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Änderungsantrag zur Entwicklungsfläche am Europaplatz

 Antrag 

Der Gemeinderat beschießt folgende Änderung an den Eckpunkten und Setzungen für den Wettbewerb Entwicklungsfläche Europaplatz: 

Anlage 1 – neu: Punkt 12 Footprint der Gebäude, Punkt 13 Freiräume 

Abweichend vom aktuellen Entwurf wird der Footprint der Gebäude abgeändert und vergrößert auf 2.500 qm bis 3.500 qm (statt 2.000 bis 3.300 qm). Dementsprechend reduziert sich der Korridor für die Freiräume auf 2.500 bis 3.500 qm (statt 2.700 qm und 4.000 qm) 

Begründung 

Die aktuellen Vorschläge der Rahmendaten für Freiflächen und Footprint der Gebäude weisen ein Ungleichgewicht auf. Der Korridor ist dabei zur Zeit deutlich in Richtung Freiflächen verschoben. Das könnte als eine Vorfestlegung in diese Richtung verstanden werden. Diese wurde unserer Kenntnis nach aber nie so vorbesprochen und verabredet – weder in der Beteiligung noch im Gemeinderat. Der Vorschlag nun beide Korridore gleichgroß zu fassen, überlässt die Schwerpunkte der Fläche den Planerinnen und Planern und vermittelt so eine tatsächliche Offenheit der Planung gegenüber. Auch bietet diese vorsichtige Neudefinition des Footprints den Planungsbüros mehr Möglichkeiten für Kreativität und Gestaltung. Gleichzeitig bleiben immer noch genügend Flächen für Freiräume, die ökologisch und sozial genutzt werden können. 

Eine der größten Herausforderungen für die Entwicklung der Stadt mit steigenden Einwohnerzahlen ist allerdings auch die Schaffung von Wohnraum. Der Europaplatz soll ein grünes, offenes, lebenswertes und urbanes Quartier werden, das vielen Menschen die Möglichkeit bietet, an einem zentralen Platz unserer Stadt wohnen zu können. Bei der Bebauung sollen hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden, die aber auch finanziert werden müssen. Diese Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum wird eher gelingen, wenn man den Korridor der bebaubaren Fläche vergrößert. 

Für die SPD-Fraktion 

Heinrich Riethmüller 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Änderungsantrag zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer

In § 2 (4) des Satzungsentwurfs wird die Ziffer „16“ durch die Ziffer „18“ ersetzt. 

Die neue Fassung von § 2 (4) lautet dann wie folgt: 

„Ausgenommen von der Besteuerung ist die entgeltliche Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.“ 

Begründung: 

Gemäß §2, Absatz 1 der neuen Übernachtungssteuersatzung sind neben den gängigen Übernachtungsmöglichkeiten in Tübingen auch die Jugendherberge und der Campingplatz explizit benannt. Vor allem in der Jugendherberge übernachten viele junge Menschen unter 18 Jahre, beispielsweise für Klassenfahrten/Schullandheimaufenthalte oder andere Gruppenreisen. Nach § 2 (4) des aktuellen Satzungsentwurfs sind allerdings Kinder und Jugendliche nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von der Besteuerung ausgenommen. Eine Klasse von 11.-Klässlern (im Schnitt 17 Jahre alt), die sich für 3 Übernachtungen in der Jugendherberge in Tübingen einmietet und eine Klassenstärke von 25 Jugendlichen hat, würde mit der neuen Besteuerung Mehrausgaben von 150 Euro haben. In Zeiten, in denen immer mehr Klassenreisen aus Kostengründen nicht mehr angeboten werden, erscheint uns die Besteuerung von Jugendlichen kein gutes Zeichen für eine Universitätsstadt. Die Grenze für die Besteuerung auf 18 Jahre anzuheben, ist außerdem familienfreundlicher und es ist anzunehmen, dass der Stadt dadurch keine erheblichen Einbußen entstehen. Damit folgt Tübingen Städten wie Karlsruhe, Freiburg, Albstadt und Schwäbisch-Hall. 

Für die SPD-Fraktion: 

Nathalie Denoix 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen für die Fragestunde des Gemeinderats

in Zusammenhang mit den Beschwerden vonseiten der Elternschaft und des Kitapersonals bezüglich stark reduzierter Essensmengen in den städtischen Kindertagesstätten trotz Gebührenerhöhungen.

  • Inwiefern wurden Sättigungs- bzw. Fleischbeilagen in den letzten Monaten erhöht bzw. verringert?
  • Wie und von wem werden die Essensmengen berechnet und wer macht die Mengenvorgaben, Stadtverwaltung oder Caterer?
  • Inwiefern wird der pädagogische Ansatz des „sich selber Schöpfens“ in die Essensberechnung mit aufgenommen?

  • Wie viele Beschwerden über nicht satte Kinder sind bei der Stadtverwaltung bisher eingegangen? Gibt es Informationen darüber wie viele Beschwerden bisher beim Caterer eingegangen sind?
  • Ist es richtig, dass der Nachtisch im Menü vollständig gestrichen wurde?

Für die SPD-Fraktion: Nathalie Denoix

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

QUO VADIS TÜBINGER SCHULEN?

In fünf Tagen beginnt das neue Schuljahr. Mit ihm kommen die ersten G9-Fünftklässlerinnen an die Tübinger Gymnasien. Die direkten Auswirkungen dieser Reform sind für Eltern und Kinder sofort spürbar. Als Mutter einer angehenden Fünftklässlerin bin ich selbst unmittelbar betroffen. Aber was bedeutet die Rückkehr zu G9 für die Stadt? Es braucht mehr Platz an den Schulen. Brisant wird das Platzproblem, wenn die jetzigen Fünftklässlerinnen, anstatt nach 8 Jahren Abitur zu machen, noch ein weiteres Jahr an der Schule bleiben. Nach jetziger Prognose fehlen dann Räume für 28 Klassen! Das betrifft alle Tübinger Gymnasien. Der Bau einer neuen Schule ist zeitlich nicht zu schaffen – ganz abgesehen von den finanziellen Herausforderungen, die schon jetzt auf die Stadt zukommen. Bleibt also die Erweiterung der bestehenden Schulen.
Die Ideen reichen von der Unterbringung der Klassen des Carlo-Schmid-Gymnasiums in der Mörikeschule bis hin zu Außenklassen im Neubau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule. Das
allein wird jedoch nicht genügen.

An den Tübinger Gemeinschaftsschulen erreichen die 5. Klassen nicht ihre Maximalauslastung, jedoch steigen die Schülerzahlen bis Klasse 9 stark an. Diese Schulform muss also schon beim Übergang von Klasse 4 zu 5 attraktiver werden – nicht nur als Alternative, wenn es auf dem Gymnasium nicht klappt. Allein kommunalpolitisch ist das kaum zu erreichen. Ein Umdenken
in der Landespolitik ist gefragt. Es ist Zeit, ein sozial gerechtes, inklusives, leistungsfähiges und individuell förderndes Schulwesen anstelle von ständig neuen Provisorien zu schaffen! Die SPD steht für das 2-Säulen-System: Aus der Zusammenführung von Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule soll eine neue Sekundarschule neben
dem Gymnasium entstehen. Zwei gleichwertige Schularten, die den Weg zum individuell passenden Schulabschluss ermöglichen.


Als Gemeinschaftsschullehrerin weiß ich aus täglicher Erfahrung, wieviel Unterricht entfällt und wie hoch die Arbeitsbelastung ist, weil nicht genügend Personal eingestellt wird – und das obwohl unsere Schülerschaft so unterschiedliche Voraussetzungen und teils schwierigste Startbedingungen hat. Mit einer neuen, bedarfsgerecht ausgestatteten Sekundarschule gäbe es nicht nur ein attraktives Schulangebot, das allen Kindern und deren Bildungsbiographien gerecht wird, es wäre auch ein Teil der Lösung des Platzproblems.


Nathalie Denoix

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Zumeldung zur Pressemitteilung der Universitätsstadt Tübingen „AfD sagt Demonstration in Tübingen ab“

Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert die Entscheidung des Oberbürgermeisters scharf, eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit der AfD zuzusagen, um die angemeldete Kundgebung am Samstag zu verhindern. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat, Florian Zarnetta, hatte den Oberbürgermeister gestern noch dringend darum gebeten, dieses Angebot abzulehnen.

Dazu erkläre Zarnetta: „Die AfD beißt sich an unserer Stadt die Zähne aus und das ist gut so. Mit der angemeldeten Kundgebung hat die AfD nun versucht, hier einen Fuß in die Tür zu kriegen. Der Oberbürgermeister stößt die Tür für die AfD mit seiner Entscheidung nun weit auf.

Die durch die angekündigten Kundgebungen zu erwartenden Umsatzeinbußen für den Einzelhandel sind bedauerlich. Klar muss aber sein: Die AfD nimmt diese Konsequenzen mit ihrem Auftritt, zumal an diesem Ort, bewusst in Kauf. Dafür sollte sie nicht auch noch von unserem Stadtoberhaupt belohnt werden. Das gilt erst recht für die konkret beteiligten AfD-Politiker, die Björn Höcke verteidigen, die Verteilung von „Abschiebetickets“ durch die AfD an Menschen mit Einwanderungsgesichte befürworten oder schon gerichtlich wegen übler Nachrede verwarnt wurden.

Tübingen hat es gemeinsam geschafft, die AfD hier kleinzuhalten. Ihr ausgerechnet in dieser Stadt eine solche Bühne zu bieten, ist das völlig falsche Signal. Der Schaden, den das in der Stadtgesellschaft und für diese Stadt anrichten wird, ist mit den erwartbaren Umsatzeinbußen nicht aufzuwiegen. Es ist schwer erträglich, dass der Oberbürgermeister das nicht erkennt.“

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AKTUELLES ANTRÄGE

Die Verwaltung berichtet zu den unten aufgeführten Fragen betreffend den Wunsch von Schulleitung und Elternbeirat der Silcherschule nach der Errichtung einer Mensa im Musiksaal der Schule.

  1. Ist der von der Schule eingebrachte Plan für eine Mensa im ursprünglichen Musiksaal
    (derzeit als Klassenzimmer genutzt) grundsätzlich genehmigungsfähig bezüglich Hygiene-
    Vorschriften für Mensen und anderer Regelungen, z. B. was Positionierung und Größe von Spülküche und Aufwärm-/Ausgabeküche anbetrifft?
    2a. Wie erklärt die Verwaltung die große Diskrepanz zwischen den Berechnungen der Schule zu den Kosten für einen Umbau nach den jetzigen Plänen und die dazu vorliegende Kostenschätzung der Bauverwaltung?
    2b. Sind Fördermittel für den Umbau zu erwarten, wenn ja, wofür genau und in welcher Höhe?
  2. Von Seiten des Elternbeirats wurde erklärt, dass Eltern bereit wären, einen Umbau im Sinne der Schule finanziell zu unterstützen. – Ist das überhaupt denkbar, wenn ja, in welcher Form?
  3. Wie sieht die Verwaltung aktuell die (zeitlichen und finanziellen) Perspektiven für den geplanten und ja bereits vom Gemeinderat beschlossenen Oberstufen-/Mensabau der Hans-Küng-Gemeinschaftsschule, in dem zukünftig ja auch die Schüler:innen der Silcherschule ihr Mittagessen einnehmen sollten?
  4. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob durch weitere Sanierungsnot-wendigkeiten in der Hermann-Hepper-Halle, die aktuell als Mensa für die Grundschulkinder dient, dieser Standort kurz- oder mittelfristig ausfallen könnte?
    Begründung:
    Es ist den antragstellenden Fraktionen absolut bewusst, dass die Pläne der Silcherschule für eine schuleigene Mensa in der gegenwärtigen Finanzsituation keine Chance auf Realisierung haben können.
    Nichtsdestoweniger sind die Gründe für diese Forderung für uns prinzipiell durchaus nachvollziehbar. Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf den Flyer, den die Schule dazu
    erstellt hat https://www.gsi-tue.de/wp-content/uploads/2025/05/gsi_Mensa_Flyer_250506.pdf
    Es ist den Fraktionen wichtig, Klarheit über die o.g. Aspekte zu erlangen, auch wenn eine zeitnahe Entscheidung nicht zu erwarten ist. Ein Signal an die Schule, dass wir deren Forderung durchaus ernstnehmen, auch wenn unklar ist, ob man dem wird nachkommen können/wollen, scheint uns aber eine angemessene Reaktion auf einen Zustand, der aus Sicht der Schule schon seit vielen Jahren unbefriedigend ist.

Tübingen, den 21. Mai 2025

Für die Fraktion AL/Grüne: Rainer Drake
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die Fraktion Die Linke: Gitta Rosenkranz

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AKTUELLES ANTRÄGE

Ausweisung des Steinenbergs als Naturschutzgebiet

Der Tübinger Gemeinderat bittet die Stadtverwaltung, das Regierungspräsidium
Tübingen mit Nachdruck dazu aufzufordern, das bereits 2017 vom Gemeinderat beschlossene, 2019 nochmals bekräftigte und von der Verwaltung befürwortete Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich Steinenberg-Weilerhalde weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand und erläutert die Hemmnisse, die bisher einer Umsetzung dieses Verfahrens im Wege standen. Nach unserem Kenntnisstand sind die gutachterlichen Voraussetzungen durch das RP als höhere Naturschutzbehörde gegeben. Wenn möglich, sollte bei der Vorstellung und Diskussion des Berichts auch eine verantwortliche Person von Seiten des RP teilnehmen.
Begründung:
2017 hat der Gemeinderat nach der Festlegung der Grenzen für die Sonderbauflächen für die geplanten Erweiterungen des ukt beschlossen, die verbleibenden Flächen auf dem Steinenberger Egert unter Naturschutz zu stellen. Dies mit Blick auf die einzigartigen Biotopstrukturen, deren Bedeutung für den Natur- und Artenschutz weiter an Bedeutung gewonnen haben. Bereits bisher ist der größte Teil der in Frage stehenden Flächen als FFH-Gebiet und somit als besonders schutzwürdig ausgewiesen.
Nachdem der Umgang mit dem Ziegenmelker entschieden ist, ist auch zu klären, ob in Bezug auf Teilflächen des beabsichtigten Naturschutzgebiets eine Neubewertung der Biotopschutzmaßnahmen zum Thema Lichtwald sinnvoll ist. Dies muss im Laufe des Verfahrens geklärt werden.
Es ist uns bewusst, dass das Verfahren der Unterschutzstellung in diesem Fall durch die Vielzahl der betroffenen Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern nicht einfach ist.
Umgekehrt sollte aber der erklärte Wille des Gemeinderates nicht dauerhaft ignoriert werden, zumal eine solche Forderung durch ein kommunales Gremium sicher nicht die Norm ist.

Tübingen, 21. Mai 2025
Für die Fraktion AL/Grüne: Swantje Uhde-Sailer
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim
Für die Klimaliste: Jana Krämer

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Streitgespräch zwischen Oberbürgermeister Boris Palmer und Stadträtin Ingeborg Höhne-Mack

Wie sollen Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf künftig beschult werden? Inklusiv oder in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum? Darüber diskutieren Oberbürgermeister Boris Palmer und Hanspeter Häberle, früherer Vorsitzender des Fördervereins der Pestalozzischule, mit SPD-Stadträtin Ingeborg Höhne-Mack und Martin Schüler, Schulamtsdirektor beim Staatlichen Schulamt Tübingen,

am Freitag, 21. März 2025, 20 Uhr,
im Uhlandsaal des Museums, Wilhelmstraße 3.

Einlass ist ab 19.30 Uhr. Die Moderation übernimmt Sabine Schlager. Nach der Podiumsdiskussion wird die Runde für Fragen und Stellungnahmen des Publikums geöffnet. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. Der Uhlandsaal im Museum verfügt über eine induktive Höranlage. Die Veranstaltung wird in Deutsche Laut- und Gebärdensprache übersetzt.

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Reel zum KiTa-Konsolidierungsvorschlag

(hier geht es zum Antrag)

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Stellungnahme zum KiTa Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung:

Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)

Vorschlag der Verwaltung:

  1. Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
  2. Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben:
    a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro)
    b) Erhöhung des Stundensatzes:
    U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro
    Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro

Unser Vorschlag:
Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro
für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss).
Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro
für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).


Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.


Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26:
U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro
Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro
Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27:
U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro
Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro

Begründung:
Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale
Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.

Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung
hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25
noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).

Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen
müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.

Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel:
Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:

Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie
mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um
1.785,60 Euro.

Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen
schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:

Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von
12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss.
Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro.
Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro.
Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.

Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig
sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.

Für die SPD-Fraktion:
Nathalie Denoix