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AKTUELLES ANTRÄGE

Haushaltsanträge 2022

Die Haushaltsanträge der SPD-Fraktion 2022 im Detail.

Der Begleitantrag der SPD-Fraktion zum Hauhsalt 2022 im Detail.

Der Angriffskrieg Putins in der Ukraine hat Konsequenzen auch für unsere Stadt und unseren Haushalt. Wir müssen uns auf viele – wie viele genau wissen wir nicht – Geflüchtete einstellen. Deshalb sind die 2 zusätzlichen Stellen, die wir in der Abteilung „Hilfe für Geflüchtete“ fordern, sehr wichtig. Es kommen überwiegend Frauen und Kinder zu uns. Vor diesem Hintergrund werben wir mit noch mehr Nachdruck für die von uns beantragte Stärkung der Schulsozialarbeit. 

Bei den Kitas brauchen wir zukünftig nicht mehr in erster Linie mehr Gebäude und Gruppen, sondern Menschen, die bereit sind, als Erzieher und Erzieherin zu arbeiten. Zudem brechen viele die Ausbildung ab. Wir fordern die Einrichtung einer Stelle für die Begleitung der Auszubildenden in beruflichen Dingen und Alltagsfragen, um die Abbruchquote zu senken und die Menschen dauerhaft für die Kitas zu gewinnen. Begleiten wollen wir dies durch eine Kampagne für Sozialberufe insgesamt, da es ähnliche Probleme auch in der Pflege gibt. Auch dafür wollen wir Geld einstellen.

Ein großes Problem für Beschäftige im Sozialbereich ist das Thema Wohnen. Wir wollen die GWG mit diesem Thema befassen und wollen deshalb ihre Handlungsfähigkeit stärken mit einer Stärkung des Eigenkapitals mit 1.000.000 Euro. Unterstützung benötigt die GWG auch wegen der Aussetzung und wahrscheinlichen Reduktion der KfW-Förderung für klimafreundliche Bauen seitens des Bundes.

Wir fordern die Schaffung einer Stelle bei Stadtarchiv für Archivpädagogik. Damit können die Schätze des Archivs für Schülerinnen und Schüler gehoben werden. Gleichzeitig versprechen wir uns davon Fortschritte bei der Konzeption eines Lernzentrums zum Thema Nationalsozialismus, an dem wir festhalten wollen.

Schließlich wollen wir das Thema „Anständige Löhne“ voranbringen. Wir beantragten schon länger, dass Aufträge der Stadt und ihrer Töchter nur noch an Dienstleister, die nach Tarif bezahlen, vergeben werden. Die Stadt hält eine juristische Prüfung der Zulässigkeit für notwendig. Wir beantragen dafür das Geld. Außerdem wollen wir, soweit es organisatorisch möglich ist, Reinigungskräfte bei der Stadt direkt beschäftigen und damit besser bezahlen.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Eine Kampagne für mehr Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen in unserer Stadt  

Willkommen in Tübingen! -Eine Kampagne für mehr Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsberufen in unserer Stadt“ Begleitantrag zum Haushalt 2022

Die Stadtverwaltung initiiert eine Kampagne für Sozial- und Erziehungsberufe.

Ziel ist es mehr Menschen für eine Ausbildung und die (dauerhafte) Beschäftigung in diesen Berufen vor Ort zu gewinnen und den schon bestehenden und sich aufgrund der Umstände weiter verstärkenden Fachkräftemangel in Tübingen abzumildern. Dabei geht es um die Bereiche Kindertageseinrichtungen und -tagespflege, Schulkindbetreuung, Schulbegleitung und Inklusionskräfte, Lehrkräfte besonders im Bereich der Grundschulen, Schulsozialarbeiter_innen sowie um Beschäftigte in allen Bereichen der Pflege, insbesondere der Altenpflege.

Für die Erstellung der Konzeption und für die Umsetzung der Kampagne, die den Blick auch über den Bereich der städtischen Kitas hinaus weiten soll, wird eine professionelle Werbeagentur beauftragt. Verantwortliche aus den jeweiligen Bereichen und Institutionen in Tübingen sollen dabei mitwirken. Zu denken ist dabei an die Stabsstelle für Gleichstellung und Integration, den Integrationsrat, die AHT, kit-Jugendhilfe und Sophienpflege, FAB Schule und Sport, Träger von Pflegeeinrichtungen, Infö, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die freien Träger in der Kinderbetreuung, die Agentur für Arbeit und nach Möglichkeit auch das UKT.

Im Rahmen eines Fachtages werden gemeinsam mit der Werbeagentur die wesentlichen Inhalte für eine erfolgreiche Kampagne entwickelt. Dabei sollen die Themen Ausbildung, Anwerbung von Interessent_innen aus dem Ausland und Quereinstieg in solche Berufe eine zentrale Rolle spielen. Zu den Zielgruppen der Kampagne gehören auch Studienabbrecher_innen. Außerdem sollen die derzeitigen Hemmnisse für den Einstieg bzw. den Verbleib in sozialen Berufen in Tübinger Einrichtungen systematisch analysiert und dadurch weitere Grundlagen für die Werbekampagne entwickelt werden.

Die Willkommen!-Kampagne soll sich darüber hinaus an breite Kreise der Tübinger Bevölkerung richten, vor allem durch die Aufforderung nach Bereitstellung  von bezahlbarem Wohnraum für die Zielgruppen. Dieser Wohnraum könnte vor allem dadurch gewonnen werden, dass leerstehende oder untergenutzte Einliegerwohnungen wieder vermietet werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Werbung für einen (Wieder-)Einstieg in solche Berufe nach der Familienphase u.a.m.

Begründung:

Tübingen ist bekannt für seine hohe Lebensqualität und deswegen attraktiv für eine stetig wachsende Zahl von Menschen. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum gehört allerdings nicht zu den Vorzügen des Lebens in dieser Stadt.  Dies verstärkt massiv den ohnehin strukturell bedingten Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen, der immer dramatischere Formen annimmt.

Dieser Trend wirkt sich inzwischen unmittelbar oder mittelbar auch auf die Lebenssituation von breiten Teilen der Tübinger Bevölkerung aus. Wir brauchen eine ausreichende Zahl von Menschen mit angemessenen Qualifikationen in unserer Stadt, um den Standard von Bildung und Betreuung im Vorschul- und Schulbereich, von fachgerechter Pflege in Kliniken und Pflegeheimen und im ambulanten Bereich halten zu können.

Neben den beiden von der Verwaltung bereits angekündigten Elementen, nämlich dem Neubau von Personalwohnungen für Menschen aus Sozialberufen und einer Anwerbekampagne für Erzieher_innen ist es deswegen notwendig, die Ursachen der Mangelsituation zunächst auf einem Fachtag mit unterschied-lichen Akteuren einer genauen Analyse zu unterziehen, gemeinsam Wege für die Anwerbung und eine dauerhafte Beschäftigung alter und neuer Zielgruppen zu diskutieren und daraus weitere Elemente für eine breit angelegte und Erfolg versprechende professionell aufgelegte Kampagne zu entwickeln.

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AKTUELLES

Ingeborg Höhne-Mack erhält das Bundesverdienstkreuz

Ingeborg Höhne-Mack bekommt das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat ihr die Auszeichnung verliehen und würdigt damit das langjährige ehrenamtliche Engagement Höhne-Macks insbesondere im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Kultusministerin Theresa Schopper überreicht die Ordensinsignien und die Urkunde bei einer Feierstunde mit Oberbürgermeister Boris Palmer. 

Die Verleihung findet statt am Freitag, 25. März 2022, 14 Uhr, im Rathaus am Markt.

Ingeborg Höhne-Mack arbeitete bis zu ihrem Ruhestand 2016 als Gymnasiallehrerin, stellvertretende Schulleiterin und Studiendirektorin. Höhne-Mack ist 1976 in die SPD eingetreten. Von 1989 bis 1997 war und seit 2014 ist sie Stadträtin der SPD im Tübinger Gemeinderat. Ihr politisches Engagement gilt vor allem der Gleichstellung von Frauen und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie wirkte maßgeblich an der Entwicklung des „Handlungskonzepts Barrierefreie Stadt Tübingen“ mit, das die Grundlage war für die Unterzeichnung der „Erklärung von Barcelona“ durch die Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2010.

Von 2000 bis 2017 war Ingeborg Höhne-Mack Vorsitzende der Tübinger Lebenshilfe und arbeitet seit 25 Jahren kontinuierlich im „Forum Inklusion“ mit. Als Vorsitzende des im Jahr 2019 eröffneten Stadtteiltreffs Wanne kümmert sie sich nun verstärkt um die Belange dieses Stadtteils und seiner Bewohner*innen.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Resolution und Interfraktioneller Antrag zur Ukraine

Wir sind zutiefst erschüttert über die russische Invasion in der Ukraine. Wir verurteilen den Angriff Putins auf ein unabhängiges, freies und demokratisches Land auf das Schärfste. Es handelt sich um einen klaren Bruch des Völkerrechts. Wir solidarisieren uns mit der Ukraine und sind bereit, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfestellung zu leisten.

Viele Menschen fliehen aktuell aus der Ukraine, um dem Krieg zu entkommen. Wir bieten Schutzsuchenden sofort einen Zufluchtsort an â€“ im Geiste der Initiative „Sichere Häfen“, der Tübingen 2019 beigetreten ist.

Tübingen steht für Freiheit und Demokratie ein. Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Menschen in der Ukraine ihrer Rechte auf Freiheit, Demokratie und Leben beraubt werden Wir setzen uns in Tübingen und darüber hinaus für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen ohne Angst und in Friedenmiteinander leben können.

Deshalb beantragen wir:

1. Die Stadt Tübingen erklärt ihre Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und setzt sich für ein Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus der Ukraine ein.

2. Tübingen erklärt sich bereit, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und erklärt diese Bereitschaftauch der Landes- und Bundesregierung gegenüber.

3. Die Stadtverwaltung ermittelt in Kooperation mit dem Landkreis die zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den Aufnahmeunterkünften und baut die geschätzte Zahl an zusätzlich notwendigen Aufnahmeplätzen auf.

4. Die Stadt Tübingen initiiert einen Aufruf an die Tübinger Bevölkerung, private Unterkünfte und Unterstützungsleistungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Sie koordiniert die Vermittlung von Schutzsuchenden und privaten Angeboten.

5. Ukrainische Staatsbürger, die sich aktuell in Tübingen visumsfrei zu einem Kurzaufenthalt aufhalten oder deren Visum ausläuft, werden unbürokratisch unterstützt, so dass sie in der aktuellen Situation nicht in die Ukraine zurückkehren müssen.

Für AL/Grüne: Asli Kücük u. Annette Schmidt

Für die SPD: Dr. Martin Sökler

Für die Tübinger Liste: Ernst Gumrich

Für die CDU: Prof. Dr. Ulrike Ernemann

Für die Linke: Gerlinde Strasdeit

Für â€žDie Fraktion“: David Hildner

Für die FDP: Dietmar Schöning

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AKTUELLES ANTRÄGE PRESSEMITTEILUNGEN

Für einen Sozialbonus bei der GWG

Pressemitteilung

Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen ergänzt ihre bisherigen Bemühungen für bezahlbares Wohnen nun um einen neuen Vorstoß im Tübinger Gemeinderat. Über die Tübinger Wohnungsbaugesellschaft GWG will die Fraktion in Zukunft noch mehr für bezahlbare Mieten in Tübingen tun.

So beantragt die SPD-Fraktion einen sogenannten Sozialbonus für die Mieterinnen und Mieter der GWG. Wessen Mietausgaben 30 Prozent des eigenen Haushaltsaufkommens übersteigen, dessen angekündigte Mieterhöhung soll demnach auf Antrag ganz ausgesetzt oder reduziert werden. „Niemand sollte mehr als 30 Prozent seines Einkommens für die Miete aufbringen müssen,“ so der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler. „Durch den Sozialbonus kommen wir diesem Ziel in Tübingen ein gutes Stück näher.“ 

Der Sozialbonus könne vergleichsweise einfach umgesetzt werden. Denn wenn es nach der SPD-Fraktion geht, soll mit der Ankündigung einer Mieterhöhung durch die GWG in Zukunft in mehreren Sprachen die Aufforderung erfolgen, Wohngeld zu beantragen. Mit Vorlage des Wohngeldbescheids könne die GWG dann darüber entscheiden, eine Erhöhung auszusetzen oder zu reduzieren. Dadurch ergebe sich ein positiver Nebeneffekt: Viele Mieterinnen und Mieter würden so überhaupt auf die Möglichkeit des Wohngeldes aufmerksam gemacht. „Heute sind deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als weithin vermutet. Viele Mieterinnen und Mieter könnten so, zusätzlich zur ausgesetzten Mieterhöhung, auf einen Schlag monatlich über 100 Euro mehr in der Tasche haben,“ erklärt Sökler. 

Ergänzen will die SPD-Fraktion den Sozialbonus um einen Mietgrenzwert. Der Durchschnitt aller GWG-Mieten soll demnach immer mindestens 25 Prozent unter der durchschnittlichen Vergleichsmiete in Tübingen liegen. Mieterhöhungen über dieses Niveau hinaus wären nach dem Antrag der SPD-Fraktion nicht möglich. „Die GWG leistet schon jetzt einen wichtigen Beitrag für preisgünstigen Wohnraum in der Stadt. Durch den Mietgrenzwert sorgen wir dafür, dass das auch langfristig so bleibt,“ so Sökler weiter.

Ein ähnliches Modell findet bereits in Freiburg Anwendung und hat dort großen Erfolg. Die Tübinger SPD-Fraktion greift die Idee nun auf, nachdem der Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn vergangenen Freitag auf dem Neujahrsempfang der SPD Tübingen zu Gast war. „Es lohnt sich mit anderen Kommunen im Austausch zu sein und voneinander zu lernen. Erfolgreiche Kommunalpolitik wird schließlich nicht nur in Tübingen gemacht,“ erklärt Sökler abschließend. „Der Blick über den Tellerrand kann auch unserer Universitätsstadt nur guttun.“


Antrag

Mietgrenzwert und Sozialbonus bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG

1. Die GWG definiert einen Mietgrenzwert, der 25 % unterhalb dem stadtweiten durchschnittlichen Tübinger Mietniveau (durchschnittliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel) liegt. Dieser Wert darf vom Durchschnitt aller GWG-Mieten nicht überschritten werden. Mieterhöhungen sind nur dann und nur soweit möglich, als der Durchschnitt aller Mieten die ortsübliche Vergleichsmiete weiterhin um mindestens 25% unterschreitet. Der Mietgrenzwert und die Durchschnittsmiete bei der GWG werden jährlich dem Aufsichtsrat berichtet.

2. Die GWG führt einen Sozialbonus ein: Bei Mieterinnen und Mietern, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften und deren Mietausgaben (Kaltmiete) 30% ihres Haushaltsaufkommen übersteigen, wird auf Antrag eine angekündigte Mieterhöhung ganz ausgesetzt bzw. reduziert. Voraussetzungen für die Antragstellung sind eine angemessene Wohnraumgröße (nach Landeswohnraumförderung) und die Vorlage eines Wohngeldbescheides. Der Wohnraum darf nicht mietpreisgebunden sein. Mittels des Wohngeldbescheides wird die Höhe des erwirtschafteten Haushaltsnettoeinkommen dargelegt. Bezogenes Wohngeld wird ggf. dazu addiert. Wohngeldberechtigung ist aber keine Voraussetzung für den Sozialbonus. Die Mieterinnen und Mieter werden in einem mehrsprachigen Schreiben über das Verfahren und insbesondere den Weg der Wohngeldbeantragung informiert und erforderlichenfalls dabei unterstützt.

Begründung

Mittels des Mietgrenzwertes wird mit einem einfachen Verfahren dauerhaft sichergestellt, dass die GWG dem politischen Auftrag nachkommt, preisgünstigen Wohnraum für wirtschaftlich nicht-privilegierte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des Sozialbonus wird das individuelle Haushaltseinkommen zu einer maßgebenden Größe bei der Miete. Ein gewünschter Nebeneffekt ist, dass Mieterinnen und Mieter dazu animiert werden, Wohngeld zu beantragen, da dies Voraussetzung für die Aussetzung der Mieterhöhung ist. Bislang wurde eine einkommensabhängige Mietgestaltung bei der GWG nur im Modellversuch EMI (Vorlage 2021/018) verwirklicht. Mit dem hier vorgeschlagenen und in Freiburg bereits erprobten Modell gelingt ein flächendeckendes Ausrollen als Ergänzung zu EMI.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Halbzeitbilanz Soziale Stadt WHO

In einer Art Halbzeitbilanz zwischen Aufstellung (Frühjahr 2022) und Verabschiedung des Rahmenplans Soziale Stadt Waldhäuser-Ost (im Frühjahr 2023) werden nach der Sommerpause die seitherigen Entwicklungen zu den relevanten Themen dieses Stadtentwicklungsprozesses und die unterschiedlichen Positionen dazu in einem von der Verwaltung organisierten ganztägigen „Hearing“ dargestellt und diskutiert.

Dazu werden Mitglieder des Gemeinderates (insbesondere des Planungsausschusses), der Ortsbeirat, der Begleitkreis, die verantwortlichen Planer, am Prozess beteiligte Fachbereichs-leitungen und weitere wichtige Akteure eingeladen.

Begründung:

Nach der erneuten Bürgerbeteiligung und den zielgruppenorientierten Workshops und Fachveranstaltungen im Verlauf dieses Frühjahrs bzw. Frühsommers wäre es sinnvoll, eine Zwischenbilanz im Rahmen einer Veranstaltung zu ziehen, auf der ausführlich und ohne Zeitdruck informiert und diskutiert werden kann. Aufgrund des Umfangs, der Komplexität und Kontroversität des gerade ablaufenden Stadtentwicklungsprozesses auf WHO sollte insbesondere den Mitgliedern des Gemeinderates als letztlichem Beschlussgremium die Möglichkeit gegeben werden, sich intensiver in diesen Prozess hineinzufinden, unterschied-liche Haltungen zum Wettbewerbsergebnis, zu Vorschlägen der Verwaltung und einzelner Akteure (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, StuWe, Stadtteiltreff, Schulen…)  wahrzunehmen und zu bewerten und daraus für die weitere Behandlung dieser Themen schon deutlich vor der Vorstellung des Beschlussantrags bei der Verabschiedung des Rahmenplans für sich Positionen entwickeln zu können. Gleichzeitig soll dadurch gegenüber der Bürgerschaft auf WHO verdeutlicht werden, dass Gemeinderat und Verwaltung sich mit den unterschied-lichen Stimmen und Vorschlägen aus dem Stadtteil intensiv befassen und in großem Maßstab in den Austausch darüber gehen.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Entwicklung eines ergänzenden Busangebots

Entwicklung eines auf die Strecken und Fahrpläne der Regionalstadtbahn abgestimmten ergänzenden Busangebots in Tübingen

Die Stadt Tübingen bzw. die TüBus-GmbH der SWT entwickelt in Kooperation mit dem Zweckverband Regionalstadtbahn rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Regionalstadtbahnlinien verschiedene Varianten eines auf die Haltestellen und den Fahrplan der RSB abgestimmten ergänzenden städtischen Buskonzepts. Dabei werden insbesondere tangentiale Verbindungen etwa von der Neckaraue und dem Westbahnhof entwickelt. Es werden Varianten mit verschiedener Ausbautiefe eines Schnellbussystems auf eigenen Busspuren und optimierter Schaltung der Lichtsignalanlagen geprüft und jeweils Kostenschätzungen und Kalkulationen der zu erzielenden Effekte auf Nutzer- und Umsteigezahlen vom MIV auf den OEPNV vorgenommen. Entscheidungsreife Konzepte sollen so frühzeitig vorliegen, dass eine Realisierung möglichst zeitnah zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der RSB ermöglicht wird.

Begründung:

Die Tübingerinnen und Tübinger haben sich am 26.09. im Bürgerentscheid gegen eine Innenstadtstrecke der RSB entschieden. Unstrittig ist hingegen die Realisierung der RSB-Strecken auf den bestehenden Bahnlinien mit der Schaffung neuer Haltestellen auch im Tübinger Stadtgebiet. Der Bau von Modul 1 ist in vollem Gang. Bereits in einem Jahr wird die RSB voraussichtlich auf der Ammertalbahn fahren. Um den Verkehrsproblemen in Tübingen insbesondere im Stadt-Umland-Verkehr in der gegebenen Situation bestmöglich zu begegnen und um einen möglichst großen Nutzen aus den sehr hohen Investitionen in die RSB zu ziehen, ist eine Abstimmung des Tübinger Bussystems auf die RSB dringend geboten. 

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Mehrweg statt Müll

Seit dem 1. Januar wird in Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke erhoben, die zum sofortigen Verzehr verkauft werden. Ihre konkrete, sozialverträgliche Ausgestaltung verdankt die Steuersatzung mehreren Interventionen der SPD im Tübinger Gemeinderat. Die ursprüngliche Fassung wurde auf SPD-Anregung einer juristischen Überprüfung unterzogen und sodann im Detail überarbeitet und rechtssicherer gemacht. Der auf Antrag der SPD beschlossene Besteuerungshöchstsatz pro Mahlzeit von 1,50 Euro gewährleistet die Sozialverträglichkeit. Ebenfalls auf SPD-Antrag wurden vom Gemeinderat 50 000 Euro bewilligt, um von der Verpackungssteuer betroffene Betriebe zu bezuschussen, die ein Mehrwegsystem einführen oder eine Spülmaschine zur Reinigung von Mehrweggeschirr anschaffen wollen. Davon haben in der Zwischenzeit zahlreiche Betriebe Gebrauch gemacht.

Schließlich wurde das Inkrafttreten der Steuer auf SPD-Antrag um ein Jahr, auf den 1. Januar 2022, verschoben, um pandemiegebeutelte Betriebe im Lockdown 2020/21 nicht zusätzlich zu belasten. Dies hat sich als weitsichtig und richtig erwiesen. Denn die Verwaltung hat erst im vierten Quartal 2021 (!) konkrete Handreichungen vorgelegt, welche Verpackung wie einzuordnen und zu besteuern ist. Im Praxistest wird sich noch Überarbeitungsbedarf ergeben – auch, um zu gewährleisten, dass Gleiches wirklich gleich behandelt wird. Abzugrenzen, was für den Verzehr vor Ort erworben wird und was nicht, ist im Einzelnen nicht leicht. Konstruktive Anregungen von Seiten der Betriebe und Verbraucher werden hilfreich sein! Vor allem hat die Verschiebung betroffenen Betrieben Zeit gegeben, sich auf die Steuer organisatorisch einzustellen. Aufwand und Kosten werden in vielen Betrieben immer noch beklagt.

Die Akzeptanz der Steuer ist aber gestiegen. Viele Betriebe und Abnehmer und Abnehmerinnen identifizieren sich mit dem Anliegen, Verpackungsmüll zu reduzieren. Mehrwegangebote stehen vielerorts bereit. Je schneller die Steuer ihre Lenkungswirkung entfaltet, desto weniger ist die Stadt auf die Einnahmen daraus angewiesen. Jede und jeder kann ihren und seinen Beitrag leisten. Wer Mehrweg wählt, reduziert das Müllaufkommen und trägt dazu bei, dass „good old Tübingen“ seinen Charme bewahrt und Ressourcen geschont werden. Die SPD wünscht den Tübingern ein gutes neues Jahr mit mehr Nachhhaltigkeit!

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Vorlage 285c/2021: Kunstrasenplätze

1. Der Zeitraum, in dem die Sportvereine keine Entgelte für Pflege und Unterhalt der vereinseigenen Sportfreianlagen bezahlen müssen, wird von 15 auf 25 Jahre verlängert.

2. Die ggf. notwendige Vergabe eines Kredits für die Finanzierung des Eigenanteils der Vereine erfolgt durch die Stadt Tübingen, sofern keine unabwendbaren juristischen Gründe dem entgegenstehen. 

3. Sollte zukünftig ein Teil des WLSB-Zuschusses aufgrund einer verkürzten Lebensdauer des sanierten Kunstrasenplatzes zurückgezahlt werden müssen, so kommt die Stadt Tübingen dafür auf. 

Begründung

Die Finanzierung des Eigenanteils stellt die betroffenen Sportvereine vor große Schwierigkeiten und weicht von der ursprünglich in Aussicht gestellten Lösung ab. Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung beträgt die Entlastung, die spezifisch den Vereinen zu Gute kommt, die über vereinseigene Großspielfelder verfügen, nur 30.000 €. Das ist nicht ausreichend. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Lösung erhöht diesen Betrag auf 50.000 €. Eine Erhöhung der Kindersportförderung sollte in allen Vereinen Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen und nicht in manchen dem eigentlichen Zweck und in anderen der Platzsanierung.

Eine Kreditaufnahme am Finanzmarkt für den Eigenanteil birgt für finanzschwache Vereine große Risiken und schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein. Dies kann durch eine Kreditvergabe durch die Stadt und damit ggf. erweiterte Möglichkeiten der Stundung vermindert werden. Eine weitere Risikoreduktion für die Vereine ergibt sich aus der Übernahme eines Rückzahlungsrisiko für den WLSB-Zuschusses seitens der Stadt.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Rahmenplanung für die Altstadt

Die Beschlussvorlage 357/2021 – Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und die für den Jahresbeginn 2022 geplante Rückführung der pandemiebedingten Ausweitung der Außenbewirtschaftung in der Altstadt nimmt die SPD-Fraktion zum Anlass, einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen zu beantragen:

1. Welche Gastronomiebetriebe sind auf der Grundlage des Altstadtbebauungsplans Nr. 399 aus dem Jahr 1989 genehmigt und fallen unter die dort vorgesehene 30-prozentige Erdgeschossnutzung durch gastronomische Betriebe?

2. Welche weiteren Betriebe machen ein gastronomisches Angebot und sind auf welcher Grundlage genehmigt? Wieviel Prozent der im Geltungsbereich des Altstadtbebauungsplans insgesamt zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche entfallen auf diese Betriebe?

3. Wie wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung vor der Pandemie gehandhabt?

4. In welchem Umfang wurde die Bewilligung der Außenbewirtschaftung zur Stützung der Gastronomie im Bereich der Altstadt während der Pandemie erweitert?

5. Beabsichtigt die Verwaltung die Nutzung öffentlicher Flächen zur Außenbewirtschaftung zu Beginn des Jahres 2022 zurückzuführen, ggf. neu zu regeln, wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage? Welche Regelungen sind für die originären Gastronomiebetriebe, welche für weitere Betriebe mit gastronomischer Nutzung geplant?

Begründung:

Die nach der Beschlussfassung über die Aufstellung einer Rahmenplanung für die Altstadt und vor deren Abschluss im Jahr 2023 bereits für Anfang 2022 beabsichtigte Rückführung/Neuregelung der Außenbewirtschaftung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung für die „Nach-Pandemie-Zeit“ hat für die betroffenen Betriebe weitreichende Auswirkungen. Die Pandemie hat die Nachfrage nach gastronomischen Angeboten im Außenbereich stark gesteigert. Das pandemiebedingt erweiterte Angebot in der Altstadt wird von den Besucherinnen und Besuchern sehr gut angenommen. Die Auslastung ist hoch und stellt für die Betriebe mittlerweile eine wichtige, wenn nicht zentrale Einnahmequelle dar, sichert demnach deren wirtschaftliche Existenz. Eine ggf. teilweise Rückführung der Außenbewirtschaftung würde betroffene Betriebe entsprechend hart treffen, ggf. in ihrer Existenz gefährden. 

Eine Neugestaltung/Rückführungen der Außenbewirtschaftung hat daher wahrscheinlich Auswirkungen auf das Nutzungsgefüge im Altstadtgebiet und stellt sich insoweit als ein die Ergebnisse der Rahmenplanung zumindest teilweise vorwegnehmender Prozess dar, der zwangsläufig ohne die mit der Rahmenplanung beabsichtigte Abwägung verschiedener Nutzungsinteressen ablaufen würde.

Umbrüche im Nutzungsgefüge können auch in kurzer Zeit Entwicklungen auslösen und beschleunigen, die die Attraktivität der Altstadt negativ beeinflussen. Die mit diesem Antrag erbetenen Informationen bilden die unverzichtbare Grundlage, um die Auswirkungen einer Neuregelung/Rückführung der Außenbewirtschaftung auf das altstädtische Nutzungsgefüge und die Attraktivität der Altstadt zumindest bedingt abschätzen zu können.Â