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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Schwerbehindertenvertretung bei der Stadt Tübingen

Unabhängig von der derzeit anhängigen Klage eines schwerbehinderten Bewerbers gegen die Stadt als Arbeitgeberin wegen Verstößen gegen das AGG stellen sich in dieser Angelegenheit grundsätzliche Fragen dazu, wie die Stadt mit der Situation einer de facto seit mehr als einem Jahr fehlendenSchwerbehindertenvertretung umgehen will bzw. auch umzugehen hat, um sich nicht dem Vorwurf des Verstoßes gegen Regelungen des AGG und ihrer Selbstverpflichtung aus der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona auszusetzen.

Deshalb stellen wir folgende Fragen:

1. Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und bei ihren beiden Stellvertretungen?

2. Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz) keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung bzw. der Personalvertretung stattfinden?

3. Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter Bewerber*innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind?   

 4. Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

5. Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

Für die SPD-Fraktion:
Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Ingeborg Höhne-Mack

Antwort der Verwaltung:

Einführung:
Das Amt der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen ist ein Ehrenamt. Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Fragenkatalog:
Warum kam es zu einer so langen Vakanz bei der Schwerbehindertenvertretung und
bei ihren beiden Stellvertretungen?

Die letzte Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat 2018 stattgefunden.  Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat am 17.07.2018 ihr Amt angetreten.  Die reguläre Amtszeit war bis 31.11.2022 datiert. Auf ihren Wunsch wurde die Vertrauensperson für Schwerbehinderte zu 100% für ihre Tätigkeit freigestellt.

Weiterhin konnten sowohl eine erste und eine zweite Stellvertretung gewählt werden. Diese Personen haben ihre Ämter Ende 2018 bzw. im Februar 2019 niedergelegt.

Aus persönlichen Gründen konnte jedoch das Ehrenamt ab dem 19.11.2018 faktisch befristet nicht ausgeübt werden.

Die Vertrauensperson für Schwerbehinderte hat ihr Amt am 13.11.2020 niedergelegt. Das Ehrenamt ist somit seit 4 Monaten vakant und steht für eine Neuwahl zur Verfügung. 

Warum hat nach wie vor (nach deutlich mehr als einem Jahr kompletter Vakanz)
keine Neuwahl stattgefunden und wann soll diese Neuwahl nach Ansicht der Verwaltung
bzw. der Personalvertretung stattfinden? 

Nachdem das Amt der Schwerbehindertenvertretung zum 14.11.2020 vor Ablauf der regulären Amtszeit erloschen ist, könnte gem. § 177 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX außerhalb der regelhaft festgelegten Zeiträumen eine Wahl stattfinden. 

Die Verwaltung hat sich daher in den Abstimmungsprozess mit der Personalvertretung begeben, um den weiteren Ablauf hierzu zu klären.

Der Personalrat soll gem. § 176 SGB IX auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. Aufgrund der aktuellen Lage (Coronapandemie und Landtagswahl) hat die Personalvertretung beschlossen, die Wahl im Herbst 2021 durchzuführen. 

Wie wurde in der Zwischenzeit sichergestellt bzw. wird bis zu einer Neuwahl weiter
sichergestellt, dass die nach dem AGG zugesicherten Rechte schwerbehinderter
Bewerber* innen bei Bewerbungsverfahren und Anstellung bei der Stadt gewahrt sind? 

Die Verwaltung ist dafür verantwortlich, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben des § 165 SGB IX, bei dem die Stadt als kommunale Arbeitgeberin besondere Pflichten hat. Die Personalabteilung überwacht regelhaft die Einladung schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber. Zudem unterliegen die Auswahlentscheidungen auch den Mitbestimmungsrechten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Insofern ist sichergestellt, dass die Auswahlverfahren ebenfalls dieser Kontrolle unterliegen.

Kann die Verwaltung zusichern und belegen, dass jederzeit seit Ende 2019 bzw. seit dem Rücktritt der beiden Stellvertretungen der Schwerbehindertenvertretung für andere Verwaltungseinheiten sowie für potentielle Bewerber*innen eindeutig ersichtlich war, wer ersatzweise die Funktionen der Schwerbehindertenvertretung übernommen hatte?

Die Verwaltung kann zusichern, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die standardisierten Verfahren laufen regelhaft ab – unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung existiert oder nicht. 
Ebenso werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretung eingehalten.

Aus rechtlicher Sicht kann jedoch die originäre Funktion der Vertrauensperson für Schwerbehinderte auch nicht ersatzweise übertragen werden.

Wie gedenkt die Verwaltung künftig generell die Kommunikation nach außen in allen Belangen der Schwerbehindertenvertretung besser zu gewährleisten?

In Abstimmung mit der Personalvertretung wurde der Auftritt im Intranet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Stadt nochmals nachjustiert. Allerdings kamen seitens der Mitarbeiterschaft selbst bislang keinerlei Kritik oder Beschwerden. Vermutlich weil wir mit alternativen Betreuungs- und Beratungsangeboten gut aufgestellt sind. Unter anderem wird z.B. die Kompetenz der Koordinatorin für das Betriebliche Eingliederungsmanagement stark nachgefragt und vom betreffenden Personenkreis genutzt.

Auch hinsichtlich der Kommunikation nach außen standen bereits bislang verschiedene Ansprechpersonen (Personalvertretung, Fachabteilung Personal) zur Verfügung. Wir sind hier jedoch ebenfalls im Austausch mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, wie in der Interimsphase die Darstellung auf der Homepage entsprechend verbessert werden kann, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten.

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Bezahlbarer Öffentlicher Nahverkehr in Zeiten knapper Kassen

In diesen Winterwetter-Tagen lasse ich wie viele andere das Rad öfter mal stehen und steige auf den Bus um, der (zumindest in der Kernstadt) ein gutes Angebot bereithält. Das kostet mich dann jedes Mal 2,60€ pro Fahrt bzw. 4,60€ für ein Tagesticket oder 9€ für vier Fahrten. Das ist aus Sicht der SPD zu viel und einer der Gründe, warum manch eine oder einer lieber mit dem Auto in die Stadt fährt als bequem mit dem Bus.

Drei Monate ist es jetzt her, dass der Gemeinderat ein ehrgeiziges Klimaschutzpaket verabschiedet hat und sich zu Klimaneutralität ab 2030 bekannt hat. Wir wissen alle, dass man dieses Ziel nicht ohne weitreichende Veränderungen im Verkehrssektor erreichen wird. Wir müssen die Zahl der Autofahrten im Stadtgebiet verringern. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war immer klar: Wir können den Motorisierten Individualverkehr nur zurückdrängen, wenn wir die Ticketpreise im ÖPNV reduzieren! Dazu machen wir seit Jahren Vorschläge, die immer wieder von den Grünen und anderen Fraktionen übergangen werden. Zugleich müssen wir die Busflotte klimafreundlicher umrüsten und das Angebot verbessern.

Unter diesen Voraussetzungen haben wir zugestimmt, das Parken für Anwohnerinnen und Anwohner zu verteuern. 10€ monatlich zu zahlen, damit das Auto auf öffentlichem Raum abgestellt werden darf, ist zumutbar, wenn damit eine Reduzierung der Kosten für den ÖPNV verbunden ist. Jetzt legt die Verwaltung einen Haushalt vor, der das Anwohnerparken verteuert, aber keinerlei Maßnahmen beim ÖPNV vorsieht. So geht das nicht! Wir lassen nicht locker. Deshalb beantragt die SPD die Bezuschussung der ÖPNV-Preise beim TüBus, um die Preise für Abos (um 30 %) und Tickets abzusenken. Wenn es nach uns geht, kostet die Standard-Abo-Monatskarte zukünftig 29,90€, Tageskarten 3€ für Erwachsene und 2€ für ein Kind. Das sind weitere Schritte hin zum TüBus umsonst. Außerdem wollen wir das Angebot durch eine bessere Taktung optimieren.

Klimaschutz muss immer alle Bevölkerungsgruppen im Blick haben und darf nicht zum Privileg werden. Deshalb fordern wir bei dieser Landtagswahl auch ein 365-Euro-Jahresticket für das ganze Land. Denn Mobilität ist Teilhabe!

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Situation in den Tübinger Kitas

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

1. Die Stadt entwickelt unter Einbeziehung der freien Träger ein aktualisiertes, umfassendes Hygienekonzept, das in allen Einrichtungen gilt. Bestandteile sind:
a) Arbeitgebernachweis zur Inanspruchnahme der Notbetreuung (Ausnahme: Kindeswohlgefährdung)
b) CO2-Ampeln in allen Gruppenräumen
c) Regelmäßige Tests des pädagogischen Personals
Darüber hinaus prüft die Stadt Selbsttests für Eltern und Kinder, wie es in einzelnen Schulen in Tübingen versuchsweise praktiziert wird.

2. So rasch wie möglich wird eine Kita-Info-App eingeführt, um eine direkte Kommunikation mit den Eltern zu gewährleisten.

3. Die Verwaltung geht auf verschiedene Einrichtungen zu, die derzeit leerstehende Räumlichkeiten haben und prüft Möglichkeiten für Familien, Räume unkompliziert zu buchen (vgl. Bewegungsangebot der FBS).

Begründung

Das Konzept einer Notbetreuung in Pandemiezeiten ist sehr wichtig. Derzeit kann in Tübingen aber kaum mehr von „Notbetreuung“ gesprochen werden. Viele Eltern und pädagogisches Personal fühlen sich sehr unwohl mit dieser Situation. Deshalb muss mehr für die Sicherheit der Kinder in Betreuung und das pädagogische Personal in den Einrichtungen getan werden. Da die Erwerbsquote in Tübingen sehr hoch ist, versteht sich von selbst, dass mehr Familien die Notbetreuung in Anspruch nehmen als in vielen anderen Kommunen. Umso mehr muss geprüft werden, dass die Voraussetzung vorliegen, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. 

Überlegungen zur Einführung einer Kita-App gibt es bereits in der Stadtverwaltung. Die gegenwärtige Situation erhöht den Handlungsdruck und macht eine schnelle Kommunikation erforderlich.

Wir wissen, dass alternative Angebote keinen Ersatz für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung bieten können. Aber alle Möglichkeiten, Angebote in anderen Räumen zu schaffen, müssen ausgeschöpft werden.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern

Der Gemeinderat möge die folgende Resolution beschließen:

Die Gemeinnützigkeit der Arbeit von Stadtteil- und Bürgertreffs steuerrechtlich absichern:

Der Tübinger Gemeinderat fordert das Land-Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanz-ministerium, dazu auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Reform der Abgabenordnung des Bundes in die Wege zu leiten. 

Ausgangspunkt ist folgender: Eine Körperschaft, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, wird von der Abgabenordnung (AO) und weiteren Steuergesetzen steuerlich begünstigt. Die AO sieht in § 52, gemeinnützige Zwecke, einen abschließenden Katalog dieser Zwecke vor. Der Aufbau und Betrieb eines Bürger- bzw. Stadtteiltreffs ist in diesem Katalog nicht enthalten.

Die Universitätsstadt Tübingen wie auch viele andere Städte unterstützen in größeren Wohngebieten und Teilorten den Aufbau und Betrieb von Stadtteil- oder Bürgertreffs. Auch das Land Baden-Württemberg fördert in seiner Strategie und den Förderprogrammen zu Quartier 2020 ausdrücklich den Aufbau von Bürger- und Stadtteiltreffs. In diesen Treffs soll entsprechend den heutigen Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedeutung von funktionierenden Nachbarschaften und Sozialräumen das soziale Leben und das Miteinander (wieder) belebt werden, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Dazu gehören auch die Förderung von Integration und Inklusion. Ein in vielen Fällen ehrenamtlich betriebener Stadtteiltreff soll der neue Kern der „Sozialen Stadt“ im Stadtteil werden. Zum Aufbau und Betrieb eines Bürgertreffs gründen sich deshalb Vereine, die unterschiedliche als gemeinnützig anerkannte Aufgaben übernehmen. 

Wenn sich diese Stadtteiltreff- bzw. Bürgervereine gründen und ihre Tätigkeitsschwerpunkte wirklich sinnvoll wahrnehmen wollen, ergeben sich allerdings eine Reihe von Schwierigkeiten, die Voraussetzungen der Abgabenordnung zur Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Das haben die Erfahrungen aus den letzten Jahren gezeigt. Es wird auf die Dauer nicht ausreichen, auf Ausnahmeregelungen der Finanzämter zu hoffen, sondern es bedarf einer Veränderung der AO – von gesetzlichen Regelungen also, die im Wesentlichen in den 1950er Jahren entstanden sind und deswegen auf gesellschaftliche Problemlagen und Organisationsformen abstellen, die mit den heutigen sozialen Gegebenheiten nur noch bedingt in Einklang zu bringen sind.

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, die Initiative für eine Weiterentwicklung der Abgabenordnung baldmöglichst zu ergreifen.

Für die Fraktion AL/Grüne: Asli Kücük
Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack
Für die Fraktion Tübinger Liste: Ernst Gumrich
Für die CDU-Fraktion: Ulrike Ernemann
Für die Fraktion Die Linke: Gerlinde Strasdeit
Für die FRAKTION: David Hildner
Für die FDP-Fraktion: Anne Kreim

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Antrag zur Zuschussfinanzierung von Lastenrädern

Antrag zum Verwaltungsausschuss am 25.01.2021 – Vorlage 555a/2020

Wir fordern, dass Bonuskartenbesitzer:innen einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Anschaffungspreises des Lastenfahrrads oder des Fahrradanhängers erhalten. Für Bonuskartenbesitzer:innen soll der maximale Förderungsbetrag bei Lastenfahrrädern auf 1.500 Euro und bei Fahrradanhängern auf 150 Euro erhöht werden. 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen im Kontext des Baus des Geo- und Umweltforschungszentrums

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Campus Morgenstelle 2 wurde Anfang 2015 getroffen. Damit wurde der Weg für den Bau des Geo- und Umweltforschungszentrums der Universität Tübingen frei gemacht. Zu den vertraglichen Regelungen gehört der Abschluss 

eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt und dem Land „über die konkrete Aus- und Durchführung bzw. die rechtliche Sicherung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der erforderlichen Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen/ Artenschutz)“. – In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine Vielzahl von detaillierten Vorgaben für die Art des Ausgleichs vorgegeben, ebenso Pflanzgebote und Pflanzerhaltungsgebote sowie Auflagen für den Emissionsschutz, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Lichtverschmutzung. (Vgl. Vorl. 19/2015 samt Anlagen).

Das Geo- und Umweltforschungszentrum der Universität Tübingen auf der Morgenstelle

ist seit einiger Zeit in Betrieb, laut Bebauungsplan mit einer HNF von 10.000 qm. Die großen Freiflächen um den massigen Bau sind fast völlig versiegelt.

Insgesamt ist also ein großer Verlust von vorherigen wertvollen Habitaten, insbesondere unterschiedlicher Arten von Wiesenflächen zu verzeichnen. Außerdem ist das Gebäude in den Abend- und Nachtstunden großflächig beleuchtet und trägt so zur Lichtverschmutzung bei. Mit dem Bebauungsplan wurde aber neben der Zusammenführung diverser unterschiedlicher Abteilungen und der Stärkung der Forschung in diesem wichtigen Bereich auch das Ziel verfolgt, â€žeine möglichst verträgliche städtebauliche Verbindung der notwendigen Universitätserweiterungen und des landschaftlich sensiblen Naturraums Käsenbach-/ Öhlertal sicher zu stellen“.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. In welchem Umfang und wo sind die geforderten Ausgleichsflächen für den neuen Komplex ausgewiesen und sind sie in der vorgeschriebenen Weise „aufgewertet“ worden?

2. In welcher Weise können diese Flächen tatsächlich die Funktion als Ersatzhabitate für seltene oder bedrohte Tierarten (Ziegenmelker??) und Pflanzenarten wahrnehmen?

3. Entspricht der jetzige Umfang der Abend- und Nachtbeleuchtung im Gebäude tatsächlich den Auflagen, die im Bebauungsplan gemacht wurden, um dadurch zu einem besseren Schutz von Insekten und Nachtvögeln beizutragen?

4. Wurden die Pflanzgebote (14 und 8 weitere Großbäume) und die Pflanzerhaltungsgebote eingehalten und die geforderten Nistkästen angebracht?

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen im Kontext des Neubau-Areals Corrensstraße

Auf einem Spaziergang durch das im Wesentlichen im Eigentum der Versorgungsanstalt für Ärzte… befindliche Neubau-Areal in der Corrensstraße musste ich im Frühjahr 2020 feststellen, dass von den ca. 70 dort zwei Jahre zuvor fertiggestellten Wohnungen mindestens 15 zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegt bzw. vermietet waren.  Der Grund ist vermutlich in den damals ausgesprochen überhöhten Verkaufs- bzw. Mietpreisvorstellungen der Eigentümer zu sehen, so dass diese Wohnungen trotz der Überhitzung des Wohnungsmarktes in Tübingen keine Kauf- bzw. Mietwilligen fanden. 

Darüber informierte ich den Leiter des Fachbereichs Baurecht, Herrn Beier, weil hier ein eindeutiger Verstoß gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Tübingen gegeben war. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Verwaltung wohl nur bei Häusern gegen dauerhaften Leerstand vorgegangen; mir wurde aber zugesichert, dass man die Angelegenheit verfolgen wolle. Deshalb nun folgende Fragen:

1. Hat die Verwaltung wegen dieses Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot ein entsprechendes Verfahren eingeleitet?

2. Wie ist der Stand dieses Verfahrens? – Sind seither weitere (alle?) Wohnungen in diesem Areal vermietet worden?

3. Wenn nein, warum nicht bzw. wie gedenkt die Verwaltung weiter gegen die Eigentümer vorzugehen?

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Lucke und Kliche-Behnke kritisieren Prioritäten bei Corona-Impfungen

Menschen über 80 und Bewohner in stationären Heimen werden als erste gegen das Corona-Virus geimpft – allerdings nicht auf die gleiche Weise: Während die immobilen Menschen in den Heimen von mobilen Teams geimpft werden, müssen 80-Jährige, die zuhause, im betreuten Wohnen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen, zu den Impfzentren kommen. 

Das kritisiert Dorothea Kliche-Behnke, die Tübinger SPD-Landtagskandidatin und stellvertretende Vorsitzende der SPD Baden-Württemberg: „Vulnerable Menschen im gleichen Lebensalter und in der gleichen Lebenssituation werden unterschiedlich behandelt und so einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Sie appelliert an Land und Bund, die Verordnung an dieser Stelle zu ändern.

Ihr schließt sich Michael Lucke, der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, an: „Auch in den eigenen vier Wänden, im betreuten Wohnen und in der ambulanten Pflege leben alte Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, und zu einem großen Teil auch Demenz leiden. Die Regelimpfung durch Hausärzte wird es erst im Juni oder Juli geben. Wenn man diese Menschen bestmöglich schützen möchte, dann müssen auch sie von mobilen Teams geimpft werden.“

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AKTUELLES ANTRÄGE

Vorfahrt für Tarifverträge!

Antrag:

1. Die Stadt Tübingen bekennt sich zur Tariftreue. Bei der Vergabe von Dienstleistungen gilt in Zukunft als zwingendes Kriterium, dass ausführende Unternehmen und beteiligte Unternehmen tariftreu sind und Tarifverträge anwenden. Damit müssen Konditionen der Branchentarifverträge eingehalten werden.

2. Diese Regelung findet auch Anwendung bei allen Tochterunternehmen der Stadt. Bei interkommunalen Vergaben wirkt die Stadt mit Nachdruck und frühzeitig darauf hin, Tariftreue ebenfalls zur Maßgabe für Vergaben zu machen.

3. Die Stadt Tübingen setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ein mit dem Ziel, die Pflicht zur Tariftreue auf weitere Branchen auszuweiten und klare Kontrollstrukturen zu gewährleisten.

Begründung:

Wir wollen, dass es Aufträge und damit Steuergeld künftig nur noch für tarifgebundene Unternehmen und Handwerksbetriebe gibt. 

Faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne müssen Voraussetzung für Vergaben und Aufträge sein. Die Tarifbindung zu erhöhen ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadt trägt dabei in ihrer Rolle als Auftraggeber eine besondere, wenn auch mittelbare Verantwortung. Die öffentliche Hand profitiert mittel- und langfristig von Tariftreue.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reicht nicht aus, weil es relevante Branchen nicht erreicht (s. Anhang).

Im November hat der Gemeinderat Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss gefasst und wird zunächst mit einem Pilotprojekt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen starten.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Anhang

Zum LTMG

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
– die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
– oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden,
-oder den Verkehr betreffen
schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 128:

(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

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AKTUELLES LESERBRIEFE

Kein Fiasko

Die fast einstimmige Verabschiedung des Klimaschutzprogramms schafft eine gute Ausgangsposition für die konkrete Umsetzung vieler Vorhaben, gerade im Verkehrsbereich. Durch ein Konsens-orientiertes Vorgehen bei den Beratungen im Gemeinderat auch bei den Formulierungen zur Regionalstadtbahn und zur Zukunft des ÖPNV wurde die breite Mehrheit für das Gesamtpaket erst ermöglicht. Es gingen dem Klimaschutzprogramm dadurch keine Stimmen verloren, sondern es wurden welche dazugewonnen. Dass der Oberbürgermeister bei der Einzelabstimmung über den Unterpunkt ÖPNV plötzlich den Gesinnungsethiker in sich entdeckt hat, ist verwunderlich. Man muss ihm dabei nicht folgen. 

Wir Sozialdemokraten halten an der Zielsetzung eines kostenfreien ÖPNVs fest. Die Bedeutung des Preises für den Erfolg des Nahverkehrs wurde ja gerade erst wieder durch eine große Umfrage in Baden-Württemberg bestätigt, über die auch das Tagblatt berichtete. Für Menschen mit geringem Einkommen konnte die SPD in den letzten Jahren wichtige Verbesserungen erreichen. Mit einer BonusCard zahlen Erwachsene nur noch 15.- und Schüler 10.- Euro im Monat. Mit der jetzt beschlossenen Formulierung rückt das von der SPD schon lange verfolgte Ziel einer spürbaren Preissenkung für alle und eine damit einhergehende Angebotsverbesserung näher. Dass dann über den nächsten Schritt eines komplett kostenfreien Nahverkehrs im Lichte der damit gemachten Erfahrungen entschieden werden soll, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. 

Martin Sökler