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AKTUELLES ANTRÄGE

Präambel zum Kliamschutzprogramm

Interfraktioneller Antrag:

Wir beantragen, den folgenden Text als Präambel in das Klimaschutzprogramm aufzunehmen:

Präambel zum Klimaschutzprogramm

Am 26.11.2020 hat der Tübinger Gemeinderat dieses Klimaschutzprogramm beschlossen. Damit verpflichtet sich die Stadt Tübingen, bis 2030 klimaneutral zu werden. Wir wollen unseren Teil zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen, um die Erderwärmung auf 1,5 °Grad zu begrenzen. Als Gemeinderat nehmen wir damit unsere Verantwortung für jetzige und künftige Generationen wahr.

Zur stetigen Verminderung der Treibhausgase konzentriert sich die Stadt mit ihren Tochtergesellschaften vor allem auf die Bereiche Wärme, Strom und Verkehr. Um das Ziel der Klimaneutralität in der kurzen Spanne bis 2030 zu erreichen, müssen die entscheidenden politischen Hebel schnell umgelegt und die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Es stehen uns umfangreiche und schwierige Entwicklungen bevor – umso wichtiger ist es, die Forderungen aus dem Klimaschutzprogramm in den gesamten Stadtentwicklungsprozess der kommenden Jahre einzubinden.

Solche Veränderungsprozesse bieten aber immer auch Chancen. Wo sehen wir Tübingen in zehn Jahren? Eine klimaneutrale Energieversorgung hier vor Ort macht uns unabhängig von fossilen Brennstoffen. Eine verkehrsberuhigte Innenstadt schafft mehr Platz für die Menschen, die Luft wird sauberer und gesünder sein.

Natürlich werden manche Maßnahmen für den Einzelnen auch mit Einschränkungen verbunden sein. Sie dienen aber dem Wohl aller. Uns ist es wichtig, Klimaschutz und Sozialverträglichkeit bei allen Entscheidungen als Einheit zu denken. Menschen mit geringem Einkommen sollen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt werden. Wohnen soll in dieser Stadt für alle bezahlbar bleiben. – Neue, solidarische Wohnformen können dazu ebenso einen Beitrag leisten wie zur Schonung von Flächen.

Gleichzeitig tragen Maßnahmen wie eine Vergünstigung des ÖPNV und eine bessere Anbindung des Umlandes auch dazu bei, soziale Konflikte abzumildern.

Neben der Stadt selbst sind Dritte, insbesondere die Universität und das Klinikum ebenso wie andere Einrichtungen und Unternehmen in Tübingen genauso gefordert, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Nicht zuletzt aber sind wir alle als Bewohner*innen dieser Stadt gefragt: Wie viel Konsum und Komfort brauchen wir wirklich? Wie können wir unsere Ressourcen besser und dauerhafter nutzen?

Das vorliegende Programm ist ehrgeizig. Sicher werden neue Erkenntnisse und Entwicklungen Überarbeitungen in den nächsten Jahren immer wieder notwendig machen. (Deswegen kann auch eine begleitende Untersuchung zur Effizienz des jetzt beschlossenen Rahmens durch ein wissenschaftliches Institut hilfreich sein.)

Klar ist: wir werden uns über den besten Weg zur Klimaneutralität immer wieder auseinandersetzen müssen. Die Stadtgesellschaft wird dabei einbezogen. In der Umsetzung bedarf jede Einzelmaßnahme letztlich eines gesonderten Beschlusses durch die politischen Gremien.

Unsere Hoffnung ist, dass wir auf diese Weise auch der nächsten und weiteren Generationen eine lebenswerte Umwelt bewahren können.

Für die Fraktion AL/Grüne: Susanne Bächer

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Für die Tübinger Liste: Ernst Gumrich

Für die FRAKTION: David Hildner

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Ergänzungen zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Ergänzung Seite 17 unten bei Ziel nach “ … erweitern“: Zwischenschritte im Sinne einer Angebotsverbesserung und Tarifabsenkung sind dabei sinnvoll.

2. Ergänzung auf Seite 18 oben bei konkrete Maßnahmen als neuer Punkt I: Kurzfristig Angebotsverbesserungen und Taktverkürzungen sowie Preissenkungen um 30 – 50 % mit Ausweitung der TüBus-Umsonst-Zeiten auf das gesamte Wochenende und die Abende ab 19:00 Uhr.

Begründung:

Die Einführung von TüBus umsonst ist umstritten und mit einem sehr großen Finanzierungsbedarf verbunden. Die Formulierung dieses – aus SPD-Sicht weiterhin sinnvollen – Ziels alleine in einem Schritt birgt die Gefahr, dass aufgrund fehlender Mehrheiten weiterhin lange Zeit gar nichts auf diesem Gebiet geschieht. Deshalb erscheint uns die Aufnahme eines Zwischenschrittes, der zum einen Angebotsverbesserungen, zum anderen eine Absenkung des Preisniveaus zumindest auf das Niveau des 365.- Euro-Tickets vorsieht, sinnvoll. Damit würden auch bei der Gegenfinanzierung zunächst maßvollere Schritte etwa bei der Parkraumbewirtschaftung ausreichen.

Bewährt sich das Modell und stößt es auf Akzeptanz, ist in einem zweiten Schritt eine Weiterentwicklung hin zu einem komplett kostenfreien Nahverkehr möglich.

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Unsere Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Seite 5: Das Ziel beim Ausbau der Wärmenetze wird mit 400-500 GWh/a formuliert (anstelle von 300 GWh)

2. Seite 10: Der Satz: „Zudem bis Ende der 2020er-Jahre kein Neubau für Wohnen oder Gewerbe im Saiben und im Schelmen, um damit 30 Hektar Freifläche als CO2-Senke zu sichern.“ wird gestrichen.

3. Seite 27: Bei der konkreten Maßnahme I wird das Adjektiv „teilweise“ gestrichen.

Begründung:

Ad 1.: Ein Ergebnis der Expertenanhörung war, dass die Ziele im Sektor Wärme ohne ein ambitionierteres Vorgehen bei den Wärmenetzen nicht erreicht werden können. Das räumt die Verwaltung selbst ein. Mehr Ehrgeiz ist möglich: während in Tübingen von 2007 – 2018 die Zahl der Anschlüsse an Wärmenetze nur um ca. 25% gesteigert wurde, hat Ludwigsburg sein Netz um den Faktor 4,5 verlängert.

Ad 2.: Die Entwicklung des Saibens ist nicht in erster Linie eine Frage des Klimaschutzes, sondern des Drucks auf dem Wohnungsmarkt und der Zahl an geförderten und bezahlbaren Wohnungen. Die Entwicklung kann auch vor 2030 notwendig sein. Zudem kann und muss das Gebiet als weitgehend klimaneutrales Gebiet entwickelt werden.

Ad 3.: Eine Festlegung auf eine unvollständige Kompensation von Belastungen für einkommensschwache Haushalte ist weder sinnvoll noch notwendig. Sie kann zur ungenügenden Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen führen.

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Antrag – Mensa Uhlandstraße

Schließung der Mensa in der Uhlandstraße für das Schuljahr 20/21 – Modalitäten für die Wiedereröffnung

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet schnellstmöglich über die Schließung der Mensa, die Planung einer Ersatzlösung, die Sanierungsvorhaben und deren Kosten  bezüglich der Lüftung in der Küche und die geplanten Modalitäten für die Wiedereröffnung.

Folgende Fragen müssen dabei beantwortet werden:

1. Warum wurde der Gemeinderat /der KUBIS nicht frühzeitig informiert?

2. Wie kann dem berechtigten Anliegen der Eltern auf ein kostengünstiges  warmes Mittagessen im Schuljahr 20/21 entsprochen werden?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass für die Schüler*innen mit BonusCard ein Mittagessen für 1 Euro verfügbar ist?

4. Wann berät der Gemeinderat/KUBIS über die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung der Lüftung(incl. Brandschutzverbesserung) und deren Kosten? 

Der KUBIS wird in die Entscheidungsfindung einbezogen, mit welchem Konzept die Mensa im September 2021 wieder eröffnet wird.

Begründung:

1. Am Freitag, den 18.09. erfuhr die Fraktion über ein Schreiben einer Schulleitung an die Eltern, dass die Mensa in der Uhlandstraße während des gesamten Schuljahrs geschlossen bleiben wird. Am Samstag, den 19.09. erfuhr der Gemeinderat aus der Presse, dass die Mensa geschlossen bleibt, die Lüftung in der Küche saniert wird und eine Wiedereröffnung zum nächsten Schuljahr, also 09/2021 geplant ist. Das hat nicht nur den Gemeinderat, sondern auch die Elternschaft in der Uhlandstraße irritiert.

Dass für das Schuljahr 2020/21 vor Beginn des Schuljahrs eine Entscheidung getroffen werden musste, wie unter Corona-Bedingungen ein Mittagessen für die Schüler*innen der Uhlandstraßen-Gymnasien gewährleistet werden kann, liegt auf der Hand. Nach unserer Information ist dies bis zur Stunde nicht bzw. nur partiell geklärt.

2. Offenbar gibt es verschiedene Möglichkeiten der Sanierung der Küche. Damit sich der Gemeinderat darüber beraten kann, mit welchem Konzept die Mensa weiter betrieben werden soll, müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und deren Kosten vorgestellt werden.

Für die SPD-Fraktion:
Ute Leube-Dürr
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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Service Bürgeramt – Serviceangebot ohne Terminvergabe

 Antrag: 

Die Verwaltung bietet schnellstmöglich wieder die Möglichkeit an, auch ohne vorherige Terminvereinbarung Serviceleistungen im Bürgeramt Stadtmitte (Melde- und Passangelegenheiten, usw.) in Anspruch zu nehmen. Ggf. Ist auch ein Nebeneinander fester Termine und freier Zugänglichkeit denkbar (Differenzierung entweder nach Zeitabschnitten oder einzelnen Schaltern). 

Begründung: 

Für dringliche Angelegenheiten ist das aktuelle Verfahren, Dienstleistungen nur nach Terminvergabe anzubieten nicht tragfähig. Online werden aktuell (24.09.) Termine etwa für die Personalausweisbeantragung frühestens erst nach 19 Tagen (14.10.) angeboten. Der gegebene Hinweis, doch am nächsten Tag noch mal zu schauen, ob frühere Termine verfügbar geworden sind, erscheint wenig hilfreich. Ziel sollte weitestmögliche Kundenfreundlichkeit sein. Dazu gehört auch eine Organisation, die das Erledigen von Behördenangelegenheiten so schnell und in so wenig Arbeitsschritten wie möglich erlaubt. Auch der telefonische Service genügt diesem Anspruch nicht. Bei Anrufen kann – zumindest nach Einzelerfahrungen – eine ähnlich lange Warteschleifendauer wie bei Telefongesellschaften oder Fluggesellschaften resultieren. 

Notwendige Restriktionen aufgrund der Coronapandemie können auch bei Laufkundschaft durch Begrenzung der maximal im Gebäude zugelassenen Personen realisiert werden. 

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Antrag zur Umbenennung von Straßennamen

Antrag: 

1. Die Stadt Tübingen setzt zeitnah eine Kommission ein, die Biographien und Benennungsverfahren von Persönlichkeiten untersucht, nach denen Straßen benannt sind. Die Kommission entwickelt Kriterien, anhand derer Umbenennungen oder Erläuterungen der Straßennamen erfolgen können. Dabei sind insbesondere historische Verstrickungen wie etwa Nähe oder aktive Unterstützung der NS-Ideologie und Aspekte gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu berücksichtigen. Im Verfahren sind Erkenntnisse und Personen aus der Zivilgesellschaft einzubeziehen. 

2. Parallel wird bei besonders umstrittenen Straßennamen wie der Eduard-Haber-Straße bereits jetzt eine erklärende Tafel angebracht, die auf das laufende Evaluationsverfahren verweist. 

Begründung: 

Es braucht eine Gesamtbetrachtung Tübinger Straßennamen und einen systematischen Ansatz, wie Tübingen in Zukunft mit zweifelhaften Straßenbenennungen und damit verbundenen problematischen Ehrungen umgehen soll. 

Wir denken dabei nicht an eine vertiefte mehrjährige Forschungsarbeit wie im Fall von Hans Gmelin, sondern vielmehr an eine Kommission von Expert*innen unter Einbeziehung des Fachwissens engagierter Tübinger Bürger*innen. 

Die Zweifel an der Berechtigung der seinerzeitigen Ehrung der Persönlichkeit durch die Benennung einer Straße im Tübinger Stadtgebiet sollte bereits jetzt bei besonders umstrittenen Straßennamen durch erklärende Tafeln transparent gemacht werden. 

Für die SPD-Fraktion: 
Dorothea Kliche-Behnke 

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TüBus: Taktung rauf, Preise runter!

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und AL/Grüne:

Die Gebühren für Anwohnerparkausweise werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 10,00 EUR pro Monat erhöht (also 120,00 EUR pro Jahr). Die erzielten Mehreinnahmen werden für Verbesserungen im Takt und bei der Fahrpreisgestaltung beim TüBus verwendet. 

Begründung: 

Bereits mit Antrag 255/2019 hat die AL/Grüne-Fraktion die Verwaltung aufgefordert nach Möglichkeiten zur Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweise zu suchen, was bei der damals geltenden Gesetzeslage nicht einfach war. Die SPD-Fraktion hat die Erhöhung der Gebühren des Anwohnerparken als Teil der Gegenfinanzierung für Verbesserungen im ÖPNV im Rahmen ihrer Haushaltanträge 2020 vorgeschlagen sobald dies möglich ist. Im Mai 2020 hat nun der Deutsche Bundestag ein Gesetz erlassen, welches den Kommunen ermöglicht die Gebühren für Anwohnerparkausweise bis zur Obergrenze von 240,00 EUR pro Jahr eigenständig festzulegen. 

Flächen im Stadtgebiet werden immer knapper und teurer. Eigentümer*innen von Privatfahr-zeugen nutzen teilweise öffentlichen Raum, um ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Die aktuelle Monatsgebühr von 2,50 Euro bildet die Relation zum Wert der Fläche nicht angemessen ab. 

Das Parken auf städtischen Flächen zu verteuern hat zwei Ziele: 

1. Durch angemessene Gebühren soll die bisher stattfindende Subventionierung des Parkens von Privat-PKW reduziert werden. Dadurch soll auch ein Trend zur Reduktion des PKW-Parkens und in der Folge auch der PKW-Nutzung zugunsten des ÖPNVs angestoßen werden. Freiwerdende Straßenflächen kann man für andere wichtige Bedarfe (Grünflächen zur Erholung, Busspuren, Wohnungsbau, Fahrradspuren, Fahrradparkplätze etc.) nutzen. 

2. Mit den erhöhten Gebühreneinnahmen sollten Investitionen in klimafreundliche Mobilität (Ausbau des ÖPNV, Reduzierung der Ticketpreise im ÖPNV) finanziert werden, so dass durch eine Verbesserung der Alternativen zum individuellen PKW-Verkehr der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV erleichtert wird. 

Insgesamt hilft die beantragte Maßnahme die vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Christoph Lederle und Lea Elsemüller, Fraktion AL/Grüne 

Martin Sökler, SPD-Fraktion 

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Interfraktioneller Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten

Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die legale Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtungen hinaus. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich zehn zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus. 

Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, sie sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landesregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. Das Land Niedersachsen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten. 

Begründung: 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2.Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28.November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einenBeitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“. 

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können. 

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der Corona-Pandemie schutzlos ausgeliefert. Nach zähen Verhandlungen wurden im April endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Von Deutschland liegt seit Juni eine Aufnahmezusage für 243 Minderjährige Geflüchtete sowie 685 Angehörige ihrer Kernfamilie vor. 

All das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden. All das ist seit Monaten hinreichend bekannt. 

Stellvertretend sei hier der deutsche Entwicklungshilfeminister Gerd Müller zitiert, der sich vor kurzen selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht hat: „Wir müssen allen Menschen in den Lagern helfen. Ich empfinde es als eine Schande, welche Zustände mitten in Europa akzeptiert werden.“ 

Für die SPD-Fraktion Dorothea Kliche-Behnke 
Für die Fraktion AL/Grüne Asli Kücük 
Für die Fraktion Tübinger Liste Reinhard von Brunn 
Für die Linke-Fraktion Gerlinde Strasdeit 
Für Die Fraktion – Partei, DiB, Huhn Markus Vogt 
Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning 

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Fragen zur Öffnung der Kitas im Regelbetrieb

Fragen für die Fragestunde im Gemeinderat

Hintergrund: Am 29.06. öffnen die Kitas wieder im Regelbetrieb, allerdings bei Ganztagesgruppen mit reduzierter Öffnungszeit (35 h/Woche). Damit bestehen nach den großen Belastungen in den letzten Wochen für viele Familien, insbesondere Alleinerziehende und ganztags Berufstätige weiterhin große Probleme fort. Diese Last wird überwiegend von Frauen getragen. 

In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 

1. Wieviel Gruppen und Kinder sind aktuell in welchem Umfang von den verkürzten Öffnungszeiten betroffen? 

2. Warum werden die Lasten nicht gleichmäßig auf alle Kinder, auch in Teilzeitguppen, verteilt? 

3. Wird, und wenn nein, warum nicht, von dem erlaubten Instrument der vorübergehenden Verschlechterung des Personalschlüssels Gebrauch gemacht, um zumindest in großen Einrichtungen bei größeren Gruppengrößen längere Öffnungszeiten anbieten zu können? 

4. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aktuell nicht im Dienst? 

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Verwaltung bei der Rückkehr zu den normalen Öffnungszeiten? 


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Die Stadt Tübingen betreibt insgesamt 43 Einrichtungen mit 147 Gruppen mit einer Öffnungszeit zwischen 30 und 50 Wochenstunden. In 81 Gruppen liegt die Betreuungszeit normalerweise über 35 Stunden (15 Gruppen mit 50 Stunden, 59 Gruppen mit 45 Stunden, 7 Gruppen mit Zeitenmischung zwischen 35 bis 42 Stunden). Diese Gruppen sind von den derzeit verkürzten Öffnungszeiten betroffen. Lediglich eine Kita wurde schon zu Beginn der Notgruppenbetreuung auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Diese Kita hatte vor Corona 35 Stunden/Woche. Weitere 66 Gruppen mit Betreuungszeiten zwischen 30 bis 35 Stunden sind nicht betroffen.

Seit dem 29. Juni haben alle Kinderhäuser max. 7 Stunden Betreuungszeit, die Mehrzahl von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und einige Einrichtungen nach Absprache mit dem Elternbeirat von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In 13 Kitas wird für die angemeldeten Kinder zusätzlich noch der Frühbaustein angeboten (Beginn 30 Minuten vor der regulären Öffnungszeit). 

2. In den Kitagruppen mit dem Grundangebot 35 Stunden sind die Deputate der Erzieher/-innen auf das Angebot abgestimmt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit auf 30 Stunden hätte hier zur Folge, dass die/der Erzieher/-in nicht ihr vollständiges Deputat in dieser Gruppe arbeiten könnte. Ein anschließender Einsatz nach Gruppenschluss in einer anderen Gruppe ist aus Gründen des Hygieneschutzes nicht möglich. Eine grundsätzliche Versetzung der Mitarbeiter/-in eine andere Gruppe mit längeren Öffnungszeiten hätte zur Folge, dass die Kinder Ihre Bezugserzieherin verlieren würden.

3. Mit der Öffnung der Einrichtungen zum eingeschränkten Normalbetreib ab dem 29. Juni wurde die Möglichkeit der Verschlechterung des Personalschlüssels zunächst nicht angewandt. Zum einen, um das Wiederkommen der Kinder und das pädagogische Setting in den Gruppen positiv zu gestalten und den Kindern, die so lange die Einrichtung nicht besuchen konnten, wieder adäquat einzugewöhnen. 

Zum anderen war es die Absicht der Verwaltung, aus Gründen der Mitarbeiter/-innenfürsorge (Verunsicherung, auch Sorge vor einer Ansteckung durch vollausgelastete Gruppe bei Aufhebung des Mindestabstands) die Rahmenbedingungen möglichst konstant zu der Vor-Corona-Zeit zu gestalten. Die Arbeit der Erzieher/-innen ist unter den genannten Bedingungen eine große Herausforderung und z.T. psychische Belastung. Die von der Landesregierung angekündigte Teststrategie zum Schutz der Beschäftigten liegt bis heute nicht vor, obwohl diese begleitend zur Öffnung der Einrichtungen angekündigt war. 

Vorschulische Bildung ist nicht nur ein wichtiger Inhalt der Kita-Pädagogik, er wird auch von den Eltern deutlich eingefordert. Viele Eltern haben sich während der erzwungenen Kita-Pause darüber beklagt, dass ihre Kinder vom Bildungssystem Kita ausgeschlossen seien und sie dringend wieder an Bildungsangebote teilhaben sollen. Grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungsarbeit ist jedoch eine ausreichende personelle Ausstattung.

Auf der Grundlage der Überlegungen, einerseits eine für die Kinder und Elternverlässliche und auskömmliche Betreuungszeit und andererseits eine qualitätvolle Pädagogik und Bildungsarbeit zu ermöglichen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt entschieden, die Betreuungszeit auf 7 Stunden zu begrenzen und zunächst keine Personalreduzierung umzusetzen, um so allen Beteiligten das „ankommen“ in der neuen Situation zu erleichtern..

4. 30 Erzieher/-innen können aufgrund eines individuellen Risikohintergrunds nicht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind noch 27,31 Stellen (37 Personen mit einem Stellenumfang von 16% bis 100% AK) nicht besetzt. Insgesamt fehlen somit 67 Erzieher/-innen in der pädagogischen Arbeit.

Da nach wie vor die Gruppen konstant bleiben sollen (Hygieneschutz), können in den Randzeiten, in denen nur wenige Kinder anwesend sind, die Gruppen nicht zusammengelegt werden. Dies verschärft das Problem, denn bei einerseits deutlich reduziertem Personal wird in der Kita andererseits sogar mehr Personal benötigt, da auch in den Randzeiten jede Gruppe von einer Person betreut werden muss. 

5. Sobald sich der pädagogische Alltag in den Gruppen wieder etablieren hat und – sofern erforderlich – die Kinder in guter Weise wieder eingewöhnt wurden, wird im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit durch eine maßvolle Unterschreitung des Personalschlüssels die Öffnungszeiten ausgeweitet werden kann. Das Ziel ist in einem ersten Schritt die Ausdehnung der Öffnungszeit um 1 Stunde auf max. 8 Stunden täglich. Dies würde eine gruppenbezogene Personalreduzierung um 15% bedeuten und hätte zur Folge, dass über einen längeren Zeitraum am Vormittag und am Nachmittag eine Fachkraft mit 20-25 Kindern alleine wäre. 

Das Kultusministerium hat vorgeschlagen, die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft durch Einstellung von zusätzlichen FSJ, Auszubildenden oder Nichtfachkräften abzufangen. Die dadurch erhoffte Entlastung kommt jedoch nicht zum Tragen, da schon vor März 2020 die regulären FSJ und Auszubildendenstellen nicht vollumfänglich besetzt werden konnten. Auch Nichtfachkräfte mit pädagogischer Vorerfahrung wurden schon vor Corona gesucht und standen nicht in dem Maße zur Verfügung, dass nennenswert Abhilfe schaffen werden könnte. 

Sollten die Coronainfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau bleiben und auch die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen keine erhöhten Erkrankungszahlen in den Kitas nach sich ziehen, kann daran gedacht werden, nach den Sommerferien in den Randzeiten Gruppen wieder zusammen zu legen oder Erzieher/-innen wieder in unterschiedlichen Gruppen einzusetzen. Beides entlastet den Personalschlüssel und Öffnungszeiten könnten wieder ausgeweitet werden.

Eine verlässliche und stabile Rückkehr zum inhaltlich und zeitlich vollständigen Angebot in den Kitas wird jedoch erst möglich, wenn sich die Zahl der fehlenden Erzieher/-innen (ob durch nicht besetzte Stellen oder Freistellungen) deutlich reduziert.

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Einführung der Verpackungssteuer verschieben

Antrag der SPD-Fraktion vom 08. April 2020:

Die Einführung der Verpackungssteuer wird um 1 Jahr, also auf Januar 2022 verschoben.

Begründung:

Durch die Schließung wegen der Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation von Restaurants, Pizzaherstellern, sowie Vereinsheimen u.ä., drastisch verschlechtert. Viele, die vor allem durch Mitnahmegerichte Einnahmen generieren können, werden nun besonders hart getroffen. Wenn diese Krise vorbei sein wird, werden diese Unternehmen zunächst mit dem Wiederaufbau der Kundschaft und der Konsolidierung ihrer Geschäfte befasst sein. Viele werden dazuhin von Krediten gedrückt werden. Wichtig ist uns auch, dass sie es sich leisten können, ihre Mitarbeiter wieder voll zu beschäftigen und gekündigte Mitarbeiter wiedereinzustellen. 

Unter diesen Umständen scheint es uns geboten, die Einführung der Verpackungssteuer etwas zu verschieben, um den Unternehmen eine Erholungsphase zuzugestehen. Deshalb beantragen wir die Verschiebung um 1 Jahr.

Für die SPD-Fraktion:
Gundula Schäfer-Vogel