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ANTRÄGE

Planungshoheit und Gleichbehandlung

Bebauungsplanänderung „Freiacker, Teil 1“; Vorlage 356/2007
Beschlussantrag; Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Grundstückseigentümern den angestrebten städtebaulichen Vertrag um eine verbindliche Vereinbarung zu ergänzen, derzufolge sich die Eigentümer / Investoren verpflichten, für die Entwicklung und Bebauung des Areals zumindest eine Mehrfachbeauftragung von wenigstens drei Architekturbüros vorzunehmen.
Die Entscheidung über die umzusetzende Planung wird von einer Jury vorgenommen, deren Zusammensetzung sich an vergleichbaren Vorgängen orientiert.

2. Solange die entsprechende Regelung nicht in das Vertragswerk Eingang gefunden hat, wird die Planänderung weder ganz noch in Teilen beschlossen.

Begründung:

Der Gemeinderat hatte sich spätestens bei der Gründung der Grundstücksgesellschaft darauf geeinigt, dass bei Umwandlung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen Regeln zu gelten haben. Zum einen sollte der Planungsgewinn abgeschöpft werden. Zum anderen sollte sich die Planungshoheit der Stadt darin Geltung verschaffen, dass (jetzt z.B. über die WIT), Architektur, Wohnkonzepte, Zuteilung der Grundstücke und dergleichen in einem geregelten Verfahren bestimmt und optimiert werden.
Daran hat sich die Stadt in den vergangenen Jahren gehalten und viel Lob dafür bekommen. Die Voraussetzungen und Instrumente für die Einflussnahme vor allem auf städtebauliche Qualität waren unterschiedlich, die Linie aber wurde eingehalten. Hervorzuhebende Beispiele sind das Mühlenviertel, das Sinner-Areal, aber auch Einzelvorhaben auf Grundstücken, die der Stadt gehörten und die die Stadt nur bei Zusage der Mehrfachbeauftragung veräußert hat.
Diesen Ansatz bei einem Gelände in einem städtebaulich interessanten Gebiet aufzugeben oder zu durchbrechen, ist nicht gerechtfertigt. Die Signalwirkung für künftige Planungen (z.B. Queck- oder Egeria-Areal) wäre verheerend.
Gleichbehandlungsgrundsätze und das Einhalten von Regeln sind besonders dann angezeigt, wenn Mitglieder des Gemeinderats betroffen sind. Loyalitäts- und Interessenskonflikte und das Aufkommen eines bösen Scheins können so am Besten vermieden werden.
Weitere Begründung in der Sitzung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt