum Thema Lichtwald sinnvoll ist. Dies muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden.
Es ist uns bewusst, dass das Verfahren der Unterschutzstellung in diesem Fall durch die Vielzahl der betroffenen Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern nicht einfach ist.
Umgekehrt sollte aber der erklärte Wille des Gemeinderates nicht dauerhaft ignoriert werden, zumal eine solche Forderung durch ein kommunales Gremium sicher nicht die Norm ist.

Tübingen, 21. Mai 2025
Für die Fraktion AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim
Für die Klimaliste: Jana Krämer

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Antrag „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“

Begründung:

Das BMUV hat Ende 2024 die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ aufgelegt. Damit sollen private und kommunale Waldbesitzer beim Aufbau von stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern unterstützt werden. Die Förderrichtlinie ist auf 20 Jahre konzipiert und bietet für private und kommunale Waldbesitzer finanzielle Anreize für zusätzliche und übergesetzliche Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen in ihren Wäldern.

Mit dem Förderprogramm „Plus“ werden die Ökosystemleistungen naturnaher Waldstrategien in kommunalen Wäldern mit erheblichen finanziellen Mitteln honoriert.

Nach aktuellem Stand sind bei Einhaltung der Förderkriterien Förderungen bis zu 240.- Euro pro Hektar Wald möglich. Nach einer ersten überschlägigen Hochrechnung wäre für den Stadtwald Tübingen eine maximale Fördersumme von rd. 350.000 Euro pro Jahr möglich.

Das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement Plus“ umfasst im Wesentlichen 12 Kriterien. Für die Zuwendung ist die Einhaltung dieser übergesetzlichen Kriterien in der Entwicklung und Bewirtschaftung des Stadtwaldes erforderlich.

Mit den vom Gemeinderat beschlossenen „Leitlinien zum Stadtwald Tübingen“ und der PEFC/FSC-Zertifizierung ist für den Stadtwald Tübingen bereits eine sehr naturnahe und ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung festgeschrieben. Die Kriterien des Förderprogramms sind im Stadtwald Tübingen dadurch schon in vielen Bereichen erfüllt. Das Förderprogramm könnte somit ohne einen Paradigmenwechsel in der Tübinger Waldbewirtschaftung umgesetzt werden.

https://www.bmuv.de/download/foerderrichtlinie-klimaangepasstes-waldmanagement-plus

Für die SPD-Fraktion: Gerhard Neth

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Fragen zu den Planungen für die Neue Medizinische Klinik und das Lehr- und Lernzentrum des ukt

An die Stadtverwaltung Tübingen:

Ich bitte um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zu den Planungen für die Neue Medizinische Klinik und das Lehr- und Lernzentrum des ukt:

1. zur vorgesehenen Baustelleneinrichtung:

Es müssen für die beiden Bauvorhaben nicht nur unglaubliche Mengen an Material an- und abtransportiert werden, sie müssen auch gelagert werden und für die Bauabläufe zugänglich sein.

Frage: Wo genau soll die Baustelleneinrichtung für das LLZ erfolgen, wo (was ja dann noch schwieriger wird) für die NMK? – Wir bitten um Beschreibung und Visualisierung durch Eintrag auf Kartenmaterial oder Luftbildaufnahmen.

2. zur nördlichen Baustraße/Ringstraße:

Im Rahmenvertrag mit der Stadt wurden 2017 und 2019 nicht nur eine westliche Begrenzung des Baufeldes für die generelle Erweiterung des ukt am Schnarrenberg definiert, (Weg Nr.2863/3) sondern auch eine südliche Begrenzung.  Die geplante Baustraße führt über diese Grenze hinaus in einen Streuobstwiesenbereich, in dem durch den Eingriff in die Landschaft und den notwendigerweise massiven Straßenbau nicht nur die Flora beeinträchtigt wird, sondern vor allem auch die Fauna, darunter mehrere streng geschützte (und dort real vorkommende!!) Fledermausarten. – Wir bitten um Visualisierung dieser Begrenzung in entsprechendem Kartenmaterial sowie um Einzeichnung des geplanten Baustraßenverlaufs innerhalb und außerhalb dieser Begrenzung.

Es ergeben sich folgende Fragen, die wir aus der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 22.01.2024 zur Planung der Ringstraße ableiten – vgl. den folgenden Link:

https://www.bundneckaralb.de/fileadmin/Dokumente/PDFundTexte/Stellungnahmen_Berichte/StellungnahmeBUNDNABULNVzuAntragaufUmwandlungStreuobstwieseUKTRingstrasse012024.pdf

a) War die dadurch beeinträchtigte Fläche schon für eine andere Maßnahme als Ausgleichsfläche definiert, wie in der Stellungnahme dargestellt und auch von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt? – Wenn ja, wo und wie soll dann der neue Ausgleich geschaffen werden?

b) Welche Maßnahmen sollen insbesondere zum Schutz der Fledermauspopulationen und der dort heimischen Vogelarten ergriffen werden bzw. sind im letzten Jahr bereits umgesetzt worden? – Welches Monitoring findet in diesem Zusammenhang durch wen statt?

c) Auch die Lichtverschmutzung stellt ein bekanntes und hier ebenso relevantes Problem dar. Wird deswegen, wie von den Verbänden gefordert, auf die Beleuchtung der Baustraße verzichtet werden?

Ingeborg Höhne-Mack

SPD-Fraktion

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Stellungnahme zum KiTa Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung:

Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)

Vorschlag der Verwaltung:

  1. Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
  2. Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben:
    a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro)
    b) Erhöhung des Stundensatzes:
    U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro
    Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro

Unser Vorschlag:
Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro
für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss).
Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro
für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).


Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.


Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26:
U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro
Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro
Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27:
U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro
Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro

Begründung:
Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale
Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.

Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung
hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25
noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).

Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen
müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.

Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel:
Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:

Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie
mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um
1.785,60 Euro.

Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen
schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:

Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von
12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss.
Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro.
Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro.
Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.

Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig
sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.

Für die SPD-Fraktion:
Nathalie Denoix