Interfraktioneller Antrag vom 6. Juni 2011
Mindestaforderungen an die Ausschreibung zur Neuordnung des Güterbahnhofsgeländes in Tübingen
vgl.: http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2011_164.pdf
vgl.: http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2011_164a.pdf
Antrag:
Die Verwaltung stellt sicher, dass in der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs zur Entwicklung des Geländes „Güterbahnhof“ folgende verpflichtende Aufgaben gestellt werden:
1. Das unter Denkmalschutz gestellte Gebäudeensemble der Güterabfertigung, ist in die Gesamtplanung zu integrieren. Die Wettbewerbsteilnehmer werden aufgefordert, städtebauliche Ideen für Erhalt und Nutzung zu entwickeln, die auch der wirtschaftlichen Entwicklung und Verwertung des Gesamtareals vollständig oder weitgehend genügt.
2. Sofern Erhalt und Integration des gesamten Ensembles nicht dargestellt werden können, wird ein Teilerhalt des Gebäudeensembles als verbindliche Mindestanforderung in die Entwurfsplanung aufgenommen. Eine vollständige Aufgabe des Ensembles ist mit der Aufgabenstellung nicht zu vereinbaren.
Als Mindestanforderung wird definiert, dass der sogenannte Beobachtungsstand in seinem räumlichen Bezug (Halle, Bahngelände) erhalten wird und dass das danach zu erhaltende Ensemble als Teil des alten Güterbahnhofs erlebbar und für noch zu definierende Zwecke nutzbar bleibt. Ein bloßes architektonisches Zitat oder eine sonst nicht nutzbare Gedenkstätte genügen nicht.
Für die SPD-Fraktion Klaus te Wildt
Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning
Für die Fraktion der Linken Gerlinde Strasdeit
Anmerkung:
Der Antrag wurde von einer Mehrheit des Gemeinderats (mit den Stimmen von AL/Grünen) zurückgewiesen.