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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Schwerbehindertenvertretung bei der Stadt Tübingen

Unabhängig von der derzeit anhängigen Klage eines schwerbehinderten Bewerbers gegen die Stadt als Arbeitgeberin wegen Verstößen gegen das AGG stellen sich in dieser Angelegenheit grundsätzliche Fragen dazu, wie die Stadt mit der Situation einer de facto seit mehr als einem Jahr fehlendenSchwerbehindertenvertretung umgehen will bzw. auch umzugehen hat, um sich nicht dem Vorwurf des Verstoßes gegen Regelungen des AGG und ihrer Selbstverpflichtung aus der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona auszusetzen.

Deshalb stellen wir folgende Fragen:

1. Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und bei ihren beiden Stellvertretungen?

2. Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz) keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung bzw. der Personalvertretung stattfinden?

3. Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter Bewerber*innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind?   

 4. Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

5. Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

Für die SPD-Fraktion:
Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Ingeborg Höhne-Mack

Antwort der Verwaltung:

Einführung:
Das Amt der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist ein Ehrenamt. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Fragenkatalog:
Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und
bei ihren beiden Stellvertretungen?

Die letzte Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat 2018 stattgefunden.  Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat am 17.07.2018 ihr Amt angetreten.  Die reguläre Amtszeit war bis 31.11.2022 datiert. Auf ihren Wunsch wurde die Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu 100% für ihre Tätigkeit freigestellt.

Weiterhin konnten sowohl eine erste und eine zweite Stellvertretung gewählt werden. Diese Personen haben ihre Ämter Ende 2018 bzw. im Februar 2019 niedergelegt.

Aus persönlichen Gründen konnte jedoch das Ehrenamt ab dem 19.11.2018 faktisch befristet nicht ausgeübt werden.

Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat ihr Amt am 13.11.2020 niedergelegt. Das Ehrenamt ist somit seit 4 Monaten vakant und steht für eine Neuwahl zur Verfügung. 

Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz)
keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung
bzw. der Personalvertretung stattfinden? 

Nachdem das Amt der Schwerbehindertenvertretung zum 14.11.2020 vor Ablauf der regulären Amtszeit erloschen ist, könnte gem. § 177 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX außerhalb der regelhaft festgelegten Zeiträumen eine Wahl stattfinden. 

Die Verwaltung hat sich daher in den Abstimmungsprozess mit der Personalvertretung begeben, um den weiteren Ablauf hierzu zu klären.

Der Personalrat soll gem. § 176 SGB IX auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Aufgrund der aktuellen Lage (Coronapandemie und Landtagswahl) hat die Personalvertretung beschlossen, die Wahl im Herbst 2021 durchzuführen. 

Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter
sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter
Bewerber* innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind? 

Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben des § 165 SGB IX, bei dem die Stadt als kommunale Arbeitgeberin besondere Pflichten hat. Die Personalabteilung überwacht regelhaft die Einladung schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber. Zudem unterliegen die Auswahlentscheidungen auch den Mitbestimmungsrechten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Insofern ist sichergestellt, dass die Auswahlverfahren ebenfalls dieser Kontrolle unterliegen.

Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen der Schwerbehindertenvertretung für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

Die Verwaltung kann zusichern, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die standardisierten Verfahren laufen regelhaft ab – unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung existiert oder nicht. 
Ebenso werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretung eingehalten.

Aus rechtlicher Sicht kann jedoch die originäre Funktion der Vertrauensperson für Schwerbehinderte auch nicht ersatzweise übertragen werden.

Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

In Abstimmung mit der Personalvertretung wurde der Auftritt im Intranet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Stadt nochmals nachjustiert. Allerdings kamen seitens der Mitarbeiterschaft selbst bislang keinerlei Kritik oder Beschwerden. Vermutlich weil wir mit alternativen Betreuungs- und Beratungsangeboten gut aufgestellt sind. Unter anderem wird z.B. die Kompetenz der Koordinatorin für das Betriebliche Eingliederungsmanagement stark nachgefragt und vom betreffenden Personenkreis genutzt.

Auch hinsichtlich der Kommunikation nach außen standen bereits bislang verschiedene Ansprechpersonen (Personalvertretung, Fachabteilung Personal) zur Verfügung. Wir sind hier jedoch ebenfalls im Austausch mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, wie in der Interimsphase die Darstellung auf der Homepage entsprechend verbessert werden kann, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten.