Antrag der Fraktionen AL/Grüne und SPD
Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Überarbeitete Fassung, im Gemeinderat am 21.07.2003 verabschiedet
Die Verwaltung stellt dem neuen Gemeinderat die Leitlinien „Tübingen 2030- Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung “ in einem Überblick vor. Sie berichtet, inwieweit die Leitlinien in den letzten Jahren Eingang in das Verwaltungshandeln und in die Entscheidungen des Gemeinderats gefunden haben. Die Verwaltung stellt im Weiteren dar, wie die Leitlinien weiterentwickelt werden können und wie sie deutlicher und verbindlicher, als dies bisher geschehen ist, zur Grundlage künftiger Entscheidungen gemacht werden können.
Begründung:
In einem breit angelegten Prozess wurden mit großer Bürgerbeteiligung während eines Zeitraums von 20 Monaten Leitlinien zu fast allen relevanten kommunalen Themen der Stadt entwickelt.
Es ist geboten, die Ergebnisse der engagierten Arbeit für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Tübingen, so wie dies ursprünglich geplant war und von den Beteiligten erwartet wurde, fruchtbar zu machen. Die Ergebnisse sind wertvoll. Nicht zuletzt ist der Arbeit der zahlreichen Beteiligten aus der Bürgerschaft Respekt zu zollen.
Am 21. Juli 2003 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, in Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen die entsprechenden inhaltlichen Grundsätze der Leitlinien darzustellen und ein Instrumentarium zu entwickeln, das die Bewertung und Aktualisierung der Leitlinien ermöglicht.
Der weitergehende Antrag der Verwaltung, der das Ziel hatte, die „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ in die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung verpflichtend zu integrieren, fand damals keine Mehrheit.
In diesem Antrag war vorgesehen, dass sich Gemeinderat und Verwaltung verpflichten, ihre Entscheidungen und ihr Handeln an den „Leitlinien für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ zu orientieren (vgl. Vorlage 19b/2003vom 21 07.2003).
Die Verwaltung sollte dabei beauftragt werden,
a) die Strukturen für bürgerschaftliche Beteiligung auszubauen,
b) die Modelle für ein verstärktes bürgerschaftliches Engagement weiterzuentwi¬ckeln und neue zu erproben,
c) in allen Gemeinderatsvorlagen zu grundsätzlichen Entscheidungen und in den Entwürfen für den städtischen Haushalt die Übereinstimmung mit den inhaltli¬chen Grundsätzen der Leitlinien darzustellen,
d) aus den Leitlinien heraus überprüfbare Strategien und konkrete Maßnahmen für deren Umsetzung zu erarbeiten und diese dem Gemeinderat zur Setzung von Prioritäten und Entscheidung vorzulegen. Die Strategien und Maßnahmen sollen mit der Arbeit an der Lokalen Agenda 21 verknüpft werden,
e) Indikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die längerfristigen Auswirkungen kommunalpolitischen Handelns beurteilen lassen und mit deren Hilfe eine kontinuierliche Aktualisierung der Leitlinien möglich ist,
f) einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Leitlinien zu Beginn jeder Amtsperiode des Gemeinderats vorzulegen.
Die Verwaltung sollte, aufbauend auf den Leitlinien, die Arbeit an einer lokalen Agenda 21 fortführen und Ziele und Maßnahmenvorschläge entwickeln.
Andrea Le Lan, SPD-Fraktion
Evelyn Ellwart-Mitsanas, AL/GRÜNE -Fraktion
22.02.2010