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ANTRÄGE

Die Bürgerinnen und Bürger beteiligen!

Antrag der SPD-Fraktion vom 07. April 2010

Bürgerbeteiligung bei der Haushaltskonsolidierung

Der anstehende Haushaltskonsolidierungsprozess wird durch eine intensivierte Bürgerbeteiligung begleitet. Insbesondere prüft die Verwaltung eine Internet-basierte Bürgerbeteiligung. Dabei sollten parallel zu den Diskussionen im Gemeinderat die bis zum Frühsommer von der Verwaltung zu erarbeitenden Konsolidierungsmaßnahmen auf einer Internetplattform vorgestellt und diskutiert werden.

Begründung:

Die Haushaltskonsolidierung wird nach heutiger Kenntnis erhebliche weitere Sparanstrengungen erfordern, die nicht ohne Folgen für die Angebote und Infrastruktur der Stadt auf der einen und die Höhe der Steuern und Gebühren auf der anderen Seite bleiben. Bei der Prüfung, Gewichtung und Hierarchisierung der Sparvorschläge ist eine Bürgerbeteiligung unerlässlich. Auch kann durch eine erweiterte Bürgerbeteiligung das Bewusstsein für die schwierige Finanzlage in der Bürgerschaft gestärkt werden.

Andere Kommunen haben ähnliche Probleme. Die Stadt Solingen hat eine Online-Plattform (www.solingen-spart.de) als Beteiligungsinstrument geschaffen. Ein ähnliches Instrument sollte auch für den Tübinger Prozeß entwickelt werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Sökler

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ANTRÄGE

Die Leitlinien mit Leben erfüllen

Antrag der Fraktionen AL/Grüne und SPD

Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Überarbeitete Fassung, im Gemeinderat am 21.07.2003 verabschiedet

Die Verwaltung stellt dem neuen Gemeinderat die Leitlinien „Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung “ in einem Überblick vor. Sie berichtet, inwieweit die Leitlinien in den letzten Jahren Eingang in das Verwaltungshandeln und in die Entscheidungen des Gemeinderats gefunden haben. Die Verwaltung stellt im Weiteren dar, wie die Leitlinien weiterentwickelt werden können und wie sie deutlicher und verbindlicher, als dies bisher geschehen ist, zur Grundlage künftiger Entscheidungen gemacht werden können.
Begründung:
In einem breit angelegten Prozess wurden mit großer Bürgerbeteiligung während eines Zeitraums von 20 Monaten Leitlinien zu fast allen relevanten kommunalen Themen der Stadt entwickelt.
Es ist geboten, die Ergebnisse der engagierten Arbeit für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Tübingen, so wie dies ursprünglich geplant war und von den Beteiligten erwartet wurde, fruchtbar zu machen. Die Ergebnisse sind wertvoll. Nicht zuletzt ist der Arbeit der zahlreichen Beteiligten aus der Bürgerschaft Respekt zu zollen.

Am 21. Juli 2003 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, in Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen die entsprechenden inhaltlichen Grundsätze der Leitlinien darzustellen und ein Instrumentarium zu entwickeln, das die Bewertung und Aktualisierung der Leitlinien ermöglicht.

Der weitergehende Antrag der Verwaltung, der das Ziel hatte, die „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ in die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung verpflichtend zu integrieren, fand damals keine Mehrheit.
In diesem Antrag war vorgesehen, dass sich Gemeinderat und Verwaltung verpflichten, ihre Entscheidungen und ihr Handeln an den „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ zu orientieren (vgl. Vorlage 19b/2003vom 21 07.2003).

Die Verwaltung sollte dabei beauftragt werden,

a) die Strukturen für bürgerschaftliche Beteiligung auszubauen,

b) die Modelle für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement weiterzuentwi¬ckeln und neue zu erproben,

c) in allen Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen und in den Entwürfen für den städtischen Haushalt die Übereinstimmung mit den inhaltli¬chen Grundsätzen der Leitlinien darzustellen,

d) aus den Leitlinien heraus überprüfbare Strategien und konkrete Maßnahmen für deren Umsetzung zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Setzung von Prioritäten und Entscheidung vorzulegen. Die Strategien und Maßnahmen sollen mit der Arbeit an der Lokalen Agenda 21 verknüpft werden,

e) Indikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die längerfristigen Auswirkungen kommunalpolitischen Handelns beurteilen lassen und mit deren Hilfe eine kontinuierliche Aktualisierung der Leitlinien möglich ist,

f) einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Leitlinien zu Beginn jeder Amtsperiode des Gemeinderats vorzulegen.

Die Verwaltung sollte, aufbauend auf den Leitlinien, die Arbeit an einer lokalen Agenda 21 fortführen und Ziele und Maßnahmenvorschläge entwickeln.

Andrea Le Lan, SPD-Fraktion
Evelyn Ellwart-Mitsanas, AL/GRÜNE -Fraktion

22.02.2010

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Die Gartenstraße geordnet entwickeln!

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2010

Innenentwicklung Gartenstraße

Die Verwaltung richtet eine Arbeitsgruppe, eine Planungswerkstatt oder einen Runden Tisch zum Thema „Innenentwicklung in der Gartenstraße“ ein. Darin sollen Verwaltung und Gemeinderat ebenso vertreten sein wie Vertreterinnen und Vertreter der Initiative Gartenstraße und andere, nach Möglichkeit nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger.

Ziel:
1. Erarbeitung einer für die Gartenstraße verträglichen, baulichen (Innen-) Entwicklung.
2. Erarbeitung eines Verkehrskonzepts, das der Gartenstraße und den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.

Begründung:
Der Antrag ergänzt und konkretisiert den Antrag der SPD-Fraktion zur Erarbeitung eines Konzepts für die Innenentwicklung (Antrag unter gleichem Datum).
In der jüngeren Vergangenheit sahen sich Verwaltung, Gemeinderat und betroffene Bürgerinnen und Bürger mit einer Anzahl von Bauvorhaben im Bereich der Gartenstraße konfrontiert. Herauszuhebende Beispiele sind Entwicklung und Bebauung im Bereich der Hundskapfklinge, das umstrittene Vorhaben Gartenstraße 28, die Überlegungen zur Bebauung des Stadtwerke- und des CVJM-Grundstücks. Dazukommen zahlreiche weitere Einzelvorhaben. Zu betrachten ist auch die Verkehrsbelastung der Gartenstraße, die sich aus der Entwicklung des Egeria-Geländes ergeben wird. Viele der Vorhaben in der Gartenstraße waren planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es besteht die Gefahr, dass die einzelnen Maßnahmen, die jede für sich betrachtet unter rechtlichen Aspekten zulässig und vertretbar erscheinen, den Charakter der Gartenstraße nach und nach verändern. Dies muss verhindert werden oder darf allenfalls auf der Basis politisch-planerischer Grundentscheidung vonstatten gehen. Es muss deshalb ein Überlegungs- und Planungsprozess auf den Weg gebracht werden, der zu einer geordneten Entwicklung der Gartenstraße führt.
Dass der Weg über einen breiteren Beratungsprozess mit Bürgerbeteiligung führen muss, hat die Stadtverwaltung zuletzt auch in der Vorausschau auf die Beplanung des Güterbahnhofgeländes in Rechnung gestellt. Auf den Weg gebracht wurde bereits die Planungswerkstatt für die Campus-Planung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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Für eine geordnete Innenentwicklung

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2010

I. Die Verwaltung erarbeitet in einem offenen Prozess Grundsätze und Richtlinien für die bauliche Innenentwicklung der Kernstadt und der Teilorten.

II. Die Verwaltung wird im Zusammenhang damit gebeten, zu den angefügten Stichworten und Vorschlägen für eine geordnete Innenentwicklung Stellung zu nehmen.

Begründung:
I. Die angestrebten Nachverdichtungen insbesondere im Bereich der Wanne und im Bereich der Gartenstraße haben beträchtliche Unruhe bei der jeweils benachbarten Wohnbevölkerung ausgelöst. Auch der Gemeinderat, dessen Mitglieder sich einerseits dem Gemeinwohl und einer geordneten stadtplanerischen Weiterentwicklung verpflichtet sehen, andererseits aber auch die Anliegen und Interessen der Bevölkerung berücksichtigen müssen, ist unsicher, nach welchen Regeln und mit welcher Rücksichtnahme auf das Stadtganze sich die baulichen Ergänzungen in Stadt und Teilorten vollziehen sollen. Die bisherige Praxis, Innenentwicklungsvorhaben fallbezogen zu planen, führt nicht zwangsäufig zu falschen Ergebnissen. Ein Regelwerk, das mit öffentlicher Beteiligung zu erarbeiten wäre, kann aber die Akzeptanz konkreter Planungen steigern und ein Mehr an Sicherheit für Entscheidungsträger und Betroffene vermitteln.

II. Die SPD-Fraktion stellt die nachfolgend aufgeführten Fragen und Anregungen zur Diskussion und bittet insoweit um eine Stellungnahme.

1. Wo wollen wir hin?
Ziele – Wie soll unsere Stadt aussehen? – „Visionen“
Es gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung

2. Die rechtliche Situation:
Brauchen wir Rahmenpläne? – Reichen die vorhandenen Bebauungspläne? –
Reicht es aus, nach Maßgabe der Umgebungsbebauung zu planen
(§ 34 BauGB)?

3. Welche Vorgaben ergeben sich aus der topographischen und landschaftlichen Situation.
Fragen nach der landschaftlichen Einbindung
Bedeutung von Grüngebieten und Grünschneisen
Kleinklimatische Bedeutung von Freiflächen; Frischluftschneisen
(Regelmäßiges Einschalten von Klimatologischen Fachleuten)
Verbindungen zur Erholungslandschaft
Freihaltung der Mittelhangzonen

4. Stadtplanerisch gründliche Bewertung des Gebietscharakters
(Umgebung, bauhistorische Bewertung, Gebäudestruktur, Nutzungsmischung)

5. Auslastung der Infrastruktur

6. Erschließung
(Nachverdichtung muss mit einer guten Erschließung durch den ÖPNV einhergehen.)

7. Stadtgestalt
Was macht Tübingen einzigartig? Wie wird sichergestellt, dass Innenentwicklung nicht schleichend die überkommene Identität, die Attraktivität und Besonderheit der Stadt beschädigt?

Die Aufzählung ist naturgemäß nicht abschließend.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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Tempo 30 in der Nürtinger Straße garantieren

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.01.2010

Die Verwaltung berichtet, wie viel es kosten würde, in der Nürtinger Straße wieder eine interaktives Tafel aufzustelle, die den Verkehrsteilnehmern ihre aktuelle Geschwindigkeit anzeigt (vergleichbar der Tafel die zuletzt in der Mühlstraße aufgestellt worden ist).

Die Verwaltung bringt in der Nürtinger Straße die Tempo-30-Markierung groß und gut sichtbar in der Mitte der Straße an.

Begründung:

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in der Nürtinger Straße oft nicht eingehalten.
Durch die o.g. Maßnahmen könnte das Bewusstsein dafür, dass man sich in einer Tempo-30-Zone befindet, verstärkt werden.

Die Maßnahmen sind auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entwicklung des Egeria-Areals zu sehen.

Für die SPD-Fraktion

Andrea Le Lan

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Eine Kommunale Planungswerkstatt muss her!

Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Oktober 2009

Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Neuordnung Campus – Wilhelmstraße – Mensa

Antrag auf Einrichtung einer Kommunalen Planungswerkstatt

Die Verwaltung stellt zusammen mit der Universität und dem staatlichen Bau- und Vermögensamt eine kommunale Planungswerkstatt zusammen, die sich mit der Planung für die Umgestaltung des engeren Universitätsviertels zwischen Hölderlinstraße, Sigwartstraße und Wilhelmstraße auseinandersetzt.
Das Arbeitsergebnis dieser Planungswerkstatt bildet die Grundlage für die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Entscheidungen über die in Aussicht genommene Bebauung des bezeichneten Quartiers.

In einem ersten Schritt muss es dabei um die Frage gehen, ob

• ein neuer Mensabau erstellt werden soll oder ob
• eine Sanierung des bestehenden Mensagebäudes anzustreben ist.

In die Planungswerkstatt sollten die Universitätsstadt Tübingen (vertreten durch Verwaltung und Gemeinderatsfraktionen), die Universität (einschließlich studentischer Vertretung), Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der BI, und Bürgerinnen und Bürger der Stadt berufen werden.
Die Beteiligten aus der Bürgerschaft werden nach einem Zufallssystem ermittelt; sie müssen sich zur verlässlichen Teilnahme an der Arbeit der Planungswerkstatt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung einschließlich der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls.
Die Verwaltung stellt nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten sicher, dass eine etwa gebotene Entscheidung zugunsten eines Mensaneubaus nur dann getroffen wird, wenn über Schicksal und Folgenutzung der alten Mensa verbindlich entschieden wurde.
Im Vorfeld ist durch die Verwaltung zu klären, ob der derzeit gültige Bebauungsplan so zu interpretieren ist, dass der derzeitige Standort für die Mensa verbindlich vorgegeben ist und somit für eine Standortverlagerung eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.

Begründung:

Das Ergebnis des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs und die ungewisse Zukunft älterer und neuerer denkmalgeschützter Gebäude im Quartier zwischen Wilhelmstraße und Hölderlinstraße haben in Teilen der Bürgerschaft Unruhe hervorgerufen. Die Diskussion hat sich inzwischen versachlicht. Land, Universität, Stadt und Bürgerinitiative zeigen Kooperations- und Gesprächsbereitschaft. Es gibt freilich gegensätzliche Positionen, was

a) das Schicksal der alten Mensa
b) die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Mensa,
c) das Schicksal der Anbauten von alter Physik und alter Chemie betrifft.

Die unterschiedlichen Positionen müssen in einem geordneten Verfahren eingebracht werden können. Das Instrument der Kommunalen Planungswerkstatt hat sich in vielen Städten bewährt. Es eröffnet auch im vorliegenden Fall die realistische Chance, zu einem demokratisch legitimierten und breit akzeptierten Ergebnis zu kommen.

Der geltende Bebauungsplan weist die für einen Neubau vorgesehene Fläche als Fläche für „universitären Bedarf“ aus. Auf der anderen Seite ist die Fläche für eine Mensa positiv definiert (Standort der jetzigen Mensa). Der planerische Wille für den Mensastandort scheint mithin eindeutig zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Die Freigabe der Fläche für den universitären Bedarf erstreckt sich bei verständiger Interpretation des Bebauungsplans nur auf Nutzungen, die nicht Mensanutzung sind.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

Klaus te Wildt

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Ein-Euro-Jobs umwandeln!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung

Die Verwaltung prüft, in welchen Fällen bisherige Ein-Euro-Jobs in Stellen umgewandelt werden können, die mit dem Instrument des Beschäftigungszuschusses nach § 16e SGB II gefördert werden.

Begründung:
Mit Hilfe des Förderinstruments des § 16e SGB II werden für die Beschäftigung von Personen, die keine Chance haben, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, Lohnkostenzuschüsse von 75% gezahlt.
Mit Hilfe dieses Förderinstruments kann solchen Personen eine bessere und längerfristige Perspektive angeboten werden als mit den Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

B27 und B28 in der Südstadt

1. Die Verwaltung berichtet, ob und ggf. welche Anstrengungen zur Erreichung eines Tempolimits auf der B27 Richtung Stuttgart und der B28 Richtung Reutlingen jeweils nach dem Ortsschild bereits unternommen wurden und wo ggf. die Widerstände liegen.
2. Die Verwaltung entwickelt zusammen mit dem Regierungspräsidium sowie mit den Bürgerinitiativen in der Südstadt ein Konzept zur Optimierung des Verkehrsflusses auf den Bundesstraßen 27 und 28 in der Südstadt bis zur Realisierung des Schindhau-Basistunnels. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

a. Lärmschutz für die Anwohner/innen
b. Verbesserung des Verkehrsflusses
c. Optimierung der Wegebeziehungen

Begründung:

Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich. Dies gilt sowohl für die Anwohner/innen als auch für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer/innen. Eine extreme Lärmbelastung ergibt sich insbesondere durch den Stop-and-go-Verkehr sowie durch die deutliche Geschwindigkeitszunahme nach Verlassen der Ortschaft in Richtung Stuttgart (B27) bzw. Reutlingen (B28).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Gebühren und Gebührenstaffel für die Kindertageseinrichtungen gerechter gestalten

Die Stadtverwaltung plant eine grundsätzliche Strukturveränderung des bisherigen Gebührensystems für die Inanspruchnahme der städtische Kindertageseinrichtungen. Sie will ein transparentes Gebührenssystem für alle Formen der Betreuung von Kindern. Dem individuellen Betreuungsbedarf von Familien soll tatsächlich und finanziell durch die Buchbarkeit von Betreuungszeiten besser als bisher entsprochen werden.
Die SPD-Fraktion unterstützt den Ansatz. Sie wendet sich aber gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene generelle Erhöhung der Gebührensätze um 8 % und verlangt weitere Differenzierungen, die die vielfältigen Einkommenssituationen gerechter und zielgenauer berücksichtigt.

Antrag zu TOP 12 – Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2009 – „Gebühren und Buchungssystem in den Kindertageseinrichtungen“ Vorlage 150/2009

Zu 1. Der bisherige Text wird ersetzt durch:

a) Familien mit einem relevanten Jahreseinkommen von bis zu 20.400 Euro und zwei oder mehr Kindern werden ab dem 01.09. 2009 von Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen befreit. Das gleiche gilt für Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.600 Euro mit vier oder mehr Kindern.
b) Die übrigen Gebührensätze für städtische Kindertageseinrichtungen werden zum 01.09. 2009 um 4% angehoben.
c) Außerdem wird eine Einkommensstufe „über 60.000 Euro“ eingeführt.
d) Diese neue Gebührentafel für städtische Kindertageseinrichtungen wird nochmals mit dem Gesamtelternbeirat der Tübinger Kindertageseinrichtungen abgestimmt und ggf. modifiziert.

Zu 4. Es wird ergänzt:

„Die Stundensätze orientieren sich an den unter 1. beschlossenen Anpassungen der Gebühren.“

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Mühlstraße – Wenn schon, denn schon!

Umgestaltung der Mühlstraße (Vorlage 202/2009)
Sanierung der Eberhardsbrücke (Vorlage 203/2009)

1. Der Beschlussantrag zur Vorlage 202/2009, Ziffer 2. wird wie folgt geändert:

Der Treppenaufgang wird entsprechend Variante A oder B hergestellt. Über eine Schließung zur Nachtzeit wird gesondert entschieden.

2. Die Mühlstraße wird behindertengerecht hergestellt. Insbesondere wird der für die Fußgänger bestimmte Bereich der Mühlstraße so gestaltet, dass Blinde (Langstockgeher) und Personen, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt sind, sich sicher orientieren und sich verlässlich von den für Radfahrer und für den motorisierten Straßenverkehr bestimmten Trassen fernhalten können.
Die erforderlichen Maßnahmen werden mit dem Koordinationstreffen Tübinger Behindertengruppen abgestimmt.

3. Wegen der Sanierung der Eberhardsbrücke stellt die Verwaltung sicher, dass die Gewährleistung für die vorgeschlagene halbstarre Bauweise wenigstens der entspricht, die bei der überkommenen Regelbauweise vereinbart und eingeräumt wird. Einer Bauweise ohne Gewährleistung wird nicht zugestimmt.

Begründung:

Zu 1

Ein Treppenaufgang ist nicht unumstritten und die Vorschläge zu seiner Gestaltung wechselten in rascher Folge. Zuletzt sind Sicherheitsbedenken aufgetreten, die eine Schließung der Anlage zur Nachtzeit ratsam erscheinen lassen.
Die Kosten und Kostensteigerung des Gesamtprojekts einerseits und die Prominenz des Ortes andererseits verlangen eine gründlichere Erörterung. Dazu hatte der Gemeinderat nicht die erforderliche Zeit. Auch eine Veranschaulichung der Varianten, wie sie am besten durch einen Ortstermin oder wenigstens an Hand eines Modells ermöglicht wird, hat die Verwaltung nicht zustande gebracht. Alles ist unter Zeitdruck gesetzt. Für eine Entscheidung braucht der Gemeinderat ein Mindestmaß an Sicherheit, die erst nach hinreichend gründlicher Erörterung und Abwägung gewonnen wird.
Deshalb müssen Gestaltung und Sicherheit des Aufgangs noch offen gehalten werden.

Zu 2.

Die Verwaltung ist der behindertengerechten Herstellung der Mühlstraße nach unserer Kenntnis entgegengetreten. Dies verwundert. Mit dem Projekt „Barrierefreies Tübingen“ hat die Stadt einen neuen Anlauf genommen, Erschwernisse für Menschen mit Behinderungen auszuräumen. Nachrüstungen im Bestand mögen kompliziert sein. Beim Neubau darf es aber keine Kompromisse geben.

Zu 3

Der Antrag spricht für sich. Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt