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Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2007
Vorlage 324/2007
Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die Schaffung einer halben Stelle für Schulsozialarbeit an der Walter-Erbe-Realschule.

Begründung:

Die Schule hat dargestellt, dass zunehmend ein sozial auffälliges Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu beobachten ist.
Wegen der nachvollziehbaren Darstellung der Aufgabenfelder für Sozialarbeit an dieser Schule wird auf die Vorlage, dort Ziff. 2.5 und auf die Anlage 3 zur Vorlage, Schreiben der Walter-Erbe-Realschule, verwiesen.
Der Schulsozialarbeit kommt immer größere Bedeutung zu. Dem hat der Gemeinderat mit der Schaffung und Finanzierung entsprechender Stellen zunächst im Bereich der Haupt- und Förderschulen Rechnung getragen. Jetzt kommen die Grundschulen ins Blickfeld. Es ist kein Grund ersichtlich, Schulsozialarbeit am Schultyp festzumachen. Schulsozialarbeit muss da erfolgen, wo Bedarf ist. Gleiches muss gleich behandelt werden.
Auch an der GSS bleibt die Schulsozialarbeit nicht auf Hauptschüler beschränkt. Zu sehen ist ferner, dass sich die Probleme mit dem Rückgang der Zahl der Hauptschüler nicht auflösen; es findet eine Verlagerung auch in den Bereich der Realschulen statt. Investitionen zum Wohl unserer Kinder sind gute Investitionen!
Zur Finanzierung der Stelle wird die SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen Vorschläge machen.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann, Klaus te Wiledt

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Für ein erschwingliches Schüler-Mittagessen

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.10.2007
Vorlage 378/2007 / Essensversorgung an Tübinger Schulen

Beschlussantrag:

1. Der Anteil der Eltern am Schulmittagsessen an Tübinger Ganztagsschulen wird auf maximal 3,00 € begrenzt.
2. Kinder aus Familien, die im Besitz einer Bonus-Card sind, zahlen für ein komplettes Mittagessen 1,00 € .
3. Die Mehrkosten werden entsprechend im Haushalt eingestellt.
4. Die Verwaltung überprüft, wie möglichst an allen Ganztagsschulen mindestens ein kleineres Gericht für 1,00 € anzubieten ist.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Landkreis eine Familienkarte gemäß dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion eingeführt wird. Hilfsweise wirbt die Stadt bei den Umlandsgemeinden dafür, eine der Tübinger Bonus-Card vergleichbare Bezuschussung einzuführen.

Begründung:

Die Nutzung der Essensangebote sollte im Rahmen der Ganztagesschule alltäglich werden und für alle Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Familien erschwinglich sein. Deshalb ist eine sozialverträglichere Ausgestaltung der Essenspreise als von der Verwaltung in Vorlage 378/2007 beantragt notwendig.

Zu 1.
Tübinger Schüler/innen soll ein Schulmittagessen zu einem sozialverträglichen Preis angeboten werden. Der Preis sollt zudem einen Anreiz setzen, das Essensangebot der Schule auch zu nutzen. Ein Essenspreis von 3,50 überschreitet hier die kritische Schwelle. Der Betrag von 3,00 € ist ein der Haushaltslage geschuldeter Kompromiss. Wünschenswert wäre eine weitergehende Subventionierung. Da allerdings die Zahl der Mittagessen in Zukunft weiter steigen wird und weiter steigen soll, ergäbe sich bei einer weitergehenden Subventionierung ein nicht mehr zu deckender Finanzierungsbedarf.

Zu 2.
Im Regelsatz für Kinder sind täglich 2,28 € für Ernährung vorgesehen. Deshalb ist für bedürftige Familien ein Essenspreis von 2 € unzumutbar. Zwar wäre für Kinder aus bedürftigen Haushalten auch eine Abgabe des Essens zum Nulltarif finanzierbar, dies wäre jedoch zum einen gegenüber Familien, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze nur geringfügig übersteigt ungerecht. (Eine weitere Abstufung der Essenstarife würde einen zu großen bürokratischen Aufwand bedeuten.) Zum anderen muss allen Schülerinnen und Schülern die Wertigkeit eines Essens weiterhin bewusst sein. Wird das Angebot der Schulmensa nicht genutzt, müssten die Familien die Kosten für das Essen selbst aufbringen.
Unter Abwägung aller Argumente hält die SPD-Fraktion für SchülerInnen aus Familien mit Bonus-Card einen Essenspreis von 1,00 € für angebracht.

Zu 4.
Die Erfahrung an vielen Schulen zeigt, dass Kinder und Jugendliche mittags oft kein komplettes Mittagessen wünschen. Hier wäre ein Angebot an Salaten oder anderen kostengünstigen und dennoch gesunden kleineren Gerichten sinnvoll. Dies entlastet zudem die Familienbudgets.

Zu 5.
Die weiterführenden Schulen in Tübingen besuchen auch SchülerInnen aus Familien mit geringem Einkommen, die in umliegenden Gemeinden wohnen. Diese Kinder müssen den nicht subventionierten Preis für ein Schulmittagsessen zahlen. Sie sind zudem noch mehr als Tübinger Kinder auf die Schulverpflegung angewiesen. Hier liegt eine Ungerechtigkeit vor. Die Stadt Tübingen kann aber nicht die Kosten für die Schulverpflegung von Kindern aus anderen Gemeinden übernehmen. Deshalb ist die landkreisweite Einführung einer Familienkarte sinnvoll, die sich an dem Modell der Tübinger Bonus-Karte orientiert. Ersatzweise müssen die Wohnortgemeinden die entsprechende finanzielle Unterstützung leisten.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann, Andrea Le Lan

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Planungshoheit und Gleichbehandlung

Bebauungsplanänderung „Freiacker, Teil 1“; Vorlage 356/2007
Beschlussantrag; Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Grundstückseigentümern den angestrebten städtebaulichen Vertrag um eine verbindliche Vereinbarung zu ergänzen, derzufolge sich die Eigentümer / Investoren verpflichten, für die Entwicklung und Bebauung des Areals zumindest eine Mehrfachbeauftragung von wenigstens drei Architekturbüros vorzunehmen.
Die Entscheidung über die umzusetzende Planung wird von einer Jury vorgenommen, deren Zusammensetzung sich an vergleichbaren Vorgängen orientiert.

2. Solange die entsprechende Regelung nicht in das Vertragswerk Eingang gefunden hat, wird die Planänderung weder ganz noch in Teilen beschlossen.

Begründung:

Der Gemeinderat hatte sich spätestens bei der Gründung der Grundstücksgesellschaft darauf geeinigt, dass bei Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen Regeln zu gelten haben. Zum einen sollte der Planungsgewinn abgeschöpft werden. Zum anderen sollte sich die Planungshoheit der Stadt darin Geltung verschaffen, dass (jetzt z.B. über die WIT), Architektur, Wohnkonzepte, Zuteilung der Grundstücke und dergleichen in einem geregelten Verfahren bestimmt und optimiert werden.
Daran hat sich die Stadt in den vergangenen Jahren gehalten und viel Lob dafür bekommen. Die Voraussetzungen und Instrumente für die Einflussnahme vor allem auf städtebauliche Qualität waren unterschiedlich, die Linie aber wurde eingehalten. Hervorzuhebende Beispiele sind das Mühlenviertel, das Sinner-Areal, aber auch Einzelvorhaben auf Grundstücken, die der Stadt gehörten und die die Stadt nur bei Zusage der Mehrfachbeauftragung veräußert hat.
Diesen Ansatz bei einem Gelände in einem städtebaulich interessanten Gebiet aufzugeben oder zu durchbrechen, ist nicht gerechtfertigt. Die Signalwirkung für künftige Planungen (z.B. Queck- oder Egeria-Areal) wäre verheerend.
Gleichbehandlungsgrundsätze und das Einhalten von Regeln sind besonders dann angezeigt, wenn Mitglieder des Gemeinderats betroffen sind. Loyalitäts- und Interessenskonflikte und das Aufkommen eines bösen Scheins können so am Besten vermieden werden.
Weitere Begründung in der Sitzung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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Weilheimer Wiesen

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Weilheimer Wiesen, Neuordnung der Parkplätze und des Festplatzes
Vorlage 371/2007 ,

Antrag der SPD-Fraktion zum Beschlussantrag:
(Ersetzt den Antrag auf Vorlage 371a)

1. Die Entscheidung über die Festlegung auf eine der beiden Planungsvarianten wird vertagt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Entscheidung über die Planungsvarianten ein Finanzierungskonzept für Planungsvariante 2 (Verlagerung des Festplatzes nach Westen) zu erarbeiten, das neben der Einführung der Bewirtschaftung der Parkplätze auch eine begrenzte Anhebung der Festplatzmieten enthalten soll.
Das Finanzierungsmodell soll insbesondere die Interessen des Sports und der Freibadbesucher berücksichtigen und die weitere Attraktivität der Sport- und Freizeitanlagen sicherstellen.
Das Finanzierungsmodell ist vor der Beschlussfassung im Gemeinderat mit den betroffenen Sportvereinen gründlich zu erörtern und nach Möglichkeit abzustimmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Fragen zu den folgenden Themenkomplexen zu klären:

a) Wirtschaftlichkeit der Investition; verlässliche Prognose für eine langfristige Nutzung des Festplatzgeländes, Perspektiven und Zukunft der fdf,

b) Nutzungskonzept und Lärmimmission.

4. Die Verwaltung wird beauftragt eine fachliche Begutachtung der Überschwemmungsgefahr im Gebiet gemäß den Empfehlungen des Landratsamtes durchzuführen.

Begründung:

Eine Entscheidung zugunsten der Planungsvariante 2 kann erst fallen, wenn deren Finanzierung geklärt ist. Es muss ein Finanzierungskonzept erarbeitet werden, das mit den betroffenen Sportvereinen besprochen ist und von diesen im Wesentlichen auch mitgetragen wird. Dies ist bisher nicht der Fall.
Die Maßnahme kostet fast zwei Millionen Euro. Beim Einsatz eines so hohen Betrags müssen Verwaltung und Rat besonders verantwortungsvoll abwägen: Wie ist das Verhältnis von Mitteleinsatz und Nutzen? Das gilt vor allem dann, wenn es sich um „fremdes“ Geld handelt.

Die bisherigen Überlegungen der Verwaltung zur Parkraumbewirtschaftung werden von den Sportvereinen entschieden abgelehnt. Ungelöst ist auch, wie mit der offenkundigen Belastung von Freibadbesuchern umgegangen werden soll. Dies betrifft insbesondere Familien, denen praktisch ein zweiter Eintritt abverlangt wird. Die Finanzierung muss sich zudem nicht alleine auf die Parkraumbewirtschaftung stützen. Da insbesondere auch der Festplatz aufgewertet wird, ist auch eine Erhöhung der Festplatzmieten zu prüfen.

Seit der ersten Befassung mit der von der vorgestellten Neuordnung des Geländes haben sich zudem zahlreiche weitere Fragen ergeben, die mit der Vorlage 371/07 nicht oder nur unvollständig beantwortet worden sind:

• das zukünftige Nutzungskonzept für den Festplatz, insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren auch langfristigen Perspektiven für die fdf und der Lärmproblematik,
• die Auswirkungen einer möglichen Verlagerung auf eine mögliche Siedlungserweiterung im Gebiet Saiben (insbesondere vor dem Hintergrund der Lärmproblematik),
• die Frage des Hochwasserschutzes, die nicht nur aus den Reihen der Bürgerschaft, sondern auch in der Stellungnahme des Landratsamts aufgeworfen wurde.

Um keine Zeit im weiteren Planungsprozess zu verlieren, sollten diese Fragen zügig geklärt werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Handwerk und Mittelstand stärken

ANTRAG DER SPD-FRAKTION VOM 6. JULI 2007

Vergabegrenzen bei öffentlichen Aufträgen

auf Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion möge der Gemeinderat beschließen:

Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen fordert die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu auf, die Wertgrenzen für die Zulässigkeit einer beschränkten Ausschreibung von Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung auf

300.000 € im Tiefbau

150.000 € im Hochbau/Rohbau für Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten

75.000 € für Ausbaugewerke im Hochbau, Pflanzungen und Straßenausstattung

zu erhöhen.

Begründung:

Von der erfreulichen Steigerung der Auftragseingänge der Bauwirtschaft im öffentlichen Hoch- und Tiefbau sollten auch die heimischen Betriebe in angemessenen Umfang profitieren. Das sichert Arbeitsplätze in der Region, und zwar in vielen Unternehmen des Handwerks sowie anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die insbesondere auch einen besonders großen Beitrag bei der Berufsausbildung junger Menschen leisten.
Durch die Konkurrenz von Betrieben, die ihre Mitarbeiter nur zum Teil zu fairen Bedingungen beschäftigen, kommen heimische Betriebe, die ausbilden, Steuern zahlen und Arbeitsplätze zu fairen Konditionen schaffen, bei der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen kaum zum Zuge.

Andere Bundesländer, wie z. B. Bayern und Sachsen-Anhalt, nützen die Möglichkeiten auf Landesebene, lokalen und regionalen Anbietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine faire Chance zu geben. Die von der Gemeindeprüfungsanstalt für die baden-württembergischen Kommunen empfohlenen Wertgrenzen für beschränkte bzw. freihändige Vergaben sind derzeit so niedrig, dass eine im Ergebnis angemessene Berücksichtigung heimischer Betriebe kaum zu gewährleisten ist. Auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschläge des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, des Landkreistags Baden-Württemberg und des Baden-Württembergischen Handwerkskammertags zur „Berücksichtigung lokaler und regionaler Anbieter bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Baden-Württemberg“ sollen daher die Möglichkeiten der Kommunen bei der Bauauftragsvergabe deutlich ausgeweitet werden

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Erstklässler unterstützen – Erstausstattung für einen guten Schulanfang

ANTRAG DER SPD-FRAKTION VOM 26. JUNI 2007

1. Die Verwaltung berichtet über die Bedeutung der besonderen finanziellen Probleme von Tübinger Familien mit Leistungsbezug im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder im SGB XII (Sozialhilfe) bei der Beschaffung der Erstausstattung für Erstklässler.

2. Die Verwaltung zeigt Möglichkeiten auf, wie diese Familien von Seiten der Stadt (auch ggf. unter Einbeziehung privaten Engagements) bei der Beschaffung der Erstausstattung unterstützt werden können und beziffert den hierzu erforderlichen Finanzbedarf.

Begründung:

Die Fraktionen des Gemeinderats wurden durch ein Schreiben des Tübinger Arbeitslosentreffs, der Kreisarmutskonferenz sowie des Tübinger Bündnisses gegen Sozialabbau darauf aufmerksam gemacht, dass der Bedarf für die Erstausstattung von Erstklässlern nicht bzw. nur unzureichend in der Regelsatzberechnung berücksichtigt wird.
Für die Schreib- und Malausrüstung ihres Schulanfängers oder ihrer Schulanfängerin muss eine Familie etwa 50 Euro ausgeben. Zusammen mit Schulranzen, Sportbekleidung und Schultüte ergibt sich eine ungefähre Ausgabenhöhe von 200 Euro (vgl. Tabelle). Die drei Institutionen weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass damit rund 96% des Regelsatzes eines Kindes aufgebraucht seien.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Städtische Zuschüsse – Mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit

ANTRAG DER SPD-FRAKTION VOM 26. JUNI 2007

Die städtischen Zuschüsse in allen Förderbereichen werden ab dem Zuschussjahr (Haushaltsjahr) 2008 im Vorfeld der Haushaltsberatungen in den zuständigen Ausschüssen festgelegt. Die entsprechenden Zuschusslisten werden dann von der Verwaltung in den Haushaltsplan übernommen. Die Vereine müssen ihre Zuschussanträge entsprechend früher als bisher stellen.
Besteht ein Interesse an einer höheren Planungssicherheit durch längerfristige Absicherung der Zuschüsse, so werden diese auf Beschluss des Gemeinderats längerfristig vertraglich fixiert.

Begründung:

Die SPD-Fraktion will, dass eine möglichst große Planungssicherheit für die auf die städtischen Zuschüsse angewiesenen Vereine mit einer größtmöglichen Transparenz bei der Zuschussvergabe verbunden ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Gemeinderat bzw. seine Ausschüsse jeweils über die Höhe der institutionellen Förderung entscheidet.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Entwicklung der Hauptschulen in Tübingen

ANTRAG DER SPD-FRAKTION VOM 22.05.2007

Der Beschlussantrag in Vorlage 117/2007 wird um folgende Punkte ergänzt:

1. Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den Haupt- und Realschulen über die Wünsche und Möglichkeiten zur Kooperation. Sie berichtet dem Gemeinderat laufend über die Ergebnisse dieser Gespräche. Ein zusammenfassender Bericht, der Entwicklungsperspektiven für die Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 aufzeigt, sollte im Frühjahr 2008 vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium, der Elternschaft und den SchülerInnen der Dorfackerschule ein Szenario (ggf. mehrere alternative Szenarien) zur Überführung der Dorfackerschule in eine reine Grundschule. Die Übergangsplanungen sollen insbesondere den Interessen der Hauptschülerinnen und Hauptschüler an der Dorfackerschule Rechnung tragen.

3. Die Zahl der HauptschülerInnen ist in Tübingen so niedrig wie kaum sonst im Land. Das bedeutet, dass diese Wenigen zumindest in den Klassenstufen 5 bis 7 einen besonderen Förderbedarf haben. Deshalb setzt sich die Verwaltung beim Land dafür ein, dass der Klassenteiler wenigstens in diesen drei Stufen auf 28, bzw. bei jahrgangsübergreifenden Klassen auf 24, gesenkt wird.

4. Die Verwaltung berichtet
a) über die Zahl der HauptschülerInnen in Tübingen, die im Rahmen der multilateralen Versetzungsordnung in den letzten beiden Schuljahren 2004/05 und 2005/06 an die Realschulen wechselten
b) über die Zahl der RealschülerInnen, die im gleichen Zeitraum von der Realschule an die Hauptschule wechselten – und in welchen Klassenstufen dies erfolgte
c) über den Verbleib von RealschülerInnen, die nach Klasse 8 oder 9 die Realschule verlassen müssen.
d) über die Zahl der HauptschülerInnen, die nach erfolgreichem Abschluss die zweijährigen Berufsfachschulen besuchen um dort den Realschulabschluss nachzuholen.
e) über die Zahl der Hauptschüler und Hauptschülerinnen, die nach erfolgreichem Abschluss in eine duale Ausbildung wechselten – wie viele davon mit Migrationshintergrund – und welche Berufe dies sind.
f) über die Zahl der Kinder in den jeweiligen Klassenstufen der Tübinger Hauptschulen mit Migrationshintergrund ( zu Hause wird nicht deutsch gesprochen).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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Neue Bestattungsformen

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

1. Die Verwaltung prüft, ob und gegebenenfalls wo

a. ein muslimisches Gräberfeld
b. ein so genannter Friedwald
eingerichtet werden kann.

2. Die Verwaltung berichtet, welche Erfahrungen andere Städte mit den jeweiligen Einrichtungen gemacht haben.

Begründung:

Im Umgang mit dem Tod gibt es die verschiedensten Bedürfnisse. Es wäre wünschenswert die Möglichkeiten in Tübingen zu erweitern.

Für die SPD-Fraktion

Hannah Tiesler

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Auslegung im Internet

ANTRAG DER SPD-FRAKTION

Die Stadt Tübingen stellt für die Zeit einer öffentlichen Auslegung sämtliche Unterlagen zusätzlich auf ihre Homepage.

Begründung:

Die öffentliche Auslegung dient der Beteiligung der Bürgerschaft. Diese Beteiligung wird wesentlich erleichtert, wenn die jeweiligen Unterlagen nicht nur bei der Stadt selbst, sondern auch im Internet eingesehen werden können. Insbesondere für Berufstätige bietet die städtische Homepage dann eine gute Möglichkeit sich auch außerhalb der Geschäftszeiten zu informieren.

Für die SPD-Fraktion

Hannah Tiesler