Antrag
Namensgeber der Niethammerstraße wird der Tübinger Kinderonkologe Dietrich Niethammer. Ein Schild verweist auf die Umbenennung unter gleichem Nachnamen.
Begründung:
In dem eingeleiteten Verfahren zur Umbenennung der Niethammerstraße spricht sich die SPD-Fraktion nach Anhörung der Anwohner weiterhin für die Umbenennung der Niethammerstraße aus. „Furchtbare Juristen“ dürfen nicht durch Straßennahmen geehrt werden. Ehrungswürdig ist ein Tübinger gleichen Nachnamens: Dietrich Niethammer. Er hat sich als Kinderonkologe, Pionier der Knochenmarktransplantation und in der Kinderpalliativmedizin und Sterbebegleitung krebskranker Kinder und Jugendlicher große Verdienste erworben, die über Tübingen hinaus anerkannt, gewürdigt und geehrt worden sind. Mit der Beibehaltung des Straßennamens mit anderer Bezugsperson gelingt ein Ausgleich: Die unverzichtbare Aufarbeitung deutscher Geschichte findet ihren Ausdruck in der Umbenennung. Das Interesse der Anwohner, durch die Umbenennung nicht mit Verwaltungsaufwand belastet zu werden, kann berücksichtigt werden.
Für die SPD-Fraktion:
Gundula Schäfer-Vogel