im Zusammenhang mit dem Streitgespräch am 05.09.2025 in der Herrmann-Hepper-Halle:
- Welche Kosten sind der Stadt durch das Streitgespräch inkl. Personalkosten entstanden (bitte in Summe und nach Ausgaben-Posten)?
- In welcher Höhe ist die AfD für die der Stadt entstandenen Kosten aufgekommen?
- In welcher Form hat die Stadt mit der AfD im Vorhinein eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Kostenübernahme getroffen?
- Wer ist in der Halle für die Durchsetzung der vereinbarten Regeln zuständig gewesen, insbesondere für das Verhindern von Live-Übertragungen durch Dritte?
Begründung: Das vom Oberbürgermeister der AfD als Kompensation für den Verzicht auf eine Demonstration angebotene Streitgespräch bzw. die Geschehnisse rund um diese Veranstaltung haben die Tübinger Öffentlichkeit bewegt wie kaum ein anderes Ereignis in letzter Zeit. Der Oberbürgermeister war der Auffassung, der Stadt würden durch seine Vereinbarung mit der AfD keine Kosten entstehen, sie würde finanziell dadurch sogar gewinnen. Das wurde und wird von vielen Seiten kritisch hinterfragt. Unbenommen davon sind ohnehin die Kosten für den großen Polizeieinsatz, für die das Land aufkommen muss.
Für die SPD-Fraktion: Florian Zarnetta
