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ANTRÄGE

Die Leitlinien mit Leben erfüllen

Antrag der Fraktionen AL/Grüne und SPD

Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Überarbeitete Fassung, im Gemeinderat am 21.07.2003 verabschiedet

Die Verwaltung stellt dem neuen Gemeinderat die Leitlinien „Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung “ in einem Überblick vor. Sie berichtet, inwieweit die Leitlinien in den letzten Jahren Eingang in das Verwaltungshandeln und in die Entscheidungen des Gemeinderats gefunden haben. Die Verwaltung stellt im Weiteren dar, wie die Leitlinien weiterentwickelt werden können und wie sie deutlicher und verbindlicher, als dies bisher geschehen ist, zur Grundlage künftiger Entscheidungen gemacht werden können.
Begründung:
In einem breit angelegten Prozess wurden mit großer Bürgerbeteiligung während eines Zeitraums von 20 Monaten Leitlinien zu fast allen relevanten kommunalen Themen der Stadt entwickelt.
Es ist geboten, die Ergebnisse der engagierten Arbeit für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Tübingen, so wie dies ursprünglich geplant war und von den Beteiligten erwartet wurde, fruchtbar zu machen. Die Ergebnisse sind wertvoll. Nicht zuletzt ist der Arbeit der zahlreichen Beteiligten aus der Bürgerschaft Respekt zu zollen.

Am 21. Juli 2003 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, in Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen die entsprechenden inhaltlichen Grundsätze der Leitlinien darzustellen und ein Instrumentarium zu entwickeln, das die Bewertung und Aktualisierung der Leitlinien ermöglicht.

Der weitergehende Antrag der Verwaltung, der das Ziel hatte, die „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ in die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung verpflichtend zu integrieren, fand damals keine Mehrheit.
In diesem Antrag war vorgesehen, dass sich Gemeinderat und Verwaltung verpflichten, ihre Entscheidungen und ihr Handeln an den „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ zu orientieren (vgl. Vorlage 19b/2003vom 21 07.2003).

Die Verwaltung sollte dabei beauftragt werden,

a) die Strukturen für bürgerschaftliche Beteiligung auszubauen,

b) die Modelle für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement weiterzuentwi¬ckeln und neue zu erproben,

c) in allen Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen und in den Entwürfen für den städtischen Haushalt die Übereinstimmung mit den inhaltli¬chen Grundsätzen der Leitlinien darzustellen,

d) aus den Leitlinien heraus überprüfbare Strategien und konkrete Maßnahmen für deren Umsetzung zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Setzung von Prioritäten und Entscheidung vorzulegen. Die Strategien und Maßnahmen sollen mit der Arbeit an der Lokalen Agenda 21 verknüpft werden,

e) Indikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die längerfristigen Auswirkungen kommunalpolitischen Handelns beurteilen lassen und mit deren Hilfe eine kontinuierliche Aktualisierung der Leitlinien möglich ist,

f) einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Leitlinien zu Beginn jeder Amtsperiode des Gemeinderats vorzulegen.

Die Verwaltung sollte, aufbauend auf den Leitlinien, die Arbeit an einer lokalen Agenda 21 fortführen und Ziele und Maßnahmenvorschläge entwickeln.

Andrea Le Lan, SPD-Fraktion
Evelyn Ellwart-Mitsanas, AL/GRÜNE -Fraktion

22.02.2010

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ANTRÄGE

Die Gartenstraße geordnet entwickeln!

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2010

Innenentwicklung Gartenstraße

Die Verwaltung richtet eine Arbeitsgruppe, eine Planungswerkstatt oder einen Runden Tisch zum Thema „Innenentwicklung in der Gartenstraße“ ein. Darin sollen Verwaltung und Gemeinderat ebenso vertreten sein wie Vertreterinnen und Vertreter der Initiative Gartenstraße und andere, nach Möglichkeit nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger.

Ziel:
1. Erarbeitung einer für die Gartenstraße verträglichen, baulichen (Innen-) Entwicklung.
2. Erarbeitung eines Verkehrskonzepts, das der Gartenstraße und den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.

Begründung:
Der Antrag ergänzt und konkretisiert den Antrag der SPD-Fraktion zur Erarbeitung eines Konzepts für die Innenentwicklung (Antrag unter gleichem Datum).
In der jüngeren Vergangenheit sahen sich Verwaltung, Gemeinderat und betroffene Bürgerinnen und Bürger mit einer Anzahl von Bauvorhaben im Bereich der Gartenstraße konfrontiert. Herauszuhebende Beispiele sind Entwicklung und Bebauung im Bereich der Hundskapfklinge, das umstrittene Vorhaben Gartenstraße 28, die Überlegungen zur Bebauung des Stadtwerke- und des CVJM-Grundstücks. Dazukommen zahlreiche weitere Einzelvorhaben. Zu betrachten ist auch die Verkehrsbelastung der Gartenstraße, die sich aus der Entwicklung des Egeria-Geländes ergeben wird. Viele der Vorhaben in der Gartenstraße waren planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es besteht die Gefahr, dass die einzelnen Maßnahmen, die jede für sich betrachtet unter rechtlichen Aspekten zulässig und vertretbar erscheinen, den Charakter der Gartenstraße nach und nach verändern. Dies muss verhindert werden oder darf allenfalls auf der Basis politisch-planerischer Grundentscheidung vonstatten gehen. Es muss deshalb ein Überlegungs- und Planungsprozess auf den Weg gebracht werden, der zu einer geordneten Entwicklung der Gartenstraße führt.
Dass der Weg über einen breiteren Beratungsprozess mit Bürgerbeteiligung führen muss, hat die Stadtverwaltung zuletzt auch in der Vorausschau auf die Beplanung des Güterbahnhofgeländes in Rechnung gestellt. Auf den Weg gebracht wurde bereits die Planungswerkstatt für die Campus-Planung.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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ANTRÄGE

Für eine geordnete Innenentwicklung

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2010

I. Die Verwaltung erarbeitet in einem offenen Prozess Grundsätze und Richtlinien für die bauliche Innenentwicklung der Kernstadt und der Teilorten.

II. Die Verwaltung wird im Zusammenhang damit gebeten, zu den angefügten Stichworten und Vorschlägen für eine geordnete Innenentwicklung Stellung zu nehmen.

Begründung:
I. Die angestrebten Nachverdichtungen insbesondere im Bereich der Wanne und im Bereich der Gartenstraße haben beträchtliche Unruhe bei der jeweils benachbarten Wohnbevölkerung ausgelöst. Auch der Gemeinderat, dessen Mitglieder sich einerseits dem Gemeinwohl und einer geordneten stadtplanerischen Weiterentwicklung verpflichtet sehen, andererseits aber auch die Anliegen und Interessen der Bevölkerung berücksichtigen müssen, ist unsicher, nach welchen Regeln und mit welcher Rücksichtnahme auf das Stadtganze sich die baulichen Ergänzungen in Stadt und Teilorten vollziehen sollen. Die bisherige Praxis, Innenentwicklungsvorhaben fallbezogen zu planen, führt nicht zwangsäufig zu falschen Ergebnissen. Ein Regelwerk, das mit öffentlicher Beteiligung zu erarbeiten wäre, kann aber die Akzeptanz konkreter Planungen steigern und ein Mehr an Sicherheit für Entscheidungsträger und Betroffene vermitteln.

II. Die SPD-Fraktion stellt die nachfolgend aufgeführten Fragen und Anregungen zur Diskussion und bittet insoweit um eine Stellungnahme.

1. Wo wollen wir hin?
Ziele – Wie soll unsere Stadt aussehen? – „Visionen“
Es gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung

2. Die rechtliche Situation:
Brauchen wir Rahmenpläne? – Reichen die vorhandenen Bebauungspläne? –
Reicht es aus, nach Maßgabe der Umgebungsbebauung zu planen
(§ 34 BauGB)?

3. Welche Vorgaben ergeben sich aus der topographischen und landschaftlichen Situation.
Fragen nach der landschaftlichen Einbindung
Bedeutung von Grüngebieten und Grünschneisen
Kleinklimatische Bedeutung von Freiflächen; Frischluftschneisen
(Regelmäßiges Einschalten von Klimatologischen Fachleuten)
Verbindungen zur Erholungslandschaft
Freihaltung der Mittelhangzonen

4. Stadtplanerisch gründliche Bewertung des Gebietscharakters
(Umgebung, bauhistorische Bewertung, Gebäudestruktur, Nutzungsmischung)

5. Auslastung der Infrastruktur

6. Erschließung
(Nachverdichtung muss mit einer guten Erschließung durch den ÖPNV einhergehen.)

7. Stadtgestalt
Was macht Tübingen einzigartig? Wie wird sichergestellt, dass Innenentwicklung nicht schleichend die überkommene Identität, die Attraktivität und Besonderheit der Stadt beschädigt?

Die Aufzählung ist naturgemäß nicht abschließend.

Für die SPD-Fraktion

Klaus te Wildt

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AKTUELLES

Die Zukunft sichern – soziale und ehrliche Antworten in der Krise!

Positionspapier der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Haushalt 2010
und zur mittelfristigen Finanzplanung bis 2013

1. Die Ausgangslage

Die Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden steht in keinem Verhältnis zu den wichtigen und notwendigen kommunalen Leistungen. Was für die Kommunen generell gilt, gilt für Tübingen in besonderem Maße: Unsere Stadt ist strukturell unterfinanziert.
Die Haushaltslage der Stadt hat sich infolge der Wirtschaftskrise im Laufe des Jahres 2009 dramatisch verschärft. Leider sind für den Finanzplanungszeitraum (bis 2013) weitere Verschärfungen zu erwarten. Das gilt auch dann, wenn die wirtschaftliche Entwicklung wieder positiver verlaufen sollte. Zusätzliche Löcher werden durch das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung in den städtischen Haushalt gerissen. Gegenüber den Erwartungen, die wir vor einem Jahr hatten, verschlechtert sich die städtische Finanzlage in den nächsten vier Jahren um insgesamt 100 Millionen (!!!) Euro.
Die Stadtverwaltung hat für 2010 einen Haushaltsentwurf vorgelegt, in dem die laufenden Ausgaben um mehr als fünfeinhalb Millionen Euro über den laufenden Einnahmen liegen – und das bei bereits in Ansatz gebrachten Einsparungen innerhalb der Verwaltung, bei deutlich erhöhten Gebühren und bei einer auf 560 Punkte erhöhten Grundsteuer (bisher 475). Auch in den folgenden Jahren bis 2013 könnten die laufenden Ausgaben bei Weitem nicht durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden.
Werden keine weiteren Sparanstrengungen unternommen, müssten zudem in den nächsten vier Jahren rund 65 Millionen Euro an zusätzlichen Krediten aufgenommen werden. In einzelnen Jahren würde die Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen deutlich überschreiten. Ende 2013 würde die Gesamtverschuldung des städtischen Haushalts rund 86 Millionen Euro betragen. Der jährliche Schuldendienst würde dadurch auf fünf Millionen Euro ansteigen. Dieser Betrag ist vom Haushalt der Stadt Tübingen nicht mal in sehr guten Jahren aufzubringen.
Nur durch eine Kombination von höheren Schulden, Mehreinnahmen und einer Reduzierung von Ausgaben kann die aktuelle Krise überstanden werden. Mit diesem Positionspapier legt die SPD als erste der Gemeinderatsfraktionen ein Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung vor.

2. Die Zielsetzung

Die SPD steht in Bund, Land und Kommunen für den handlungsfähigen Staat, der für sozialen Ausgleich sorgt und eine leistungsfähige soziale Infrastruktur mit guten sozialen Dienstleistungen sicherstellt. Diese Zielsetzung bestimmt auch die Politik der SPD-Gemeinderatsfraktion in Tübingen.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion steht für Tübingen als soziale Stadt. Zugleich haben wir uns schon immer für eine nachhaltige und zukunftsfähige Haushaltspolitik eingesetzt. Dies ist für uns Richtschnur auch in der aktuellen Krise.

• Die soziale und kulturelle Infrastruktur unserer Stadt ist ein hohes Gut, das wir erhalten wollen.

• Bildung und Betreuung haben für uns Vorrang. Tübingen steht bei der Kleinkindbetreuung an der Spitze aller baden-württembergischen Städte und Gemeinden. Ein Zurück kann und darf es hier nicht geben. Das gilt auch für die Subventionierung des Essens in Schulen und Kindertagesstätten.

• Die Tübinger SPD ist auch Partner der Beschäftigten der Stadtverwaltung. Deshalb haben wir uns für eine Verlängerung der Altersteilzeit und die weitere Übernahme aller Auszubildenden eingesetzt. Wir stehen dafür, dass die Müllabfuhr weiterhin von der Stadt wahrgenommen wird. Haushaltskonsolidierung darf nicht auf dem Rücken der städtischen Beschäftigten gemacht werden. Städtische Dienstleistungen wollen wir auch in den Teilorten und Stadtteilen erhalten.

• Wir wollen, dass die Stadt auch in den kommenden Jahren finanziell handlungsfähig bleibt. Die durch Zins und Tilgung gebundenen laufenden Ausgaben müssen daher finanzierbar bleiben. Unser Ziel ist es daher, die zusätzliche Kreditaufnahme in den nächsten vier Jahren wenigstens auf 35 Millionen Euro zu begrenzen (Gesamtverschuldung: rund 55 Millionen Euro). Dies macht eine jährliche Haushaltsverbesserung von rund zehn Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2013 erforderlich.

• Sparen ist für uns kein Selbstzweck. Wir wollen weiterhin gestalten und nicht einfach nur den Mangel verwalten. Gestaltungswille und Gestaltungsmöglichkeiten dürfen aber nicht von einer sich auftürmenden Schuldenlast erstickt werden. Wir dürfen auch der jüngeren Generation keine unermesslichen Schuldenberge hinterlassen, die sie nicht mehr abtragen kann. Das ist auch eine Frage der Solidarität.

3. Die Maßnahmen

Wir wollen den Konsolidierungsprozess gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ehrlich führen. Wir werden daher keine falschen Versprechungen machen. Vor uns liegt ein Konsolidierungsprozess nie gekannten Ausmaßes.
Die Schritte zur mittel und langfristigen Haushaltskonsolidierung müssen im Laufe des Jahres 2010 auf den Weg gebracht werden. Zuvor kann keine vernünftige mittelfristige Finanzplanung beschlossen werden. Der Prozess der Haushaltskonsolidierung muss von Stadtverwaltung und dem Selbstverwaltungsorgan der Bürgerschaft, dem Gemeinderat, gemeinsam getragen werden. Dieser Verantwortung stellen wir uns. Das erwarten wir auch von allen anderen Akteuren.
Für uns gilt, dass Einsparungen zunächst dort erfolgen müssen, wo sie durch eine Steigerung der Effizienz innerhalb der Verwaltung erreicht werden können. Erst wenn alle Effizienzgewinne ausgeschöpft sind, sind wir bereit, über die Notwendigkeit von Leistungseinschränkungen zu diskutieren.

1. Beim Vollzug des Haushalts 2009 und mit dem Haushalt 2010 wurden bereits erste Konsolidierungsanstrengungen innerhalb der Verwaltung unternommen. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Dennoch fordern wir die Verwaltung auf, diesen Konsolidierungsprozess entschlossen fortzusetzen und die Ämterbudgets weiter zu durchforsten. Wir gehen davon aus, dass hierdurch ungefähr die Hälfte des jährlichen Konsolidierungsbedarfs gedeckt werden kann und muss. Für 2010 muss in einem ersten Schritt eine globale Minderausgabe von 500.000 Euro erwirtschaftet werden.

2. Erwarten müssen wir auch einen Konsolidierungsbeitrag der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften. Insgesamt erwarten wir hiervon jährlich eine Million Euro Konsolidierungsbeitrag im Finanzplanungszeitraum.

3. Wir halten am Ziel einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung im Kleinkindbereich fest. Allerdings wird sich der Ausbau nicht im Tempo der vergangenen Jahre fortsetzen lassen, solange sich die Finanzsituation der Stadt nicht deutlich verbessert. Am dringendsten ist der Bedarf in Lustnau. Dem wollen wir mit insgesamt 40 weiteren Plätzen auf dem Herrlesberg und in der Kirchplatzschule in den Jahren 2010 und 2011 Rechnung tragen. Weitere große Sprünge beim Ausbau der Kleinkindbetreuung können im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung realistischerweise nicht versprochen werden, sofern Bund und Land die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen nicht entscheidend verbessern.

4. Wir haben uns in den letzten Jahren für eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels in den städtischen Kindertagesstätten eingesetzt. Dies bedeutet mehr Qualität in der Kinderbetreuung und zugleich eine Arbeitsentlastung für die Erzieherinnen und Erzieher. Nach aktuellen Schätzungen der Verwaltung liegt der Betreuungsschlüssel in Tübingen jedoch de facto bei 1,92 pro Gruppe und damit über den vom Gemeinderat beschlossenen Betreuungsschlüsseln. Zudem stellen wir in Teilen eine Ungleichverteilung zwischen den Einrichtungen fest. In Anbetracht der dramatischen Finanzlage sehen wir die Notwendigkeit, zumindest die zusätzlichen Plätze in Lustnau durch die Anpassung der Betreuungsschlüssel sowie einen optimierten Einsatz des Personals in den Gruppen (entsprechend dem tatsächlichen Betreuungsbedarf) zu finanzieren. Zudem muss geprüft werden, ob hier darüber hinaus ein Konsolidierungsbeitrag erwirtschaftet werden kann.

5. In Ansehung der schwierigen Lage tragen wir die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen mit. Eine Erhöhung der Gebühren in Kindertagesstätten um 10 Prozent in einem Schritt geht aus unserer Sicht aber zu weit. Sie ist den Eltern auch mit Blick auf die notwendige Planungssicherheit nicht zuzumuten. Wir schlagen deshalb für das Kindergartenjahr 2010/11 eine Gebührenerhöhung von maximal 5 Prozent im Bereich der Kindertagesstätten vor. Darüber hinaus wollen wir die Gebührenerhöhungen mit strukturellen Veränderungen in den Gebührentabellen zugunsten finanzschwächerer und größerer Familien verbinden.

6. Tübingens reiche und qualitativ hochwertige soziale und kulturelle Infrastruktur ist für uns ein hohes Gut. Dies wollen wir erhalten. Dennoch müssen wir in dieser dramatischen Finanzlage einen Beitrag der Zuschussempfänger für den Konsolidierungsprozess verlangen. Zuschusskürzungen mit der Rasenmähermethode halten wir nicht für den richtigen Weg, weil die Zuschussempfänger davon immer in unterschiedlichem Maße betroffen wären. Manche wären gar in ihrer Existenz gefährdet. Stattdessen fordern wir die Verwaltung auf, in Verhandlungen mit den Zuschussempfängern aller Bereiche einzutreten, um zu auszuloten, an welcher Stelle eine Korrektur der Zuschüsse vertretbar ist. Insgesamt wollen wir die städtischen Zuschüsse damit in den nächsten vier Jahren um rund fünf Prozent reduzieren. Das soll auch große Zuschussempfänger wie beispielsweise die Kunsthalle betreffen.

7. Konsolidierung kann nicht bedeuten, dass einfach nur Investitionen geschoben oder gestrichen werden. Die notwendige Konsolidierung muss über die laufenden Ausgaben und Einnahmen erfolgen. Bei den Investitionen müssen aber Prioritäten gesetzt werden. Dringend notwendiger Schulraum muss auch in Zeiten knappen Geldes geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für das Uhland-Gymnasium und Ersatz für den Lindenbrunnen-Pavillon. Zu beiden Projekten muss die Verwaltung daher schnellstmöglich realistische Kostenschätzungen vorlegen. Wie bereits in unserem Programm zur Gemeinderatswahl 2009 ausgeführt, sehen wir darüber hinaus insbesondere beim Carlo-Schmid-Gymnasium die Raumnot. Wir fordern die Verwaltung auf, hier eine kostengünstige Lösung unter Einbeziehung der Pestalozzi-Schule zu suchen. Der Sportplatz auf dem Holderfeld muss im Jahr 2010 komplett realisiert werden. Sollten sich die geringeren Kostenschätzungen der Sportvereine realisieren, wollen wir auch den Sportplatz in Bühl bauen. Zusagen für die Finanzierung weiterer Sportplätze im Finanzplanungszeitraum können wir nicht geben. Einsparpotenziale sehen wir durch das zeitliche Strecken des Radwegeausbaus. Zudem sehen wir uns gezwungen, auf das geplante Parkleitsystem zu verzichten.

8. Bildung und Betreuung haben für uns Vorrang vor dem Stadtumbau. Prestigeprojekte kann sich die Stadt nicht leisten. Die vergangenen drei Jahre haben zudem gezeigt, dass die Vorstellung des OB, man könne alles auf einmal haben, blauäugig war. Von den sieben Bausteinen des Projekts Innen:Stadt wurde lediglich die Mühlstraße in Angriff genommen. Für uns hat die Entwicklung des Europaplatzes im Rahmen des Stadtumbaus Priorität. Die Stadt wird sich den Umbau des Europaplatzes jedoch nur leisten können, wenn er sich für die Stadt rechnet. Dies wird davon abhängen, ob eine stadtplanerisch gute Lösung zugleich den Einzelhandelsstandort aufwertet und eine konzentrierte Lösung für das Technische Rathaus und andere Einheiten der Stadtverwaltung bietet. Hierzu muss vorrangig der bisherige Standort des Technischen Rathauses in der Brunnenstraße vermarktet werden. Von dem/r der neuen Baubürgermeister/in erwarten wir eine energische Bearbeitung dieses Projekts.

9. Die wichtigsten kommunalen Einnahmequellen, über deren Hebesätze die Stadt selbst entscheiden kann, sind Gewerbe- und Grundsteuer. Größere Einnahmeverbesserungen können nur über die Anhebung der Hebesätze erzielt werden. Wir wissen, dass die Grundsteuer alle trifft, auch die Mieterinnen und Mieter und unsere Handwerksbetriebe. Wenn wir aber abwägen, ob wir einen durchschnittlichen Hausbesitzer mit fünf bis zehn Euro monatlich mehr belasten müssen oder im Gegenzug Plätze in Kindertagesstätten schließen müssen, entscheiden wir uns für Ersteres. Um die dringend notwendige jährliche Verbesserung des städtischen Haushalts von rund zehn Millionen Euro zu erreichen, halten wir eine Erhöhung der Grundsteuer auf 600 Punkte im Finanzplanungszeitraum für unumgänglich. Weil wir aber die Tübinger Haushalte und die Handwerkerschaft in der aktuellen Krise nicht zusätzlich belasten wollen und Planungssicherheit schaffen möchten, schlagen wir diesen Satz nicht bereits im Jahr 2010 vor. Wenn gleichzeitig die Unternehmen von Seiten der Bundesregierung durch eine Einschränkung der Bemessungsgrundlage und andere Steuergeschenke bei der Gewerbesteuer entlastet werden, muss auch über eine moderate Anhebung der Gewerbesteuer ab 2011 nachgedacht werden.

10. Für die Stadt ist es häufig unwirtschaftlich, historische denkmalgeschützte Gebäude weiterhin öffentlich zu nutzen. Wir wollen daher, dass Modelle aufgegriffen werden, aufgrund derer diese mit Hilfe privaten Kapitals erhalten und einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

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ANTRÄGE

Tempo 30 in der Nürtinger Straße garantieren

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.01.2010

Die Verwaltung berichtet, wie viel es kosten würde, in der Nürtinger Straße wieder eine interaktives Tafel aufzustelle, die den Verkehrsteilnehmern ihre aktuelle Geschwindigkeit anzeigt (vergleichbar der Tafel die zuletzt in der Mühlstraße aufgestellt worden ist).

Die Verwaltung bringt in der Nürtinger Straße die Tempo-30-Markierung groß und gut sichtbar in der Mitte der Straße an.

Begründung:

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in der Nürtinger Straße oft nicht eingehalten.
Durch die o.g. Maßnahmen könnte das Bewusstsein dafür, dass man sich in einer Tempo-30-Zone befindet, verstärkt werden.

Die Maßnahmen sind auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entwicklung des Egeria-Areals zu sehen.

Für die SPD-Fraktion

Andrea Le Lan

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MITTWOCHSPALTEN

Tübingen auf dem Weg nach Barcelona

MITTWOCHSPALTE VOM 16.DEZEMBER 2009

Auf dem Weg zur barrierefreien Stadt

Behinderung betrifft nach der Erklärung von Barcelona die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und hängt sowohl von individuellen Begabungen als auch von umweltbedingten Einflüssen ab. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für die Städte und Gemeinden.
Am Montag hat der Tübinger Gemeinderat beschlossen, der Erklärung von Barcelona beizutreten. Der Beitritt geht auf eine Initiative der SPD-Fraktion zurück. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Abstimmung einstimmig ausfiel.
Über zwei Jahre hat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und von Interessensgruppen ein vorbildliches Handlungskonzept erarbeitet. Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Jetzt gilt es, die Vorschläge in die Tat umzusetzen.
Es geht darum, dass alle Menschen selbstbestimmt leben, wohnen und sich in unserer Stadt fortbewegen können. Es geht also um die alte Dame, die darauf angewiesen ist, dass sich im Park ausreichend Sitzgelegenheiten befinden. Es geht um den Mann im Rollstuhl, der ohne Probleme mit dem Stadtbus zu seinem Verein kommt und am nächsten Austausch mit einer unserer Partnerstädte teilnehmen wird. Es geht um die Schwerhörige, die dank induktiver Höranlage an städtischen oder kulturellen Veranstaltungen teilnehmen kann. Es geht um die Mutter, die mit ihrem Kinderwagen einen Platz im Bus findet. Es geht um die Migrantin mit Sprachproblemen, die sich in den Ämtern der Stadt zurechtfindet. Es geht um den kleinen Jungen mit Trisomie 21, der denselben Kindergarten wie seine Freunde aus der Nachbarschaft besucht. Es geht um das Kind mit Lernschwierigkeiten, das die Regelschule besuchen kann. Und es geht um den Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung, der bei der Stadt eine Ausbildung absolviert und anschließend eine Beschäftigung erhält – z.B. auf einem neu geschaffenen Einfacharbeitsplatz.
Barrierefreiheit ist also mehr als Aufzüge und abgesenkte Bordsteine (obwohl diese für viele Menschen dringend notwendige Hilfen darstellen). Barrierefreiheit ist eine Querschnittsaufgabe, der sich die Stadt nun verschrieben hat. Wir werden darauf achten, dass sie nicht bloße Utopie bleibt, sondern nun Schritt für Schritt realisiert wird. Damit alle Tübingerinnen und Tübinger selbstbestimmt und gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.

Im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion wünsche ich Ihnen allen friedliche Weihnachten und einen gelungenen Start ins Jahr 2010!

Dorothea
Kliche-Behnke,
SPD-Stadträtin,

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AKTUELLES

Die neue SPD-Gemeinderatsfraktion setzt Schwerpunkte für die nächsten Monate

Presseerklärung der SPD-Fraktion vom 05.11.2009

Bildung und Betreuung, Bezahlbarer Wohnraum, barrierefreie Stadt und Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt

Die neue SPD-Fraktion im Tübinger Gemeinderat hat auf einer zweitägigen Klausurtagung die Schwerpunkte für ihre Arbeit in den nächsten Monaten festgelegt. Neben Bildung und Betreuung wird die Fraktion Initiativen vor allem bei den Themen bezahlbarer Wohnraum, barrierefreie Stadt und Bürgerbeteiligung ergreifen.

Trotz schwieriger Haushaltslage will die SPD-Fraktion den Ausbau der Kleinkindbetreuung wie geplant fortsetzen. Auch die dringend notwendigen Schulräume müssten in den nächsten Jahren verwirklicht werden, erklärte SPD-Fraktionschef Martin Rosemann. „Zur Finanzierung werden wir mit unseren Haushaltsanträgen die entsprechenden Vorschläge machen. Wir werden uns auch in dieser schwierigen Finanzlage der Verantwortung stellen.“ betonte Rosemann.

Im Sinne eines umfassenden Verständnisses von Barrierefreiheit will die SPD-Fraktion den von ihr beantragten Beitritt der Stadt zur Erklärung von Barcelona weiter vorantreiben und das nun vorgelegte Handlungskonzept barrierefreie Stadt unterstützen. Konkret wollen die Sozialdemokraten eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des barrierefreien Zugangs aller öffentlichen und öffentlich genutzten Gebäude – einschließlich aller Kultureinrichtungen – einfordern. Die Tübinger Behindertengruppen sollen nach Auffassung der SPD-Fraktion an allen zukünftigen Planungsprojekten beteiligt werden.

Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin für mehr Sozialwohnungen in Tübingen einsetzen. Zudem will sie Vorschläge machen, um den vorhandener Wohnraum besser zu verteilen. Dazu gehört in erster Linie eine Vergabekommission für Sozialwohnungen. „Bezahlbarer Wohnraum ist in Tübingen knapp und trotzdem gibt es viele Paare und Alleinstehende, die nach dem Auszug der Kinder die Größe des eigenen Hauses als Belastung empfinden“, so SPD-Fraktionschef Martin Rosemann. SPD Fraktion will sich deshalb dafür stark machen, gerade für solche Personen adäquaten Wohnraum zu schaffen, damit dann die großen Häuser wieder jungen Familien zur Verfügung gestellt werden können. Dies sei eine Win-Win-Situation für Jung und Alt.

Gerade beim Stadtumbau will die SPD verstärkt auf Bürgerbeteiligung setzen. Auch bei den Plänen der Universität zur Campus-Planung sollten die Ideen der Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen und mit eingebunden werden, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Rosemann. Konkret regt die SPD-Fraktion zunächst für die Mensa-Planung die Einrichtung einer gemeinsamen Planungswerkstatt von Stadt und Universität mit Bürgerbeteiligung an. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat eingebracht.

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ANTRÄGE

Eine Kommunale Planungswerkstatt muss her!

Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Oktober 2009

Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Neuordnung Campus – Wilhelmstraße – Mensa

Antrag auf Einrichtung einer Kommunalen Planungswerkstatt

Die Verwaltung stellt zusammen mit der Universität und dem staatlichen Bau- und Vermögensamt eine kommunale Planungswerkstatt zusammen, die sich mit der Planung für die Umgestaltung des engeren Universitätsviertels zwischen Hölderlinstraße, Sigwartstraße und Wilhelmstraße auseinandersetzt.
Das Arbeitsergebnis dieser Planungswerkstatt bildet die Grundlage für die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Entscheidungen über die in Aussicht genommene Bebauung des bezeichneten Quartiers.

In einem ersten Schritt muss es dabei um die Frage gehen, ob

• ein neuer Mensabau erstellt werden soll oder ob
• eine Sanierung des bestehenden Mensagebäudes anzustreben ist.

In die Planungswerkstatt sollten die Universitätsstadt Tübingen (vertreten durch Verwaltung und Gemeinderatsfraktionen), die Universität (einschließlich studentischer Vertretung), Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg, Vertreterinnen und Vertreter der BI, und Bürgerinnen und Bürger der Stadt berufen werden.
Die Beteiligten aus der Bürgerschaft werden nach einem Zufallssystem ermittelt; sie müssen sich zur verlässlichen Teilnahme an der Arbeit der Planungswerkstatt und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung einschließlich der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls.
Die Verwaltung stellt nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten sicher, dass eine etwa gebotene Entscheidung zugunsten eines Mensaneubaus nur dann getroffen wird, wenn über Schicksal und Folgenutzung der alten Mensa verbindlich entschieden wurde.
Im Vorfeld ist durch die Verwaltung zu klären, ob der derzeit gültige Bebauungsplan so zu interpretieren ist, dass der derzeitige Standort für die Mensa verbindlich vorgegeben ist und somit für eine Standortverlagerung eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wäre.

Begründung:

Das Ergebnis des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs und die ungewisse Zukunft älterer und neuerer denkmalgeschützter Gebäude im Quartier zwischen Wilhelmstraße und Hölderlinstraße haben in Teilen der Bürgerschaft Unruhe hervorgerufen. Die Diskussion hat sich inzwischen versachlicht. Land, Universität, Stadt und Bürgerinitiative zeigen Kooperations- und Gesprächsbereitschaft. Es gibt freilich gegensätzliche Positionen, was

a) das Schicksal der alten Mensa
b) die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Mensa,
c) das Schicksal der Anbauten von alter Physik und alter Chemie betrifft.

Die unterschiedlichen Positionen müssen in einem geordneten Verfahren eingebracht werden können. Das Instrument der Kommunalen Planungswerkstatt hat sich in vielen Städten bewährt. Es eröffnet auch im vorliegenden Fall die realistische Chance, zu einem demokratisch legitimierten und breit akzeptierten Ergebnis zu kommen.

Der geltende Bebauungsplan weist die für einen Neubau vorgesehene Fläche als Fläche für „universitären Bedarf“ aus. Auf der anderen Seite ist die Fläche für eine Mensa positiv definiert (Standort der jetzigen Mensa). Der planerische Wille für den Mensastandort scheint mithin eindeutig zum Ausdruck gebracht worden zu sein. Die Freigabe der Fläche für den universitären Bedarf erstreckt sich bei verständiger Interpretation des Bebauungsplans nur auf Nutzungen, die nicht Mensanutzung sind.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

Klaus te Wildt

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ANTRÄGE

Ein-Euro-Jobs umwandeln!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

Arbeitsplätze bei der Stadtverwaltung

Die Verwaltung prüft, in welchen Fällen bisherige Ein-Euro-Jobs in Stellen umgewandelt werden können, die mit dem Instrument des Beschäftigungszuschusses nach § 16e SGB II gefördert werden.

Begründung:
Mit Hilfe des Förderinstruments des § 16e SGB II werden für die Beschäftigung von Personen, die keine Chance haben, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, Lohnkostenzuschüsse von 75% gezahlt.
Mit Hilfe dieses Förderinstruments kann solchen Personen eine bessere und längerfristige Perspektive angeboten werden als mit den Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann

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ANTRÄGE

Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich!

Antrag der SPD-Fraktion vom 02.10.2009

B27 und B28 in der Südstadt

1. Die Verwaltung berichtet, ob und ggf. welche Anstrengungen zur Erreichung eines Tempolimits auf der B27 Richtung Stuttgart und der B28 Richtung Reutlingen jeweils nach dem Ortsschild bereits unternommen wurden und wo ggf. die Widerstände liegen.
2. Die Verwaltung entwickelt zusammen mit dem Regierungspräsidium sowie mit den Bürgerinitiativen in der Südstadt ein Konzept zur Optimierung des Verkehrsflusses auf den Bundesstraßen 27 und 28 in der Südstadt bis zur Realisierung des Schindhau-Basistunnels. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

a. Lärmschutz für die Anwohner/innen
b. Verbesserung des Verkehrsflusses
c. Optimierung der Wegebeziehungen

Begründung:

Die Verkehrssituation in der Tübinger Südstadt ist unerträglich. Dies gilt sowohl für die Anwohner/innen als auch für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer/innen. Eine extreme Lärmbelastung ergibt sich insbesondere durch den Stop-and-go-Verkehr sowie durch die deutliche Geschwindigkeitszunahme nach Verlassen der Ortschaft in Richtung Stuttgart (B27) bzw. Reutlingen (B28).

Für die SPD-Fraktion

Dr. Martin Rosemann