Auf einem Spaziergang durch das im Wesentlichen im Eigentum der Versorgungsanstalt für Ärzte… befindliche Neubau-Areal in der Corrensstraße musste ich im Frühjahr 2020 feststellen, dass von den ca. 70 dort zwei Jahre zuvor fertiggestellten Wohnungen mindestens 15 zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegt bzw. vermietet waren.  Der Grund ist vermutlich in den damals ausgesprochen überhöhten Verkaufs- bzw. Mietpreisvorstellungen der Eigentümer zu sehen, so dass diese Wohnungen trotz der Überhitzung des Wohnungsmarktes in Tübingen keine Kauf- bzw. Mietwilligen fanden.Â
Darüber informierte ich den Leiter des Fachbereichs Baurecht, Herrn Beier, weil hier ein eindeutiger Verstoß gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Tübingen gegeben war. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Verwaltung wohl nur bei Häusern gegen dauerhaften Leerstand vorgegangen; mir wurde aber zugesichert, dass man die Angelegenheit verfolgen wolle. Deshalb nun folgende Fragen:
1. Hat die Verwaltung wegen dieses Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot ein entsprechendes Verfahren eingeleitet?
2. Wie ist der Stand dieses Verfahrens? – Sind seither weitere (alle?) Wohnungen in diesem Areal vermietet worden?
3. Wenn nein, warum nicht bzw. wie gedenkt die Verwaltung weiter gegen die Eigentümer vorzugehen?