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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN WEITERES

Stellungnahme der SPD-Fraktion zum interkommunalen Windpark Rammert im Gemeinderat durch Stadtrat Gerhard Neth

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich muss einräumen, dass die heutige Debatte und die anschließende Abstimmung über den Windpark Rammert zu den schwierigsten Kommunalpolitischen Entscheidungen in meiner Zeit als Ortschafts-und/oder Gemeinderat zählt.
Nicht weil ich von der Sache nicht überzeugt bin, sondern weil neben Fakten in der ganzen Diskussion um den Windpark auch viel Emotionen in teils schwierige und langwierige Diskussionen hineingetragen wurden.
Mein berufliches Leben war von Wald geprägt und ich bin dem Wald speziell dem Rammert nach wie vor eng verbunden. Zudem habe ich lange Jahre als Ortschaftsrat und Ortsvorsteher Verantwortung für Bühl übernommen, dem Tübinger Teilort der jetzt mit 4 WEA im Staatswalddistrikt „Bühler Wald“ in der Planung des Windparks steht und von wo aus sich in den letzten Wochen eine Bürgerinitiative gegen den Windpark formiert hat.
Ich bitte deshalb um Verständnis wenn die Stellungnahme heute etwas länger und emotionaler als sonst üblich wird.
Die ernsthaften Sorgen und Bedenken die zum Eingriff in den Wald, zum Natur- und Artenschutz, zur Lärmbelastung und zur Veränderung der Landschaft vorgetragen wurden, werden von der SPD-Fraktion keinesfalls ausgeblendet (wie heute in einem Leserbrief unterstellt wurde), sondern sind Teil eines – zugegebenermaßen – schwierigen Abwägungsprozesses.
Zugegeben es macht mehr Spaß über den Baubeschluss für einen neuen Kindergarten abzustimmen. Aber auch heute treffen wir eine Entscheidung die für unsere Kinder und Enkelkinder von Bedeutung sein wird, denn Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen werden im Zuge der Daseinsvorsorge ganz sicher eine zentrale Aufgabe im kommunalen Handeln der kommenden Jahre sein. Wir wollen kommende Generationen mit dem heutigen Votum nicht weiter mit hochradioaktiven Castorbehältern belasten und ihnen nicht ein „weiter so“ mit allen negativen Folgen von fossilen Energieträgern zumuten. Das Gegenteil ist unser Ziel!
Im Grunde genommen beschließen wir heute ja auch nichts Neues; wir haben uns vor der Sommerpause intensiv mit der Fortschreibung des Städtischen Klimaschutzprogramms auseinandergesetzt. Dort steht ausdrücklich drin, dass wir den Ausbau von Windenergie auch auf Tübinger Gemarkung voranbringen wollen um das Ziel der Klimaneutralität unserer Stadt nicht aus den Augen zu verlieren. Dieser politische Wille zum städtischen Klimaschutz wurde hier im Ratssaal mit großer Mehrheit beschlossen. Es wäre ein schlechtes Signal, wenn wir dieses Ziel schon beim ersten ernsthaften Gegenwind wieder infrage stellen.
„Strom aus Windenergieanlagen ist dezentral gewonnene Energie. Energieträger wie Steinkohle, Erdgas oder Mineralöl werden in politisch teilweise instabilen Regionen mit geringen Sozial- und Umweltstandards abgebaut und nach Deutschland importiert. Dies schafft dauerhafte politische Abhängigkeiten. Windstrom hingegen kann in Baden- Württemberg zu großen Teilen dort erzeugt werden, wo er verbraucht wird.“
Dieses Zitat habe ich aus einem gemeinsamen Positionspapier von BUND und NABU entnommen. Ähnliche Formulierungen finden sich im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU in der Landesregierung und in vielen weiteren Stellungnahmen von Parteien und Verbänden zur Dringlichkeit der Energiewende. Dies entspricht auch der Position der SPD.
Den Strom dort zu erzeugen wo er gebraucht ist auch ein wichtiger Faktor in der Daseinsvorsorge für Tübingen, denn wir brauchen künftig viel Strom. Z.B. zur Umrüstung unserer Busflotte auf E-Mobilität, für die kommunale Wärmewende, für Rechenzentren nicht nur an der Uni, für Hochleistungsmedizin im Uni-Klinikum….. die Reihe lässt sich weiter fortsetzen.
Abkehr von fossilen Energieträgern, Verzicht auf Kernenergie, Ausbau erneuerbarer Energie, keine Abhängigkeit von Gas- und Öllieferungen aus politisch schwierigen Regionen…..das alles spiegelt auch den Konsens in vielen Diskussionen die wir geführt haben wider.
Über die grundsätzlichen Dinge zur Windkraft brauchen wir deshalb nicht zu diskutieren, es geht in der öffentlichen Kritik offensichtlich allein um den Standort „Rammert“.
Die Erhaltung des Rammerts als naturnahes und klimastabiles Waldsystem mit hohem ökologischem und ökonomischem Wert liegt uns allen am Herzen. Er ist unbestritten mehr als eine Ansammlung von „Bäumen und Spazierwegen“ (vgl. PM NABU Tü vom 23.09.).
Deshalb ist der Rammert auf großer Fläche ja auch bereits mit vielen Schutzkulissen überzogen die die Errichtung von WEA von vorneherein ausschließen. FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiet Natura 2000, Naturschutzgebiete, Bann- und Schonwälder, Walrefugien etc. sorgen auf nahezu 5000 ha Waldfläche für gute Habitatstrukturen und Biotopvernetzungen.
Für WEA im Raum Tübingen kommt deshalb nur der vom RVNA ausgewählte und mittlerweile per Satzung beschlossene Bereich des Vorranggebiets TÜ01 im Bereich Weilheim, Kilchberg, Bühl und Dußlingen in Frage. Schönbuch, Spitzberg und Großholz bleiben außen vor. Das ist gut so und sorgt dafür, dass Tübingen nicht von Windrädern umzingelt werden kann.
Das wollen wir übrigens (was immer wieder gefordert wird) auch den Menschen und der Natur auf der Alb nicht zumuten. Ökologie und Artenschutz ist überall gleich zu bewerten und spielt auch auf der Alb eine große Rolle. Den dezentralen Ansatz den das Gesetz mit den verstreut liegenden Vorranggebieten vorsieht finden wir deshalb richtig.
Natürlich hätten wir die Windräder alle gerne weit weg, am besten außer Sicht- und Hörweite auf einer waldfreien Kuppe mit viel Windertrag. Wir leben aber in einem dicht besiedelten – zum Glück aber doch waldreichen – Land. Beim Ziel 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen wird es deshalb nicht ohne Bereitstellung von Waldflächen gehen. Schließlich sind viele Abstands- und Schutzfaktoren einzuhalten.
Bei einer Diskussion im OR Bühl wurde mir zugerufen, ob es mir als Förster „Nicht in der Seele weh tut, wenn in diesen Wald so stark eingegriffen wird“. Ja, es schmerzt und es kommt in der Tat keine Euphorie auf. Ich bin auch nicht über Nacht vom Waldschützer zum Waldfrevler geworden der leichtfertig über diese Tatsache hinweggeht. Es empfiehlt sich in diesem Prozess aber auch ein Blick über den Rammert hinaus.
Was in der Seele (..nicht nur in meiner..) viel mehr wehtut als der sicher schmerzhafte Eingriff im Rammert ist die Waldentwicklung die sich seit den Trockenjahren ab 2017 auch in unserer Region aufgebaut hat und deren Schäden durch Klimaveränderungen 2026 nicht mehr zu übersehen sind. Übrigens auch nicht mehr in unseren Streuobstwiesen….

Leider ist der Wald heute zunehmend Betroffener und nicht mehr nur Teil der Lösung in der Klimafrage.
„Waldschutz ist Klimaschutz“ war auf Plakaten vor der Rammerthalle zu lesen, mittlerweile müssen wir von der Umkehr ausgehen: „Ohne Klimaschutz wird Waldschutz nicht mehr möglich sein“. Ich neige nicht zu „Horrorvisionen“ aber Veröffentlichungen von Forstlichen Forschungseinrichtungen und das Studium entsprechender Fachliteratur stimmen hier nicht sehr optimistisch. Wir müssen konstatieren, dass unsere Wälder nicht mehr weit vom Kipppunkt entfernt sind.
So geht die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald davon aus, dass unsere Hauptbaumart Buche in Mitteleuropa aufgrund der Trockenheit massiv an Fläche verlieren wird. Prof. Hartmann vom Waldbau Institut in Göttingen berichtet, dass in Deutschland seit 2017 über 900.000 ha Walddeckung verloren gegangen sind. Tendenz steigend. Die Zahl der Publikationen die eine ähnliche Entwicklung bei vielen heimischen Baumarten belegen steigt. Ein renommierter Forstwissenschaftler hat es bei einem Vortrag jüngst auf den Punkt gebracht. „Wenn wir so weitermachen wird es in 30 Jahren keinen Wald heutiger Prägung mehr geben“
Das tut mir und meinen Kolleginnen und Kollegen die aktuell Verantwortung für den Wald tragen in der in der Seele weh. Das ist für uns ein entscheidender Faktor in der Abwägung einen Windpark Rammert zu akzeptieren.
Wir retten allein mit diesen Windrädern nicht das Weltklima – wie oft in Diskussionen eingeworfen wird – im Gesamtpaket mit PV-Anlagen, Batteriespeichern und weiterer Förderung erneuerbarer Energien leisten wir aber doch einen wichtigen Beitrag zum regionalen Klimaschutz und zur Daseinsvorsorge.
Wir wollen nichts schönreden, insbesondere während der Bauphase ist der Erholungswert in diesem Teil des Rammerts eingeschränkt und Flora und Fauna werden stärker belastet. Aber es wird auch keine Autobahn durch den Wald gebaut die den Rammert auf Dauer und irreversibel zerschneidet. Diese „Horrorvision“ die immer wieder vorgetragen wird trifft sicher nicht zu.
Beim Artenschutz vertrauen wir auf die Qualität der eingereichten Gutachten und auf die sorgfältige Prüfung durch die Genehmigungsbehörden. Wenn hier wie vom NABU gefordert noch weiterer Gesprächs- und Klärungsbedarf notwendig sein sollte, fordern wir die Genehmigungsbehörde auf, diese Themen aufzugreifen und abzuklären. Es ist uns allen gedient, wenn dieser Prozess so transparent wie möglich gestaltet wird.
Für uns wichtig ist die Aussage in der Vorlage zur Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung. Demnach kann also mit ausreichender Sicherheit von einer Verträglichkeit des geplanten Windparks mit den Zielen der Natura 2000 Gebiete ausgegangen werden.
Wo Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, werden wir wie bei anderen Projekten regelmäßig bezüglich der Umsetzung nachhaken. Es liegt sicher auch im Interesse der Stadtwerke, dass diese Maßnahmen zeitnah und erkennbar umgesetzt werden. Zur Förderung der Biodiversität werden wir weiter ein klimaangepasstes Waldmanagement im Stadtwald einfordern. Dies ist auch mit der Ausweisung weiterer Waldschutzgebiete verbunden. Klima- und Biodiversitätsschutz sind für uns gleichermaßen wichtig!

Die Sorgen die gegen eine permanente Lärmbelastung durch WEA in den angrenzenden Rammertgemeinden – Stichwort Baiereck – vorgebracht werden, blieben im bisherigen Verfahren nicht ungehört. Durch die Veränderung des Windparklayouts wurde darauf Rücksicht genommen. 4 WEA wurden bereits aus der weiteren Planung genommen. Die Abstände zur Wohnbebauung in Weilheim, Kilchberg und Bühl wurden dadurch erheblich vergrößert und liegt bereits jetzt weit über den gesetzlichen Standards.
Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind für WEA genauso wie für andere Gewerbeanlagen in der TA Lärm spezifiziert. Dies ist bei der Erteilung von Genehmigungen sorgfältig zu prüfen. Wir gehen davon aus, dass das auch so geschieht.
In der öffentlichen Veranstaltung in der Rammerthalle wurden bereits alle Positionen zur Wirtschaftlichkeit ausgetauscht. Hier zeichnet sich seit vergangener Woche durch die Entscheidung im Bundesrat eine positive Entwicklung für den Süden ab. Das begrüßen wir.
Die Kritik und das Misstrauen gegenüber den Stadtwerken, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit immer wieder vorgetragen wurde ist für uns nicht nachvollziehbar. Die swt engagieren sich schon seit Jahrzehnten – verstärkt seit dem Atomunfall in Fukushima – mit dem Thema erneuerbare Energien und sind auf diesem Geschäftsfeld sehr erfolgreich und anerkannt unterwegs. Damit Planung- und Wertschöpfung in der Region verwurzelt werden haben wir hier im Rat schon früh die Weichen dafür gestellt, dass unsere Stadtwerke das Projekt federführend übernehmen können. Wir setzen als SPD-Fraktion hier weiterhin großes Vertrauen in unsere Stadtwerke.
Ein Blick auf die swt Homepage lohnt sich und beantwortet dazu viele Fragen. Wir sind sicher, dass die Geschäftsführung und der AR auch im Fall Windpark Rammert sehr klar und besonnen vorgehen. Das Unternehmen swt mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein verlässlicher Partner in der Daseinsvorsorge der Stadt und wird keine Investitionsentscheidung für einen Windpark treffen der das Unternehmen und die Stadt in eine finanzielle Schieflage bringen kann.
Wir stehen deshalb zu unseren Beschlüssen im Klimaschutzprogramm und unterstützen das Vorhaben der swt im Rammert einen interkommunalen Windpark zu errichten!

Zum Schluss noch eine persönliche Erklärung:
Trotz zahlreicher öffentlicher Info-Veranstaltungen und Gremiensitzungen konnten nicht alle Bedenken gegen das Projekt ausgeräumt und alle Menschen überzeugt werden. Das ist bei einem so großen Projekt normal und unvermeidbar – es ist auch verständlich und nachvollziehbar, dass hier viele Emotionen im Spiel sind. Schließlich fühlen wir uns alle dem Wald eng verbunden.
Es gehört zu einem guten demokratischen Diskurs, dass unterschiedliche Meinungen auch dezidiert vorgetragen werden. Es gehört aber auch dazu, dass man unterschiedliche Meinungen akzeptiert und die getroffene Entscheidung respektiert. Das war nicht immer und überall der Fall, die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte in den betroffenen Teilorten waren in den vergangenen Wochen deshalb starkem Druck ausgesetzt. Deshalb von unserer Seite aus ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement.
Dem OR Bühl danke ich, dass er weiter mehrheitlich zum Windparkprojekt steht, ich werde deshalb dem Änderungsantrag aus Bühl zustimmen.

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN PRESSEMITTEILUNGEN

Mittwochspalte vom 30. September

Auch diese Woche erreichen uns wieder Ausläufer der Hitzewellen aus dem Südwesten Europas. Mit Temperaturen bis zu 28 Grad Ende September werden die Folgen des Klimawandels für unsere Stadt einmal mehr offensichtlich. Trockenheit und neue Hitzerekorde haben uns allen persönlich, aber auch dem Stadtgrün und dem Wald, massiv zugesetzt. Als SPD-Fraktion haben wir uns besonders dafür eingesetzt, dem Thema Klimaanpassungsmaßnahmen in der Fortschreibung des Tübinger Klimaschutzprogramms angemessenen Raum zu geben. Und das ist – im Wortsinn – eine Gemeinschaftsaufgabe! Wir alle sind gefragt, über die eigenen Möglichkeiten nachzudenken. Mit einer Installation von PV auf dem Hausdach oder eines sog. Balkonkraftwerks für die Mietwohnung beginnt die Energiewende. Mit insektenfreundlicher Umgestaltung des Gartens der eigene Beitrag zur Förderung der Biodiversität. Kleine Maßnahmen, für die es viel Beratung und Unterstützung, u.a. durch die Stadtverwaltung, gibt. Natürlich retten wir damit nicht das Weltklima. Dazu braucht es regional und global noch größere Anstrengungen.

Der Windkraft kommt darin als „Motor der Energiewende“ eine besondere Bedeutung zu. In der letzten Infoveranstaltung zum Windpark Rammert wurde u.a. der Flächenverbrauch in den vorgesehenen Waldstandorten kritisiert. Dabei wird die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen meist ausgeblendet. So entspricht z.B. die Gesamtleistung eines Windrads der Stromerzeugung der ganzen 8 ha großen PV-Freiflächenanlage in den Tübinger Traufwiesen. Die positive Energiebilanz von Windrädern ist unbestritten, moderne Anlagen haben ihren eigenen CO2-Ausstoß bereits nach einem halben Jahr amortisiert, auch der schmerzhafte Verlust von Waldfläche wird durch ein Vielfaches an CO2-Einsparung kompensiert.  

Die Kritik an der Windparkplanung hat sich in letzter Zeit zunehmend auf das Thema „Wirtschaftlichkeit“ fokussiert.  Der aktuelle Bundesratsbeschluss stellt nun die finanzielle Förderung von Windkraftanlagen in windschwächeren Gebieten im Süden in Aussicht. Damit wäre die Wirtschaftlichkeit der im Rammert geplanten Anlagen weiter abgesichert. Alle anderen Kritikpunkte am geplanten Windpark müssen von den Genehmigungsbehörden sorgfältig geprüft und entschieden werden.

Die SPD-Fraktion steht zu den Beschlüssen im städtischen Klimaschutzprogramm und wird in der morgigen Gemeinderatssitzung dem Windpark Rammert zustimmen.

Ingeborg Höhne-Mack

SPD-Stadträtin

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Zumeldung zur Pressemitteilung der Universitätsstadt Tübingen „AfD sagt Demonstration in Tübingen ab“

Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert die Entscheidung des Oberbürgermeisters scharf, eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit der AfD zuzusagen, um die angemeldete Kundgebung am Samstag zu verhindern. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat, Florian Zarnetta, hatte den Oberbürgermeister gestern noch dringend darum gebeten, dieses Angebot abzulehnen.

Dazu erkläre Zarnetta: „Die AfD beißt sich an unserer Stadt die Zähne aus und das ist gut so. Mit der angemeldeten Kundgebung hat die AfD nun versucht, hier einen Fuß in die Tür zu kriegen. Der Oberbürgermeister stößt die Tür für die AfD mit seiner Entscheidung nun weit auf.

Die durch die angekündigten Kundgebungen zu erwartenden Umsatzeinbußen für den Einzelhandel sind bedauerlich. Klar muss aber sein: Die AfD nimmt diese Konsequenzen mit ihrem Auftritt, zumal an diesem Ort, bewusst in Kauf. Dafür sollte sie nicht auch noch von unserem Stadtoberhaupt belohnt werden. Das gilt erst recht für die konkret beteiligten AfD-Politiker, die Björn Höcke verteidigen, die Verteilung von „Abschiebetickets“ durch die AfD an Menschen mit Einwanderungsgesichte befürworten oder schon gerichtlich wegen übler Nachrede verwarnt wurden.

Tübingen hat es gemeinsam geschafft, die AfD hier kleinzuhalten. Ihr ausgerechnet in dieser Stadt eine solche Bühne zu bieten, ist das völlig falsche Signal. Der Schaden, den das in der Stadtgesellschaft und für diese Stadt anrichten wird, ist mit den erwartbaren Umsatzeinbußen nicht aufzuwiegen. Es ist schwer erträglich, dass der Oberbürgermeister das nicht erkennt.“

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN WEITERES

Statement zur Bädersituation

Die SPD-Fraktion bedauert außerordentlich, dass die Planungen für das Südbad bis auf Weiteres zurückgestellt werden müssen. Unser Ziel bleibt es in Tübingen ausreichende Schwimmflächen für den großen Bedarf des Schwimmsports zu schaffen. Deshalb haben wir den Bau des Südbads befürwortet und halten ihn grundsätzlich auch weiterhin für richtig. Die finanzielle Lage der Stadt und ihrer Stadtwerke macht den Bau des Südbads aber zum aktuellen Zeitpunkt schier unmöglich. Dieser Realitäten müssen wir uns als Stadt leider stellen.

Es ist deshalb richtig, nun die ohnehin notwendige Sanierung des Nordbads zu priorisieren. Das Nordbad nimmt nicht nur eine zentrale Rolle für den Stadtteil WHO und die ganze Nordstadt ein, sondern bleibt unserem Wunsch nach auch langfristig ein wichtiger Teil der Bäderkonzeption der ganzen Stadt. Mit Blick auf die neuen finanziellen Spielräume bei Bund und Ländern bleibt abzuwarten, ob sich dadurch auch gute Nachrichten für die Bädersituation in Tübingen ergeben.

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„Gute Mischung aus Erfahrung und frischem Wind“: SPD-Fraktion wählt neue Fraktionsspitze

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat sich für die beginnende Amtszeit personell neu aufgestellt und setzt dabei den Generationenwechsel fort. Als Fraktionsvorsitzender folgt der 25-jährige Florian Zarnetta auf den langjährigen Stadtrat Martin Sökler, der zur Kommunalwahl nicht wieder angetreten war. Zarnetta ist seit 2021 Vorsitzender des SPD-Kreisverbands und war zur Gemeinderatswahl als Spitzenkandidat ins Rennen gegangen. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurde Ingeborg Höhne-Mack im Amt bestätigt, die auch erneut als ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters vorgeschlagen werden soll. Der SPD-Stimmenkönig Heinrich Riethmüller komplettiert die Fraktionsspitze als stellvertretender Vorsitzender. Weitere Mitglieder der Fraktion sind Nathalie Denoix, Gerhard Neth und Uli Weimer.

„Die gute Mischung aus Erfahrung und frischem Wind, mit der wir bei der Wahl erfolgreich waren, ist auch Grundlage für unsere Arbeit im neuen Gemeinderat. Als Team sind wir ideal aufgestellt, um uns auch in Zukunft entschieden für bezahlbares Wohnen, zuverlässige Kitas und einen guten und bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr in Tübingen einzusetzen“, so Zarnetta.

Die SPD war bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni erneut mit sechs Mitgliedern in den Rat eingezogen. Entgegen des Bundestrends hatte die Tübinger Sozialdemokratie prozentual zugelegt und ihren Platz als zweitstärkste Kraft im Gemeinderat gefestigt.

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Fraktionsspitze wiedergewählt

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat ihre Fraktionsspitze neu gewählt. Dr. Martin
Sökler wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt. Die beiden Stellvertreterinnen Ingeborg
Höhne-Mack und Dr. Dorothea Kliche-Behnke wurden ebenfalls von der Fraktion
wiedergewählt. Der frisch wiedergewählte Vorsitzende Sökler: „Ich freue mich über die
Bestätigung durch meine Fraktion und werde an die sehr gute Zusammenarbeit in der
Vergangenheit anknüpfen.“

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AKTUELLES ANTRÄGE PRESSEMITTEILUNGEN

Für einen Sozialbonus bei der GWG

Pressemitteilung

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.“


Antrag

Mietgrenzwert und Sozialbonus bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG

1. Die GWG definiert einen Mietgrenzwert, der 25 % unterhalb dem stadtweiten durchschnittlichen Tübinger Mietniveau (durchschnittliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel) liegt. Dieser Wert darf vom Durchschnitt aller GWG-Mieten nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind nur dann und nur soweit möglich, als der Durchschnitt aller Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete weiterhin um mindestens 25% unterschreitet. Der Mietgrenzwert und die Durchschnittsmiete bei der GWG werden jährlich dem Aufsichtsrat berichtet.

2. Die GWG führt einen Sozialbonus ein: Bei Mieterinnen und Mietern, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben (Kaltmiete) 30% ihres Haushaltsaufkommen übersteigen, wird auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt bzw. reduziert. Voraussetzungen für die Antragstellung sind eine angemessene Wohnraumgröße (nach Landeswohnraumförderung) und die Vorlage eines Wohngeldbescheides. Der Wohnraum darf nicht mietpreisgebunden sein. Mittels des Wohngeldbescheides wird die Höhe des erwirtschafteten Haushaltsnettoeinkommen dargelegt. Bezogenes Wohngeld wird ggf. dazu addiert. Wohngeldberechtigung ist aber keine Voraussetzung für den Sozialbonus. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem mehrsprachigen Schreiben über das Verfahren und insbesondere den Weg der Wohngeldbeantragung informiert und erforderlichenfalls dabei unterstützt.

Begründung

Mittels des Mietgrenzwertes wird mit einem einfachen Verfahren dauerhaft sichergestellt, dass die GWG dem politischen Auftrag nachkommt, preisgünstigen Wohnraum für wirtschaftlich nicht-privilegierte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des Sozialbonus wird das individuelle Haushaltseinkommen zu einer maßgebenden Größe bei der Miete. Ein gewünschter Nebeneffekt ist, dass Mieterinnen und Mieter dazu animiert werden, Wohngeld zu beantragen, da dies Voraussetzung für die Aussetzung der Mieterhöhung ist. Bislang wurde eine einkommensabhängige Mietgestaltung bei der GWG nur im Modellversuch EMI (Vorlage 2021/018) verwirklicht. Mit dem hier vorgeschlagenen und in Freiburg bereits erprobten Modell gelingt ein flächendeckendes Ausrollen als Ergänzung zu EMI.

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Zu den Ergebnissen der Alternativenprüfung zur Regionalstadtbahn

Nach der gestrigen Vorstellung der Ergebnisse der Alternativenprüfung zur Stadtbahn sieht sich die SPD-Gemeinderatsfraktion in ihrer klaren Haltung zum Projekt bestätigt. „Die aktuellen Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass nur die Stadtbahn mit der Innenstadtstrecke es schafft, viele Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Ein optimiertes Bussystem leistet das nicht “, so der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat Dr. Martin Sökler. Der Knackpunkt sei hier, dass nur die Bahn das Umland umsteigefrei mit der Stadt verbinde. Sie ersetze so fast viermal mehr Autokilometer als ein optimiertes Schnellbussystem es vermag. „Es werden jeden Tag 79.000 Autokilometer – fast zweimal um die Erde – eingespart. Das ist Klimaschutz pur“, so Sökler weiter, „als SPD-Fraktion sind wir uns deshalb sicher: ein Ja zur Stadtbahn ist die richtige Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt.“

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Stellungnahme zu den jüngsten Äußerungen des Oberbürgermeisters

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen will die jüngsten empörenden Aussagen des Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer über den ehemaligen deutschen Fußballspieler Dennis Aogo nicht unkommentiert lassen. 

Die Fraktion schließt sich vollumfänglich dem Kommentar des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an. Dieser hatte am Samstag klare Worte gefunden: â€žSolche Äußerungen kann man einfach nicht machen.“ Er finde es „eines Oberbürgermeisters unwürdig, dauernd mit Provokationen zu polarisieren“. 

Zum wiederholten Male müsse man sich mit ausgrenzenden, diskriminierenden und nunmehr auch noch geschmacklosen Aussagen des eigenen Oberbürgermeisters befassen, so die SPD-Fraktion. Oberbürgermeister Boris Palmer müsste sich eigentlich selbst die Frage aufdrängen, ob er noch der Richtige für dieses Amt ist.

Die Tübinger SPD hat sich dazu bereits vor drei Jahren klar positioniert. Auf einer Mitgliederversammlung im Frühjahr 2018 beschloss sie nach einer anderen fremdenfeindlichen Äußerung – es ging um einen Zwischenfall mit einem Radler in Ulm -, Boris Palmer bei einer erneuten Kandidatur nicht mehr zu unterstützen.

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Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Tübinger Innenstadt

Pressemitteilung zur Aufhebung von Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Tübinger Innenstadt

Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Tübinger Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich. 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert diese Entscheidung der Stadt und beantragt die Wiedereinführung der Bestimmungen zu Maskenpflicht und Alkoholverbot. „Die Stadt ist weiterhin befugt entsprechende Regelungen zu treffen und muss angesichts der steigenden Infektionszahlen auch von diesem Recht Gebrauch machen“, so der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dr. Martin Sökler. 

Bis Sonntag galt eine Maskenpflicht im Bereich der Fußgängerzonen sowie der Eberhardsbrücke, Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse. Ein Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol galt im Innenstadtbereich von 20 bis 2 Uhr.

Bei gutem Wetter seien auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. „Angesichts der Infektionslage im Landkreis Tübingen sollte die Stadt dringend handeln. Das Ende des Modellversuchs darf kein Grund sein gleich die Hände in den Schoß zu legen“, so Sökler abschließend.


Antrag: Corona-Regeln in der Stadt Tübingen; Maskenpflicht und Alkoholverbot

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen zu erlassen:

1. Es gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung analog zu der Regelung in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 in 

– der gesamten Fußgängerzone in der Altstadt sowie

– auf der Eberhardsbrücke und in den Straßen Mühlstraße, Karlstraße, Friedrichstraße, Neue Straße, Hafengasse, Haaggasse und Collegiumsgasse.

2. Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist von 20 bis 5 Uhr in der Zone, die in der Allgemeinverfügung der Stadt vom 19.04.2021 festgelegt ist, untersagt.

Begründung:

Mit dem Ende des Modellprojekts hat die Stadtverwaltung Ende vergangener Woche die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vollständig aufgehoben. Damit entfallen seit Sonntag auch die Regelungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot im Innenstadtbereich.

Bei gutem Wetter sind auch ohne Modellprojekt hohe Besucherzahlen in der Tübinger Innenstadt absehbar. Durch die Landesverordnung gilt die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen nur wenn der Abstand von 1,5 m nicht eigehalten werden kann. 

Trotz der neuen bundesrechtlichen Regelung, wodurch das Modellprojekt beendet werden musste, hat die Stadt weiterhin die rechtliche Möglichkeit, eine konsequentere Maskenpflicht aufgrund von § 20 Abs. 1 CoronaVO BW und ein Alkoholverbot gem. § 20 Abs. 9 CoronaVO BW festzulegen.