Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Interfraktioneller Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten

Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die legale Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtungen hinaus. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich zehn zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus. 

Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, sie sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landesregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. Das Land Niedersachsen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten. 

Begründung: 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2.Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28.November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einenBeitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“. 

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können. 

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der Corona-Pandemie schutzlos ausgeliefert. Nach zähen Verhandlungen wurden im April endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Von Deutschland liegt seit Juni eine Aufnahmezusage für 243 Minderjährige Geflüchtete sowie 685 Angehörige ihrer Kernfamilie vor. 

All das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden. All das ist seit Monaten hinreichend bekannt. 

Stellvertretend sei hier der deutsche Entwicklungshilfeminister Gerd Müller zitiert, der sich vor kurzen selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht hat: „Wir müssen allen Menschen in den Lagern helfen. Ich empfinde es als eine Schande, welche Zustände mitten in Europa akzeptiert werden.“ 

Für die SPD-Fraktion Dorothea Kliche-Behnke 
Für die Fraktion AL/Grüne Asli Kücük 
Für die Fraktion Tübinger Liste Reinhard von Brunn 
Für die Linke-Fraktion Gerlinde Strasdeit 
Für Die Fraktion – Partei, DiB, Huhn Markus Vogt 
Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning 

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Öffnung der Kitas im Regelbetrieb

Fragen für die Fragestunde im Gemeinderat

Hintergrund: Am 29.06. öffnen die Kitas wieder im Regelbetrieb, allerdings bei Ganztagesgruppen mit reduzierter Öffnungszeit (35 h/Woche). Damit bestehen nach den großen Belastungen in den letzten Wochen für viele Familien, insbesondere Alleinerziehende und ganztags Berufstätige weiterhin große Probleme fort. Diese Last wird überwiegend von Frauen getragen. 

In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 

1. Wieviel Gruppen und Kinder sind aktuell in welchem Umfang von den verkürzten Öffnungszeiten betroffen? 

2. Warum werden die Lasten nicht gleichmäßig auf alle Kinder, auch in Teilzeitguppen, verteilt? 

3. Wird, und wenn nein, warum nicht, von dem erlaubten Instrument der vorübergehenden Verschlechterung des Personalschlüssels Gebrauch gemacht, um zumindest in großen Einrichtungen bei größeren Gruppengrößen längere Öffnungszeiten anbieten zu können? 

4. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aktuell nicht im Dienst? 

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Verwaltung bei der Rückkehr zu den normalen Öffnungszeiten? 


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Die Stadt Tübingen betreibt insgesamt 43 Einrichtungen mit 147 Gruppen mit einer Öffnungszeit zwischen 30 und 50 Wochenstunden. In 81 Gruppen liegt die Betreuungszeit normalerweise über 35 Stunden (15 Gruppen mit 50 Stunden, 59 Gruppen mit 45 Stunden, 7 Gruppen mit Zeitenmischung zwischen 35 bis 42 Stunden). Diese Gruppen sind von den derzeit verkürzten Öffnungszeiten betroffen. Lediglich eine Kita wurde schon zu Beginn der Notgruppenbetreuung auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Diese Kita hatte vor Corona 35 Stunden/Woche. Weitere 66 Gruppen mit Betreuungszeiten zwischen 30 bis 35 Stunden sind nicht betroffen.

Seit dem 29. Juni haben alle Kinderhäuser max. 7 Stunden Betreuungszeit, die Mehrzahl von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und einige Einrichtungen nach Absprache mit dem Elternbeirat von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In 13 Kitas wird für die angemeldeten Kinder zusätzlich noch der Frühbaustein angeboten (Beginn 30 Minuten vor der regulären Öffnungszeit). 

2. In den Kitagruppen mit dem Grundangebot 35 Stunden sind die Deputate der Erzieher/-innen auf das Angebot abgestimmt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit auf 30 Stunden hätte hier zur Folge, dass die/der Erzieher/-in nicht ihr vollständiges Deputat in dieser Gruppe arbeiten könnte. Ein anschließender Einsatz nach Gruppenschluss in einer anderen Gruppe ist aus Gründen des Hygieneschutzes nicht möglich. Eine grundsätzliche Versetzung der Mitarbeiter/-in eine andere Gruppe mit längeren Öffnungszeiten hätte zur Folge, dass die Kinder Ihre Bezugserzieherin verlieren würden.

3. Mit der Öffnung der Einrichtungen zum eingeschränkten Normalbetreib ab dem 29. Juni wurde die Möglichkeit der Verschlechterung des Personalschlüssels zunächst nicht angewandt. Zum einen, um das Wiederkommen der Kinder und das pädagogische Setting in den Gruppen positiv zu gestalten und den Kindern, die so lange die Einrichtung nicht besuchen konnten, wieder adäquat einzugewöhnen. 

Zum anderen war es die Absicht der Verwaltung, aus Gründen der Mitarbeiter/-innenfürsorge (Verunsicherung, auch Sorge vor einer Ansteckung durch vollausgelastete Gruppe bei Aufhebung des Mindestabstands) die Rahmenbedingungen möglichst konstant zu der Vor-Corona-Zeit zu gestalten. Die Arbeit der Erzieher/-innen ist unter den genannten Bedingungen eine große Herausforderung und z.T. psychische Belastung. Die von der Landesregierung angekündigte Teststrategie zum Schutz der Beschäftigten liegt bis heute nicht vor, obwohl diese begleitend zur Öffnung der Einrichtungen angekündigt war. 

Vorschulische Bildung ist nicht nur ein wichtiger Inhalt der Kita-Pädagogik, er wird auch von den Eltern deutlich eingefordert. Viele Eltern haben sich während der erzwungenen Kita-Pause darüber beklagt, dass ihre Kinder vom Bildungssystem Kita ausgeschlossen seien und sie dringend wieder an Bildungsangebote teilhaben sollen. Grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungsarbeit ist jedoch eine ausreichende personelle Ausstattung.

Auf der Grundlage der Überlegungen, einerseits eine für die Kinder und Elternverlässliche und auskömmliche Betreuungszeit und andererseits eine qualitätvolle Pädagogik und Bildungsarbeit zu ermöglichen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt entschieden, die Betreuungszeit auf 7 Stunden zu begrenzen und zunächst keine Personalreduzierung umzusetzen, um so allen Beteiligten das „ankommen“ in der neuen Situation zu erleichtern..

4. 30 Erzieher/-innen können aufgrund eines individuellen Risikohintergrunds nicht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind noch 27,31 Stellen (37 Personen mit einem Stellenumfang von 16% bis 100% AK) nicht besetzt. Insgesamt fehlen somit 67 Erzieher/-innen in der pädagogischen Arbeit.

Da nach wie vor die Gruppen konstant bleiben sollen (Hygieneschutz), können in den Randzeiten, in denen nur wenige Kinder anwesend sind, die Gruppen nicht zusammengelegt werden. Dies verschärft das Problem, denn bei einerseits deutlich reduziertem Personal wird in der Kita andererseits sogar mehr Personal benötigt, da auch in den Randzeiten jede Gruppe von einer Person betreut werden muss. 

5. Sobald sich der pädagogische Alltag in den Gruppen wieder etablieren hat und – sofern erforderlich – die Kinder in guter Weise wieder eingewöhnt wurden, wird im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit durch eine maßvolle Unterschreitung des Personalschlüssels die Öffnungszeiten ausgeweitet werden kann. Das Ziel ist in einem ersten Schritt die Ausdehnung der Öffnungszeit um 1 Stunde auf max. 8 Stunden täglich. Dies würde eine gruppenbezogene Personalreduzierung um 15% bedeuten und hätte zur Folge, dass über einen längeren Zeitraum am Vormittag und am Nachmittag eine Fachkraft mit 20-25 Kindern alleine wäre. 

Das Kultusministerium hat vorgeschlagen, die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft durch Einstellung von zusätzlichen FSJ, Auszubildenden oder Nichtfachkräften abzufangen. Die dadurch erhoffte Entlastung kommt jedoch nicht zum Tragen, da schon vor März 2020 die regulären FSJ und Auszubildendenstellen nicht vollumfänglich besetzt werden konnten. Auch Nichtfachkräfte mit pädagogischer Vorerfahrung wurden schon vor Corona gesucht und standen nicht in dem Maße zur Verfügung, dass nennenswert Abhilfe schaffen werden könnte. 

Sollten die Coronainfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau bleiben und auch die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen keine erhöhten Erkrankungszahlen in den Kitas nach sich ziehen, kann daran gedacht werden, nach den Sommerferien in den Randzeiten Gruppen wieder zusammen zu legen oder Erzieher/-innen wieder in unterschiedlichen Gruppen einzusetzen. Beides entlastet den Personalschlüssel und Öffnungszeiten könnten wieder ausgeweitet werden.

Eine verlässliche und stabile Rückkehr zum inhaltlich und zeitlich vollständigen Angebot in den Kitas wird jedoch erst möglich, wenn sich die Zahl der fehlenden Erzieher/-innen (ob durch nicht besetzte Stellen oder Freistellungen) deutlich reduziert.

Kategorien
AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Digitale Schule nach der Krise

So viel wie jetzt wurde schon lange nicht mehr über Schule gesprochen. Anders als sonst lesen und hören wir viel Positives über die Lehrer*innen, und auch Schulleitungen werden gelobt wegen ihres Organisationsgeschicks. Das ist schön. Aber Schule findet seit Wochen zu Hause statt und erfolgreiches Lernen hängt nicht nur ab vom Einsatz und Geschick des Lehrers, der Lehrerin, die gute Aufgaben stellen und Ergebnisse persönlich kommentieren, oder von der Fähigkeit der Eltern Schwieriges zu erklären, sondern wesentlich vom Zugang zu einem funktionierenden Computer oder Tablet-PC. Es geht um Chancengleichheit, um Bildungsgerechtigkeit. Denn auch in den kommenden Wochen und Monaten wird kein „normaler“ täglicher Gang zur Schule möglich sein. Weiterhin werden Teile der Schülerschaft tage- oder wochenweise zu Hause lernen müssen. Und die Frage stellt sich: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder wenigstens die gleichen digitalen Möglichkeiten haben? Trotz Digitalpakt ist das bisher nicht der Fall. Zu begrüßen ist deshalb, dass Bund und Land den Digitalpakt aufstocken, explizit um jenen Kindern die Teilhabe am Home-Schooling zu ermöglichen, die bisher über kein solches Endgeräte verfügen. Diese Tablets sollen aber nach der kompletten Wiedereröffnung der Schulen an diese zurückgegeben werden. Ist das sinnvoll?

 Nach der Corona-Krise wird es ein einfaches Zurück aus der Digitalität nicht geben. Es wäre ja auch sinnlos, die in der Krise erlangten Möglichkeiten und Fähigkeiten – soweit sie sich positiv ausgewirkt haben – nicht weiter zu nutzen. Das Tablet wird in Zukunft seinen festen Platz in der Schultasche haben, zumindest in der weiterführenden Schule. Es wird sich als „Lernmittel“ etablieren. Und Lernmittel unterliegen der Lernmittelfreiheit. Darüber wird diskutiert werden müssen.

Natürlich nützt ein Endgerät nur dann, wenn es auf hinreichende Digitalität in der Schule trifft, wenn es zu Hause einen verlässlichen Netz-Zugang gibt und wenn es dem Kultusministerium endlich gelingt, eine verlässliche Lehr- und Lernplattform zur Verfügung zu stellen.

Da bleibt viel zu tun und es wird viel Geld kosten. Die Digitalisierung der Schulen muss auf der Agenda bleiben, auch wenn infolge der Corona-Krise, wieder gespart werden muss. Bitte nicht auf Kosten der Bildung!

Ute Leube-Dürr

Kategorien
AKTUELLES

Jetzt Förderung für Mehrwegsysteme beantragen!

Die Stadt Tübingen fördert ab sofort Gastronom*innen, die auf Mehrwegsysteme umstellen wollen. Dabei können bis zu 75 % der Kosten für den Kauf von Mehrweggeschirr oder Gewerbespülmaschinen oder die Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem übernommen werden.

Der entsprechende Beschluss des Gemeinderats geht auf unseren Antrag aus dem Januar zurück. Denn für uns ist klar: Wer ein echtes Interesse an Müllvermeidung hat, muss auch nachhaltige Alternativen fördern!

Alle weiteren Informationen zu Beantragung und Förderungsbedingungen finden sich auf der Website der Stadt.

Kategorien
AKTUELLES

Fragen im Kontext der Zweckentfremdungssatzung

Fragen für die Fragestunde des Gemeinderates am 14.05.20

Die Zweckentfremdungsverbots-Satzung (ZVS) wurde 2016 vom Gemeinderat verabschiedet. Zweifel an ihrer Wirksamkeit zur Eindämmung des Leerstands an Wohnungen und Häusern in Tübingen wurden immer wieder laut und im Zusammenhang mit der Besetzung des Gebäudes Gartenstraße 7 im Sommer 2019 auch noch einmal einer breiten Öffentlichkeit nahegebracht. Die Zweifel sind nicht nur in der langen und aufwändigen Verfahrensdauer (im „Erfolgsfall“ also bis zu einer Wiedervermietung oder einem Verkauf) begründet, sondern vor allem in der Tatsache, dass nach derzeitigem Landesrecht diese Satzung nicht rückwirkend angewendet werden kann.

In den letzten 4 Jahren wurde von mehreren Fraktionen immer wieder bei der Verwaltung nachgefragt, in welchem Ausmaß auch der wachsende air bnb-Markt zu einem Entzug von dringend benötigtem Wohnraum in der Stadt führt. Diese Debatte wird aktuell durch das Bauvorhaben am Heuberger-Tor-Weg neu angefacht, denn hier wird vom Bauträger zur Steigerung der Rendite der Käufer offen mit einer Vermietung der teuren Apartments als air bnb-Wohnungen geworben. – Die Fraktionen der Linken und von AL/Grüne haben in diesem Zusammenhang Anträge zur Aufnahme von air bnb-Vermietungen in die Tübinger Zweckentfremdungs-Verbotssatzung gestellt.

Die SPD-Fraktion stellt in dem vorher skizzierten Gesamtzusammenhang folgende Fragen an die Verwaltung:

1. Die Verwaltung hat Anfang 2020 mit Bezug auf einen Antrag der FRAKTION zum aktuellen Stand berichtet. Darin wurde deutlich, dass nach wie vor nur beim Leerstand von Häusern reagiert wird. – Uns (und auch dem Baurechtsamt) ist bekannt, dass z.B. im Neubaukomplex in der Corrensstraße (Eigentümer im Wesentlichen die ba-wü Versorgungsanstalt für Ärzte….) fast 2 Jahre nach der Fertigstellung des Komplexes noch ca. 15 hochwertige Wohnungen nicht vermietet sind. – Ist die Verwaltung willens, nunmehr auch bei leerstehenden Wohnungen „in eklatanten Fällen“ (vgl. Bericht) die ZVS, die hier ja greifen würde, anzuwenden oder beschränkt sich die Verwaltung weiterhin auf Häuser?

2. Da auch dieser Bereich ja nicht in der derzeitigen Satzung einbezogen ist: Welche Zahlen sind der Verwaltung bekannt zum Leerstand von gewerblichen Räumen im Stadtgebiet?

3. Was ist der aktuelle Informationsstand der Verwaltung bezüglich der Anzahl der Vermietungen von Wohnraum als air bnb-Unterkünfte innerhalb des Stadtgebietes? – Sieht die Verwaltung selbst mittlerweile Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit, z.B. durch eine Registrierungspflicht von Anbietern oder eine Auskunftspflicht von Online-Portalen wie air bnb?

4. Wie sieht die Verwaltung selbst inzwischen Erfolg oder Misserfolg der ZVS? – Und: da im Bericht der Stadtverwaltung von Gesprächen zwischen Stadt, Städtetag und der Landesregierung die Rede war: Gibt es inzwischen Ansätze zu einer möglichen Veränderung der Landesgesetzgebung hin zu einer auch rückwirkenden Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsverbots oder einer Öffnungsklausel für Kommunen mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt?


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Ja, bei besonderes eklatanten Fällen wie dem Leerstand gleich mehrerer Wohnungen in einem Gebäude ist die Verwaltung nicht nur willens, sondern auch bereits dabei, dem nachzugehen. Eine entsprechende Anhörung ist bereits vor einiger Zeit an die Eigentümer versandt worden. 

2. Gewerberäume sind grundsätzlich sehr heterogen und damit auch nur schwer in Statistiken zusammenzufassen und vergleichbar. Zu Gewerberäumen zählen u.a. Büros, Ladenflächen, Werkstätten, Produktionshallen, Lagerhallen/Logistik, Gastronomie oder Labore. Bezüglich der Zweckentfremdungssatzung sind vermutlich v.a. die beiden erstgenannten Typen von Gewerberäumen relevant: Büro und Ladenfläche. Zu diesen Flächentypen liegen uns stadtweite Zahlen vollständig letztmalig von 2018 vor:

Büro: laut einer groben Markteinschätzung der BulwienGesa AG aus München verfügte Tübingen in 2018 über ungefähr 459.000 m² Bürofläche. Die Leerstandsquote wurde mit ca. 1,7% (also etwa 8.000 m²) angegeben. Aktuell sind der WIT freie Büroflächen in einer Größenordnung von ca. 5.000 m² bekannt, wobei davon der Großteil im Areal Güterbahnhof gerade erst fertiggestellt wurde oder in Kürze fertiggestellt wird.

Ladenflächen: in 2018 hat die Fa. Stadt + Handel im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen als Grundlage für das Einzelhandelskonzept eine vollständige Flächenerhebung gemacht. Die Gesamtverkaufsfläche lag demnach bei ca. 135.000 m², die Leerstandsquote (nur für die Innenstadt) bei 4% – diese bezog sich aber nicht auf die Verkaufsfläche, sondern auf die Anzahl der Ladeneinheiten.

Zu den übrigen Flächentypen liegen uns keine übergeordneten Statistiken vor. Zu den Hallenflächen (und auch Laborflächen) lässt sich jedoch sagen, dass es hier de facto keinen Leerstand gibt. Im Gegenteil besteht eher ein deutlicher Nachfrageüberhang.

3. Auf Wunsch der SPD-Fraktion habe ich in der Sitzung des Planungsausschusses vor zwei Wochen bereits ausführlich über diesen Punkt und das Bauvorhaben am Heuberger-Tor-Weg gesprochen, jedoch im nichtöffentlichen Teil. Zur Anzahl der Wohnungen: wir haben Indizien, dass die Zahl der Wohnungen steigt und dafür auch bestehender Wohnraum umgewandelt wurde. Die bekannte Zahl an Angeboten liegt bei über 300. Wie sich dies aber auf genehmigte Ferienwohnungen, Teilzeitvermietung oder ungenehmigte Vollvermietung aufteilt, ist nur schwer zu differenzieren. Um dies etwas aufzuklären und eine stabile Datengrundlage zu haben, suchen wir derzeit u.a. direkt mit Airbnb das Gespräch. Zum Handlungsbedarf: wie bereits im letzten Jahr angekündigt, planen wir für Herbst 2020 eine Vorlage für den GR. Dafür analysieren wir im Frühjahr/Sommer die Entwicklung, was in Corona-Zeiten aber nur eingeschränkten Wert hat. Zudem steht die Novellierung des Gesetzes an – siehe nächste Frage. 

4. Zur Frage 2: Das Anhörungsverfahren zur Novellierung soll nach Pfingsten starten. Interessant für uns ist, dass hier vermutlich eine allgemeine Auskunftspflicht für Ferienwohnungen eingebaut. Ebenso sind Regelungen für die maximale Vermietdauer über digitale Plattformen vorgesehen. In der Frage der Rückwirkung für Leerstand soll wohl zunächst ein höchstrichterliches Urteil eines im Moment laufenden Verfahrens aus Berlin abgewartet werden. Eine rückwirkende Anwendbarkeit ist in diesem Gesetzentwurf daher voraussichtlich nicht vorgesehen, auch nicht für besondere Wohnungsmärkte. 
Zur Frage 1: Ambivalent. Wie erwartet liegt der wesentliche Effekt in der öffentlichen Diskussion des Themas und der direkten Kommunikation mit den Eigentümern – darüber ist nach unserer Kenntnis eine größere Zahl von Gebäuden aktiviert worden. 

Kategorien
AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Stellungnahme der SPD-Fraktion zu den Äußerungen von OB Boris Palmer

Diese Stadtgesellschaft wird sich nicht spalten lassen – schon gar nicht durch Boris Palmer.

Die Stadtverwaltung, angeführt von Sozialbürgermeisterin Daniela Harsch, eine Vielzahl von Organisationen und Aktiven aus der Bürgerschaft haben in den letzten Wochen mit ihrem persönlichen Einsatz zur  Bewältigung der Corona-Krise so viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt getan wie selten zuvor. All das war selbstverständlich als Ausdruck einer allen gemeinsamen Überzeugung: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das ist der Maßstab des Handelns und so muss es bleiben.

Der Oberbürgermeister unserer Stadt hingegen macht jede Woche neu mit Aussagen Schlagzeilen, die Ältere pauschal diskriminieren. Den Gipfel dieser ebenso verantwortungslosen wie sachlich falschen Äußerungen erleben wir heute mit seiner menschenverachtenden Aussage gegenüber älteren und vorerkrankten Menschen. Wir sehen nicht nur einen Mangel an Empathie. Palmer bewegt sich damit außerhalb der Werteordnung unseres Grundgesetzes. Das verurteilen wir als SPD-Fraktion aufs Schärfste. Er ignoriert zudem die durchaus noch beträchtliche durchschnittliche Lebenserwartung von Älteren und das erhöhte Sterberisiko auch jüngerer Menschen mit Risikofaktoren bei einer Corona-Infektion. Der Versuch, die Älteren und Hochbetagten hierzulande gegen die armen Kinder in der dritten Welt auszuspielen, ist geradezu perfide.

Was wir jetzt nicht wollen, ist die übliche Reaktion unseres OB auf harte Kritik an seinen Äußerungen: ein „Ich bin missverstanden worden.“ Wir fordern eine ausdrückliche Entschuldigung. Das wäre wenigstens ein erster Schritt.

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 29.04.2020.

Kategorien
AKTUELLES LESERBRIEFE

Zur Diskussion um das Verteilen von Masken an Bürger*innen über 65

Leserbrief im Schwäbischen Tagblatt vom 21. April 2020

Die Versendung eines Informationsbriefes inklusive einer Schutzmaske der Firma Rösch an alle Tübinger Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre ist ein beherrschendes Leserbriefthema. Die Empörung ist groß, positive Reaktionen sind nicht presseöffentlich. Diejenigen, die sich zu Wort melden, fühlen sich diskriminiert. Die Frage, ob die Ausgabe von 100 000 Euro für diese städtische Initiative gerechtfertigt war, wird laut. Ich melde mich für die SPD-Fraktion zu Wort.

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es stimmt, dass das Tragen von Schutzmasken mehr die anderen als uns selber schützt. Eigentlich sollte Maskenpflicht für alle gelten. Versendung von Masken an alle wäre aber finanziell für die Stadt nicht machbar gewesen. Für uns hat folgende Überlegung den Ausschlag gegeben: Es ist gut, wenn Menschen, die über 65 Jahre alt sind, im Besitz einer solchen Maske sind! Warum? Weil die angekündigten Lockerungen der vielfältigen Beschränkungen unseres Alltagslebens schon bald eine Maskenpflicht nach sich ziehen werden, im öffentlichen Nahverkehr, in Supermärkten, in Einzelhandelsgeschäften und Arztpraxen. In der Apotheke um die Ecke ist die Maske nicht unbedingt verfügbar. Bei weitem nicht alle Menschen über 65 sind mit Computern oder Smartphones ausgestattet und im Online-Bestellen firm. Wir haben mehrheitlich für die Versendung einer Maske gestimmt, damit auch ältere Menschen jederzeit handlungsfähig bleiben und ihre notwendigen Erledigungen machen können.

Gundula Schäfer-Vogel

Kategorien
AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Lokales Bündnis für Gebührenfreiheit fordert Aussetzen der Betreuungsgebühren

Derzeit findet aufgrund der Coronakrise keine reguläre Kinderbetreuung statt. Dies führt zu vielfältigen Belastungen von Familien. Auch nach den Beschlüssen der Kanzlerin mit den Ministerpräsident*innen ist nicht absehbar, wann die Kitas wieder für alle geöffnet werden. Das Kitabündnis für Gebührenfreiheit im Kreis Tübingen fordert jetzt, dass die Landesregierung weitere Mittel zur Verfügung stellt, damit die Kommunen den Familien auch für den kommenden Zeitraum, in dem die Kitas noch geschlossen sind, die Betreuungsgebühren erlassen. Dazu bedarf es aus Sicht des Bündnisses auch eines Schutzschirms für Kommunen.

„Die Belastungen für Familien sind nach wie vor groß. Betreuungsgebühren setzen Eltern jetzt zusätzlich unter Druck. Diesen Druck sollte ihnen die Politik nehmen, denn Familien brauchen jetzt Planungssicherheit“, so die Organisator*innen des Bündnisses für Gebührenfreiheit. Das Bündnis erinnert an die Argumentation der Landesregierung, warum derzeit Gebühren ausgesetzt werden können. Finanzministerin Edith Sitzmann hatte erklärt: „Viele Eltern müssen arbeiten und können gerade nicht auf Unterstützung der Großeltern zählen. Da darf es dann nicht noch finanzielle Sorgen geben. Wer beispielsweise in Kurzarbeit ist oder wegen der Betreuung der eigenen Kinder zu Hause weniger Geld zur Verfügung hat, darf sich keine Sorgen um die Kitagebühren machen müssen.“ Diese Argumentation gilt aus Sicht des lokalen Bündnisses auch für die kommenden Wochen.

Die meisten anderen Bundesländer sind längst in die Gebührenfreiheit eingestiegen. Landesweit hatte sich im vergangenen Jahr ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Sozialverbänden und weiteren Organisationen gegründet, um sich für gebührenfreie Kinderbetreuung einzusetzen. Dem Tübinger Bündnis gehören der Kreisverband und die Tübinger Gemeinderatsfraktion der SPD, der Kreisverband und die Tübinger sowie die Rottenburger Gemeinderatsfraktion der Linken, ver.di, der DGB, der Dachverband der Kleinen Freien Kita-Träger Tübingen e.V. sowie zahlreiche Elternvertreter*innen und weitere Einzelpersonen an. Eltern und weitere Interessierte, die Fragen zur Gebührenfreiheit haben oder sich dem Bündnis anschließen möchten, können sich per Mail an kitabuendnis.kreis.tuebingen@gmail.com wenden.

Kategorien
AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

SPD-Fraktion bietet Telefonsprechstunde an

Am Montag, 20. April 2020, bietet die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen von 18:00 bis 20:00 Uhr eine Telefonsprechstunde für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger an. Dabei können Fragen zur Coronakrise, den städtischen Maßnahmen und Reaktionen auf die Krise sowie weiteren kommunalpolitischen Themen gestellt werden. Die SPD-Fraktion freut sich außerdem auf Anregungen und Reaktionen aus der Stadtgesellschaft. 

Angerufen werden kann unter den Nummern 0178-8092926 und 0163-3056057. Sollten beide Nummern besetzt sein, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht mit Ihrem Namen, so dass die Stadträtinnen und Stadträte Sie zurückrufen können. „Die momentane Krise ist von vielen Unsicherheiten geprägt, nicht zuletzt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Tübinger Geschäfte und Unternehmen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen aus Sicht der Kommunalpolitik“, so der Fraktionsvorsitzende Martin Sökler.

Kategorien
AKTUELLES

Appell des Tübinger Gemeinderates

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir alle wissen, wie sehr Gastronomie und Handel in Tübingen unter der jetzigen Krise leiden. Ihre Situation verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem die Ausgangsbeschränkungen und damit der Verzicht auf den gewohnten Restaurant- oder Imbissbesuch, den Einkauf von Lebensmitteln, Büchern, Kleidung und anderen Konsumgütern andauert.

Aber die hiesigen Betriebe haben schnell und umfassend reagiert: sie bieten telefonische und/oder Online-Bestellmöglichkeiten für ihre Produkte, sie liefern selbst aus und sind in jeder Form darum bemüht, für Sie als Kundinnen und Kunden da zu sein.

Wir als Mitglieder des Tübinger Gemeinderates bitten Sie deshalb: statt bei einem weltweiten Unternehmen online zu bestellen, wie Sie es vielleicht bisher gewohnt waren – nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und unterstützen Sie die Tübinger Betriebe, wo immer es geht. Sie tragen dadurch dazu dabei, die Existenz vieler, gerade auch kleiner oder familiengeführter Betriebe zu sichern. Damit sichern Sie auch vieles, was Ihnen vertraut ist und was unsere Stadt so liebens- und lebenswert macht! – Noch etwas wollen wir nicht vergessen: einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Normalität leisten derzeit auch die Tübinger Handwerksbetriebe, die ihre Dienstleistungen unter sehr erschwerten Bedingungen weiter erbringen!

Die Stadtverwaltung, die Tübinger Wirtschaftsförderung und der Handel- und Gewerbe-verein arbeiten Hand in Hand, um den Tübinger Betrieben bei der Überwindung der Krise zu helfen. Wir als Mitglieder des Gemeinderates stehen voll hinter all diesen Maßnahmen. 

Wir bitten Sie: zeigen Sie Ihre Solidarität mit dem Tübinger Handel, mit der Tübinger Gastronomie. So können Sie als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt auch selbst einen wichtigen Beitrag leisten. Das wünschen wir uns! 
Hier der zentrale Link: www.tueshop.de

Dieser Aufruf wird von allen Fraktionen des Tübinger Gemeinderates mitgetragen.