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AKTUELLES ANTRÄGE

Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern

Der Gemeinderat möge die folgende Resolution beschließen:

Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern:

Der Tübinger Gemeinderat fordert das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanz-ministerium, dazu auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Reform der Abgabenordnung des Bundes in die Wege zu leiten. 

Ausgangspunkt ist folgender: Eine Körperschaft, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, wird von der Abgabenordnung (AO) und weiteren Steuergesetzen steuerlich begünstigt. Die AO sieht in § 52, gemeinnützige Zwecke, einen abschließenden Katalog dieser Zwecke vor. Der Aufbau und Betrieb eines Bürger- bzw. Stadtteiltreffs ist in diesem Katalog nicht enthalten.

Die Universitätsstadt Tübingen wie auch viele andere Städte unterstützen in größeren Wohngebieten und Teilorten den Aufbau und Betrieb von Stadtteil- oder Bürgertreffs. Auch das Land Baden-Württemberg fördert in seiner Strategie und den Förderprogrammen zu Quartier 2020 ausdrücklich den Aufbau von Bürger- und Stadtteiltreffs. In diesen Treffs soll entsprechend den heutigen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedeutung von funktionierenden Nachbarschaften und Sozialräumen das soziale Leben und das Miteinander (wieder) belebt werden, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Dazu gehören auch die Förderung von Integration und Inklusion. Ein in vielen Fällen ehrenamtlich betriebener Stadtteiltreff soll der neue Kern der „Sozialen Stadt“ im Stadtteil werden. Zum Aufbau und Betrieb eines Bürgertreffs gründen sich deshalb Vereine, die unterschiedliche als gemeinnützig anerkannte Aufgaben übernehmen. 

Wenn sich diese Stadtteiltreff- bzw. Bürgervereine gründen und ihre Tätigkeitsschwerpunkte wirklich sinnvoll wahrnehmen wollen, ergeben sich allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten, die Voraussetzungen der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Das haben die Erfahrungen aus den letzten Jahren gezeigt. Es wird auf die Dauer nicht ausreichen, auf Ausnahmeregelungen der Finanzämter zu hoffen, sondern es bedarf einer Veränderung der AO – von gesetzlichen Regelungen also, die im Wesentlichen in den 1950er Jahren entstanden sind und deswegen auf gesellschaftliche Problemlagen und Organisationsformen abstellen, die mit den heutigen sozialen Gegebenheiten nur noch bedingt in Einklang zu bringen sind.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die Initiative für eine Weiterentwicklung der Abgabenordnung baldmöglichst zu ergreifen.

Für die Fraktion AL/Grüne: Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Ernst Gumrich
Für die CDU-Fraktion: Ulrike Ernemann
Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION: David Hildner
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim