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AKTUELLES ANTRÄGE

Stellungnahme zum KiTa Konsolidierungsvorschlag der Verwaltung:

Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen (Vorlage 919/2025)

Vorschlag der Verwaltung:

  1. Erhöhung der Verpflegungskosten in den Kitas zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 15 Euro für Imbiss. Macht 30 Euro Erhöhung pro Monat pro Kind.
  2. Erhöhung der Betreuungsgebühren in den Kitas zum 1.6.2025 anhand von zwei Stellschrauben:
    a) Einführung weiterer Einkommensstufen (aktuell höchste Stufe bei über 85.000 Euro, geplant höchste Einkommensstufe über 105.000 Euro)
    b) Erhöhung des Stundensatzes:
    U3: 2,32 Euro auf 2,70 Euro
    Ü3: 2,55 Euro auf 2,95 Euro

Unser Vorschlag:
Zu 1: Erhöhung der Verpflegungskosten um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/2026 (10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro
für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss).
Erhöhung der Verpflegungskosten auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/2027 (12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro
für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss).


Zu 2 a: Die Einführung der weiteren Einkommensstufen unterstützen wir.


Zu 2 b: Erhöhung des Stundensatzes um die Hälfte des Verwaltungsvorschlags für das Kindergartenjahr 2025/26:
U3: 2,32 Euro auf 2,50 Euro
Ü3: 2,55 Euro auf 2,75 Euro
Erhöhung des Stundensatzes auf die Höhe des Verwaltungsvorschlags zum Kindergartenjahr 2026/27:
U3: 2,50 Euro auf 2,70 Euro
Ü3: 2,75 Euro auf 2,95 Euro

Begründung:
Grundsätzlich zu 1: Die vorgeschlagene Erhöhung der Verpflegungskosten um ein Drittel schafft deutliche Belastungen besonders für kinderreiche Familien. Bei der Ganztagsbetreuung von 2 Kindern würde dies im Jahr 2025/26 bereits jährliche Mehrkosten von 660 EUR (11 Monate) bedeuten. Bei den Verpflegungskosten gibt es weder eine soziale
Staffelung noch eine prozentuale Reduktion bei Geschwisterkindern. Überdies sind Verpflegungskosten im Gegensatz zu Betreuungskosten nicht von der Einkommenssteuer absetzbar.

Grundsätzlich zu 2 b: Die Verwaltung hat seit 2019 die Gebühren für die Betreuung nicht erhöht und zwar aus zwei Gründen: 1. Coronapandemie und 2. strukturell verkürzte Öffnungszeiten und damit einhergehend eine deutlich schlechtere Betreuungssituation für die Familien. Mehr Geld für weniger und nach wie vor in großen Teilen unzuverlässige Betreuung
hat die Verwaltung den Familien in der Stadt bisher nicht zumuten wollen. Ob der beschlossene Erprobungsparagraph den gewünschten Effekt erzielt, wird auch bis zum 1.6.25
noch nicht wirklich sichtbar sein (zur Erinnerung: Stichtag für die 29 Wochenstunden, um die FAG-Umlagen abzugreifen, ist der 1.3.2026).

Es muss unser Interesse sein Familien in Tübingen mit der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zu belasten als andere Gruppen. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung tragen die Eltern mit über einer Million Euro zur Konsolidierung bei. Für Familien in Tübingen stehen aber nicht nur die Erhöhungen in den Kitas an. Familien sind mehrfach belastet indem sie etwa die Gebührenerhöhung der Verpflegung auch an den Schulen betrifft. Zudem wird die Absenkung des Schulbudgets dazu führen, dass Eltern wieder mehr Schulmaterial selbst bezahlen
müssen. Auch die Verteuerung des Deutschlandtickets Jugend sowie eine eventuelle Grundsteuererhöhung wird Familien treffen.

Zur Verdeutlichung unserer Argumentation ein ungefähres Rechenbeispiel:
Familie mit Einkommensstufe bis 60.000 Euro mit einem Kind (U3) in einem Ganztages-Kitaplatz (40 Stunden/Woche), Kosten pro Monat für das Kindergartenjahr 2025/26:

Die Rechnung verdeutlicht die Mehrbelastung bei einer Familie mit einem Kind. Hat die Familie ein weiteres Kind im Ü3-Bereich, kommen erneut der Anstieg bei der Verpflegung dazu und (295 Euro minus 20% wegen Geschwisterkind) 236 Euro Betreuung im Gegensatz zu vorher 203,20 Euro. Mit dem Vorschlag der Verwaltung wären das also für eine Familie
mit zwei Kindern (ein Kind 2 Jahre, ein Kind 5 Jahre) und der Einkommensstufe bis 60.000 Euro eine Mehrbelastung von 148,80 pro Monat auf einen Schlag, jährlich demnach um
1.785,60 Euro.

Zu unserem Vorschlag: Angesichts der Haushaltssituation jetzt auf einen Schlag zwischen 14% und 31% zu erhöhen, wäre für viele Familien eine deutliche finanzielle Belastung. Deswegen
schlagen wir vor die Verpflegungskosten und den Stundensatz in zwei Schritten zu erhöhen:

Die Verpflegungskosten zum 1.6.2025 von 10 Euro auf 12,50 Euro für Frühstück, von 60 Euro auf 70 Euro für Mittagessen und von 10 Euro auf 12,50 Euro für Imbiss und zum 1.6.2026 von
12,50 Euro auf 15 Euro für Frühstück, von 70 Euro auf 80 Euro für Mittagessen und von 12,50 Euro auf 15 Euro für Imbiss.
Den Stundensatz im U3-Bereich zum 1.6.2025 um 7,76 % und zum 1.6.2026 um weitere 8 % auf 2,70 Euro.
Den Stundensatz im Ü3-Bereich dann zum 1.6.2025 um 7,84 % und zum 1.6.2026 um weitere 7,27 % auf 2,95 Euro.
Damit wäre die Mehrbelastung zunächst abgefedert und der Landesrichtsatz für das Jahr 2025/2026 von 7,30 % annähernd eingehalten.

Eine Erhöhung in zwei Stufen (mit dem gleichen bilanziellen Effekt für den Haushalt ab dem Kindergartenjahr 2026/2027) bei Verpflegungskosten und Betreuungsgebühren ist eindeutig
sozial verträglicher und dem RP gegenüber bei den Sparplänen auch vertretbar. Viele Kürzungen sind nicht gleich für dieses Jahr geplant. Dementsprechend können auch die Erhöhungen auf der Einnahmenseite in mehreren Schritten zeitlich versetzt erfolgen. Familien müssen die Möglichkeit bekommen sich auf die Erhöhungen einzustellen, um eventuell anfallende Arbeitserhöhungen- oder Reduzierungen planen zu können und die Ausgaben der Familie zu strukturieren. Die Familien tragen seit zwei Jahren reduzierte Öffnungszeiten der Kitas mit, können dadurch teilweise weniger arbeiten oder müssen zusätzliche Kinderbetreuung bezahlen. Wenigstens Planbarkeit sollte man den Eltern zugestehen.

Für die SPD-Fraktion:
Nathalie Denoix