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AKTUELLES

Mehr Platz für die Neckarsegler

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Gemeinderatsfraktion, Doro Kliche-Behnke und Ingeborg Höhne-Mack trafen sich am Montagabend mit den Verantwortlichen der „Tübinger Neckarsegler“. Der Verein bietet Tübinger Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit das Segeln in kleinen Jollen auf dem Neckar zu erlernen. Dieses Angebot wird stark nachgefragt – der Verein hat deshalb seit Jahren Probleme, die notwendige Anzahl von Booten an der Anlegestelle angemessen zu lagern. Eine kleine Erweiterung der Böschungsflächen am Ufer unterhalb des „Bootshaus“-Geländes könnte Abhilfe schaffen. Die SPD-Fraktion wird sich dafür stark machen, versprachen die beiden Stadträtinnen den Vorsitzenden Reinmuth und Gengenbach-Jung.

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AKTUELLES

Mitmachen beim Stadtradeln!

Vom 28. September bis zum 18. Oktober gibt es eine Neuauflage von Stadtradeln mit Tübinger Beteiligung. Es geht darum, in den 3 Wochen so viele Radkilometer wie möglich zu sammeln. Das sollten in Coronazeiten noch mehr werden als in früheren Jahren. Alle, die in Tübingen wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder studieren, können sich für ein Tübinger Team anmelden. 

Die SPD ist wieder mit dem Team SPeeD am Start. Wenn Ihr ohnehin schon manchmal mit dem Rad unterwegs seid, meldet Euch bitte an für unser Team SPeeD an und gebt Eure Kilometer ein. Wer bislang noch nicht Rad fährt, ist herzlich willkommen, Stadtradeln als Anlass zu nehmen, damit anzufangen und Mitglied bei SPeeD zu werden. 

Die Anmeldung ist sehr einfach: www.stadtradeln.de aufrufen, Tübingen eingeben, „Hier registrieren“ anklicken und dem vorhandenen Team SPeeD beitreten.  

Auf geht´s und spätestens ab 28.09. das Auto stehen lassen und das Rad nehmen.

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Betreibe beim Umstieg auf Mehrweg unterstützen!

Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat sich vergangene Woche im Tübinger Gemeinderat bei der Verschiebung der Verpackungssteuer durchgesetzt. Sie hat nun einen Antrag zur Beschleunigung der Einführung von Mehrweggeschirr im Tübinger Stadtgebiet vorbereitet und wirbt derzeit um interfraktionelle Unterstützung. 

Die SPD-Stadträtin Gundula Schäfer-Vogel erklärt dazu: „Mehrweg ist der Königsweg im Kampf gegen die Vermüllung, insbesondere in der Innenstadt. Das Müllproblem hat sich im Zuge der Corona-Pandemie noch verschärft.“ Denn Einweg sei aktuell für viele Anbieter der einzige Weg, um Einnahmen zu generieren. Dies werde umso stärker der Fall sein, als die Witterung im Winterhalbjahr die großzügig gestattete Außenbewirtschaftung nicht mehr erlaube.

Wirtschaftlich attraktive Angebote für den Umstieg auf Mehrweg stünden bereit. Die Einführung solle nun von der Verwaltung aktiv beworben werden. „Interessierte Betriebe brauchen dringend organisatorische und finanzielle Unterstützung. Der Umstieg auf Mehrweg muss von der Stadt koordiniert werden, damit er bei möglichst vielen Betrieben gleichzeitig gelingt“, so Schäfer-Vogel weiter. Finanzielle Mittel zur Bezuschussung stünden bereit, bewilligt auf Antrag der SPD!

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Neue Wege in der Pflege

Neben vielen anderen Bereichen hat „Corona“ das Thema „Seniorenleben & Pflege“ stark in unseren Fokus gerückt. Wir mussten erkennen, dass wir in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen rasch an Grenzen stoßen. Ohne engagierte und hochmotivierte Pflegekräfte wäre die schwierige Zeit des Lockdowns in unseren Pflegeeinrichtungen nicht zu bewältigen gewesen. Dafür bedankt sich die SPD-Fraktion bei allen Pfleger*innen ganz herzlich. Beifall dafür ist schön, wir brauchen aber eine tatsächliche Aufwertung aller Pflegeberufe. Wer eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe in der Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen übernimmt, braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung. Wir wollen die Aufwertung sozialer Berufe auch auf kommunaler Ebene weiter vorantreiben.

Die Tübinger Pflegestrategie wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion auf den Weg gebracht. Wir freuen uns, dass mit dem Haushaltsbeschluss 2019 die auch von uns geforderte Stelle für das Programm „Seniorenleben &Pflege“ geschaffen werden konnte. Dadurch wird es leichter, die beiden großen Handlungsfelder Dauerpflege und teilstationäre/ambulante Pflege in den Quartieren der Kernstadt und in den Teilorten zu bearbeiten. Die Zahlen sprechen für sich: Nach dem „Kreisplan für Senior*innen“ wird für die Stadt im Jahr 2030 ein Bedarf von 752 Dauer-Pflegeplätzen erwartet. Um den Bedarf weitgehend zu decken, müssen deshalb bis 2030 rd. 160 weitere Plätze für Dauerpflege geschaffen werden.

In den Teilorten unterstützt die SPD neue, innovative Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Ortschaften. Bei einer Kombination aus Tagespflege und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sehen wir den großen Vorteil, ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu belassen und darüber hinaus pflegende Angehörige zu entlasten. Wirklich neu in diesem Bereich ist die aktive und enge Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement. So haben sich zu diesem Zweck in den vergangenen Wochen etwa in den Teilorten Weilheim, Kilchberg und Bühl Bürgervereine gegründet. Ihr Ziel ist Aufbau und Begleitung von selbstverantworteten Wohngemeinschaften. Dieses ehrenamtliche und soziale Engagement braucht unsere Unterstützung und in der schwierigen Startphase ggf. auch die finanzielle Rückendeckung durch die Stadt.

Gerhard Neth

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Wir entlasten die Gastronomie!

In seiner Sitzung am 27. Juli 2020 hat der Tübinger Gemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion entschieden, die Einführung der Verpackungssteuer um ein Jahr auf Januar 2022 zu verschieben. Damit hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, den Gastronomiebetrieben, die unter der Corona-Pandemie besonders leiden, eine Erholungsphase zu verschaffen. Durch die Schließung wegen der Corona-Pandemie habe sich die wirtschaftliche Situation von Restaurants, Pizzerien sowie Vereinsheimen und anderen Betrieben drastisch verschlechtert, so die Begründung des Antrags. Viele, die vor allem durch Mitnahmegerichte Einnahmen generieren könnten, würden nun besonders hart getroffen. 

„Die verschärfte Müllproblematik sensibilisiert für die Notwendigkeit von Mehrwegsystemen. Weil die Steuer nicht auf unbestimmte Zeit verschoben wird, wird sie ihre Lenkungswirkung behalten. Attraktive Mehrwegsysteme stehen bereit und ihre Umsetzung wird schon jetzt auf Antrag der SPD bezuschusst. Es schadet nicht, wenn Mehrweg auf die Überholspur geht“, so die SPD-Stadträtin Gundula Schäfer-Vogel.

Eine Bewertung der Entscheidung des Gemeinderats als allgemeinen Rückschritt in der Klima- und Umweltschutzpolitik teilt die SPD-Gemeinderatsfraktion nicht. Die SPD-Fraktion ist grundsätzlich für die Verpackungssteuer als Instrument für die Reduzierung von Einwegverpackungen und damit dem Müllaufkommen in der Stadt. Aktuell haben Gastronomen aber andere Sorgen. Viele sind in ihrer Existenz bedroht. „Wir sollten Betriebe und Arbeitnehmer*innen, die sowieso schon am Boden liegen, nicht zusätzlich belasten“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Sökler.

Dazu der Bericht des Tagblatts vom 29.07.2020.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Interfraktioneller Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten

Die Stadt Tübingen setzt sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die legale Aufnahme von Geflüchteten ein und bietet dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze an. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich 20 zusätzliche Aufnahmeplätze für besonders hilfsbedürftige Personen wie Familien mit Kindern in prekären humanitären Situationen in den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtungen hinaus. 

Die Stadt Tübingen bietet der Bundesregierung und der Landesregierung unverzüglich zehn zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus den griechischen Lagern an und sichert deren Unterbringung und Versorgung in Einrichtungen im Stadtgebiet zu, und zwar über die gesetzliche Verpflichtung hinaus. 

Die Stadt Tübingen sucht aktiv Verbündete unter den anderen 25 Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, sie sich zum Sicheren Hafen erklärt haben (darunter die Stadt Rottenburg und seit kurzem auch der Landkreis Tübingen), um gegenüber der Landesregierung auf ein eigenständiges Landesaufnahmeprogramm hinzuwirken. Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Geflüchteten aus humanitären Notlagen zu ergreifen. Das Land Niedersachsen hat dementsprechend bereits die Aufnahme eines Kontingents angeboten. 

Begründung: 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2.Mai 2019 erklärte sich die Universitätsstadt Tübingen mittels einer selbstverpflichtenden Erklärung zum Sicheren Hafen. Damit solidarisiert sich die Stadt Tübingen öffentlich mit schutzsuchenden Menschen und den Zielen der Seebrücke (Vorlage 506/2019). Dieser Beschluss wurde am 28.November 2019 vom Verwaltungsausschuss zusätzlich bekräftigt durch einenBeitritt der Stadt zum bundesweiten Städtebündnis „Sichere Häfen“. 

Seit Monaten leben tausende Menschen auf engstem Raum unter menschenunwürdigen Umständen auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Menschen haben zu großen Teilen traumatische Erlebnisse in Kriegsgebieten und auf der Flucht selbst hinter sich. Viele von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, also besonders schutzbedürftig. Heute, in diesem Moment, befinden sich weitere tausende schutzsuchende Menschen im Grenzgebiet zu Griechenland, auf Land sowie auf See und werden gewaltvoll, mittels Tränengases und Schallpatronen, mit Stacheldrahtzaun und Soldat*Innen davon abgehalten, menschenrechtskonform einen Asylantrag stellen zu können. 

Die Situation in den überfüllten Lagern ist katastrophal, es fehlt an allem – von medizinischer Hilfe bis zu hygienischer Grundversorgung. Gefangen und isoliert auf den Inseln sind die Menschen der Corona-Pandemie schutzlos ausgeliefert. Nach zähen Verhandlungen wurden im April endlich knapp 50 Kinder aus Griechenland nach Deutschland geholt. Von Deutschland liegt seit Juni eine Aufnahmezusage für 243 Minderjährige Geflüchtete sowie 685 Angehörige ihrer Kernfamilie vor. 

All das ist ein Anfang – aber die Zahl ist angesichts der Realität in den Lagern beschämend. Die Menschen dort müssen evakuiert werden. All das ist seit Monaten hinreichend bekannt. 

Stellvertretend sei hier der deutsche Entwicklungshilfeminister Gerd Müller zitiert, der sich vor kurzen selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht hat: „Wir müssen allen Menschen in den Lagern helfen. Ich empfinde es als eine Schande, welche Zustände mitten in Europa akzeptiert werden.“ 

Für die SPD-Fraktion Dorothea Kliche-Behnke 
Für die Fraktion AL/Grüne Asli Kücük 
Für die Fraktion Tübinger Liste Reinhard von Brunn 
Für die Linke-Fraktion Gerlinde Strasdeit 
Für Die Fraktion – Partei, DiB, Huhn Markus Vogt 
Für die FDP-Fraktion Dietmar Schöning 

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AKTUELLES ANTRÄGE

TüBus: Taktung rauf, Preise runter!

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und AL/Grüne:

Die Gebühren für Anwohnerparkausweise werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 10,00 EUR pro Monat erhöht (also 120,00 EUR pro Jahr). Die erzielten Mehreinnahmen werden für Verbesserungen im Takt und bei der Fahrpreisgestaltung beim TüBus verwendet. 

Begründung: 

Bereits mit Antrag 255/2019 hat die AL/Grüne-Fraktion die Verwaltung aufgefordert nach Möglichkeiten zur Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweise zu suchen, was bei der damals geltenden Gesetzeslage nicht einfach war. Die SPD-Fraktion hat die Erhöhung der Gebühren des Anwohnerparken als Teil der Gegenfinanzierung für Verbesserungen im ÖPNV im Rahmen ihrer Haushaltanträge 2020 vorgeschlagen sobald dies möglich ist. Im Mai 2020 hat nun der Deutsche Bundestag ein Gesetz erlassen, welches den Kommunen ermöglicht die Gebühren für Anwohnerparkausweise bis zur Obergrenze von 240,00 EUR pro Jahr eigenständig festzulegen. 

Flächen im Stadtgebiet werden immer knapper und teurer. Eigentümer*innen von Privatfahr-zeugen nutzen teilweise öffentlichen Raum, um ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Die aktuelle Monatsgebühr von 2,50 Euro bildet die Relation zum Wert der Fläche nicht angemessen ab. 

Das Parken auf städtischen Flächen zu verteuern hat zwei Ziele: 

1. Durch angemessene Gebühren soll die bisher stattfindende Subventionierung des Parkens von Privat-PKW reduziert werden. Dadurch soll auch ein Trend zur Reduktion des PKW-Parkens und in der Folge auch der PKW-Nutzung zugunsten des ÖPNVs angestoßen werden. Freiwerdende Straßenflächen kann man für andere wichtige Bedarfe (Grünflächen zur Erholung, Busspuren, Wohnungsbau, Fahrradspuren, Fahrradparkplätze etc.) nutzen. 

2. Mit den erhöhten Gebühreneinnahmen sollten Investitionen in klimafreundliche Mobilität (Ausbau des ÖPNV, Reduzierung der Ticketpreise im ÖPNV) finanziert werden, so dass durch eine Verbesserung der Alternativen zum individuellen PKW-Verkehr der Umstieg vom Auto auf den ÖPNV erleichtert wird. 

Insgesamt hilft die beantragte Maßnahme die vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen. 

Christoph Lederle und Lea Elsemüller, Fraktion AL/Grüne 

Martin Sökler, SPD-Fraktion 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen zur Öffnung der Kitas im Regelbetrieb

Fragen für die Fragestunde im Gemeinderat

Hintergrund: Am 29.06. öffnen die Kitas wieder im Regelbetrieb, allerdings bei Ganztagesgruppen mit reduzierter Öffnungszeit (35 h/Woche). Damit bestehen nach den großen Belastungen in den letzten Wochen für viele Familien, insbesondere Alleinerziehende und ganztags Berufstätige weiterhin große Probleme fort. Diese Last wird überwiegend von Frauen getragen. 

In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 

1. Wieviel Gruppen und Kinder sind aktuell in welchem Umfang von den verkürzten Öffnungszeiten betroffen? 

2. Warum werden die Lasten nicht gleichmäßig auf alle Kinder, auch in Teilzeitguppen, verteilt? 

3. Wird, und wenn nein, warum nicht, von dem erlaubten Instrument der vorübergehenden Verschlechterung des Personalschlüssels Gebrauch gemacht, um zumindest in großen Einrichtungen bei größeren Gruppengrößen längere Öffnungszeiten anbieten zu können? 

4. Wieviele Erzieherinnen und Erzieher sind aufgrund Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aktuell nicht im Dienst? 

5. Welche zeitliche Perspektive sieht die Verwaltung bei der Rückkehr zu den normalen Öffnungszeiten? 


Antwort der Stadtverwaltung:

1. Die Stadt Tübingen betreibt insgesamt 43 Einrichtungen mit 147 Gruppen mit einer Öffnungszeit zwischen 30 und 50 Wochenstunden. In 81 Gruppen liegt die Betreuungszeit normalerweise über 35 Stunden (15 Gruppen mit 50 Stunden, 59 Gruppen mit 45 Stunden, 7 Gruppen mit Zeitenmischung zwischen 35 bis 42 Stunden). Diese Gruppen sind von den derzeit verkürzten Öffnungszeiten betroffen. Lediglich eine Kita wurde schon zu Beginn der Notgruppenbetreuung auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Diese Kita hatte vor Corona 35 Stunden/Woche. Weitere 66 Gruppen mit Betreuungszeiten zwischen 30 bis 35 Stunden sind nicht betroffen.

Seit dem 29. Juni haben alle Kinderhäuser max. 7 Stunden Betreuungszeit, die Mehrzahl von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr und einige Einrichtungen nach Absprache mit dem Elternbeirat von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr. In 13 Kitas wird für die angemeldeten Kinder zusätzlich noch der Frühbaustein angeboten (Beginn 30 Minuten vor der regulären Öffnungszeit). 

2. In den Kitagruppen mit dem Grundangebot 35 Stunden sind die Deputate der Erzieher/-innen auf das Angebot abgestimmt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit auf 30 Stunden hätte hier zur Folge, dass die/der Erzieher/-in nicht ihr vollständiges Deputat in dieser Gruppe arbeiten könnte. Ein anschließender Einsatz nach Gruppenschluss in einer anderen Gruppe ist aus Gründen des Hygieneschutzes nicht möglich. Eine grundsätzliche Versetzung der Mitarbeiter/-in eine andere Gruppe mit längeren Öffnungszeiten hätte zur Folge, dass die Kinder Ihre Bezugserzieherin verlieren würden.

3. Mit der Öffnung der Einrichtungen zum eingeschränkten Normalbetreib ab dem 29. Juni wurde die Möglichkeit der Verschlechterung des Personalschlüssels zunächst nicht angewandt. Zum einen, um das Wiederkommen der Kinder und das pädagogische Setting in den Gruppen positiv zu gestalten und den Kindern, die so lange die Einrichtung nicht besuchen konnten, wieder adäquat einzugewöhnen. 

Zum anderen war es die Absicht der Verwaltung, aus Gründen der Mitarbeiter/-innenfürsorge (Verunsicherung, auch Sorge vor einer Ansteckung durch vollausgelastete Gruppe bei Aufhebung des Mindestabstands) die Rahmenbedingungen möglichst konstant zu der Vor-Corona-Zeit zu gestalten. Die Arbeit der Erzieher/-innen ist unter den genannten Bedingungen eine große Herausforderung und z.T. psychische Belastung. Die von der Landesregierung angekündigte Teststrategie zum Schutz der Beschäftigten liegt bis heute nicht vor, obwohl diese begleitend zur Öffnung der Einrichtungen angekündigt war. 

Vorschulische Bildung ist nicht nur ein wichtiger Inhalt der Kita-Pädagogik, er wird auch von den Eltern deutlich eingefordert. Viele Eltern haben sich während der erzwungenen Kita-Pause darüber beklagt, dass ihre Kinder vom Bildungssystem Kita ausgeschlossen seien und sie dringend wieder an Bildungsangebote teilhaben sollen. Grundlegende Voraussetzung für gelingende Bildungsarbeit ist jedoch eine ausreichende personelle Ausstattung.

Auf der Grundlage der Überlegungen, einerseits eine für die Kinder und Elternverlässliche und auskömmliche Betreuungszeit und andererseits eine qualitätvolle Pädagogik und Bildungsarbeit zu ermöglichen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt entschieden, die Betreuungszeit auf 7 Stunden zu begrenzen und zunächst keine Personalreduzierung umzusetzen, um so allen Beteiligten das „ankommen“ in der neuen Situation zu erleichtern..

4. 30 Erzieher/-innen können aufgrund eines individuellen Risikohintergrunds nicht eingesetzt werden. Darüber hinaus sind noch 27,31 Stellen (37 Personen mit einem Stellenumfang von 16% bis 100% AK) nicht besetzt. Insgesamt fehlen somit 67 Erzieher/-innen in der pädagogischen Arbeit.

Da nach wie vor die Gruppen konstant bleiben sollen (Hygieneschutz), können in den Randzeiten, in denen nur wenige Kinder anwesend sind, die Gruppen nicht zusammengelegt werden. Dies verschärft das Problem, denn bei einerseits deutlich reduziertem Personal wird in der Kita andererseits sogar mehr Personal benötigt, da auch in den Randzeiten jede Gruppe von einer Person betreut werden muss. 

5. Sobald sich der pädagogische Alltag in den Gruppen wieder etablieren hat und – sofern erforderlich – die Kinder in guter Weise wieder eingewöhnt wurden, wird im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit durch eine maßvolle Unterschreitung des Personalschlüssels die Öffnungszeiten ausgeweitet werden kann. Das Ziel ist in einem ersten Schritt die Ausdehnung der Öffnungszeit um 1 Stunde auf max. 8 Stunden täglich. Dies würde eine gruppenbezogene Personalreduzierung um 15% bedeuten und hätte zur Folge, dass über einen längeren Zeitraum am Vormittag und am Nachmittag eine Fachkraft mit 20-25 Kindern alleine wäre. 

Das Kultusministerium hat vorgeschlagen, die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft durch Einstellung von zusätzlichen FSJ, Auszubildenden oder Nichtfachkräften abzufangen. Die dadurch erhoffte Entlastung kommt jedoch nicht zum Tragen, da schon vor März 2020 die regulären FSJ und Auszubildendenstellen nicht vollumfänglich besetzt werden konnten. Auch Nichtfachkräfte mit pädagogischer Vorerfahrung wurden schon vor Corona gesucht und standen nicht in dem Maße zur Verfügung, dass nennenswert Abhilfe schaffen werden könnte. 

Sollten die Coronainfektionen weiterhin auf niedrigem Niveau bleiben und auch die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen keine erhöhten Erkrankungszahlen in den Kitas nach sich ziehen, kann daran gedacht werden, nach den Sommerferien in den Randzeiten Gruppen wieder zusammen zu legen oder Erzieher/-innen wieder in unterschiedlichen Gruppen einzusetzen. Beides entlastet den Personalschlüssel und Öffnungszeiten könnten wieder ausgeweitet werden.

Eine verlässliche und stabile Rückkehr zum inhaltlich und zeitlich vollständigen Angebot in den Kitas wird jedoch erst möglich, wenn sich die Zahl der fehlenden Erzieher/-innen (ob durch nicht besetzte Stellen oder Freistellungen) deutlich reduziert.

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Digitale Schule nach der Krise

So viel wie jetzt wurde schon lange nicht mehr über Schule gesprochen. Anders als sonst lesen und hören wir viel Positives über die Lehrer*innen, und auch Schulleitungen werden gelobt wegen ihres Organisationsgeschicks. Das ist schön. Aber Schule findet seit Wochen zu Hause statt und erfolgreiches Lernen hängt nicht nur ab vom Einsatz und Geschick des Lehrers, der Lehrerin, die gute Aufgaben stellen und Ergebnisse persönlich kommentieren, oder von der Fähigkeit der Eltern Schwieriges zu erklären, sondern wesentlich vom Zugang zu einem funktionierenden Computer oder Tablet-PC. Es geht um Chancengleichheit, um Bildungsgerechtigkeit. Denn auch in den kommenden Wochen und Monaten wird kein „normaler“ täglicher Gang zur Schule möglich sein. Weiterhin werden Teile der Schülerschaft tage- oder wochenweise zu Hause lernen müssen. Und die Frage stellt sich: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder wenigstens die gleichen digitalen Möglichkeiten haben? Trotz Digitalpakt ist das bisher nicht der Fall. Zu begrüßen ist deshalb, dass Bund und Land den Digitalpakt aufstocken, explizit um jenen Kindern die Teilhabe am Home-Schooling zu ermöglichen, die bisher über kein solches Endgeräte verfügen. Diese Tablets sollen aber nach der kompletten Wiedereröffnung der Schulen an diese zurückgegeben werden. Ist das sinnvoll?

 Nach der Corona-Krise wird es ein einfaches Zurück aus der Digitalität nicht geben. Es wäre ja auch sinnlos, die in der Krise erlangten Möglichkeiten und Fähigkeiten – soweit sie sich positiv ausgewirkt haben – nicht weiter zu nutzen. Das Tablet wird in Zukunft seinen festen Platz in der Schultasche haben, zumindest in der weiterführenden Schule. Es wird sich als „Lernmittel“ etablieren. Und Lernmittel unterliegen der Lernmittelfreiheit. Darüber wird diskutiert werden müssen.

Natürlich nützt ein Endgerät nur dann, wenn es auf hinreichende Digitalität in der Schule trifft, wenn es zu Hause einen verlässlichen Netz-Zugang gibt und wenn es dem Kultusministerium endlich gelingt, eine verlässliche Lehr- und Lernplattform zur Verfügung zu stellen.

Da bleibt viel zu tun und es wird viel Geld kosten. Die Digitalisierung der Schulen muss auf der Agenda bleiben, auch wenn infolge der Corona-Krise, wieder gespart werden muss. Bitte nicht auf Kosten der Bildung!

Ute Leube-Dürr

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AKTUELLES

Jetzt Förderung für Mehrwegsysteme beantragen!

Die Stadt Tübingen fördert ab sofort Gastronom*innen, die auf Mehrwegsysteme umstellen wollen. Dabei können bis zu 75 % der Kosten für den Kauf von Mehrweggeschirr oder Gewerbespülmaschinen oder die Teilnahme an einem Pfand-Poolsystem übernommen werden.

Der entsprechende Beschluss des Gemeinderats geht auf unseren Antrag aus dem Januar zurück. Denn für uns ist klar: Wer ein echtes Interesse an Müllvermeidung hat, muss auch nachhaltige Alternativen fördern!

Alle weiteren Informationen zu Beantragung und Förderungsbedingungen finden sich auf der Website der Stadt.