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AKTUELLES ANTRÄGE

Vorfahrt für Tarifverträge!

Antrag:

1. Die Stadt Tübingen bekennt sich zur Tariftreue. Bei der Vergabe von Dienstleistungen gilt in Zukunft als zwingendes Kriterium, dass ausführende Unternehmen und beteiligte Unternehmen tariftreu sind und Tarifverträge anwenden. Damit müssen Konditionen der Branchentarifverträge eingehalten werden.

2. Diese Regelung findet auch Anwendung bei allen Tochterunternehmen der Stadt. Bei interkommunalen Vergaben wirkt die Stadt mit Nachdruck und frühzeitig darauf hin, Tariftreue ebenfalls zur Maßgabe für Vergaben zu machen.

3. Die Stadt Tübingen setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ein mit dem Ziel, die Pflicht zur Tariftreue auf weitere Branchen auszuweiten und klare Kontrollstrukturen zu gewährleisten.

Begründung:

Wir wollen, dass es Aufträge und damit Steuergeld künftig nur noch für tarifgebundene Unternehmen und Handwerksbetriebe gibt. 

Faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne müssen Voraussetzung für Vergaben und Aufträge sein. Die Tarifbindung zu erhöhen ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadt trägt dabei in ihrer Rolle als Auftraggeber eine besondere, wenn auch mittelbare Verantwortung. Die öffentliche Hand profitiert mittel- und langfristig von Tariftreue.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reicht nicht aus, weil es relevante Branchen nicht erreicht (s. Anhang).

Im November hat der Gemeinderat Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss gefasst und wird zunächst mit einem Pilotprojekt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen starten.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Anhang

Zum LTMG

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
– die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
– oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden,
-oder den Verkehr betreffen
schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 128:

(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.