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AKTUELLES ANTRÄGE

Bürgerbeteiligung mit Unterstützung der Volkswagen Stiftung SV HM

Interfraktioneller Antrag:

Wir beantragen, dass die Stadt Tübingen sich als Partnerin des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften für einen Antrag zur Bürgerpartizipation im Rahmen einer Förderlinie bei der VW Stiftung zur Verfügung stellt.

Hintergrund:

Prof. Dr. Olaf Kühne (Stadt- und Regionalentwicklung, Universität Tübingen) sowie Dr. Marcel Vondermaßen und Dr. Luzia Sievi (beide vom Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften, Universität Tübingen) werden ein Forschungsvorhaben bei der VW Stiftung zur Bürgerpartizipation einreichen. Sie wollen dafür die Stadt Tübingen als Partnerin und Mitantragstellerin gewinnen. Das Forschungsvorhaben hätte, falls es erfolgreich beschieden wird, eine Laufzeit von 5 Jahren und würde die Stadt als Partnerin zum Erhalt von Projektmitteln (auch Personalmitteln) berechtigen. Der Stichtag für die Einreichung eines Antrags ist der 31.01.2024. Deshalb ist Eile geboten.

Die Förderlinie „Transformationswissen über Demokratien im Wandel – Transdisziplinäre Perspektiven“ hat zum Ziel, dass Wissenschaftler:innen und Partner:innen aus der (Zivil)Gesellschaft gemeinsam Fragestellungen zum Thema „Herausforderungen, die durch Veränderungsprozesse von demokratischen Strukturen hervorgerufen werden“ bearbeiten. Als Forschungsergebnisse sollen Handlungsempfehlungen für relevante Akteure in Politik und (Zivil)Gesellschaft entwickelt werden. Es wird in der Ausschreibung hierbei größter Wert auf einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen denr Wissenschaft und Partner:innen aus der Praxis gelegt. Als Praxispartner werden explizit auch Behörden und Regierungsorgane genannt, für diese können als Mitantragsteller eigene Stellen und Mittel beantragt werden. Näher Informationen erhalten Sie unter dem link

https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/transformationswissen-ueber-demokratien-im-wandel-transdisziplinaere-perspektiven

In dem konkreten Forschungsvorhaben planen Prof. Dr. Dr. Kühne, Dr. Vondermaßen und Dr. Sievi gemeinsam mit der Stadt als Partnerin sowie Partnern aus der Zivilgesellschaft Bürgerbeteiligungsprozesse für die Stadt Tübingen zu entwickeln, zu analysieren und anschließend auch praktisch zu erproben. Es soll hierbei eine Stakeholderanalyse durchgeführt werden, welche städtischen Gruppen (z.B. Jugendliche, Migrant:innen, Menschen niedriger Bildungsgrade, aber auch politisch aktive Menschen oder Menschen in Parteien, etc.) von bestimmten Partizipationsprojekten auf welche Weise betroffen wären und wie sie erfolgreich eingebunden werden könnten. Hierbei sollen insbesondere das Demokratieverständnis der verschiedenen Gruppen, ihre Bedürfnisse und Interessen und die Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Einbindung untersucht werden. Der innovative Ansatz besteht darin, von der Nicht-Beteiligung bestimmter Gruppierungen als Normalfall auszugehen und dann die Bedingungen zu ermitteln, die eine Teilnahme wahrscheinlicher machen. Gleichzeitig soll in der Stadtgesellschaft eine Diskussion angestoßen werden, welche Chancen mit Partizipation verbunden sind, welche direktdemokratischen Elemente die Stadtgesellschaft voranbringen, aber auch welchen Grenzen Bürgerbeteiligung unterliegt. Konkret sollen passgenauere Methoden und Verfahren und die Voraussetzungen und Formen ihrer Implementierung ermittelt werden, um die Chance auf gelingende Partizipation zur Fortentwicklung der Stadt zu erhöhen. Die Erfahrungen der Stadt, ihrer Verwaltung, des Gemeinderats und der Zivilgesellschaft sind bei diesem Vorhaben essenziell. Daher bitten die Trägern des Projektantrags, namentlich Herrn Prof. Dr. Dr. Kühne, Herrn Dr. Vondermaßen und Frau Dr. Sievi unter Beifügung unserer Erklärung zur Beteiligungsbereitschaft der Stadt Tübingen, einen Förderantrag bei der Volkswagen-Stiftung zu stellen.

Begründung:

Bürgerbeteiligung wird in Tübingen mit seiner lebendigen politischen Diskussionsstruktur und vielen aktiven und umtriebigen zivilgesellschaftlichen Playern großgeschrieben. Dennoch hat sich im Laufe der letzten Legislatur in der Stadtgesellschaft und im Gemeinderat ein Unbehagen breitgemacht. Erprobte Beteiligungsformate haben die in sie gesetzten Erwartungen, insbesondere was die Akzeptanz der begleiteten und vorbereiteten politischen Entscheidungen betrifft, nicht erfüllt. Von der Verwaltung berufene Begleitkreise wurden mit Bürgerinitiativen beantwortet, die mittlerweile vom Betreiber eingestellte Bürger-App wurde als Entscheidungsverfahren missverstanden und die Nichtbeachtung der ermittelten Meinung der Bürgerschaft bei politischen Entscheidungen wurde öffentlich scharf kritisiert. Tatsächlich erfolgte Bürgerbeteiligung wurde öffentlich nicht wahrgenommen und dann unmittelbar vor politischen Entscheidungen lautstark eingefordert.

Diese Erfahrungen macht die Tübinger Stadtgesellschaft vor dem Hintergrund eines allgemeinen politischen Unbehagens in demokratisch verfassten Gesellschaften. Die Menschen erleben sich als in politischen Prozessen, nicht nur auf kommunaler Ebene, mit ihren Anliegen und Erwartungen in politische Entscheidungsprozesse nicht mehr wahr- und ernstgenommen.  Es wird beklagt, dass die „da unten“ von „denen da oben“, den politischen Entscheidungsträgern, nicht mehr gehört werden.

Das Forschungsprojekt, dessen Partner Tübingen werden könnte, bietet die einmalige Chance, in Tübingen Bürgerbeteiligung neu zu denken und neue Verfahren der Bürgerbeteiligung zu erproben und ggf. nach einer erfolgreichen Erprobung auch über einen Gemeinderatsentschluss in verbindlicher Form zu implementieren. Dabei soll insbesondere die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten in den Fokus genommen werden, was dem Gemeinderat seit jeher ein wichtiges Anliegen ist. Bestenfalls würde bürgerschaftliche Beteiligungsbereitschaft erfolgreicher fruchtbar gemacht und die Akzeptanz politischer Entscheidungen erhöht – finanziert durch die Volkswagenstiftung und damit kostenneutral für die Stadtverwaltung in zunehmend angespannter Haushaltslage.

Die Sorge, der im Juni 2024 neu zu wählende Gemeinderat könnte durch eine Entscheidung des amtierenden Gemeinderats zugunsten einer Beteiligung in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt werden, ist unberechtigt. Denn die Konkretisierung des Forschungsprojekts und seine „Tübinger“ Ausgestaltung würde in Zusammenarbeit zwischen den beantragenden Wissenschaftler:innen und dem neu gewählten Gemeinderat erfolgen. Dass auch der nächste Gemeinderat sich bürgerschaftlichen Forderungen nach mehr Beteiligung nicht wird entziehen können, liegt auf der Hand. Dass Forschungsprojekt wird von der zuständigen Abteilung der Stadt, namentlich von Herrn Rohleder, positiv bewertet es wird aber einer Entscheidung des Gemeinderats der Vorzug gegeben.


Für die SPD-Fraktion: Dr. Gundula Schäfer-Vogel
Für die Fraktion AL/Grüne: Anette Schmidt
Für die Fraktion Tübinger Liste: Thomas Unger
Für die CDU-Fraktion: Dr. Peter Lan

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AKTUELLES ANTRÄGE

Umbenennung Niethammerstraße

Antrag

Namensgeber der Niethammerstraße wird der Tübinger Kinderonkologe Dietrich Niethammer. Ein Schild verweist auf die Umbenennung unter gleichem Nachnamen.

Begründung:

In dem eingeleiteten Verfahren zur Umbenennung der Niethammerstraße spricht sich die SPD-Fraktion nach Anhörung der Anwohner weiterhin für die Umbenennung der Niethammerstraße aus. „Furchtbare Juristen“ dürfen nicht durch Straßennahmen geehrt werden. Ehrungswürdig ist ein Tübinger gleichen Nachnamens: Dietrich Niethammer. Er hat sich als Kinderonkologe, Pionier der Knochenmarktransplantation und in der Kinderpalliativmedizin und Sterbebegleitung krebskranker Kinder und Jugendlicher große Verdienste erworben, die über Tübingen hinaus anerkannt, gewürdigt und geehrt worden sind. Mit der Beibehaltung des Straßennamens mit anderer Bezugsperson gelingt ein Ausgleich: Die unverzichtbare Aufarbeitung deutscher Geschichte findet ihren Ausdruck in der Umbenennung. Das Interesse der Anwohner, durch die Umbenennung nicht mit Verwaltungsaufwand belastet zu werden, kann berücksichtigt werden.

Für die SPD-Fraktion:

Gundula Schäfer-Vogel

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AKTUELLES ANTRÄGE

Wirtschaftsförderung für die Altstadt

Antrag:

1. Der WIT wird ein Betrag von 500.000,- € zur Bezuschussungen von energetischer Sanierungsmaßnahmen für Ladenlokale und Fassaden im Geltungsbereich der Altstadtsatzung zur Verfügung gestellt.

2. Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Bedingung geknüpft, dass AntragsstellerInnnen Geschäftsräume nachweislich für 4 Jahre zu einem maßvollen Mietzins vermieten.

3. Die Details betreffend förderungsfähige Beträge, Bezuschussungsquote und die Ermittlung eines maßvollen Quadratmetermietpreises werden von der WIT ausgearbeitet.

Begründung:

Tübingen ist vielfältig, sein Herzstück aber ist und bleibt die Altstadt, die mit Neckarfront, schmalen Gassen, Stiftskirche, Rathaus und Marktplatz TübingerInnen und TouristiInnen anlockt – noch. Belebt wird sie nur bleiben, wenn es auch in Zukunft neben einem interessanten und abwechslungsreichen gastronomischen Angebot Handels- und Gewerbebetriebe gibt, die mit ihrem Sortiment Kauflustige in die Innenstadt locken. Doch die zunehmenden Leerstände sind ein alarmierendes Zeichen. Gähnend leere Ladenlokale hinter verwitterten Fassaden rauben der Stadt Flair und Attraktivität. Der breit beschlossene Rahmenplan, der eine Änderung der betagten Altstadtsatzung vorbereiten und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung und Gestaltung der Innenstadt unter Berücksichtigung der Interessen von AnwohnerInnen, GastronomInnen und Gewerbetreibenden geben soll, ist wichtig und richtig. Dies schließt aber nicht aus, parallel einen Unterstützungsfond aufzulegen, der einerseits dem während der Corona-Pandemie und jetzt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges von Umsatzeinbußen gebeutelten Einzelhandel aufhilft und andererseits zur Sanierung der altstädtischen Bausubstanz beiträgt, dem Klimaschutz dient und gemäßigte Mieten gewährleistet, die wiederum Geschäftsgründungen fördern.

Im nächsten Haushalt soll daher zweckgebunden ein Betrag von ca. 500.000,- € für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT) zur Bezuschussung von baulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der „Altstadtsatzung“ bereitgestellt werden. Bezuschusst werden sollten energetische Sanierungen von Ladenlokalen und Fassaden. Die wirtschaftliche Förderung sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass EigentümerInnen sich verpflichten, ihre Ladenlokale nachweislich für einen Zeitraum von vier Jahren zu einer angemessenen Miete zu vermieten. Bei bestehender Vermietung müsste die Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses, ggf. dessen Herabsetzung nachgewiesen werden. Welcher Quadratmeterpreis in der Innenstadtlage angemessen ist, sollte von der WIT unter Berücksichtigung bekannter und ggf. noch zu erhebender Vergleichsmieten ermittelt werden. Es empfiehlt sich, einen Mittelwert zugrunde zu legen. Dabei müsste bei der Bemessung der Bezuschussung gewährleistet werden, dass Zuschüsse nicht vollständig von „Mietmindereinnahmen“ aufgefressen werden, um für potentielle AntragstellerInnen einen wirklichen Anreiz zu setzen. Auf diese Weise könnte die energetische Sanierung der Bausubstanz der Altstadt mit der Förderung des Einzelhandels verbunden und Leerständen entgegengewirkt werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Gundula Schäfer-Vogel

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ANTRÄGE

Spenden von Feuerwehrfahrzeug(en)

Zwei Feuerwehrfahrzeuge der Tübinger Feuerwehr, die im ersten Quartal 2023 ersetzt werden, werden in die Ukraine, konkret an die Hilfsorganisation Rozvytokmista in Kryvyj Rih, gespendet oder zu einem günstigen Preis verkauft.

Hilfsweise:

Zumindest mit einem der beiden Fahrzeuge wird so verfahren.

Begründung:

Die Not in der mit einem brutalen Angriffskrieg überzogenen Ukraine ist groß. Versorgungsgüter fehlen genauso wie eine hinreichende Ausstattung, des Militärs, aber auch der Rettungsdienste und der Feuerwehr. Wo Bomben einschlagen, muss gelöscht werden.

In Tübingen werden im ersten Quartal 2023 zwei Feuerwehrfahrzeuge durch Neuanschaffungen ersetzt. Es gibt nur wenige Abnehmer für ausrangierte Fahrzeuge, meistens Sammler und Liebhaber. Die erzielbaren Preise sind nach Auskunft des Feuerwehrkommandanten nicht besonders hoch.

Beide Fahrzeuge befinden nach dessen Aussage noch in gutem Zustand und sind einsatzfähig. Es wäre eine Geste der Solidarität, auf die zu vereinnahmenden Verkaufserlöse zu verzichten und die Fahrzeuge in die Ukraine zu spenden.

Die Vorsitzende der Hilfsorganisation Marija Kulynjak, kommt regelmäßig wegen ihrer Töchter nach Tübingen. Die Überführung der Fahrzeuge könnte unkompliziert organisiert werden. Über Privat konnte schon ein mit Spenden erworbener Krankenwagen auf diesem Wege nach Kryvyj Rih gebracht werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Gundula Schäfer-Vogel

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AKTUELLES ANTRÄGE

Verpackungssteuer – Wie geht es nach dem VGH-Urteil weiter?

Antrag:

Zur Vorlage 134/2022 „Beschlussfassung über Einlegung der Revision gegen das
Urteil des VGH Mannheim im Normenkontrollverfahren zur
Verpackungssteuersatzung Tübingen“ beantragt die SPD:

  1. Die Stadt Tübingen legt gegen das Urteil des VGH Mannheim Revision ein, setzt aber die Steuer bis zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts außer Kraft.
  2. Die Stadt fördert die Einführung und die Beibehaltung von
    Mehrwegsystemen trotz der Außerkraftsetzung der Verpackungssteuer durch Entwicklung und Vermittlung eines Werbekonzepts für betroffene Betriebe und die Bereitstellung eines Betrags von weiteren 50.000,- € für die Einführung von Mehrweggeschirr bzw. die Anschaffung einer geeigneten Spülmaschine.

Begründung:

Die SPD hält auch nach dem Urteil des VGH Mannheim zur Tübinger Verpackungssteuer die Einführung einer Verpackungssteuer für ein wichtiges kommunalpolitisches Instrument zur Finanzierung der Abfallbeseitigung und zur Abfallvermeidung und damit mittelbar zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Daher besteht ein Interesse an der höchstrichterlichen Klärung der Frage der grundsätzlichen
Vereinbarkeit einer kommunalen Verpackungssteuer mit höherrangigem Recht, namentlich Verfassungsrecht, ggf. Europarecht und Bundesabfallrecht durch das
Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht (sowie eventuell den Europäischen Gerichtshof ), ggf. auch erst nach Zurückverweisung an den VGH Mannheim.


Nach einer rechtskräftigen Klärung der vom VGH in seiner Urteilsbegründung ausführlich erörterten und der derzeit nur aufgeworfenen Rechtsfragen würde feststehen, ob die Stadt
Tübingen in Übereinstimmung mit den höchstrichterlichen Leitlinien eine rechtgültige Verpackungssteuer erlassen hat oder erlassen kann, oder ob erst der Bundesgesetzgeber eine
mit Verfassungs- und Europarecht vereinbare Öffnungsklausel im Bundesabfallrecht schaffen kann und muss. Insofern wäre die Rechtslage mit der zu einer städtischen Nahverkehrsabgabe
strukturell vergleichbar.

Die gerichtliche Klärung komplexer juristischer Fragen nimmt erfahrungsgemäß Jahre in
Anspruch. Daher besteht die dringende Notwendigkeit zu entscheiden, wie bis zu einem rechtskräftigen Urteil bei der Erhebung der Steuer zu verfahren ist.

Sofern – wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nur die Festsetzung der Steuer ausgesetzt wird, akkumulieren die steuerpflichtigen Betriebe Gewinne, die ihnen im Falle der endgültigen Nichtigkeit der Verpackungssteuersatzung in der derzeitigen Fassung verbleiben würden. Die Abnehmer_innen der steuerpflichtigen Betriebe und viele der Betriebe, die die Steuer auf den Preis aufschlagen, empfinden dies schon jetzt – worauf die Verwaltung ausdrücklich hinweist – als ungerechtfertigte Bereicherung der steuerpflichtigen Betriebe zu Lasten der Abnehmer_innen, auf die die Steuer umgelegt wird. Die SPD beantragt daher, die Verpackungssteuer mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens außer Kraft zu setzen. Dass die damit im ersten Quartal 2022 vereinnahmte Verpackungssteuer den Betrieben verbleibt, mag als misslich empfunden werden, ist aber juristisch korrekt.

Der mit der Verpackungssteuer gesetzte finanzielle Anreiz, sich als Abnehmer_in für Mehrweg- statt Einwegverpackungen zu entscheiden, fällt damit weg. Der Prozess der Sensibilisierung der Verbraucher_innen für die Müll- und Ressourcenproblematik und die beginnende Veränderung des Konsument_innenverhaltens können und sollten jedoch auf andere Weise gefördert werden.


Die SPD beantragt daher, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, wie bei den Betrieben für die Beibehaltung der bereits – u.a. mit städtischen Zuschüssen und damit keineswegs ausschließlich mit betrieblichen Mitteln – eingeführten Mehrwegsysteme geworben werden kann. Dabei sollte auch kommuniziert werden, dass ab dem 01.01.2023 nach § 33 VerpackG ohnehin eine Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative besteht. Gleichzeitig sollte die
Verwaltung Vorschläge für die Betriebe erarbeiten, wie für Mehrweg geworben werden kann. Ggf. könnten Betriebe auf freiwilliger Basis ein Bonussystem bei der Entscheidung für Mehrweg statt Einweg einführen.

Zusätzlich beantragt die SPD neuerlich, wie schon begleitend zur Einführung der Verpackungssteuer, Mittel in Höhe von 50.000,- € für die Bezuschussung der Einführung von Mehrweggeschirr und für die Anschaffung von Spülmaschinen bereit zu stellen. Die Finanzierung soll aus der Deckungsreserve Klimaschutz oder ersatzweise aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Gundula Schäfer-Vogel

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Mehrweg statt Müll

Seit dem 1. Januar wird in Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke erhoben, die zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Ihre konkrete, sozialverträgliche Ausgestaltung verdankt die Steuersatzung mehreren Interventionen der SPD im Tübinger Gemeinderat. Die ursprüngliche Fassung wurde auf SPD-Anregung einer juristischen Überprüfung unterzogen und sodann im Detail überarbeitet und rechtssicherer gemacht. Der auf Antrag der SPD beschlossene Besteuerungshöchstsatz pro Mahlzeit von 1,50 Euro gewährleistet die Sozialverträglichkeit. Ebenfalls auf SPD-Antrag wurden vom Gemeinderat 50 000 Euro bewilligt, um von der Verpackungssteuer betroffene Betriebe zu bezuschussen, die ein Mehrwegsystem einführen oder eine Spülmaschine zur Reinigung von Mehrweggeschirr anschaffen wollen. Davon haben in der Zwischenzeit zahlreiche Betriebe Gebrauch gemacht.

Schließlich wurde das Inkrafttreten der Steuer auf SPD-Antrag um ein Jahr, auf den 1. Januar 2022, verschoben, um pandemiegebeutelte Betriebe im Lockdown 2020/21 nicht zusätzlich zu belasten. Dies hat sich als weitsichtig und richtig erwiesen. Denn die Verwaltung hat erst im vierten Quartal 2021 (!) konkrete Handreichungen vorgelegt, welche Verpackung wie einzuordnen und zu besteuern ist. Im Praxistest wird sich noch Überarbeitungsbedarf ergeben – auch, um zu gewährleisten, dass Gleiches wirklich gleich behandelt wird. Abzugrenzen, was für den Verzehr vor Ort erworben wird und was nicht, ist im Einzelnen nicht leicht. Konstruktive Anregungen von Seiten der Betriebe und Verbraucher werden hilfreich sein! Vor allem hat die Verschiebung betroffenen Betrieben Zeit gegeben, sich auf die Steuer organisatorisch einzustellen. Aufwand und Kosten werden in vielen Betrieben immer noch beklagt.

Die Akzeptanz der Steuer ist aber gestiegen. Viele Betriebe und Abnehmer und Abnehmerinnen identifizieren sich mit dem Anliegen, Verpackungsmüll zu reduzieren. Mehrwegangebote stehen vielerorts bereit. Je schneller die Steuer ihre Lenkungswirkung entfaltet, desto weniger ist die Stadt auf die Einnahmen daraus angewiesen. Jede und jeder kann ihren und seinen Beitrag leisten. Wer Mehrweg wählt, reduziert das Müllaufkommen und trägt dazu bei, dass „good old Tübingen“ seinen Charme bewahrt und Ressourcen geschont werden. Die SPD wünscht den Tübingern ein gutes neues Jahr mit mehr Nachhhaltigkeit!

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Rahmenplanung für die Altstadt

Die Beschlussvorlage 357/2021 – Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und die für den Jahresbeginn 2022 geplante Rückführung der pandemiebedingten Ausweitung der Außenbewirtschaftung in der Altstadt nimmt die SPD-Fraktion zum Anlass, einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen zu beantragen:

1. Welche Gastronomiebetriebe sind auf der Grundlage des Altstadtbebauungsplans Nr. 399 aus dem Jahr 1989 genehmigt und fallen unter die dort vorgesehene 30-prozentige Erdgeschossnutzung durch gastronomische Betriebe?

2. Welche weiteren Betriebe machen ein gastronomisches Angebot und sind auf welcher Grundlage genehmigt? Wieviel Prozent der im Geltungsbereich des Altstadtbebauungsplans insgesamt zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche entfallen auf diese Betriebe?

3. Wie wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung vor der Pandemie gehandhabt?

4. In welchem Umfang wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung zur Stützung der Gastronomie im Bereich der Altstadt während der Pandemie erweitert?

5. Beabsichtigt die Verwaltung die Nutzung öffentlicher Flächen zur Außenbewirtschaftung zu Beginn des Jahres 2022 zurückzuführen, ggf. neu zu regeln, wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Regelungen sind für die originären Gastronomiebetriebe, welche für weitere Betriebe mit gastronomischer Nutzung geplant?

Begründung:

Die nach der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und vor deren Abschluss im Jahr 2023 bereits für Anfang 2022 beabsichtigte Rückführung/Neuregelung der Außenbewirtschaftung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung für die „Nach-Pandemie-Zeit“ hat für die betroffenen Betriebe weitreichende Auswirkungen. Die Pandemie hat die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten im Außenbereich stark gesteigert. Das pandemiebedingt erweiterte Angebot in der Altstadt wird von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut angenommen. Die Auslastung ist hoch und stellt für die Betriebe mittlerweile eine wichtige, wenn nicht zentrale Einnahmequelle dar, sichert demnach deren wirtschaftliche Existenz. Eine ggf. teilweise Rückführung der Außenbewirtschaftung würde betroffene Betriebe entsprechend hart treffen, ggf. in ihrer Existenz gefährden. 

Eine Neugestaltung/Rückführungen der Außenbewirtschaftung hat daher wahrscheinlich Auswirkungen auf das Nutzungsgefüge im Altstadtgebiet und stellt sich insoweit als ein die Ergebnisse der Rahmenplanung zumindest teilweise vorwegnehmender Prozess dar, der zwangsläufig ohne die mit der Rahmenplanung beabsichtigte Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen ablaufen würde.

Umbrüche im Nutzungsgefüge können auch in kurzer Zeit Entwicklungen auslösen und beschleunigen, die die Attraktivität der Altstadt negativ beeinflussen. Die mit diesem Antrag erbetenen Informationen bilden die unverzichtbare Grundlage, um die Auswirkungen einer Neuregelung/Rückführung der Außenbewirtschaftung auf das altstädtische Nutzungsgefüge und die Attraktivität der Altstadt zumindest bedingt abschätzen zu können. 

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Über Wachstum dringend reden

Amazon und Bosch sind für den Technologiepark gesetzt. Jetzt auch noch ein Porsche-Werk in Bühl? Der Ministerpräsident stellt in Aussicht, dass „kleinere“ rechtliche Probleme, die der Verwirklichung einer Elektromobilitätsvision entgegenstehen, gelöst werden. Dem Ältestenrat des Gemeinderats wurde die „frohe Botschaft“ zugerufen. Es folgte eine Hochglanzpräsentation im TAGBLATT.

Warum regt sich Widerstand? Zum einen, weil Diskussionsbedarf in der Sache besteht: Ist die Ansiedlung eines Werks zur Entwicklung von E-Batterien für schwere Karossen sinnvoll und zukunftsfähig? Passt sie ins Gewerbeportfolio der Stadt? Wie viel Wachstum kann produktiv gestaltet werden? Zum anderen ist das Verfahren diskussionswürdig: Der Ortschaftsrat wurde noch nicht angehört. Werden nicht Gemeinderat und Stadtgesellschaft vor weitgehend vollendete Tatsachen gestellt?

Die SPD begrüßt, wenn der notwendige Strukturwandel in der Automobilindustrie in Tübingen vorbildlich gelingt. Die geplante Produktion schafft zukunftssichere Arbeitsplätze. Die Entwicklung hat die Anforderungen von Nachhaltigkeit und Recycling im Blick. Aber eine Entscheidung für Porsche muss Anlass und Auftakt zu einer Wachstumsdebatte in Tübingen sein. Denn viele Tübingerinnen und Tübinger sind der Meinung, zu viel Wachstum lasse Tübingen an Charme und Lebensqualität verlieren.

Die SPD hält gemeinsam gestaltetes Wachstum für erforderlich, um Tübingens Lebensqualität zu erhalten. Nur durch sinnvolle Gewerbeansiedlung lassen sich langfristig die Steuereinnahmen erwirtschaften, die es braucht, um die Aufgaben der Kommune zu erfüllen. Es fehlen Schwimmbad und Konzertsaal. Aber der Platz im Stadtgebiet für die Schaffung von Wohnraum ist endlich. Mit der Stadtgesellschaft wächst auch der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, Schulen, Naherholungsgebieten und an Freizeitangeboten.

Alle Kontroversen um politische Großprojekte haben im Kern mit der Frage zu tun, welche Veränderungen wir brauchen, um notwendigen Wandel zu gestalten und den Charakter der Stadt zu bewahren: Die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn, die Bebauung des Saiben, der Flusspark Neckaraue, auch die Frage der Ansiedlung von Porsche. Die Diskussion darüber, wieviel Wachstum Tübingen verträgt, muss im Rat und der Stadtgesellschaft geführt werden. Dringend! 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Bürgerrat zur Regionalstadtbahn

Antrag

Für den Fall, dass der Bürgerentscheid zugunsten der Innenstadtstrecke ausgeht:

1. Die Stadt Tübingen richtet zur Vorbereitung der finalen Planung der Innenstadtstrecke einen Bürgerrat ein, der sich mit den Planungsvarianten bei der Gestaltung von Haltestellen und Streckenführung etwa auf der Neckarbrücke, mit der Aufteilung des Verkehrsraums in der Mühlstraße und der Planung auf Waldhäuser-Ost, auseinandersetzt und – sachverständig beraten – Empfehlungen für den Gemeinderat vorlegt. 

2. Für Organisation und sachverständige Beratung und Begleitung des Bürgerrats werden im Haushalt 2022 25.000,- € eingestellt. 

Begründung

Die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn wird in der Stadt sehr kontrovers diskutiert. Befürworter und Gegner haben sich organisiert und versuchen, die Bürger für ihre Position zu gewinnen, damit der Bürgerentscheid in ihrem Sinne entschieden wird. Die Auseinandersetzung wird mitunter scharf im Ton und unversöhnlich in der Sache geführt. Die Positionen sind durchaus verhärtet. 

Sollte die Entscheidung im Sinne der SPD, als einer der entschiedenen Befürworterinnen der Innenstadtstrecke, entschieden werden, stehen die VerkehrsplanerInnen vor der Aufgabe, die Planung zu finalisieren und dabei den Bedenken der unterlegenen GegnerInnen konstruktiv Rechnung zu tragen.

In dieser Phase sollte ein Bürgerrat eingerichtet werden, dessen Empfehlungen zu den besonders strittigen Punkten der Gestaltung und Streckenführung in dieser finalen Planungsphase berücksichtigt werden sollen. Bürgerräte sind eine neuere Form der Bürgerbeteiligung, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Bürgerräte kanalisieren nicht nur den Sachverstand der beteiligten Bürgerinnen und Bürger in politische Beteiligungsprozesse, sondern revitalisieren einen konstruktiven demokratischen Dialog. Gerade für engagierte Bürgerinnen und Bürger, die in Bezug auf Einzelthemen und kommunale Einzelentscheidungen häufig nach „Alles-oder-Nichts-Lösungen“ streben, wird die unmittelbare diskursive Auseinandersetzung mit VertreterInnen von Gegenpositionen zu einer Chance, die Demokratie als Suche nach dem bestmöglichen Kompromiss, hautnah mit eigenem Sinn und Verstand zu erleben und dabei vielleicht auch mehr Verständnis für ihre gewählten RepräsentantInnen zu entwickeln.

Die Frage, wie die Neckarbrücke neu gestaltet werden könnte, wie der knappe Verkehrsraum in der Mühlstraße sicher und funktional aufgeteilt werden könnte, ohne die durch die Sanierung gewonnene Aufenthaltsqualität wieder zu verlieren und wie Streckenführung und Haltestellen auf WHO anwohner- und nutzerverträglich entworfen werden sollte, sind in hohem Maße geeignet, bürgerschaftliche Gestaltungsphantasie freizusetzen und die beteiligten Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig für die Notwendigkeit der Kompromissfindung zu sensibilisieren.

Die Bürgerschaft in der Stadt Tübingen pflegt eine lebendige politische Streitkultur – ein Bürgerrat zu verkehrspolitischen Schlüsselfragen stünde ihr gut an!

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Betreibe beim Umstieg auf Mehrweg unterstützen!

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich vergangene Woche im Tübinger Gemeinderat bei der Verschiebung der Verpackungssteuer durchgesetzt. Sie hat nun einen Antrag zur Beschleunigung der Einführung von Mehrweggeschirr im Tübinger Stadtgebiet vorbereitet und wirbt derzeit um interfraktionelle Unterstützung. 

Die SPD-Stadträtin Gundula Schäfer-Vogel erklärt dazu: „Mehrweg ist der Königsweg im Kampf gegen die Vermüllung, insbesondere in der Innenstadt. Das Müllproblem hat sich im Zuge der Corona-Pandemie noch verschärft.“ Denn Einweg sei aktuell für viele Anbieter der einzige Weg, um Einnahmen zu generieren. Dies werde umso stärker der Fall sein, als die Witterung im Winterhalbjahr die großzügig gestattete Außenbewirtschaftung nicht mehr erlaube.

Wirtschaftlich attraktive Angebote für den Umstieg auf Mehrweg stünden bereit. Die Einführung solle nun von der Verwaltung aktiv beworben werden. „Interessierte Betriebe brauchen dringend organisatorische und finanzielle Unterstützung. Der Umstieg auf Mehrweg muss von der Stadt koordiniert werden, damit er bei möglichst vielen Betrieben gleichzeitig gelingt“, so Schäfer-Vogel weiter. Finanzielle Mittel zur Bezuschussung stünden bereit, bewilligt auf Antrag der SPD!