Antrag:
1. Der WIT wird ein Betrag von 500.000,- € zur Bezuschussungen von energetischer Sanierungsmaßnahmen für Ladenlokale und Fassaden im Geltungsbereich der Altstadtsatzung zur Verfügung gestellt.
2. Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Bedingung geknüpft, dass AntragsstellerInnnen Geschäftsräume nachweislich für 4 Jahre zu einem maßvollen Mietzins vermieten.
3. Die Details betreffend förderungsfähige Beträge, Bezuschussungsquote und die Ermittlung eines maßvollen Quadratmetermietpreises werden von der WIT ausgearbeitet.
Begründung:
Tübingen ist vielfältig, sein Herzstück aber ist und bleibt die Altstadt, die mit Neckarfront, schmalen Gassen, Stiftskirche, Rathaus und Marktplatz TübingerInnen und TouristiInnen anlockt – noch. Belebt wird sie nur bleiben, wenn es auch in Zukunft neben einem interessanten und abwechslungsreichen gastronomischen Angebot Handels- und Gewerbebetriebe gibt, die mit ihrem Sortiment Kauflustige in die Innenstadt locken. Doch die zunehmenden Leerstände sind ein alarmierendes Zeichen. Gähnend leere Ladenlokale hinter verwitterten Fassaden rauben der Stadt Flair und Attraktivität. Der breit beschlossene Rahmenplan, der eine Änderung der betagten Altstadtsatzung vorbereiten und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung und Gestaltung der Innenstadt unter Berücksichtigung der Interessen von AnwohnerInnen, GastronomInnen und Gewerbetreibenden geben soll, ist wichtig und richtig. Dies schließt aber nicht aus, parallel einen Unterstützungsfond aufzulegen, der einerseits dem während der Corona-Pandemie und jetzt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges von Umsatzeinbußen gebeutelten Einzelhandel aufhilft und andererseits zur Sanierung der altstädtischen Bausubstanz beiträgt, dem Klimaschutz dient und gemäßigte Mieten gewährleistet, die wiederum Geschäftsgründungen fördern.
Im nächsten Haushalt soll daher zweckgebunden ein Betrag von ca. 500.000,- € für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT) zur Bezuschussung von baulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der „Altstadtsatzung“ bereitgestellt werden. Bezuschusst werden sollten energetische Sanierungen von Ladenlokalen und Fassaden. Die wirtschaftliche Förderung sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass EigentümerInnen sich verpflichten, ihre Ladenlokale nachweislich für einen Zeitraum von vier Jahren zu einer angemessenen Miete zu vermieten. Bei bestehender Vermietung müsste die Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses, ggf. dessen Herabsetzung nachgewiesen werden. Welcher Quadratmeterpreis in der Innenstadtlage angemessen ist, sollte von der WIT unter Berücksichtigung bekannter und ggf. noch zu erhebender Vergleichsmieten ermittelt werden. Es empfiehlt sich, einen Mittelwert zugrunde zu legen. Dabei müsste bei der Bemessung der Bezuschussung gewährleistet werden, dass Zuschüsse nicht vollständig von „Mietmindereinnahmen“ aufgefressen werden, um für potentielle AntragstellerInnen einen wirklichen Anreiz zu setzen. Auf diese Weise könnte die energetische Sanierung der Bausubstanz der Altstadt mit der Förderung des Einzelhandels verbunden und Leerständen entgegengewirkt werden.
Für die SPD-Fraktion
Dr. Gundula Schäfer-Vogel