Antrag zu Vorlage 257/2024:
- Der Zuschuss für das Deutschlandticket Tübingen wird von 15 Euro auf 9 Euro pro Monat verringert. Damit ergibt sich ein neuer Verkaufspreis von 49 Euro im Monat.
- Unverändert
- Der Zuschuss zum Deutschlandticket JugendBW wird von 8,42 Euro auf 12,42 erhöht. Damit kostet das Ticket künftig monatlich 27 Euro.
- Der weitere Zuschuss für das Deutschlandticket JugendBW mit KBC beträgt unverändert 12 Euro. Der Ticketpreis steigt damit von derzeit 10 Euro auf 15 Euro monatlich.
- Der Gemeinderat unterstützt die Verwaltung darin, zur teilweisen Gegenfinanzierung die Anwohnerparkgebühren auf durchschnittlich 15 Euro pro Monat anzuheben.
Begründung:
Tübingen muss auf Grund der aktuellen Haushaltslage umfassende Kürzungen am städtischen Haushalt vornehmen. Die Lasten dieser Kürzungen sollten keinen Bereich der städtischen Förderungen einseitig treffen. Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringen Einkommen sollten außerdem so gut wie möglich von den Auswirkungen der Haushaltslage verschont bleiben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Reduzierung der Rabattierung des Deutschlandticket Tübingen angemessen. Mit dem von uns vorgeschlagenen Zuschuss von künftig 9 Euro befindet sich der neue Verkaufspreis dann auf dem Preisniveau im Rest von Deutschland vor der Erhöhung durch Bund und Länder. Das Deutschlandticket bleibt damit in Tübingen das „49-Euro-Ticket“. Das Preis-Leistungs-Verhältnis dieses Tickets bleibt damit weiter sehr gut.
Unter der Annahme, dass sich durch den höheren Ticketpreis von 49 Euro im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag weitere 3.000 Menschen dazu entscheiden, ihr Ticket zu kündigen, verringert sich der Zuschussbedarf um die Hälfte auf eine Million Euro pro Jahr.
Für viele Familien hat sich das Deutschlandticket JugendBW Tübingen in der Praxis als neue Schülermonatskarte etabliert. Eine Preiserhöhung wird leider auch hier nötig. Der Verwaltungsvorschlag sieht an dieser Stelle aber in absoluten Zahlen die größte Preissteigerung aller Tickets vor. Das Gegenteil sollte der Fall sein und die Preissteigerung für Kinder und Jugendliche möglichst gering ausfallen. Durch die oben vorgeschlagenen Minderausgaben für das Deutschlandticket Tübingen ist hier eine moderate Steigerung der Zuschüsse möglich. Die vorgeschlagenen 27 Euro stellen dann nur eine leichte Ticketpreiserhöhung von 5 Euro dar.
Unter der Annahme gleichbleibender Verkaufszahlen ergibt sich für den städtischen Haushalt ein Mehraufwand von rund 160.000 Euro pro Jahr.
Die vorgeschlagene Preiserhöhung des Deutschlandticket JugendBW Tübingen mit KBC stellt in absoluten Zahlen keine außerordentlich große Erhöhung dar. Im Vergleich zum bisherigen Preis ist die Erhöhung aber prozentual am größten – eine Verdopplung. Wie oben dargestellt, ist das besonders für diese Gruppe nicht angemessen. Die hier vorgeschlagene Beibehaltung des bisherigen zusätzlichen Zuschusses für dieses Ticket führt zu einer moderaten Erhöhung von 5 Euro – nur halb so viel wie im Verwaltungsvorschlag.
Durch die geringen Verkaufszahlen des Tickets sind die finanziellen Auswirkungen dieser Änderung sehr begrenzt.
Die Anwohnerparkgebühren müssen nach der jüngeren Rechtsprechung nun durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Den Gemeinderat trotzdem politisch an der Festsetzung der Gebühren zu beteiligen, ist richtig. Im Kontext des Klimaschutzprogramms hat man sich darauf verständigt, die Parkraumbewirtschaftung einerseits flächendeckend einzuführen und die Gebühren andererseits in Schritten zu erhöhen. Die flächendeckende Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht abschließend erfolgt. Solange das nicht der Fall ist, sorgt eine Gebührenerhöhung für ein noch höheres Ungleichgewicht zwischen Parkräumen mit und ohne Bewirtschaftung. Eine Gebührenerhöhung bedarf zu diesem Zeitpunkt deshalb einer besonderen Begründung. Die aktuelle Haushaltslage kann dafür ein hinreichender Grund sein. Gleichzeitig sollte die schrittweise Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Leistungen des TüBus führen – sei das bei den Ticketpreisen oder im Angebot. Nachdem nun sogar Ticketpreis-Steigerungen und Zuschussreduzierungen anstehen und gleichzeitig das Angebot leicht verringert werden soll, ist eine parallele Verdopplung der Parkgebühren nicht angemessen. Eine wie hier vorgeschlagene Reduzierung des Zuschusses für das Deutschlandticket Tübingen macht eine so deutliche Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken außerdem nicht erforderlich. Eine Erhöhung der Gebühren auf 15 Euro pro Monat ist in der Abwägung dieser Argumente das höchste noch vertretbare Maß.
Im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag kann damit von Mindereinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro ausgegangen werden.
In Summe sorgen die hier vorgeschlagenen Änderungen am Beschlussantrag der Verwaltung durch eine deutliche Verringerung der Ausgaben und nur eine leichte Verringerung der Einnahmen für eine verbesserte Bilanz um rund 340.000 Euro.
Für die SPD-Fraktion:
Florian Zarnetta
Antrag zu Vorlage 256/2024:
Der Zuschuss für das Jobticket für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe wird zum 01.01.2025 auf 30,10 Euro pro Monat verringert. Damit erhöht sich der Preis des Jobtickets von 14 Euro auf 25 Euro pro Monat.
Begründung:
Die Bezuschussung des Jobtickets für Beschäftigte der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität und der Änderung des Mobilitätsverhaltens. Der Preis für das Jobticket sollte im Vergleich zum Deutschlandticket und dem Deutschlandticket Tübingen deshalb weiter deutlich verringert sein.
Angesichts der Erhöhung des regulären Preises für das Deutschlandticket durch Bund und Länder und der aktuellen Haushaltslage ist eine Erhöhung allerdings erforderlich. Bei der Festsetzung des Preises sind daneben allerdings nicht nur die oben genannten Aspekte zur Arbeitgeberattraktivität und dem Mobilitätsverhalten zu berücksichtigen. Auch im Vergleich zu den anderen Ticketpreisen und deren Bezuschussung durch die Stadt muss der Preis für das Jobticket bestehen. Das gilt insbesondere für den Vergleich zu den Ticketpreisen für Menschen mit KBC, die kein Gehalt nach TVöD erhalten.
Der Verwaltungsvorschlag den Preis für das Deutschlandticket Tübingen mit KBC auf 25 Euro zu erhöhen, gleichzeitig aber das Jobticket nur geringfügiger erhöht mit 20 Euro zu bepreisen, ist deshalb nicht angemessen. Die bessere Lösung ist hier unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte eine Gleichstellung im Verkaufspreis. Auch mit einem Preis von 25 Euro bleibt das Jobticket weiter ein sehr attraktives Angebot für die städtischen Beschäftigten, auch im Vergleich zu anderen Arbeitgebern.
In Anbetracht des leicht verringerten Zuschusses und möglichen Kündigungen des Tickets durch die Preiserhöhung kann von einem leicht positiven Effekt auf den städtischen Haushalt ausgegangen werden.
Für die SPD-Fraktion:
Florian Zarnetta
Mittwochsspalte
Liebe Tübingerinnen und Tübinger, herzlichen Dank für das große Vertrauen, das Sie uns bei der Kommunalwahl am 9. Juni entgegengebracht haben. Auch in den kommenden fünf Jahren sind wieder sechs Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Tübinger Gemeinderat vertreten. Gegen den Bundestrend haben wir prozentual zugelegt und konnten unseren Platz als zweitstärkste Kraft im Rat festigen. Dem hat der große personelle Umbruch auf unserer Liste keinen Abbruch getan, im Gegenteil. Der Generationenwechsel ist geglückt. Mit einer guten Mischung aus frischem Wind und jahrelanger Erfahrung starten wir nun motiviert in die nächsten fünf Jahre.
Zum Beginn dieser neuen Legislaturperiode wirft der Haushalt 2025 bereits seine Schatten voraus. Die diesjährigen Haushaltsverhandlungen werden absehbar sehr schwierig werden. Die verengten finanziellen Spielräume sind bitter. Gerade wir als SPD sind überzeugt von der wichtigen Rolle eines aktiven Staates, einer aktiven Stadt für unsere Gesellschaft. Nicht zuletzt machen viele der Leistungen und Förderungen, die Tübingen freiwillig erbringt, einen echten Unterschied: in der Bildung, im Sozialbereich, in der Kultur, beim öffentlichen Nahverkehr. Um den neuen Haushalt genehmigungsfähig zu machen, werden harte Abwägungsentscheidungen nötig sein. Unsere Prioritäten haben sich deshalb aber nicht verschoben. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir werden uns daher weiter für bezahlbares Wohnen einsetzen, insbesondere für alle, die unsere Stadt am Laufen halten. Mit gleich zwei Eltern mit jungen Kindern in unserer neuen Fraktion bleiben zuverlässige Kitas für uns eine Top-Priorität. Auch den Weg zur Klimaneutralität wollen wir entschieden weitergehen und für einen verlässlichen, bezahlbaren und guten öffentlichen Nahverkehr sorgen. Nicht zuletzt liegen uns auch die vielen sozialen wie kulturellen Projekte und Institutionen in Tübingen am Herzen. Zuvorderst bei denen zu sparen, die ohnehin im Leben kämpfen müssen, ist für uns keine Option.
„Die ganze Stadt im Blick“ war das Motto unserer Kampagne zur Kommunalwahl. Für die nächsten fünf Jahre soll das Leitlinie und Anspruch für unsere Arbeit im Tübinger Gemeinderat sein. Kommen Sie deshalb sehr gerne mit Fragen, Anregungen oder Kritik auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen hat sich für die beginnende Amtszeit personell neu aufgestellt und setzt dabei den Generationenwechsel fort. Als Fraktionsvorsitzender folgt der 25-jährige Florian Zarnetta auf den langjährigen Stadtrat Martin Sökler, der zur Kommunalwahl nicht wieder angetreten war. Zarnetta ist seit 2021 Vorsitzender des SPD-Kreisverbands und war zur Gemeinderatswahl als Spitzenkandidat ins Rennen gegangen. Als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wurde Ingeborg Höhne-Mack im Amt bestätigt, die auch erneut als ehrenamtliche Stellvertreterin des Oberbürgermeisters vorgeschlagen werden soll. Der SPD-Stimmenkönig Heinrich Riethmüller komplettiert die Fraktionsspitze als stellvertretender Vorsitzender. Weitere Mitglieder der Fraktion sind Nathalie Denoix, Gerhard Neth und Uli Weimer.
„Die gute Mischung aus Erfahrung und frischem Wind, mit der wir bei der Wahl erfolgreich waren, ist auch Grundlage für unsere Arbeit im neuen Gemeinderat. Als Team sind wir ideal aufgestellt, um uns auch in Zukunft entschieden für bezahlbares Wohnen, zuverlässige Kitas und einen guten und bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr in Tübingen einzusetzen“, so Zarnetta.
Die SPD war bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni erneut mit sechs Mitgliedern in den Rat eingezogen. Entgegen des Bundestrends hatte die Tübinger Sozialdemokratie prozentual zugelegt und ihren Platz als zweitstärkste Kraft im Gemeinderat gefestigt.
Arbeitsplätze der Jugendsozialarbeiter:innen im Jugendcafé Bricks
Frage: Mit welchen Mitteln/durch welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass die aktuell inakzeptable Situation bezüglich der Arbeitsplätze im Anbau des Jugendcafés
Bricks verbessert wird bzw. die baulichen Mißstände beseitigt werden?
Begründung:
Der bauliche Zustand des Anbaus, in dem sich auch die Büroräume der städtischen Beschäftigten befinden, hat sich weiter massiv verschlechtert. Kälte im Winter, kaum erträgliche Hitze im Sommer prägen die Arbeitsbedingungen der Angestellten.
Darüber hinaus dringt durch das undichte Dach ständig Regen ein und die Räume (auch das Lager) werden zunehmend feuchter. – Damit gibt es hier Arbeitsbedingungen, die den
üblichen Arbeitsschutzbedingungen nicht entsprechen und so nicht hingenommen werden können.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan und der Aufstellung des Rahmenplanes für die (Grenzen der) Erweiterung des ukt auf dem Schnarrenberg bzw. Steinenberg wurde auch die Forderung gestellt, einen großen Teil des Steinenbergs wegen seiner hohen Biodiversität einschl. vieler seltener Tier-, Vogel- und Pflanzenarten unter Naturschutz zu stellen. Dabei geht es um deutlich mehr als ausschließlich den Ziegenmelker und dessen (potentielles) Vorhandensein an diesem Standort….
Im Zusammenhang mit den aktuellen Plänen des ukt sowie Art und Umfang der damit verknüpften Ausgleichsmaßnahmen, aber auch im Sinne der damaligen generellen Abwägungen zum Schutz des wertvollen Steinenberg-Biotops gewinnt diese Forderung wieder an Bedeutung.
Frage:
Wie ist also der Stand der Dinge bezüglich des Verfahrens zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf dem Steinenberg?
Interfraktioneller Antrag:
Die Stadt Tübingen tritt dem Bündnis für Demokratie und Menschenrechte im Landkreis Tübingen bei.
Begründung:
Die Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, Millionen von Menschen, insbesondere mit Einwanderungsgeschichte, aus Deutschland zu vertreiben, war ein Weckruf für Viele. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Im Landkreis Tübingen hat sich daraufhin ein breites, überparteiliches und zivilgesellschaftliches Bündnis für Demokratie und Menschenrechte gegründet. Nach einem Auftakttreffen haben sich zwischenzeitlich über 60 Organisationen, Initiativen, Kirchen, Verbände, kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger sowie Vereine und Parteien dem Bündnis angeschlossen. Die Mitglieder des Bündnisses haben eine gemeinsame Erklärung verabschiedet (siehe Anhang). Weitere demokratische Akteure sind herzlich eingeladen sich dem Bündnis anzuschließen.
Während die anderen beiden grossen Kreisstädte Rottenburg und Mössingen durch ihre Oberbürgermeister und Bürgermeister weitere grosse Kreisgemeinden wie Ammerbuch, Kusterdingen, Dußlingen, Nehren und Dettenhausen jeweils durch ihre Bürgermeister bzw. -meisterin im Bündnis vertreten sind, klafft bei der Stadt Tübingen eine Leerstelle, die es zu korrigieren gilt.
Für AL/Grüne Asli Kücük/Annette Schmidt
Für die SPD-Fraktion Dr. Martin Sökler
Für die Tübinger Liste Thomas Unger
Für die CDU Prof. Dr. Ulrike Ernemann
Für die Linke Gerlinde Strasdeit
Für „Die Fraktion“ David Hildner
Für die FDP Anne Kreim
Antrag:
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers Mühlbachäcker werden jetzt auch die Planungen für die Bebauung des Saiben begonnen. Beiden Vorhaben wird Priorität eingeräumt. Sollte die Verwaltung die Vorarbeiten für einen städtebaulichen Wettbewerb für den Saiben nicht mit eigenen Kräften bewerkstelligen können, wird die Beauftragung eines externen Büros dafür bzw. für Teilaspekte geprüft.
Begründung:
Die Überplanung des Saiben ist nach aktuellem Stand von der Verwaltung eher gegen Ende dieses Jahrzehnts vorgesehen, wenn überhaupt. Diese Zeitplanung wird der Dramatik der Situation auf dem Tübinger Wohnungsmarkt nicht gerecht und muss revidiert werden. Denn Tübingen ist in Gefahr, wegen des objektiv vorhandenen Mangels an Wohnraum und der von vielen nicht mehr bezahlbaren Mieten immer mehr jener Bewohner:innen zu verlieren, die diese Stadt am Laufen halten.
Diese Aussage lässt sich vielfach belegen:
- Erzieher:innen kommen gar nicht erst nach Tübingen, sondern orientieren sich ins Umland. Das Gleiche gilt für viele andere Sozialberufe, insbesondere für die Altenpflege und für Beschäftigte im Klinikum. Der überall spürbare Fachkräftemangel in diesen Bereichen wird durch die Wohnungsnot in Tübingen zusätzlich verschärft.
- Auch Handwerksbetriebe beschreiben eine ähnliche Situation: das Ausmaß ihrer Tätigkeit richtet sich nicht nach der Auftragslage, sondern primär nach der Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte.
- Gleichzeitig verlassen Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen die Stadt, um sich und ihren Familien adäquaten Wohnraum bieten zu können.
- Die Stadtverwaltung hat große Mühe, auf Stellenausschreibungen qualifizierte
- Bewerbungen zu erhalten. Die Zahl der auch nach mehrfacher Ausschreibung offenen Stellen wächst über alle Bereiche hinweg. Dadurch gerät auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Gefahr.
- Bei der Veranstaltung Wirtschaft trifft Kommune im Sommer 2023 bejahten zwei Drittel der anwesenden Vertreter:innen aus Wirtschaft und Handel die Frage, ob die Wohnraumsituation eine zusätzliche Hürde für ihre Geschäftstätigkeit sei.
Die Konsequenzen dieses sich verschärfenden Trends, d.h. des Verlusts jener Menschen, die die Infrastruktur in Tübingen aufrechterhalten, berühren letztlich alle in der Stadt, auch solche Bürger:innen, die vom Wohnraummangel nicht direkt betroffen sind. Indirekt aber werden auch sie betroffen sein, denn wir alle sind in unserem Leben angewiesen auf die Erbringung der unterschiedlichsten Dienstleistungen. Fehlen diese, kann das gravierende Folgen haben.
Darüber hinaus sind weitere Gruppen strukturell am Wohnungsmarkt benachteiligt und kaum in der Lage, sich selbst zu versorgen:
- Seit langem klagen Studierende und Auszubildende über die Unmöglichkeit, überhaupt eine Unterkunft zu finden.
- Große Familien tun sich schwer damit, Wohnungen ausreichender Größe zu bekommen.
- Alte und pflegebedürftige Menschen (das ist hinlänglich bekannt) verlassen ihre eigentlich zu großen Wohnungen oder Häuser nicht, solange sie nicht ein entsprechendes barrierefreies kleineres Angebot in Aussicht haben.
- Die von der Stadt bislang vertretene und erfolgreich umgesetzte dezentrale Unterbringung von Geflüchteten steht auf der Kippe.
Es ist an der Zeit, das größte zur Verfügung stehende Baugebiet auf Tübinger Markung in Angriff zu nehmen. Mit der häufig kleinteiligen Innenentwicklung alleine lässt sich die oben geschilderte Entwicklung nicht stoppen. Auch die Verwirklichung der neuen Baugebiete in den Teilorten hinkt den ursprünglichen Planungen bedauerlicherweise um Jahre hinterher.
Von Gegnern einer Bebauung des Saiben wird eingewendet, der Saiben müsse als landwirtschaftliche Fläche und CO²-Senke erhalten bleiben. Diese Argumentation wird konterkariert durch
- den wachsenden Strom an Menschen, die durch ihr tägliches Pendeln die Umwelt belasten, Ressourcen verbrauchen und neben ihrer eigenen die Lebensqualität vieler Bewohner:innen in der Stadt beeinträchtigen
- das Ausmaß an Zersiedelung auf den Gemarkungen der Städte und Dörfer im Umland, wo es wenig Geschosswohnungsbau gibt, sondern überwiegend Einfamilienhäuser mit geringeren ökologischen Standards auf pro Einwohner bezogen größeren, ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sind.
Im Saiben hingegen ist eine klimaneutrale Bauweise auf der Grundlage eines „blaugrünen“ städtebaulichen Konzepts möglich. Mit einer integrativen und nachhaltigen sozialen und ökologischen Planung kann der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche kompensiert werden. Gemeinwohlorientierte Akteure sollen dabei eindeutig Vorrang bei der Vergabe von Projekten haben, damit die oben genannten Gruppen hier tatsächlich Wohnraum finden können.
Bei einer angemessenen Dichte der Bebauung können hier künftig 2000-3000 Menschen leben. Aufgrund der Größe des Gebiets von ca. 15 ha ist es denkbar, die Flächen in Abschnitten zu entwickeln, zumal der Grunderwerb noch nicht abgeschlossen ist. Andere Städte mit ähnlicher Struktur und Größe machen es vor, wie ein solches neues Stadtviertel auf der Basis der oben genannten Prinzipien entstehen kann, so etwa Konstanz mit seinem neuen „Klimaquartier“ Hafner oder Freiburg mit dem neuen Stadtteil Dietenbach.
Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack
Im Zusammenhang mit dem Bau des Lehr- und Lernzentrums auf dem Schnarrenberg stelle ich folgende Fragen – mit der Bitte um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung:
1. Auf welchem Weg/über welche Route genau soll der erhebliche Aushub aus der Baugrube für das Lehr- und Lernzentrum von der Baustelle weggebracht werden? – Um welche Mengen (Kubikmeter) handelt es sich in etwa?
2. Ist es richtig, dass dieser Aushub dazu verwendet werden soll, im Bereich der Ebenhalde
eine von der Verwaltung bereits mehrfach erwähnte Aufschüttung des Geländes zu bewirken (oder mindestens dazu beizutragen), die im Zusammenhang mit einer geänderten Straßenführung die seit längerer Zeit gesperrte, da nicht mehr verkehrssichere, Rosenau-Brücke obsolet machen soll?
3. Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Ablagerung des Bauaushubs/der Aufschüttung des Geländes (siehe Frage 2) das Parkhaus Ebenhalde bereits in der nächsten Zeit – und nicht, wie bisher Kenntnisstand des Gemeinderates, erst mittelfristig – abgerissen werden soll?
4. Wenn ja, wie soll der Bedarf an Parkplätzen für Beschäftigte im Bereich Morgenstelle (Universität und BG-Klinik) gedeckt werden, da Alternativen ja bisher nicht verwirklicht wurden?
Begründung:
Sollten diese Informationen stimmen, würde das aufgrund der dann massiv verschärften Parksituation zu entsprechend mehr Parksuchverkehr mit allen Folgeproblemen vor Ort und darüber hinaus zu den bereits bekannten Verdrängungseffekten im weiteren Umfeld, insbesondere in den Bereichen Wanne/Hartmeyerstraße sowie deren Nebenstraßen und im Bereich der Rosenau führen.
Für die SPD-Fraktion:
Ingeborg Höhne-Mack
