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AKTUELLES ANTRÄGE

Vorfahrt für Tarifverträge!

Antrag:

1. Die Stadt Tübingen bekennt sich zur Tariftreue. Bei der Vergabe von Dienstleistungen gilt in Zukunft als zwingendes Kriterium, dass ausführende Unternehmen und beteiligte Unternehmen tariftreu sind und Tarifverträge anwenden. Damit müssen Konditionen der Branchentarifverträge eingehalten werden.

2. Diese Regelung findet auch Anwendung bei allen Tochterunternehmen der Stadt. Bei interkommunalen Vergaben wirkt die Stadt mit Nachdruck und frühzeitig darauf hin, Tariftreue ebenfalls zur Maßgabe für Vergaben zu machen.

3. Die Stadt Tübingen setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) ein mit dem Ziel, die Pflicht zur Tariftreue auf weitere Branchen auszuweiten und klare Kontrollstrukturen zu gewährleisten.

Begründung:

Wir wollen, dass es Aufträge und damit Steuergeld künftig nur noch für tarifgebundene Unternehmen und Handwerksbetriebe gibt. 

Faire Arbeitsbedingungen und gute Löhne müssen Voraussetzung für Vergaben und Aufträge sein. Die Tarifbindung zu erhöhen ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadt trägt dabei in ihrer Rolle als Auftraggeber eine besondere, wenn auch mittelbare Verantwortung. Die öffentliche Hand profitiert mittel- und langfristig von Tariftreue.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reicht nicht aus, weil es relevante Branchen nicht erreicht (s. Anhang).

Im November hat der Gemeinderat Karlsruhe einen entsprechenden Beschluss gefasst und wird zunächst mit einem Pilotprojekt im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen starten.

Für die SPD-Fraktion
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

Anhang

Zum LTMG

Unternehmen müssen sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer),
– die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
– oder vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden,
-oder den Verkehr betreffen
schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das LTMG findet keine Anwendung auf Lieferleistungen.

Tariftreuepflicht kann bei öffentlichen Aufträgen über Bau- und Dienstleistungen eingefordert werden, wenn die betroffenen Unternehmen durch einen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Tariftreuepflicht kann ebenfalls verlangt werden, wenn Unternehmen unter den Geltungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Mindestarbeitsbedingungengesetz fallen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen bewerben, müssen ihren Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens das in einem einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrag festgelegten Entgelt zahlen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 128:

(1) Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.

(2) Öffentliche Auftraggeber können darüber hinaus besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand entsprechend § 127 Absatz 3 in Verbindung stehen. Die Ausführungsbedingungen müssen sich aus der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.

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AKTUELLES LESERBRIEFE

Kein Fiasko

Die fast einstimmige Verabschiedung des Klimaschutzprogramms schafft eine gute Ausgangsposition für die konkrete Umsetzung vieler Vorhaben, gerade im Verkehrsbereich. Durch ein Konsens-orientiertes Vorgehen bei den Beratungen im Gemeinderat auch bei den Formulierungen zur Regionalstadtbahn und zur Zukunft des ÖPNV wurde die breite Mehrheit für das Gesamtpaket erst ermöglicht. Es gingen dem Klimaschutzprogramm dadurch keine Stimmen verloren, sondern es wurden welche dazugewonnen. Dass der Oberbürgermeister bei der Einzelabstimmung über den Unterpunkt ÖPNV plötzlich den Gesinnungsethiker in sich entdeckt hat, ist verwunderlich. Man muss ihm dabei nicht folgen. 

Wir Sozialdemokraten halten an der Zielsetzung eines kostenfreien ÖPNVs fest. Die Bedeutung des Preises für den Erfolg des Nahverkehrs wurde ja gerade erst wieder durch eine große Umfrage in Baden-Württemberg bestätigt, über die auch das Tagblatt berichtete. Für Menschen mit geringem Einkommen konnte die SPD in den letzten Jahren wichtige Verbesserungen erreichen. Mit einer BonusCard zahlen Erwachsene nur noch 15.- und Schüler 10.- Euro im Monat. Mit der jetzt beschlossenen Formulierung rückt das von der SPD schon lange verfolgte Ziel einer spürbaren Preissenkung für alle und eine damit einhergehende Angebotsverbesserung näher. Dass dann über den nächsten Schritt eines komplett kostenfreien Nahverkehrs im Lichte der damit gemachten Erfahrungen entschieden werden soll, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. 

Martin Sökler

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Inklusion: Anspruch und dauerhafte Aufgabe

Eigentlich war das Jahr 2020 als Jubiläumsjahr mit vielen Veranstaltungen geplant. Denn vor 10 Jahren wurde die ‚Erklärung von Barcelona‘ unterzeichnet; dadurch verpflichtet sich die Stadt zu umfassender Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Eigentlich hätte am letzten Freitag der im März wegen des Lockdowns verschobene Jubiläums-Festakt nachgeholt werden sollen und Tübingen hätte sich als Stadt präsentiert, in der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam mit ihren Gästen die Fortschritte im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen gewürdigt und weitere Verbesserungen eingefordert hätten. Zu diesen Fortschritten gehören u.a. mehr gemeinsames Lernen, mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt, mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Eigentlich…. 

Denn leider hat die Corona-Pandemie das Leben vieler Menschen mit Behinderungen 2020 stark zum Negativen verändert. Ihre bisherige Tagesstruktur geriet ins Wanken, weil Einrichtungen geschlossen waren und Schule, Freizeit- und Kulturangebote entfielen. Durch Mangel an Nachfrage hatten sie keine Arbeit mehr, sei es in einer Werkstatt oder, wofür sich die SPD seit langem einsetzt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dauerhaft einsam und ausgeschlossen zu sein ist nicht nur für alte Menschen ein Problem, das gilt genauso für Menschen mit Behinderungen. 

Doch vielleicht bringt uns die Krise auch in dieser Hinsicht noch stärker zum Umdenken. Wohnen – selbstverständlich mittendrin! fordert die SPD in ihrem Kommunalwahlprogramm. Dafür braucht es mehr barrierefreien Wohnraum in dieser Stadt und inklusive Wohnprojekte, auch für Menschen mit hohem Assistenzbedarf. So wie wir gemeinschaftliches Wohnen im Alter fördern wollen, muss dies für Menschen mit Behinderung gelten. Auch für sie ist das soziale Umfeld enorm wichtig, müssen ÖPNV, Gesundheits- und Nahversorgung stimmen. 

Um Inklusion voranzubringen – und das bedeutet für die SPD umfassende Teilhabe für alle Bewohner*innen Tübingens – brauchen wir also mehr denn je eine vorausschauende und integrierte Stadtplanung, einschließlich einer Verkehrsplanung, die bei der Umsetzung der Verkehrswende konsequent die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkung oder Sehbehinderung berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms stehen Themen wie ökologisches Bauen und energetische Quartierssanierung im Vordergrund. Dies ist richtig und wichtig – Inklusion muss dennoch in allen Planungsprozessen als Querschnittsaufgabe konsequent mitgedacht werden. 

Neues Denken und Handeln haben wir alle in diesem Jahr lernen müssen, mehr denn je aber gilt es dabei auch etwas zu bewahren: den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Miteinander in unserer Stadt. Dies zu erleben wünschen wir Ihnen allen von Herzen in dieser so anderen Adventszeit! 

Ingeborg Höhne-Mack

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AKTUELLES ANTRÄGE

Präambel zum Kliamschutzprogramm

Interfraktioneller Antrag:

Wir beantragen, den folgenden Text als Präambel in das Klimaschutzprogramm aufzunehmen:

Präambel zum Klimaschutzprogramm

Am 26.11.2020 hat der Tübinger Gemeinderat dieses Klimaschutzprogramm beschlossen. Damit verpflichtet sich die Stadt Tübingen, bis 2030 klimaneutral zu werden. Wir wollen unseren Teil zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen, um die Erderwärmung auf 1,5 °Grad zu begrenzen. Als Gemeinderat nehmen wir damit unsere Verantwortung für jetzige und künftige Generationen wahr.

Zur stetigen Verminderung der Treibhausgase konzentriert sich die Stadt mit ihren Tochtergesellschaften vor allem auf die Bereiche Wärme, Strom und Verkehr. Um das Ziel der Klimaneutralität in der kurzen Spanne bis 2030 zu erreichen, müssen die entscheidenden politischen Hebel schnell umgelegt und die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

Es stehen uns umfangreiche und schwierige Entwicklungen bevor – umso wichtiger ist es, die Forderungen aus dem Klimaschutzprogramm in den gesamten Stadtentwicklungsprozess der kommenden Jahre einzubinden.

Solche Veränderungsprozesse bieten aber immer auch Chancen. Wo sehen wir Tübingen in zehn Jahren? Eine klimaneutrale Energieversorgung hier vor Ort macht uns unabhängig von fossilen Brennstoffen. Eine verkehrsberuhigte Innenstadt schafft mehr Platz für die Menschen, die Luft wird sauberer und gesünder sein.

Natürlich werden manche Maßnahmen für den Einzelnen auch mit Einschränkungen verbunden sein. Sie dienen aber dem Wohl aller. Uns ist es wichtig, Klimaschutz und Sozialverträglichkeit bei allen Entscheidungen als Einheit zu denken. Menschen mit geringem Einkommen sollen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien unterstützt werden. Wohnen soll in dieser Stadt für alle bezahlbar bleiben. – Neue, solidarische Wohnformen können dazu ebenso einen Beitrag leisten wie zur Schonung von Flächen.

Gleichzeitig tragen Maßnahmen wie eine Vergünstigung des ÖPNV und eine bessere Anbindung des Umlandes auch dazu bei, soziale Konflikte abzumildern.

Neben der Stadt selbst sind Dritte, insbesondere die Universität und das Klinikum ebenso wie andere Einrichtungen und Unternehmen in Tübingen genauso gefordert, ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Nicht zuletzt aber sind wir alle als Bewohner*innen dieser Stadt gefragt: Wie viel Konsum und Komfort brauchen wir wirklich? Wie können wir unsere Ressourcen besser und dauerhafter nutzen?

Das vorliegende Programm ist ehrgeizig. Sicher werden neue Erkenntnisse und Entwicklungen Überarbeitungen in den nächsten Jahren immer wieder notwendig machen. (Deswegen kann auch eine begleitende Untersuchung zur Effizienz des jetzt beschlossenen Rahmens durch ein wissenschaftliches Institut hilfreich sein.)

Klar ist: wir werden uns über den besten Weg zur Klimaneutralität immer wieder auseinandersetzen müssen. Die Stadtgesellschaft wird dabei einbezogen. In der Umsetzung bedarf jede Einzelmaßnahme letztlich eines gesonderten Beschlusses durch die politischen Gremien.

Unsere Hoffnung ist, dass wir auf diese Weise auch der nächsten und weiteren Generationen eine lebenswerte Umwelt bewahren können.

Für die Fraktion AL/Grüne: Susanne Bächer

Für die SPD-Fraktion: Ingeborg Höhne-Mack

Für die Tübinger Liste: Ernst Gumrich

Für die FRAKTION: David Hildner

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AKTUELLES ANTRÄGE

Ergänzungen zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Ergänzung Seite 17 unten bei Ziel nach “ … erweitern“: Zwischenschritte im Sinne einer Angebotsverbesserung und Tarifabsenkung sind dabei sinnvoll.

2. Ergänzung auf Seite 18 oben bei konkrete Maßnahmen als neuer Punkt I: Kurzfristig Angebotsverbesserungen und Taktverkürzungen sowie Preissenkungen um 30 – 50 % mit Ausweitung der TüBus-Umsonst-Zeiten auf das gesamte Wochenende und die Abende ab 19:00 Uhr.

Begründung:

Die Einführung von TüBus umsonst ist umstritten und mit einem sehr großen Finanzierungsbedarf verbunden. Die Formulierung dieses – aus SPD-Sicht weiterhin sinnvollen – Ziels alleine in einem Schritt birgt die Gefahr, dass aufgrund fehlender Mehrheiten weiterhin lange Zeit gar nichts auf diesem Gebiet geschieht. Deshalb erscheint uns die Aufnahme eines Zwischenschrittes, der zum einen Angebotsverbesserungen, zum anderen eine Absenkung des Preisniveaus zumindest auf das Niveau des 365.- Euro-Tickets vorsieht, sinnvoll. Damit würden auch bei der Gegenfinanzierung zunächst maßvollere Schritte etwa bei der Parkraumbewirtschaftung ausreichen.

Bewährt sich das Modell und stößt es auf Akzeptanz, ist in einem zweiten Schritt eine Weiterentwicklung hin zu einem komplett kostenfreien Nahverkehr möglich.

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AKTUELLES ANTRÄGE

Unsere Änderungsanträge zum Klimaschutzprogramm

Antrag:

1. Seite 5: Das Ziel beim Ausbau der Wärmenetze wird mit 400-500 GWh/a formuliert (anstelle von 300 GWh)

2. Seite 10: Der Satz: „Zudem bis Ende der 2020er-Jahre kein Neubau für Wohnen oder Gewerbe im Saiben und im Schelmen, um damit 30 Hektar Freifläche als CO2-Senke zu sichern.“ wird gestrichen.

3. Seite 27: Bei der konkreten Maßnahme I wird das Adjektiv „teilweise“ gestrichen.

Begründung:

Ad 1.: Ein Ergebnis der Expertenanhörung war, dass die Ziele im Sektor Wärme ohne ein ambitionierteres Vorgehen bei den Wärmenetzen nicht erreicht werden können. Das räumt die Verwaltung selbst ein. Mehr Ehrgeiz ist möglich: während in Tübingen von 2007 – 2018 die Zahl der Anschlüsse an Wärmenetze nur um ca. 25% gesteigert wurde, hat Ludwigsburg sein Netz um den Faktor 4,5 verlängert.

Ad 2.: Die Entwicklung des Saibens ist nicht in erster Linie eine Frage des Klimaschutzes, sondern des Drucks auf dem Wohnungsmarkt und der Zahl an geförderten und bezahlbaren Wohnungen. Die Entwicklung kann auch vor 2030 notwendig sein. Zudem kann und muss das Gebiet als weitgehend klimaneutrales Gebiet entwickelt werden.

Ad 3.: Eine Festlegung auf eine unvollständige Kompensation von Belastungen für einkommensschwache Haushalte ist weder sinnvoll noch notwendig. Sie kann zur ungenügenden Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen führen.

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AKTUELLES MITTWOCHSPALTEN

Schule in Zeiten von Corona

Am 31. August kam die Landesverordnung zum Schulbetrieb heraus, und am 14. September begann die Schule. Genug Zeit für die Tübinger Schulen, um ein passendes Corona-Konzept zu erarbeiten, das den vorgegebenen Regeln und den pädagogischen Anforderungen gerecht wird? Nein. Aber es scheint gelungen. An alles wurde gedacht, nur an einer Stelle hakt es: Die Mensa Uhlandstraße lässt sich nicht den Vorschriften entsprechend betreiben.

Drei Schulen sollen sich nicht mischen dürfen, innerhalb der Schulen sollen feste Lerngruppen eingehalten werden – wie soll das gehen? Der Caterer hat das Handtuch geworfen, so lässt sich die Mensa Uhlandstraße nicht wirtschaftlich betreiben. Dass diese Regeln sinnvoll sind, konnten wir bereits in den ersten 14 Tagen sehen: Am Uhland-Gymnasium gibt es den gefürchteten Corona-Fall, der dank des regelkonformen Konzepts der Schule nur eine geringe Ausbreitung erlebt. Aber eines ist nicht geregelt: Wie kommen die Schüler der drei Gymnasien zu einem gesunden, warmen Mittagessen? Und wie kann gewährleistet werden, dass die Kinder mit BonusCard weiterhin für 1 Euro ein gutes Mittagessen bekommen? Dass schon zwei Wochen ins Land gegangen sind, ohne dass dieses Problem gelöst ist, ist unerfreulich. Jetzt hat die Stadtverwaltung zugesagt, dass eine schnelle Lösung in Arbeit ist.

Die Pandemie ist nicht vorbei. Das zeigt uns der Fall am Uhland-Gymnasium. Umso wichtiger ist es, dass die Schulen die Möglichkeit haben, solche Klassen sofort mit ordentlichem Hausunterricht zu versorgen. In vielen Schulen mangelt es an einer Ausstattung, die es ermöglicht, zum Beispiel Unterricht per Videokonferenz zu gestalten. Aber es kann doch nicht den Lehrer/innen überlassen werden, sich privat mit entsprechenden Geräten und Programmen auszustatten. Und es kann nicht den Familien überlassen werden, den Kindern die nötigen Tablets zu kaufen. Jede/r Schüler/in sollte einen Tablet-PC zur Verfügung haben, und jede/r Lehrer/in braucht ein Dienst-Tablet und Zugang zu Lernplattformen. Für Letzteres hat das Kultusministerium zu sorgen, für die Tablets die Stadt.

Die Stadt Tübingen hat schon eine große Menge Tablets bestellt, um die Schulen für Corona-Unterricht fit zu machen. Und nach und nach werden die Tübinger Schulen auf den digitalen Weg gebracht. Die SPD-Fraktion macht sich dafür stark.

Ute Leube-Dürr

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AKTUELLES PRESSEMITTEILUNGEN

Klarheit zur Schließung der Mensa Uhlandstraße

Im Zusammenhang mit der Schließung der Mensa Uhlandstraße hat sich die SPD-Gemeinderatsfraktion Tübingen mit einem Antrag an die Stadtverwaltung gewandt. 

„Die Verwaltung muss schnellstmöglich Klarheit über die Schließung der Mensa, die Planung einer Ersatzlösung und die Wiedereröffnung geben,“ so Dorothea Kliche-Behnke, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD im Tübinger Gemeinderat. „Viele Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder in der Schule ein warmes, kostengünstiges Mittagessen erhalten. Das muss sichergestellt werden. Auch dem Anrecht von Schülerinnen und Schüler mit BonusCard auf ein Mittagessen für einen Euro muss schnellstmöglich wieder entsprochen werden.“ 

Der Gemeinderat müsse zudem über die Sanierungsvorhaben in der Mensa-Küche unterrichtet werden. „Für die Sanierung der Küche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Damit sich der Gemeinderat darüber beraten kann, mit welchem Konzept die Mensa weiter betrieben werden soll, müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und deren Kosten vorgestellt werden,“ so SPD-Stadträtin Ute Leube-Dürr. 

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AKTUELLES ANTRÄGE

Antrag – Mensa Uhlandstraße

Schließung der Mensa in der Uhlandstraße für das Schuljahr 20/21 – Modalitäten für die Wiedereröffnung

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet schnellstmöglich über die Schließung der Mensa, die Planung einer Ersatzlösung, die Sanierungsvorhaben und deren Kosten  bezüglich der Lüftung in der Küche und die geplanten Modalitäten für die Wiedereröffnung.

Folgende Fragen müssen dabei beantwortet werden:

1. Warum wurde der Gemeinderat /der KUBIS nicht frühzeitig informiert?

2. Wie kann dem berechtigten Anliegen der Eltern auf ein kostengünstiges  warmes Mittagessen im Schuljahr 20/21 entsprochen werden?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass für die Schüler*innen mit BonusCard ein Mittagessen für 1 Euro verfügbar ist?

4. Wann berät der Gemeinderat/KUBIS über die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung der Lüftung(incl. Brandschutzverbesserung) und deren Kosten? 

Der KUBIS wird in die Entscheidungsfindung einbezogen, mit welchem Konzept die Mensa im September 2021 wieder eröffnet wird.

Begründung:

1. Am Freitag, den 18.09. erfuhr die Fraktion über ein Schreiben einer Schulleitung an die Eltern, dass die Mensa in der Uhlandstraße während des gesamten Schuljahrs geschlossen bleiben wird. Am Samstag, den 19.09. erfuhr der Gemeinderat aus der Presse, dass die Mensa geschlossen bleibt, die Lüftung in der Küche saniert wird und eine Wiedereröffnung zum nächsten Schuljahr, also 09/2021 geplant ist. Das hat nicht nur den Gemeinderat, sondern auch die Elternschaft in der Uhlandstraße irritiert.

Dass für das Schuljahr 2020/21 vor Beginn des Schuljahrs eine Entscheidung getroffen werden musste, wie unter Corona-Bedingungen ein Mittagessen für die Schüler*innen der Uhlandstraßen-Gymnasien gewährleistet werden kann, liegt auf der Hand. Nach unserer Information ist dies bis zur Stunde nicht bzw. nur partiell geklärt.

2. Offenbar gibt es verschiedene Möglichkeiten der Sanierung der Küche. Damit sich der Gemeinderat darüber beraten kann, mit welchem Konzept die Mensa weiter betrieben werden soll, müssen die verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung und deren Kosten vorgestellt werden.

Für die SPD-Fraktion:
Ute Leube-Dürr
Dr. Dorothea Kliche-Behnke

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AKTUELLES ANTRÄGE

Service Bürgeramt – Serviceangebot ohne Terminvergabe

 Antrag: 

Die Verwaltung bietet schnellstmöglich wieder die Möglichkeit an, auch ohne vorherige Terminvereinbarung Serviceleistungen im Bürgeramt Stadtmitte (Melde- und Passangelegenheiten, usw.) in Anspruch zu nehmen. Ggf. Ist auch ein Nebeneinander fester Termine und freier Zugänglichkeit denkbar (Differenzierung entweder nach Zeitabschnitten oder einzelnen Schaltern). 

Begründung: 

Für dringliche Angelegenheiten ist das aktuelle Verfahren, Dienstleistungen nur nach Terminvergabe anzubieten nicht tragfähig. Online werden aktuell (24.09.) Termine etwa für die Personalausweisbeantragung frühestens erst nach 19 Tagen (14.10.) angeboten. Der gegebene Hinweis, doch am nächsten Tag noch mal zu schauen, ob frühere Termine verfügbar geworden sind, erscheint wenig hilfreich. Ziel sollte weitestmögliche Kundenfreundlichkeit sein. Dazu gehört auch eine Organisation, die das Erledigen von Behördenangelegenheiten so schnell und in so wenig Arbeitsschritten wie möglich erlaubt. Auch der telefonische Service genügt diesem Anspruch nicht. Bei Anrufen kann – zumindest nach Einzelerfahrungen – eine ähnlich lange Warteschleifendauer wie bei Telefongesellschaften oder Fluggesellschaften resultieren. 

Notwendige Restriktionen aufgrund der Coronapandemie können auch bei Laufkundschaft durch Begrenzung der maximal im Gebäude zugelassenen Personen realisiert werden.