ANTRAG DER SPD-FRAKTION VOM 26. JUNI 2007
1. Die Verwaltung berichtet über die Bedeutung der besonderen finanziellen Probleme von Tübinger Familien mit Leistungsbezug im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder im SGB XII (Sozialhilfe) bei der Beschaffung der Erstausstattung für Erstklässler.
2. Die Verwaltung zeigt Möglichkeiten auf, wie diese Familien von Seiten der Stadt (auch ggf. unter Einbeziehung privaten Engagements) bei der Beschaffung der Erstausstattung unterstützt werden können und beziffert den hierzu erforderlichen Finanzbedarf.
Begründung:
Die Fraktionen des Gemeinderats wurden durch ein Schreiben des Tübinger Arbeitslosentreffs, der Kreisarmutskonferenz sowie des Tübinger Bündnisses gegen Sozialabbau darauf aufmerksam gemacht, dass der Bedarf für die Erstausstattung von Erstklässlern nicht bzw. nur unzureichend in der Regelsatzberechnung berücksichtigt wird.
Für die Schreib- und Malausrüstung ihres Schulanfängers oder ihrer Schulanfängerin muss eine Familie etwa 50 Euro ausgeben. Zusammen mit Schulranzen, Sportbekleidung und Schultüte ergibt sich eine ungefähre Ausgabenhöhe von 200 Euro (vgl. Tabelle). Die drei Institutionen weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass damit rund 96% des Regelsatzes eines Kindes aufgebraucht seien.
Für die SPD-Fraktion
Dr. Martin Rosemann