Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Wirtschaftsförderung für die Altstadt

Antrag:

1. Der WIT wird ein Betrag von 500.000,- € zur Bezuschussungen von energetischer Sanierungsmaßnahmen für Ladenlokale und Fassaden im Geltungsbereich der Altstadtsatzung zur Verfügung gestellt.

2. Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Bedingung geknüpft, dass AntragsstellerInnnen Geschäftsräume nachweislich für 4 Jahre zu einem maßvollen Mietzins vermieten.

3. Die Details betreffend förderungsfähige Beträge, Bezuschussungsquote und die Ermittlung eines maßvollen Quadratmetermietpreises werden von der WIT ausgearbeitet.

Begründung:

Tübingen ist vielfältig, sein Herzstück aber ist und bleibt die Altstadt, die mit Neckarfront, schmalen Gassen, Stiftskirche, Rathaus und Marktplatz TübingerInnen und TouristiInnen anlockt – noch. Belebt wird sie nur bleiben, wenn es auch in Zukunft neben einem interessanten und abwechslungsreichen gastronomischen Angebot Handels- und Gewerbebetriebe gibt, die mit ihrem Sortiment Kauflustige in die Innenstadt locken. Doch die zunehmenden Leerstände sind ein alarmierendes Zeichen. Gähnend leere Ladenlokale hinter verwitterten Fassaden rauben der Stadt Flair und Attraktivität. Der breit beschlossene Rahmenplan, der eine Änderung der betagten Altstadtsatzung vorbereiten und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung und Gestaltung der Innenstadt unter Berücksichtigung der Interessen von AnwohnerInnen, GastronomInnen und Gewerbetreibenden geben soll, ist wichtig und richtig. Dies schließt aber nicht aus, parallel einen Unterstützungsfond aufzulegen, der einerseits dem während der Corona-Pandemie und jetzt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges von Umsatzeinbußen gebeutelten Einzelhandel aufhilft und andererseits zur Sanierung der altstädtischen Bausubstanz beiträgt, dem Klimaschutz dient und gemäßigte Mieten gewährleistet, die wiederum Geschäftsgründungen fördern.

Im nächsten Haushalt soll daher zweckgebunden ein Betrag von ca. 500.000,- € für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WIT) zur Bezuschussung von baulichen Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der „Altstadtsatzung“ bereitgestellt werden. Bezuschusst werden sollten energetische Sanierungen von Ladenlokalen und Fassaden. Die wirtschaftliche Förderung sollte an die Bedingung geknüpft werden, dass EigentümerInnen sich verpflichten, ihre Ladenlokale nachweislich für einen Zeitraum von vier Jahren zu einer angemessenen Miete zu vermieten. Bei bestehender Vermietung müsste die Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses, ggf. dessen Herabsetzung nachgewiesen werden. Welcher Quadratmeterpreis in der Innenstadtlage angemessen ist, sollte von der WIT unter Berücksichtigung bekannter und ggf. noch zu erhebender Vergleichsmieten ermittelt werden. Es empfiehlt sich, einen Mittelwert zugrunde zu legen. Dabei müsste bei der Bemessung der Bezuschussung gewährleistet werden, dass Zuschüsse nicht vollständig von „Mietmindereinnahmen“ aufgefressen werden, um für potentielle AntragstellerInnen einen wirklichen Anreiz zu setzen. Auf diese Weise könnte die energetische Sanierung der Bausubstanz der Altstadt mit der Förderung des Einzelhandels verbunden und Leerständen entgegengewirkt werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Gundula Schäfer-Vogel

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag zur Prüfung der Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Struktur und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt zu ermitteln;
  2. zu prüfen, ob die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in der Südstadt aus städtebaulichen Gründen nicht erhaltenswert ist;
  3. zu prüfen, ob in der Südstadt das Potential der wohnwertsteigernden Aufwertung des Gebäudebestandes besteht und – falls dieses Potential besteht – zu prüfen, ob durch solche Aufwertungen grundsätzlich die Gefahr besteht, dass sie zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen;
  4. zu prüfen, ob es in der Südstadt Anzeichen für solche Aufwertungsprozesse sowie für die (vermehrte) Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gibt;
  5. zu prüfen, ob dadurch in der Südstadt die Gefahr der Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen besteht und städtebauliche Maßnahmen, wie die Schaffung neuen – insbesondere preiswerten – Wohnraums für diese Gruppen, erforderlich wären, wenn ein solcher Verdrängungsprozess aufkommen sollte;
  6. zu prüfen, ob und inwieweit der Erlass einer Erhaltungssatzung für das Gebiet oder Teilgebiete der Südstadt sozial stabile Bewohnerstrukturen erhalten, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und insbesondere einkommensschwächere Haushalte sowie Mieter vor einer potentiellen Verdrängung bewahren könnte.

Die Prüfung erfolgt mittels einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung. Ein Instrument kann dabei auch eine Haushaltsbefragung sein. Möglich ist dabei auch eine Vergabe an ein unabhängiges Büro. Ggf. erforderliche Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Die Verwaltung nimmt in diesem Zusammenhang auch Kontakt mit anderen Städten auf, die bereits Erfahrungen mit Milieuschutzsatzungen gesammelt haben und prüft, was auf Tübingen übertragbar ist und aus welchen Erfahrungen wir lernen können.

Begründung:

Die Tübinger Südstadt ist ein lebendiges heterogenes Quartier, in dem Menschen aus allen sozialen Schichten und aller Einkommensklassen ihr Zuhause haben. Das soll auch so bleiben. Uns allen sind aber Beispiele bewusst, die diesem Ziel entgegenwirken und der Gentrifizierung Vorschub leisten. Es ist gut und richtig, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüft, wie „gegen überhöhte Mieten im Bestand aktiv vorgegangen werden kann“. Es ist aber umso weniger einsehbar, dass ein Instrument, das andere Städte wie Stuttgart, Freiburg oder Karlsruhe nutzen, ohne vertiefte Prüfung verworfen werden soll. Letztlich läuft die Argumentation der Verwaltung alleine darauf hinaus, dass sie den Arbeitsaufwand scheut, der nach ihrer Auffassung den – aber gar nicht vertieft erhobenen – möglichen Nutzen nicht rechtfertigen würde.

Wir leben in einer Stadt und tragen Verantwortung für eine Stadt mit einem der höchsten Mietniveaus der Republik. Das sollte Anlass genug sein, alle verfügbaren Instrumente, um Gentrifizierung zu verhindern, eingehend zu prüfen und möglichst auch selbst Erfahrungen mit ihnen zu sammeln. Bewährt sich eine Milieuschutzsatzung in der Südstadt, kann die Aufstellung auch für andere Quartiere geprüft werden.

Durch die Erhaltungssatzung werden keine wünschenswerten und energetisch erforderlichen Sanierungen verhindert – diese müssen gem. Â§ 172 Absatz 4 Satz 3 BauGB genehmigt werden. Danach bleiben ebenso der Eigentumserwerb durch Erbfall, der Eigentumserwerb innerhalb von Familien zur eigenen Nutzung sowie der Eigentumserwerb mit der Verpflichtung, dass in den Folgejahren nur an die Mieter veräußert wird, unproblematisch zulässig.

Die Erhaltungssatzung verhindert auch sonst keine Veränderungen als solche. Vielmehr wird der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, im Einzelfall zu prüfen, ob ein konkretes Bauvorhaben die Gefahr birgt, dass durch die bauliche Veränderung das Gebäude z.B. deutlich teurer vermietet werden kann bzw. soll und dadurch die bisherigen Bewohner des Stadtteils verdrängt werden könnten. Die Bauvorhaben, die negative Auswirkungen haben, können mit diesem Instrument identifiziert und entsprechend beurteilt werden.

Es ist – nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9.11.2021 dazu urteilte – zu erwarten, dass der Bundesgesetzgeber in der nächsten Zeit die gesetzliche Regelung zum Vorkaufsrecht der Gemeinden im Gebiet von Erhaltungssatzungen dahingehend ändern wird, dass von dem Vorkaufrecht nicht mehr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn im Zeitpunkt des Verkaufs bereits die konkrete Gefahr besteht, dass durch den Eigentumsübergang als solcher die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung verändert wird, sondern durch den Verkauf in absehbarer Zeit eine solche Gefahr entsteht, sprich, wenn das Haus gekauft und absehbar z.B. luxussaniert wird. Von einer solchen – im Koalitionsvertrag festgelegten und damit in Bälde zu erwartenden – bundesgesetzlichen Änderung könnte die Stadt am wirkungsvollsten Gebrauch machen, wenn das Gebiet dann bereits per Satzung festgelegt ist. Würde die Stadt erst zu handeln beginnen, wenn die bundesgesetzliche Änderung verabschiedet ist, könnten etliche Verkäufe noch abgewickelt werden, ohne dass die Stadt durch das Vorkaufsrecht eingreifen könnte.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Martin Sökler

Kategorien
ANTRÄGE

Spenden von Feuerwehrfahrzeug(en)

Zwei Feuerwehrfahrzeuge der Tübinger Feuerwehr, die im ersten Quartal 2023 ersetzt werden, werden in die Ukraine, konkret an die Hilfsorganisation Rozvytokmista in Kryvyj Rih, gespendet oder zu einem günstigen Preis verkauft.

Hilfsweise:

Zumindest mit einem der beiden Fahrzeuge wird so verfahren.

Begründung:

Die Not in der mit einem brutalen Angriffskrieg überzogenen Ukraine ist groß. Versorgungsgüter fehlen genauso wie eine hinreichende Ausstattung, des Militärs, aber auch der Rettungsdienste und der Feuerwehr. Wo Bomben einschlagen, muss gelöscht werden.

In Tübingen werden im ersten Quartal 2023 zwei Feuerwehrfahrzeuge durch Neuanschaffungen ersetzt. Es gibt nur wenige Abnehmer für ausrangierte Fahrzeuge, meistens Sammler und Liebhaber. Die erzielbaren Preise sind nach Auskunft des Feuerwehrkommandanten nicht besonders hoch.

Beide Fahrzeuge befinden nach dessen Aussage noch in gutem Zustand und sind einsatzfähig. Es wäre eine Geste der Solidarität, auf die zu vereinnahmenden Verkaufserlöse zu verzichten und die Fahrzeuge in die Ukraine zu spenden.

Die Vorsitzende der Hilfsorganisation Marija Kulynjak, kommt regelmäßig wegen ihrer Töchter nach Tübingen. Die Überführung der Fahrzeuge könnte unkompliziert organisiert werden. Über Privat konnte schon ein mit Spenden erworbener Krankenwagen auf diesem Wege nach Kryvyj Rih gebracht werden.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Gundula Schäfer-Vogel

Kategorien
WEITERES

Interfraktioneller Antrag: Umgehende Sanierung der Schmiedtorstraße

Die dringend notwendige Sanierung der Schmiedtorstraße wird von der Verwaltung mit höchster Priorität angegangen und im Jahr 2023 umgesetzt. Dabei wird durch die Auswahl einer entsprechenden Pflasterung auf ein Maximum an Barrierefreiheit für Fußgänger_innen und eine gute Befahrbarkeit für Radfahrer_innen geachtet und eine, soweit in dieser engen und vielbefahrenen Altstadtstraße möglich, allfällige Gefahren vermeidende Aufteilung des Straßenraums vorgenommen.

Begründung:

Bereits 2017 wurden verschiedene Optionen der Reparatur/Erneuerung des Straßenbelags in der Schmiedtorstraße vom Tiefbauamt vorgelegt (vgl. Vorlage 173/2017). Unter anderem wegen der Frage, wie die dortige Bushaltestelle künftig gestaltet werden solle (ein Kasseler Bord scheint hier nicht möglich zu sein), wurde eine Entscheidung vertagt und andere Altstadtstraßen vorgezogen (z.B. die Fertigstellung der Haaggasse).

Fünf Jahre später weist der Belag breite und tiefe Einschnitte durch den Busverkehr auf, die nach Regenfällen mit großen Pfützen gefüllt sind, und der Belag in der Mitte mit den großen und bei Regen rutschigen Pflastersteinen ist zu einer Gefahrenquelle für alle geworden, die zu Fuß oder mit dem Rad die Straße passieren. In der Folge weichen Radfahrende auf den Fußgängerbereich entlang der Seite des Bürgeramts und des Bürgerheims aus, Fußgänger_innen haben das Nachsehen.

Nach Möglichkeit sollte im Zusammenhang mit der Straßensanierung auch die Frage von Standort und Ausmaß der Außengastronomie in der Schmiedtorstraße gelöst werden. – Solange diese auf beiden Bürgersteigen ermöglicht wird, sind Fußgänger_innen auf den Straßenraum angewiesen. Auch deswegen ist eine entsprechende Pflasterung notwendig.

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Für die Fraktion Tübinger Liste: Claudia Braun, Gebhart Höritzer

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Hitzeaktionsplan

Interfraktioneller Antrag:
Die Stadt Tübingen erstellt einen Hitzeaktionsplan und bezieht dafür die Sozialverwaltung und
Stadtplanung ein sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen aus Seniorenorganisationen und Gesundheitsinitiativen sowie idealerweise das Gesundheitsamt. Wir denken dabei insbesondere an die Kartierung kühler Räume und verschatteter Plätze und Straßenzüge, an Wasserstellen, Trinkbrunnen und an eine systematische, auf Gesundheitsprävention ausgerichtete Kommunikation. In der Erstellung des Aktionsplans soll die besondere Situation Wohnungsloser, Seniorinnen und Pflegebedürftiger
Berücksichtigung finden. Im Zuge der Erstellung wird die Trinkwasserqualität der Brunnen
geprüft.


Begründung:

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen
einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren
hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und
mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Andere Kommunen haben bereits
Aktionspläne erstellt. Die Antwort auf eine Anfrage hat ergeben, dass in Tübingen bislang
keine Aktivitäten in Richtung eines Hitzeaktionsplans bestehen. Wohnungslose sind hierbei
eine besonders vulnerable Gruppe, da sie nicht oder nur eingeschränkt über einen kühlen
Rückzugsraum, einen Kaltwasser-Anschluss und einen Kühlschrank verfügen.


Für die
SPD – Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Tübinger Liste – Claudia Braun
AL/Grüne – Asli Kücük/Annette Schmidt
Die Linke – Gerlinde Strasdeit
Die FRAKTION – Dr. Sara Cristina da Piedade Gomes

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Fragen an die Stadtverwaltung

Frage für die Fragestunde des Gemeinderates mit der Bitte um schriftliche Beantwortung

vorab

1. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Katastrophenplan?

2. Verfügt die Stadt Tübingen über einen Hitzeaktionsplan?

– Wenn nein: gedenkt die Verwaltung einen solchen Plan auf den Weg zu bringen?

3. Wie steht es aktuell mit der Anzahl bzw. der Funktionsfähigkeit von Sirenen als Warnmöglichkeit für die Bevölkerung? – Wie schätzt die Verwaltung die Kenntnis

der Tübinger Bevölkerung bezüglich der von Sirenen übermittelten Warnsignalen ein?

Begründung:

Der Katastrophenschutz als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr obliegt den Ländern. Die Kommunen sind als untere Katastrophenschutzbehörde für den Schutz bei größeren Unglücksfällen und Katastrophen verantwortlich.
Die Flut von Ahrweiler vor einem Jahr, aber auch frühere Hochwasserereignisse und Starkregen- oder Hagelunwetter in Tübingen haben gezeigt, welche Bedeutung ein gut funktionierender Katastrophenschutz hat. Wir sind der Überzeugung, dass Tübingen sich hier strukturell gut aufstellen muss.

Es kommt zu häufigeren und längeren Hitzeperioden, auf die sich auch die Stadt Tübingen einstellen muss. Hitze ist für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko. Bereits vor Jahren hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass Stadtverwaltungen kurz- und mittelfristige Maßnahmen in Hitzeaktionsplänen festlegen. Wir denken dabei an kühle Räume, Wasserstellen, Verschattungen oder Kommunikation.

Nach 1990 wurden überall im Bundesgebiet Sirenenanlagen abgebaut, die aber unter den aktuellen Bedrohungslagen wieder nützlich werden könnten. Von daher ist zu fragen, wie die konkrete Situation in Tübingen sich darstellt.

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Drogenkonsumraum für Tübingen

Antrag:

1. Die Verwaltung berichtet über die derzeitigen Angebote für Suchtkranke in Tübingen sowie die Situation der Substitutionsambulanz im Therapiezentrum Sucht Weststadt.

2. Tübingen bringt einen Antrag beim Land Baden-Württemberg auf den Weg mit dem Ziel, in Tübingen einen Drogenkonsumraum einzurichten.

Dafür wird die Expertise der Aidshilfe mit eingebunden.

Begründung:

Ein Drogenkonsumraum ermöglicht Drogenabhängigen, sich unter hygienischen Bedingungen zu spritzen oder Mittel einzunehmen. Endlich ist in Baden-Württemberg die Begrenzung auf Kommunen über 300.000 Einwohner*innen für eine solche Einrichtung aufgehoben.

Der bislang einzige Drogenkonsumraum in Karlsruhe hat sich bewährt. Stuttgart und Mannheim werden folgen.

Deutschlandweit gibt es bislang etwa 30 Drogenkonsumräume.

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Ausbildungssituation in der AHT

Antrag:

Die AHT berichtet über die Situation der Ausbildung seit Umsetzung der Pflegeberufereform:

  1. Wie viele Auszubildende gibt es in der AHT (aufgeschlüsselt nach Standorten und Ausbildungsjahr)?
  2. Welche Inhalte und Module werden während der Ausbildung vermittelt?
  3. Welche Möglichkeiten der Weiterqualifizierung (insbesondere für Pflegeassistenzberufe) gibt es bei der AHT?
  4. Bietet die AHT weitere Ausbildungsplätze (beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich) an?

Begründung:

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist dramatisch. Deshalb kommt der Pflegeausbildung eine zentrale Rolle zu. Zudem stellt sich die Frage nach der Ausbildungssituation aufgrund der Pflegeberufereform.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Abrechnung mit Freien Trägern der frühkindlichen Bildung

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Praxis der Abrechnung mit Freien Trägern der frühkindlichen Bildung und geht dabei insbesondere auf folgende Fragen ein (jeweils aufgeteilt nach unterschiedlichen Arten von Trägern):

  1. Wie erfolgt mittlerweile die Abrechnung mit Freien Trägern?
  2. Wie sind die zeitlichen Abläufe und wie werden sie von Seiten der Träger und der Verwaltung bewertet?
  3. Gab es Fälle, in denen Träger in höherem Maße Mittel an die Stadt zurückzahlen mussten, und wenn ja, wie viele?
  4. Inwiefern hat die Coronapandemie Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis?

Begründung:

Die Betreuungssituation ist in Tübingen wie in allen Städten aufgrund des Fachkräftemangels schwierig. Die Stadt hat ein großes Interesse an der Arbeit Freier Träger zugunsten der Sicherstellung und Vielfalt der Betreuungsangebote in unserer Stadt. Dazu gehört eine verlässliche und zeitnahe Abrechnung, die in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße gesichert war.

Für die SPD-Fraktion

Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Kategorien
AKTUELLES ANTRÄGE

Verpackungssteuer – Wie geht es nach dem VGH-Urteil weiter?

Antrag:

Zur Vorlage 134/2022 „Beschlussfassung über Einlegung der Revision gegen das
Urteil des VGH Mannheim im Normenkontrollverfahren zur
Verpackungssteuersatzung Tübingen“ beantragt die SPD:

  1. Die Stadt Tübingen legt gegen das Urteil des VGH Mannheim Revision ein, setzt aber die Steuer bis zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts außer Kraft.
  2. Die Stadt fördert die Einführung und die Beibehaltung von
    Mehrwegsystemen trotz der Außerkraftsetzung der Verpackungssteuer durch Entwicklung und Vermittlung eines Werbekonzepts für betroffene Betriebe und die Bereitstellung eines Betrags von weiteren 50.000,- € für die Einführung von Mehrweggeschirr bzw. die Anschaffung einer geeigneten Spülmaschine.

Begründung:

Die SPD hält auch nach dem Urteil des VGH Mannheim zur Tübinger Verpackungssteuer die Einführung einer Verpackungssteuer für ein wichtiges kommunalpolitisches Instrument zur Finanzierung der Abfallbeseitigung und zur Abfallvermeidung und damit mittelbar zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Daher besteht ein Interesse an der höchstrichterlichen Klärung der Frage der grundsätzlichen
Vereinbarkeit einer kommunalen Verpackungssteuer mit höherrangigem Recht, namentlich Verfassungsrecht, ggf. Europarecht und Bundesabfallrecht durch das
Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht (sowie eventuell den Europäischen Gerichtshof ), ggf. auch erst nach Zurückverweisung an den VGH Mannheim.


Nach einer rechtskräftigen Klärung der vom VGH in seiner Urteilsbegründung ausführlich erörterten und der derzeit nur aufgeworfenen Rechtsfragen würde feststehen, ob die Stadt
Tübingen in Übereinstimmung mit den höchstrichterlichen Leitlinien eine rechtgültige Verpackungssteuer erlassen hat oder erlassen kann, oder ob erst der Bundesgesetzgeber eine
mit Verfassungs- und Europarecht vereinbare Öffnungsklausel im Bundesabfallrecht schaffen kann und muss. Insofern wäre die Rechtslage mit der zu einer städtischen Nahverkehrsabgabe
strukturell vergleichbar.

Die gerichtliche Klärung komplexer juristischer Fragen nimmt erfahrungsgemäß Jahre in
Anspruch. Daher besteht die dringende Notwendigkeit zu entscheiden, wie bis zu einem rechtskräftigen Urteil bei der Erhebung der Steuer zu verfahren ist.

Sofern – wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nur die Festsetzung der Steuer ausgesetzt wird, akkumulieren die steuerpflichtigen Betriebe Gewinne, die ihnen im Falle der endgültigen Nichtigkeit der Verpackungssteuersatzung in der derzeitigen Fassung verbleiben würden. Die Abnehmer_innen der steuerpflichtigen Betriebe und viele der Betriebe, die die Steuer auf den Preis aufschlagen, empfinden dies schon jetzt – worauf die Verwaltung ausdrücklich hinweist – als ungerechtfertigte Bereicherung der steuerpflichtigen Betriebe zu Lasten der Abnehmer_innen, auf die die Steuer umgelegt wird. Die SPD beantragt daher, die Verpackungssteuer mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens außer Kraft zu setzen. Dass die damit im ersten Quartal 2022 vereinnahmte Verpackungssteuer den Betrieben verbleibt, mag als misslich empfunden werden, ist aber juristisch korrekt.

Der mit der Verpackungssteuer gesetzte finanzielle Anreiz, sich als Abnehmer_in für Mehrweg- statt Einwegverpackungen zu entscheiden, fällt damit weg. Der Prozess der Sensibilisierung der Verbraucher_innen für die Müll- und Ressourcenproblematik und die beginnende Veränderung des Konsument_innenverhaltens können und sollten jedoch auf andere Weise gefördert werden.


Die SPD beantragt daher, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, wie bei den Betrieben für die Beibehaltung der bereits – u.a. mit städtischen Zuschüssen und damit keineswegs ausschließlich mit betrieblichen Mitteln – eingeführten Mehrwegsysteme geworben werden kann. Dabei sollte auch kommuniziert werden, dass ab dem 01.01.2023 nach § 33 VerpackG ohnehin eine Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative besteht. Gleichzeitig sollte die
Verwaltung Vorschläge für die Betriebe erarbeiten, wie für Mehrweg geworben werden kann. Ggf. könnten Betriebe auf freiwilliger Basis ein Bonussystem bei der Entscheidung für Mehrweg statt Einweg einführen.

Zusätzlich beantragt die SPD neuerlich, wie schon begleitend zur Einführung der Verpackungssteuer, Mittel in Höhe von 50.000,- € für die Bezuschussung der Einführung von Mehrweggeschirr und für die Anschaffung von Spülmaschinen bereit zu stellen. Die Finanzierung soll aus der Deckungsreserve Klimaschutz oder ersatzweise aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Gundula Schäfer-Vogel