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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen im Kontext des Baus des Geo- und Umweltforschungszentrums

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus Morgenstelle 2 wurde Anfang 2015 getroffen. Damit wurde der Weg für den Bau des Geo- und Umweltforschungszentrums der Universität Tübingen frei gemacht. Zu den vertraglichen Regelungen gehört der Abschluss 

eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt und dem Land „über die konkrete Aus- und Durchführung bzw. die rechtliche Sicherung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der erforderlichen Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen/ Artenschutz)“. – In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine Vielzahl von detaillierten Vorgaben für die Art des Ausgleichs vorgegeben, ebenso Pflanzgebote und Pflanzerhaltungsgebote sowie Auflagen für den Emissionsschutz, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Lichtverschmutzung. (Vgl. Vorl. 19/2015 samt Anlagen).

Das Geo- und Umweltforschungszentrum der Universität Tübingen auf der Morgenstelle

ist seit einiger Zeit in Betrieb, laut Bebauungsplan mit einer HNF von 10.000 qm. Die großen Freiflächen um den massigen Bau sind fast völlig versiegelt.

Insgesamt ist also ein großer Verlust von vorherigen wertvollen Habitaten, insbesondere unterschiedlicher Arten von Wiesenflächen zu verzeichnen. Außerdem ist das Gebäude in den Abend- und Nachtstunden großflächig beleuchtet und trägt so zur Lichtverschmutzung bei. Mit dem Bebauungsplan wurde aber neben der Zusammenführung diverser unterschiedlicher Abteilungen und der Stärkung der Forschung in diesem wichtigen Bereich auch das Ziel verfolgt, â€žeine möglichst verträgliche städtebauliche Verbindung der notwendigen Universitätserweiterungen und des landschaftlich sensiblen Naturraums Käsenbach-/ Öhlertal sicher zu stellen“.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. In welchem Umfang und wo sind die geforderten Ausgleichsflächen für den neuen Komplex ausgewiesen und sind sie in der vorgeschriebenen Weise „aufgewertet“ worden?

2. In welcher Weise können diese Flächen tatsächlich die Funktion als Ersatzhabitate für seltene oder bedrohte Tierarten (Ziegenmelker??) und Pflanzenarten wahrnehmen?

3. Entspricht der jetzige Umfang der Abend- und Nachtbeleuchtung im Gebäude tatsächlich den Auflagen, die im Bebauungsplan gemacht wurden, um dadurch zu einem besseren Schutz von Insekten und Nachtvögeln beizutragen?

4. Wurden die Pflanzgebote (14 und 8 weitere Großbäume) und die Pflanzerhaltungsgebote eingehalten und die geforderten Nistkästen angebracht?