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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen an die Stadtverwaltung

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

vorab

1. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Katastrophenplan?

2. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Hitzeaktionsplan?

– Wenn nein: gedenkt die Verwaltung einen solchen Plan auf den Weg zu bringen?

3. Wie steht es aktuell mit der Anzahl bzw. der Funktionsfähigkeit von Sirenen als Warnmöglichkeit für die Bevölkerung? – Wie schätzt die Verwaltung die Kenntnis

der Tübinger Bevölkerung bezüglich der von Sirenen übermittelten Warnsignalen ein?

Begründung:

Der Katastrophenschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr obliegt den Ländern. Die Kommunen sind als untere Katastrophenschutzbehörde für den Schutz bei größeren Unglücksfällen und Katastrophen verantwortlich.
Die Flut von Ahrweiler vor einem Jahr, aber auch frühere Hochwasserereignisse und Starkregen- oder Hagelunwetter in Tübingen haben gezeigt, welche Bedeutung ein gut funktionierender Katastrophenschutz hat. Wir sind der Überzeugung, dass Tübingen sich hier strukturell gut aufstellen muss.

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Wir denken dabei an kühle Räume, Wasserstellen, Verschattungen oder Kommunikation.

Nach 1990 wurden überall im Bundesgebiet Sirenenanlagen abgebaut, die aber unter den aktuellen Bedrohungslagen wieder nützlich werden könnten. Von daher ist zu fragen, wie die konkrete Situation in Tübingen sich darstellt.

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Fraktionsspitze wiedergewählt

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat ihre Fraktionsspitze neu gewählt. Dr. Martin
Sökler wurde erneut zum Vorsitzenden gewählt. Die beiden Stellvertreterinnen Ingeborg
Höhne-Mack und Dr. Dorothea Kliche-Behnke wurden ebenfalls von der Fraktion
wiedergewählt. Der frisch wiedergewählte Vorsitzende Sökler: „Ich freue mich über die
Bestätigung durch meine Fraktion und werde an die sehr gute Zusammenarbeit in der
Vergangenheit anknüpfen.“

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AKTUELLES ANTRÄGE

Haushaltsanträge 2022

Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion 2022 im Detail.

Der Begleitantrag der SPD-Fraktion zum Hauhsalt 2022 im Detail.

Der Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat Konsequenzen auch für unsere Stadt und unseren Haushalt. Wir müssen uns auf viele – wie viele genau wissen wir nicht – Geflüchtete einstellen. Deshalb sind die 2 zusätzlichen Stellen, die wir in der Abteilung „Hilfe für Geflüchtete“ fordern, sehr wichtig. Es kommen überwiegend Frauen und Kinder zu uns. Vor diesem Hintergrund werben wir mit noch mehr Nachdruck für die von uns beantragte Stärkung der Schulsozialarbeit. 

Bei den Kitas brauchen wir zukünftig nicht mehr in erster Linie mehr Gebäude und Gruppen, sondern Menschen, die bereit sind, als Erzieher und Erzieherin zu arbeiten. Zudem brechen viele die Ausbildung ab. Wir fordern die Einrichtung einer Stelle für die Begleitung der Auszubildenden in beruflichen Dingen und Alltagsfragen, um die Abbruchquote zu senken und die Menschen dauerhaft für die Kitas zu gewinnen. Begleiten wollen wir dies durch eine Kampagne für Sozialberufe insgesamt, da es ähnliche Probleme auch in der Pflege gibt. Auch dafür wollen wir Geld einstellen.

Ein großes Problem für Beschäftige im Sozialbereich ist das Thema Wohnen. Wir wollen die GWG mit diesem Thema befassen und wollen deshalb ihre Handlungsfähigkeit stärken mit einer Stärkung des Eigenkapitals mit 1.000.000 Euro. Unterstützung benötigt die GWG auch wegen der Aussetzung und wahrscheinlichen Reduktion der KfW-Förderung für klimafreundliche Bauen seitens des Bundes.

Wir fordern die Schaffung einer Stelle bei Stadtarchiv für Archivpädagogik. Damit können die Schätze des Archivs für Schülerinnen und Schüler gehoben werden. Gleichzeitig versprechen wir uns davon Fortschritte bei der Konzeption eines Lernzentrums zum Thema Nationalsozialismus, an dem wir festhalten wollen.

Schließlich wollen wir das Thema „Anständige Löhne“ voranbringen. Wir beantragten schon länger, dass Aufträge der Stadt und ihrer Töchter nur noch an Dienstleister, die nach Tarif bezahlen, vergeben werden. Die Stadt hält eine juristische Prüfung der Zulässigkeit für notwendig. Wir beantragen dafür das Geld. Außerdem wollen wir, soweit es organisatorisch möglich ist, Reinigungskräfte bei der Stadt direkt beschäftigen und damit besser bezahlen.

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AKTUELLES

Ingeborg Höhne-Mack erhält das Bundesverdienstkreuz

Ingeborg Höhne-Mack bekommt das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat ihr die Auszeichnung verliehen und würdigt damit das langjährige ehrenamtliche Engagement Höhne-Macks insbesondere im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Kultusministerin Theresa Schopper überreicht die Ordensinsignien und die Urkunde bei einer Feierstunde mit Oberbürgermeister Boris Palmer. 

Die Verleihung findet statt am Freitag, 25. März 2022, 14 Uhr, im Rathaus am Markt.

Ingeborg Höhne-Mack arbeitete bis zu ihrem Ruhestand 2016 als Gymnasiallehrerin, stellvertretende Schulleiterin und Studiendirektorin. Höhne-Mack ist 1976 in die SPD eingetreten. Von 1989 bis 1997 war und seit 2014 ist sie Stadträtin der SPD im Tübinger Gemeinderat. Ihr politisches Engagement gilt vor allem der Gleichstellung von Frauen und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wirkte maßgeblich an der Entwicklung des „Handlungskonzepts Barrierefreie Stadt Tübingen“ mit, das die Grundlage war für die Unterzeichnung der „Erklärung von Barcelona“ durch die Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2010.

Von 2000 bis 2017 war Ingeborg Höhne-Mack Vorsitzende der Tübinger Lebenshilfe und arbeitet seit 25 Jahren kontinuierlich im „Forum Inklusion“ mit. Als Vorsitzende des im Jahr 2019 eröffneten Stadtteiltreffs Wanne kümmert sie sich nun verstärkt um die Belange dieses Stadtteils und seiner Bewohner*innen.

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Newsletter 3-2021

Der dritte Newsletter der SPD-Gemeinderatsfraktion in 2021 ist da. Falls Sie den Newsletter regelmäßig per Mail erhalten möchten, können Sie sich gerne bei uns melden.

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Newsletter 2-2021

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Stellungnahme zu den jüngsten Äußerungen des Oberbürgermeisters

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen will die jüngsten empörenden Aussagen des Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer über den ehemaligen deutschen Fußballspieler Dennis Aogo nicht unkommentiert lassen. 

Die Fraktion schließt sich vollumfänglich dem Kommentar des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann an. Dieser hatte am Samstag klare Worte gefunden: â€žSolche Äußerungen kann man einfach nicht machen.“ Er finde es „eines Oberbürgermeisters unwürdig, dauernd mit Provokationen zu polarisieren“. 

Zum wiederholten Male müsse man sich mit ausgrenzenden, diskriminierenden und nunmehr auch noch geschmacklosen Aussagen des eigenen Oberbürgermeisters befassen, so die SPD-Fraktion. Oberbürgermeister Boris Palmer müsste sich eigentlich selbst die Frage aufdrängen, ob er noch der Richtige für dieses Amt ist.

Die Tübinger SPD hat sich dazu bereits vor drei Jahren klar positioniert. Auf einer Mitgliederversammlung im Frühjahr 2018 beschloss sie nach einer anderen fremdenfeindlichen Äußerung – es ging um einen Zwischenfall mit einem Radler in Ulm -, Boris Palmer bei einer erneuten Kandidatur nicht mehr zu unterstützen.

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Presseerklärung zum modifizierten Tübinger Modellversuch

Jetzt Unterstützung für die Kitas notwendig

Es ist richtig und notwendig, den Tübinger Modellversuch zu modifizieren, ansonsten hätte er angesichts der steigenden Corona-Zahlen beendet werden müssen. Auch die Schließung der Außengastronomie – so bitter dies ist – wird von der SPD-Gemeinderatsfraktion unterstützt, da vor allem sie die Atmosphäre schafft, die bei gutem Wetter Menschen magnetisch in die Innenstadt zieht weit über den Kreis der sich testen lassenden Personen hinaus. Es geht nicht in erster Linie um die direkten Kontakte auf der Cafeterrasse, sondern um die Verringerung der Anziehungskraft der Altstadt insgesamt. Das ist der Preis, den wir für die fortgesetzte Öffnung von Handel und Kultur entrichten müssen.

Unbedingt notwendig ist aus Sicht der SPD-Fraktion auch die Ausweitung verbindlicher Tests auf Betriebe, Schulen und Kitas. „Wir brauchen eine Ergänzung des Modells Tübingen durch das Modell Lauterbach“ so der Fraktionsvorsitzende Martin Sökler, „sonst lässt sich der Tübinger Versuch, Schulen, Kitas, Handel und Kultur offen zu halten, nicht aufrechterhalten.“ Besonders die Kitas dürfen dabei aber nicht alleine gelassen werden. Eltern und Erzieher*innen benötigen Unterstützung bei der Durchführung der Tests. Wir brauchen Schulungen, wie die Tests bei den Kindern richtig durchzuführen sind und auch Angebote der direkten Durchführung für Eltern, die sich das nicht selbst zutrauen. Und es müssen Tests zur Verfügung gestellt werden, die eine problemlose Handhabung gewährleisten. Bei all diesen Dingen sollte der GEB einbezogen werden. Fazit: „Wenn wir eine Infrastruktur schaffen können, um es Menschen zu ermöglichen einen Cappuccino zu trinken oder ein T-Shirt zu kaufen, dann sollten wir auch in der Lage zu sein, Familien beim Besuch von Kita und Schule zu unterstützen“ so die neue Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Schwerbehindertenvertretung bei der Stadt Tübingen

Unabhängig von der derzeit anhängigen Klage eines schwerbehinderten Bewerbers gegen die Stadt als Arbeitgeberin wegen Verstößen gegen das AGG stellen sich in dieser Angelegenheit grundsätzliche Fragen dazu, wie die Stadt mit der Situation einer de facto seit mehr als einem Jahr fehlendenSchwerbehindertenvertretung umgehen will bzw. auch umzugehen hat, um sich nicht dem Vorwurf des Verstoßes gegen Regelungen des AGG und ihrer Selbstverpflichtung aus der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona auszusetzen.

Deshalb stellen wir folgende Fragen:

1. Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und bei ihren beiden Stellvertretungen?

2. Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz) keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung bzw. der Personalvertretung stattfinden?

3. Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter Bewerber*innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind?   

 4. Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

5. Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

Für die SPD-Fraktion:
Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Ingeborg Höhne-Mack

Antwort der Verwaltung:

Einführung:
Das Amt der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist ein Ehrenamt. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Fragenkatalog:
Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und
bei ihren beiden Stellvertretungen?

Die letzte Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat 2018 stattgefunden.  Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat am 17.07.2018 ihr Amt angetreten.  Die reguläre Amtszeit war bis 31.11.2022 datiert. Auf ihren Wunsch wurde die Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu 100% für ihre Tätigkeit freigestellt.

Weiterhin konnten sowohl eine erste und eine zweite Stellvertretung gewählt werden. Diese Personen haben ihre Ämter Ende 2018 bzw. im Februar 2019 niedergelegt.

Aus persönlichen Gründen konnte jedoch das Ehrenamt ab dem 19.11.2018 faktisch befristet nicht ausgeübt werden.

Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat ihr Amt am 13.11.2020 niedergelegt. Das Ehrenamt ist somit seit 4 Monaten vakant und steht für eine Neuwahl zur Verfügung. 

Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz)
keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung
bzw. der Personalvertretung stattfinden? 

Nachdem das Amt der Schwerbehindertenvertretung zum 14.11.2020 vor Ablauf der regulären Amtszeit erloschen ist, könnte gem. § 177 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX außerhalb der regelhaft festgelegten Zeiträumen eine Wahl stattfinden. 

Die Verwaltung hat sich daher in den Abstimmungsprozess mit der Personalvertretung begeben, um den weiteren Ablauf hierzu zu klären.

Der Personalrat soll gem. § 176 SGB IX auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Aufgrund der aktuellen Lage (Coronapandemie und Landtagswahl) hat die Personalvertretung beschlossen, die Wahl im Herbst 2021 durchzuführen. 

Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter
sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter
Bewerber* innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind? 

Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben des § 165 SGB IX, bei dem die Stadt als kommunale Arbeitgeberin besondere Pflichten hat. Die Personalabteilung überwacht regelhaft die Einladung schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber. Zudem unterliegen die Auswahlentscheidungen auch den Mitbestimmungsrechten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Insofern ist sichergestellt, dass die Auswahlverfahren ebenfalls dieser Kontrolle unterliegen.

Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen der Schwerbehindertenvertretung für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

Die Verwaltung kann zusichern, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die standardisierten Verfahren laufen regelhaft ab – unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung existiert oder nicht. 
Ebenso werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretung eingehalten.

Aus rechtlicher Sicht kann jedoch die originäre Funktion der Vertrauensperson für Schwerbehinderte auch nicht ersatzweise übertragen werden.

Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

In Abstimmung mit der Personalvertretung wurde der Auftritt im Intranet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Stadt nochmals nachjustiert. Allerdings kamen seitens der Mitarbeiterschaft selbst bislang keinerlei Kritik oder Beschwerden. Vermutlich weil wir mit alternativen Betreuungs- und Beratungsangeboten gut aufgestellt sind. Unter anderem wird z.B. die Kompetenz der Koordinatorin für das Betriebliche Eingliederungsmanagement stark nachgefragt und vom betreffenden Personenkreis genutzt.

Auch hinsichtlich der Kommunikation nach außen standen bereits bislang verschiedene Ansprechpersonen (Personalvertretung, Fachabteilung Personal) zur Verfügung. Wir sind hier jedoch ebenfalls im Austausch mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, wie in der Interimsphase die Darstellung auf der Homepage entsprechend verbessert werden kann, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten.