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AKTUELLES ANTRÄGE

Bürgerrat zur Regionalstadtbahn

Antrag

Für den Fall, dass der Bürgerentscheid zugunsten der Innenstadtstrecke ausgeht:

1. Die Stadt Tübingen richtet zur Vorbereitung der finalen Planung der Innenstadtstrecke einen Bürgerrat ein, der sich mit den Planungsvarianten bei der Gestaltung von Haltestellen und Streckenführung etwa auf der Neckarbrücke, mit der Aufteilung des Verkehrsraums in der Mühlstraße und der Planung auf Waldhäuser-Ost, auseinandersetzt und – sachverständig beraten – Empfehlungen für den Gemeinderat vorlegt. 

2. Für Organisation und sachverständige Beratung und Begleitung des Bürgerrats werden im Haushalt 2022 25.000,- € eingestellt. 

Begründung

Die Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn wird in der Stadt sehr kontrovers diskutiert. Befürworter und Gegner haben sich organisiert und versuchen, die Bürger für ihre Position zu gewinnen, damit der Bürgerentscheid in ihrem Sinne entschieden wird. Die Auseinandersetzung wird mitunter scharf im Ton und unversöhnlich in der Sache geführt. Die Positionen sind durchaus verhärtet. 

Sollte die Entscheidung im Sinne der SPD, als einer der entschiedenen Befürworterinnen der Innenstadtstrecke, entschieden werden, stehen die VerkehrsplanerInnen vor der Aufgabe, die Planung zu finalisieren und dabei den Bedenken der unterlegenen GegnerInnen konstruktiv Rechnung zu tragen.

In dieser Phase sollte ein Bürgerrat eingerichtet werden, dessen Empfehlungen zu den besonders strittigen Punkten der Gestaltung und Streckenführung in dieser finalen Planungsphase berücksichtigt werden sollen. Bürgerräte sind eine neuere Form der Bürgerbeteiligung, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Bürgerräte kanalisieren nicht nur den Sachverstand der beteiligten Bürgerinnen und Bürger in politische Beteiligungsprozesse, sondern revitalisieren einen konstruktiven demokratischen Dialog. Gerade für engagierte Bürgerinnen und Bürger, die in Bezug auf Einzelthemen und kommunale Einzelentscheidungen häufig nach „Alles-oder-Nichts-Lösungen“ streben, wird die unmittelbare diskursive Auseinandersetzung mit VertreterInnen von Gegenpositionen zu einer Chance, die Demokratie als Suche nach dem bestmöglichen Kompromiss, hautnah mit eigenem Sinn und Verstand zu erleben und dabei vielleicht auch mehr Verständnis für ihre gewählten RepräsentantInnen zu entwickeln.

Die Frage, wie die Neckarbrücke neu gestaltet werden könnte, wie der knappe Verkehrsraum in der Mühlstraße sicher und funktional aufgeteilt werden könnte, ohne die durch die Sanierung gewonnene Aufenthaltsqualität wieder zu verlieren und wie Streckenführung und Haltestellen auf WHO anwohner- und nutzerverträglich entworfen werden sollte, sind in hohem Maße geeignet, bürgerschaftliche Gestaltungsphantasie freizusetzen und die beteiligten Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig für die Notwendigkeit der Kompromissfindung zu sensibilisieren.

Die Bürgerschaft in der Stadt Tübingen pflegt eine lebendige politische Streitkultur – ein Bürgerrat zu verkehrspolitischen Schlüsselfragen stünde ihr gut an!

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Workshop Regionalstadtbahn und Mühlstraße

Interfraktioneller Antrag

Die Verwaltung überprüft die bisher vorgelegte Lösung für die Mühlstraße in Bezug auf Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation der anderen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Radfahrerinnen und Fussgänger und Fussgängerinnen.

Bei Bedarf vergibt die Verwaltung entsprechende Aufträge an externe Planer.

Die Ergebnisse werden im Planungsausschuss und in einem Workshop unter Beteiligung der einschlägigen Verbände und Initiativen vorgestellt und diskutiert.

Begründung

Die Mühlstraße stellt unzweifelhaft eine Herausforderung bei der Realisierung der Innenstadtstrecke der Regionalstadtbahn dar. Die bisherige Planung ist nicht unter allen Aspekten voll befriedigend. Herausforderungen sind die Aufteilung des vorhandenen und nicht vermehrbaren Platzes auf die einzelnen Verkehrsteilnehmer und Sicherheitsaspekte insbesondere für Radfahrer und Radfahrerinnen. Im Rahmen des Workshops können u.a. untenstehende Aspekte betrachtet werden und auf Verbesserungspotential gegenüber der aktuellen Planung untersucht werden. 

– Realisierung von breiteren Radfahrbereichen  links und rechts der Stadtbahntrasse und Auswirkungen auf Gehweg und  Aufenthaltsbereiche entlang der Häuserreihe auf der Ostseite.
– Verfügbare Systeme zur Verfüllung der Spurrillen zum Schutz der Radfahrer und Radfahrerinnen, ggf. Realisierung einer Teststrecke.
– Überprüfung der Notwendigkeit des  schmalen erhöhten Randstreifens an der Mauer auf der Westseite
– Sicherstellung des Freihaltens des Gehwegs von Autos

Die Durchführung des Workshops wird mit überschaubaren Kosten verbunden sein. Dies erscheint vor dem Hintergrund des Stellenwerts der Mühlstraßendiskussion gerechtfertigt.   Auch die Gegner der Innenstadtstrecke sollten das Interesse teilen, die Debatte im Vorfeld des Bürgerentscheids auf einer soliden Datengrundlage zu führen und im Falle des Baus der Innenstadtstrecke bestmögliche Lösungen zu suchen.Kosten im niedrigen fünfstelligen Bereich können aus den Haushaltsmitteln für die Regionalstadtbahn bzw. dem Budget des Fachbereichs bestritten werden.

Für AL/Grüne: Annette Schmidt und Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Dr. Martin Sökler
Für die CDU-Fraktion: Prof. Dr. Ulrike Ernemann
Für die FDP-Fraktion: Dietmar Schöning

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Fragen zur Schwerbehindertenvertretung bei der Stadt Tübingen

Unabhängig von der derzeit anhängigen Klage eines schwerbehinderten Bewerbers gegen die Stadt als Arbeitgeberin wegen Verstößen gegen das AGG stellen sich in dieser Angelegenheit grundsätzliche Fragen dazu, wie die Stadt mit der Situation einer de facto seit mehr als einem Jahr fehlendenSchwerbehindertenvertretung umgehen will bzw. auch umzugehen hat, um sich nicht dem Vorwurf des Verstoßes gegen Regelungen des AGG und ihrer Selbstverpflichtung aus der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona auszusetzen.

Deshalb stellen wir folgende Fragen:

1. Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und bei ihren beiden Stellvertretungen?

2. Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz) keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung bzw. der Personalvertretung stattfinden?

3. Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter Bewerber*innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind?   

 4. Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

5. Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

Für die SPD-Fraktion:
Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Ingeborg Höhne-Mack

Antwort der Verwaltung:

Einführung:
Das Amt der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist ein Ehrenamt. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Fragenkatalog:
Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und
bei ihren beiden Stellvertretungen?

Die letzte Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat 2018 stattgefunden.  Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat am 17.07.2018 ihr Amt angetreten.  Die reguläre Amtszeit war bis 31.11.2022 datiert. Auf ihren Wunsch wurde die Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu 100% für ihre Tätigkeit freigestellt.

Weiterhin konnten sowohl eine erste und eine zweite Stellvertretung gewählt werden. Diese Personen haben ihre Ämter Ende 2018 bzw. im Februar 2019 niedergelegt.

Aus persönlichen Gründen konnte jedoch das Ehrenamt ab dem 19.11.2018 faktisch befristet nicht ausgeübt werden.

Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat ihr Amt am 13.11.2020 niedergelegt. Das Ehrenamt ist somit seit 4 Monaten vakant und steht für eine Neuwahl zur Verfügung. 

Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz)
keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung
bzw. der Personalvertretung stattfinden? 

Nachdem das Amt der Schwerbehindertenvertretung zum 14.11.2020 vor Ablauf der regulären Amtszeit erloschen ist, könnte gem. § 177 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX außerhalb der regelhaft festgelegten Zeiträumen eine Wahl stattfinden. 

Die Verwaltung hat sich daher in den Abstimmungsprozess mit der Personalvertretung begeben, um den weiteren Ablauf hierzu zu klären.

Der Personalrat soll gem. § 176 SGB IX auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Aufgrund der aktuellen Lage (Coronapandemie und Landtagswahl) hat die Personalvertretung beschlossen, die Wahl im Herbst 2021 durchzuführen. 

Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter
sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter
Bewerber* innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind? 

Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben des § 165 SGB IX, bei dem die Stadt als kommunale Arbeitgeberin besondere Pflichten hat. Die Personalabteilung überwacht regelhaft die Einladung schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber. Zudem unterliegen die Auswahlentscheidungen auch den Mitbestimmungsrechten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Insofern ist sichergestellt, dass die Auswahlverfahren ebenfalls dieser Kontrolle unterliegen.

Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen der Schwerbehindertenvertretung für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

Die Verwaltung kann zusichern, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die standardisierten Verfahren laufen regelhaft ab – unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung existiert oder nicht. 
Ebenso werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretung eingehalten.

Aus rechtlicher Sicht kann jedoch die originäre Funktion der Vertrauensperson für Schwerbehinderte auch nicht ersatzweise übertragen werden.

Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

In Abstimmung mit der Personalvertretung wurde der Auftritt im Intranet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Stadt nochmals nachjustiert. Allerdings kamen seitens der Mitarbeiterschaft selbst bislang keinerlei Kritik oder Beschwerden. Vermutlich weil wir mit alternativen Betreuungs- und Beratungsangeboten gut aufgestellt sind. Unter anderem wird z.B. die Kompetenz der Koordinatorin für das Betriebliche Eingliederungsmanagement stark nachgefragt und vom betreffenden Personenkreis genutzt.

Auch hinsichtlich der Kommunikation nach außen standen bereits bislang verschiedene Ansprechpersonen (Personalvertretung, Fachabteilung Personal) zur Verfügung. Wir sind hier jedoch ebenfalls im Austausch mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, wie in der Interimsphase die Darstellung auf der Homepage entsprechend verbessert werden kann, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten.

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Antrag zur Situation in den Tübinger Kitas

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

1. Die Stadt entwickelt unter Einbeziehung der freien Träger ein aktualisiertes, umfassendes Hygienekonzept, das in allen Einrichtungen gilt. Bestandteile sind:
a) Arbeitgebernachweis zur Inanspruchnahme der Notbetreuung (Ausnahme: Kindeswohlgefährdung)
b) CO2-Ampeln in allen Gruppenräumen
c) Regelmäßige Tests des pädagogischen Personals
Darüber hinaus prüft die Stadt Selbsttests für Eltern und Kinder, wie es in einzelnen Schulen in Tübingen versuchsweise praktiziert wird.

2. So rasch wie möglich wird eine Kita-Info-App eingeführt, um eine direkte Kommunikation mit den Eltern zu gewährleisten.

3. Die Verwaltung geht auf verschiedene Einrichtungen zu, die derzeit leerstehende Räumlichkeiten haben und prüft Möglichkeiten für Familien, Räume unkompliziert zu buchen (vgl. Bewegungsangebot der FBS).

Begründung

Das Konzept einer Notbetreuung in Pandemiezeiten ist sehr wichtig. Derzeit kann in Tübingen aber kaum mehr von „Notbetreuung“ gesprochen werden. Viele Eltern und pädagogisches Personal fühlen sich sehr unwohl mit dieser Situation. Deshalb muss mehr für die Sicherheit der Kinder in Betreuung und das pädagogische Personal in den Einrichtungen getan werden. Da die Erwerbsquote in Tübingen sehr hoch ist, versteht sich von selbst, dass mehr Familien die Notbetreuung in Anspruch nehmen als in vielen anderen Kommunen. Umso mehr muss geprüft werden, dass die Voraussetzung vorliegen, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. 

Überlegungen zur Einführung einer Kita-App gibt es bereits in der Stadtverwaltung. Die gegenwärtige Situation erhöht den Handlungsdruck und macht eine schnelle Kommunikation erforderlich.

Wir wissen, dass alternative Angebote keinen Ersatz für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung bieten können. Aber alle Möglichkeiten, Angebote in anderen Räumen zu schaffen, müssen ausgeschöpft werden.

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Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern

Der Gemeinderat möge die folgende Resolution beschließen:

Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern:

Der Tübinger Gemeinderat fordert das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanz-ministerium, dazu auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Reform der Abgabenordnung des Bundes in die Wege zu leiten. 

Ausgangspunkt ist folgender: Eine Körperschaft, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, wird von der Abgabenordnung (AO) und weiteren Steuergesetzen steuerlich begünstigt. Die AO sieht in § 52, gemeinnützige Zwecke, einen abschließenden Katalog dieser Zwecke vor. Der Aufbau und Betrieb eines Bürger- bzw. Stadtteiltreffs ist in diesem Katalog nicht enthalten.

Die Universitätsstadt Tübingen wie auch viele andere Städte unterstützen in größeren Wohngebieten und Teilorten den Aufbau und Betrieb von Stadtteil- oder Bürgertreffs. Auch das Land Baden-Württemberg fördert in seiner Strategie und den Förderprogrammen zu Quartier 2020 ausdrücklich den Aufbau von Bürger- und Stadtteiltreffs. In diesen Treffs soll entsprechend den heutigen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedeutung von funktionierenden Nachbarschaften und Sozialräumen das soziale Leben und das Miteinander (wieder) belebt werden, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Dazu gehören auch die Förderung von Integration und Inklusion. Ein in vielen Fällen ehrenamtlich betriebener Stadtteiltreff soll der neue Kern der „Sozialen Stadt“ im Stadtteil werden. Zum Aufbau und Betrieb eines Bürgertreffs gründen sich deshalb Vereine, die unterschiedliche als gemeinnützig anerkannte Aufgaben übernehmen. 

Wenn sich diese Stadtteiltreff- bzw. Bürgervereine gründen und ihre Tätigkeitsschwerpunkte wirklich sinnvoll wahrnehmen wollen, ergeben sich allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten, die Voraussetzungen der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Das haben die Erfahrungen aus den letzten Jahren gezeigt. Es wird auf die Dauer nicht ausreichen, auf Ausnahmeregelungen der Finanzämter zu hoffen, sondern es bedarf einer Veränderung der AO – von gesetzlichen Regelungen also, die im Wesentlichen in den 1950er Jahren entstanden sind und deswegen auf gesellschaftliche Problemlagen und Organisationsformen abstellen, die mit den heutigen sozialen Gegebenheiten nur noch bedingt in Einklang zu bringen sind.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die Initiative für eine Weiterentwicklung der Abgabenordnung baldmöglichst zu ergreifen.

Für die Fraktion AL/Grüne: Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Ernst Gumrich
Für die CDU-Fraktion: Ulrike Ernemann
Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION: David Hildner
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim

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Antrag zur Zuschussfinanzierung von Lastenrädern

Antrag zum Verwaltungsausschuss am 25.01.2021 – Vorlage 555a/2020

Wir fordern, dass Bonuskartenbesitzer:innen einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Anschaffungspreises des Lastenfahrrads oder des Fahrradanhängers erhalten. Für Bonuskartenbesitzer:innen soll der maximale Förderungsbetrag bei Lastenfahrrädern auf 1.500 Euro und bei Fahrradanhängern auf 150 Euro erhöht werden. 

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Fragen im Kontext des Neubau-Areals Corrensstraße

Auf einem Spaziergang durch das im Wesentlichen im Eigentum der Versorgungsanstalt für Ärzte… befindliche Neubau-Areal in der Corrensstraße musste ich im Frühjahr 2020 feststellen, dass von den ca. 70 dort zwei Jahre zuvor fertiggestellten Wohnungen mindestens 15 zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegt bzw. vermietet waren.  Der Grund ist vermutlich in den damals ausgesprochen überhöhten Verkaufs- bzw. Mietpreisvorstellungen der Eigentümer zu sehen, so dass diese Wohnungen trotz der Überhitzung des Wohnungsmarktes in Tübingen keine Kauf- bzw. Mietwilligen fanden. 

Darüber informierte ich den Leiter des Fachbereichs Baurecht, Herrn Beier, weil hier ein eindeutiger Verstoß gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Tübingen gegeben war. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Verwaltung wohl nur bei Häusern gegen dauerhaften Leerstand vorgegangen; mir wurde aber zugesichert, dass man die Angelegenheit verfolgen wolle. Deshalb nun folgende Fragen:

1. Hat die Verwaltung wegen dieses Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot ein entsprechendes Verfahren eingeleitet?

2. Wie ist der Stand dieses Verfahrens? – Sind seither weitere (alle?) Wohnungen in diesem Areal vermietet worden?

3. Wenn nein, warum nicht bzw. wie gedenkt die Verwaltung weiter gegen die Eigentümer vorzugehen?

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Fragen im Kontext des Baus des Geo- und Umweltforschungszentrums

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus Morgenstelle 2 wurde Anfang 2015 getroffen. Damit wurde der Weg für den Bau des Geo- und Umweltforschungszentrums der Universität Tübingen frei gemacht. Zu den vertraglichen Regelungen gehört der Abschluss 

eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt und dem Land „über die konkrete Aus- und Durchführung bzw. die rechtliche Sicherung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der erforderlichen Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen/ Artenschutz)“. – In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine Vielzahl von detaillierten Vorgaben für die Art des Ausgleichs vorgegeben, ebenso Pflanzgebote und Pflanzerhaltungsgebote sowie Auflagen für den Emissionsschutz, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Lichtverschmutzung. (Vgl. Vorl. 19/2015 samt Anlagen).

Das Geo- und Umweltforschungszentrum der Universität Tübingen auf der Morgenstelle

ist seit einiger Zeit in Betrieb, laut Bebauungsplan mit einer HNF von 10.000 qm. Die großen Freiflächen um den massigen Bau sind fast völlig versiegelt.

Insgesamt ist also ein großer Verlust von vorherigen wertvollen Habitaten, insbesondere unterschiedlicher Arten von Wiesenflächen zu verzeichnen. Außerdem ist das Gebäude in den Abend- und Nachtstunden großflächig beleuchtet und trägt so zur Lichtverschmutzung bei. Mit dem Bebauungsplan wurde aber neben der Zusammenführung diverser unterschiedlicher Abteilungen und der Stärkung der Forschung in diesem wichtigen Bereich auch das Ziel verfolgt, â€žeine möglichst verträgliche städtebauliche Verbindung der notwendigen Universitätserweiterungen und des landschaftlich sensiblen Naturraums Käsenbach-/ Öhlertal sicher zu stellen“.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. In welchem Umfang und wo sind die geforderten Ausgleichsflächen für den neuen Komplex ausgewiesen und sind sie in der vorgeschriebenen Weise „aufgewertet“ worden?

2. In welcher Weise können diese Flächen tatsächlich die Funktion als Ersatzhabitate für seltene oder bedrohte Tierarten (Ziegenmelker??) und Pflanzenarten wahrnehmen?

3. Entspricht der jetzige Umfang der Abend- und Nachtbeleuchtung im Gebäude tatsächlich den Auflagen, die im Bebauungsplan gemacht wurden, um dadurch zu einem besseren Schutz von Insekten und Nachtvögeln beizutragen?

4. Wurden die Pflanzgebote (14 und 8 weitere Großbäume) und die Pflanzerhaltungsgebote eingehalten und die geforderten Nistkästen angebracht?

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Vorfahrt für Tarifverträge!

Antrag:

1. Die Stadt Tübingen bekennt sich zur Tariftreue. Bei der Vergabe von Dienstleistungen gilt in Zukunft als zwingendes Kriterium, dass ausführende Unternehmen und beteiligte Unternehmen tariftreu sind und Tarifverträge anwenden. Damit müssen Konditionen der Branchentarifverträge eingehalten werden.

2. Diese Regelung findet auch Anwendung bei allen Tochterunternehmen der Stadt. Bei interkommunalen Vergaben wirkt die Stadt mit Nachdruck und frühzeitig darauf hin, Tariftreue ebenfalls zur Maßgabe für Vergaben zu machen.

3. Die Stadt Tübingen setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ein mit dem Ziel, die Pflicht zur Tariftreue auf weitere Branchen auszuweiten und klare Kontrollstrukturen zu gewährleisten.

Begründung:

Wir wollen, dass es Aufträge und damit Steuergeld künftig nur noch für tarifgebundene Unternehmen und Handwerksbetriebe gibt. 

Faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne müssen Voraussetzung für Vergaben und Aufträge sein. Die Tarifbindung zu erhöhen ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadt trägt dabei in ihrer Rolle als Auftraggeber eine besondere, wenn auch mittelbare Verantwortung. Die öffentliche Hand profitiert mittel- und langfristig von Tariftreue.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reicht nicht aus, weil es relevante Branchen nicht erreicht (s. Anhang).

Im November hat der Gemeinderat Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss gefasst und wird zunächst mit einem Pilotprojekt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen starten.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Anhang

Zum LTMG

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
– die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
– oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden,
-oder den Verkehr betreffen
schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 128:

(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

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Präambel zum Kliamschutzprogramm

Interfraktioneller Antrag:

Wir beantragen, den folgenden Text als Präambel in das Klimaschutzprogramm aufzunehmen:

Präambel zum Klimaschutzprogramm

Am 26.11.2020 hat der Tübinger Gemeinderat dieses Klimaschutzprogramm beschlossen. Damit verpflichtet sich die Stadt Tübingen, bis 2030 klimaneutral zu werden. Wir wollen unseren Teil zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen, um die Erderwärmung auf 1,5 °Grad zu begrenzen. Als Gemeinderat nehmen wir damit unsere Verantwortung für jetzige und künftige Generationen wahr.

Zur stetigen Verminderung der Treibhausgase konzentriert sich die Stadt mit ihren Tochtergesellschaften vor allem auf die Bereiche Wärme, Strom und Verkehr. Um das Ziel der Klimaneutralität in der kurzen Spanne bis 2030 zu erreichen, müssen die entscheidenden politischen Hebel schnell umgelegt und die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Es stehen uns umfangreiche und schwierige Entwicklungen bevor – umso wichtiger ist es, die Forderungen aus dem Klimaschutzprogramm in den gesamten Stadtentwicklungsprozess der kommenden Jahre einzubinden.

Solche Veränderungsprozesse bieten aber immer auch Chancen. Wo sehen wir Tübingen in zehn Jahren? Eine klimaneutrale Energieversorgung hier vor Ort macht uns unabhängig von fossilen Brennstoffen. Eine verkehrsberuhigte Innenstadt schafft mehr Platz für die Menschen, die Luft wird sauberer und gesünder sein.

Natürlich werden manche Maßnahmen für den Einzelnen auch mit Einschränkungen verbunden sein. Sie dienen aber dem Wohl aller. Uns ist es wichtig, Klimaschutz und Sozialverträglichkeit bei allen Entscheidungen als Einheit zu denken. Menschen mit geringem Einkommen sollen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt werden. Wohnen soll in dieser Stadt für alle bezahlbar bleiben. – Neue, solidarische Wohnformen können dazu ebenso einen Beitrag leisten wie zur Schonung von Flächen.

Gleichzeitig tragen Maßnahmen wie eine Vergünstigung des ÖPNV und eine bessere Anbindung des Umlandes auch dazu bei, soziale Konflikte abzumildern.

Neben der Stadt selbst sind Dritte, insbesondere die Universität und das Klinikum ebenso wie andere Einrichtungen und Unternehmen in Tübingen genauso gefordert, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Nicht zuletzt aber sind wir alle als Bewohner*innen dieser Stadt gefragt: Wie viel Konsum und Komfort brauchen wir wirklich? Wie können wir unsere Ressourcen besser und dauerhafter nutzen?

Das vorliegende Programm ist ehrgeizig. Sicher werden neue Erkenntnisse und Entwicklungen Überarbeitungen in den nächsten Jahren immer wieder notwendig machen. (Deswegen kann auch eine begleitende Untersuchung zur Effizienz des jetzt beschlossenen Rahmens durch ein wissenschaftliches Institut hilfreich sein.)

Klar ist: wir werden uns über den besten Weg zur Klimaneutralität immer wieder auseinandersetzen müssen. Die Stadtgesellschaft wird dabei einbezogen. In der Umsetzung bedarf jede Einzelmaßnahme letztlich eines gesonderten Beschlusses durch die politischen Gremien.

Unsere Hoffnung ist, dass wir auf diese Weise auch der nächsten und weiteren Generationen eine lebenswerte Umwelt bewahren können.

Für die Fraktion AL/Grüne: Susanne Bächer

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Für die Tübinger Liste: Ernst Gumrich

Für die FRAKTION: David Hildner